Kim | Rechtsphilosophie und Strafrecht in Deutschland und Korea | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 88, 252 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Studien zum Strafrecht

Kim Rechtsphilosophie und Strafrecht in Deutschland und Korea

E-Book, Deutsch, Band 88, 252 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Studien zum Strafrecht

ISBN: 978-3-8452-8853-6
Verlag: Nomos
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Der Titel dieses Buches erweckt den Eindruck, als ob es sich hier um rechtsvergleichende Arbeiten handele. Aber im Vordergrund steht eher das rein rechtstheoretische Erkenntnisinteresse. Unter diesem Gesichtspunkt lassen sich die hier vorgelegten Arbeiten – sechs rechtsphilosophische und sechs strafrechtliche – in drei Fragenkomplexe einteilen. Im Zentrum des ersten Fragenkomplexes steht entweder der rechtsphilosophische Gedanke von bestimmten Rechtsphilosophen wie Hans Welzel und Arthur Kaufmann oder das Grundprinzip des Strafrechts wie der Grundsatz des Rechtsgüterschutzes oder das Schuldprinzip. An dieser Stelle folgt auch die Analyse der Verantwortungsstruktur der modernen Risikogesellschaft oder die Darstellung der Vergangenheitsbewältigung durch das Strafrecht. Der zweite Fragenkomplex betrifft die Rezeption des deutschen Strafrechts. In diesen Zusammenhang einzuordnen ist auch die Frage nach der Methode des juristischen Denkens in Korea. Schließlich umfasst der dritte Themenkomplex einzelne rechtsdogmatische Probleme wie das Verhältnis von Recht und Moral im koreanischen Strafrecht, das Thema der fehlenden Unrechtseinsicht und das Problem der sog. passiven Euthanasie, welche anhand eines aktuellen Urteils erörtert werden.
Kim Rechtsphilosophie und Strafrecht in Deutschland und Korea jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1;Cover;1
2; I. Rechtsphilosophie;11
2.1; 1. Die Lehre von den sachlogischen Strukturen bei Hans Welzel (1989);13
2.1.1; I.;13
2.1.2; II.;16
2.1.3; III.;19
2.1.4; IV.;22
2.1.5; V.;24
2.1.6; VI.;28
2.2; 2. Vergangenheitsbewältigung durch das Strafrecht? Einige rechtsphilosophischen Reflexion über die Frage nach der Rechtsgeltung (1998);32
2.2.1; I.;32
2.2.2; II.;35
2.2.3; III.;39
2.2.4; IV.;43
2.2.5; V.;45
2.3; 3. Über die Verantwortungsstruktur in der Risikogesellschaft (2010);48
2.3.1; I.;48
2.3.2; II.;49
2.3.3; III.;51
2.3.4; IV.;52
2.3.5; V.;61
2.4; 4. Die personale Rechtslehre von Arthur Kaufmann (2009);67
2.4.1; I.;67
2.4.2; II.;69
2.4.3; III.;74
2.4.4; IV.;76
2.5; 5. Theorie und Praxis der juristischen Methodenlehre in Korea (2016);78
2.5.1; I. Problemstellung;78
2.5.2; II. Das Hauptschema der juristischen Methodenlehre;83
2.5.3; III. Die Auslegung von Gesetzen;85
2.5.3.1; 1. Das Auslegungsziel: Gesetzgeber oder Gesetz?;85
2.5.3.2; 2. Die Kriterien der Auslegung;88
2.5.3.3; 3. Enge (restriktiv) und weite (ausdehnende) Auslegung;94
2.5.3.4; 4. Rangordnung der verschiedenen Auslegungselemente;97
2.5.4; IV. Methoden richterlicher Rechtsfortbildung;99
2.5.4.1; 1. Richterliche Rechtsfortbildung als Fortsetzung der Auslegung;99
2.5.4.2; 2. Begriff und Art der Gesetzeslücke;100
2.5.4.3; 3. Die Ausfüllung der offenen Lücken durch Analogie;102
2.5.4.4; 4. Die Ausfüllung der verdeckten Lücken durch teleologische Reduktion;106
2.5.4.5; 5. Rechtsfortbildung mit Rücksichten auf allgemeine Grundsätze des Rechts;109
2.5.5; V. Schlussbemerkung;110
2.6; 6. Die gegenwärtige Lage der juristischen Methodenlehre in Korea (2016);114
2.6.1; I. Problemstellung;114
2.6.2; II. Vermengung von Rechtsfindung und Rechtsfortbildung;117
2.6.3; III. Probleme bei der Rechtsfindung;126
2.6.4; IV. Problem bei der Rechtsfortbildung;130
2.6.5; V. Schluss;133
3; II. Strafrecht;135
3.1; 7. Zur fehlenden Unrechtseinsicht im Strafrecht (2001);137
3.1.1; I. Problemstellung;137
3.1.2; II. Die geschichtliche Entwicklung der Imputationslehre, „error iuris nocet“;140
3.1.3; III. Das Verhältnis vom bloßen Fehlen der Unrechtseinsicht zum Verbotsirrtum;143
3.1.4; IV. „Zureichende Gründe“ im Verbotsirrtum;146
3.1.4.1; 1. Vermeidbarkeit als Beurteilungsmaßstab für „zureichende Gründe“;147
3.1.4.2; 2. Der Maßstab der Vermeidbarkeit;149
3.1.4.2.1; 1) Die Rechtsprechung in Deutschland;149
3.1.4.2.2; 2) Die Lehrmeinungen in Deutschland;150
3.1.4.3; 3. Konkrete Inhalte der Vermeidbarkeit;152
3.1.4.3.1; 1) Anlass der Erkenntnis des Unrechts;152
3.1.4.3.2; 2) Erforderliche Bemühung zur Kenntnis der Rechtswidrigkeit;153
3.1.4.3.3; 3) Beziehung zwischen der Bemühung, Unrecht zu erkennen und der tatsächlichen Erkenntnis von Unrecht;154
3.1.5; V. Schlusswort;155
3.2; 8. Unzeitgemäße Betrachtungen zum Schuldgrundsatz im Strafrecht? (2005);158
3.2.1; I.;158
3.2.2; II.;159
3.2.3; III.;161
3.2.3.1; 1. Die These von der Verantwortlichkeit bei Roxin;161
3.2.3.2; 2. Die These von der Schuld als Derivat der Generalprävention bei Jakobs;165
3.2.3.3; 3. Die These vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Ellscheid und Hassemer.;169
3.2.4; IV.;173
3.3; 9. Die gegenwärtige Diskussion um die Sterbehilfe in Korea – anhand eines aktuellen Falles (2011);176
3.3.1; I.;176
3.3.2; II.;178
3.3.2.1; 1. Sachverhalt;178
3.3.2.2; 2. Die Entscheidung der ersten Instanz;179
3.3.2.3; 3. Die Entscheidung der zweiten Instanz;179
3.3.2.4; 4. Die Entscheidung des koreanischen obersten Gerichtes;181
3.3.3; III.;184
3.3.3.1; 1. Die Unverfügbarkeit des Lebens?;184
3.3.3.2; 2. Die Selbstbestimmung als Recht auf den eigenen Tod?;185
3.3.4; IV.;186
3.3.4.1; 1. Definition und verschiedene Formen der Sterbehilfe;187
3.3.4.2; 2. Voraussetzungen der erlaubten passiven Sterbehilfe;188
3.3.4.2.1; 1) Der in Kürze bevorstehende irreversible Todeintritt;188
3.3.4.2.2; 2) Die Einwilligung;189
3.3.4.3; 3. Die Zulässigkeit des einseitigen Behandlungsabbruchs?;191
3.3.5; V.;193
3.4; 10. Das Verhältnis von Recht und Moral – am Beispiel des koreanischen Strafrechts (2012);195
3.4.1; I.;195
3.4.2; II.;196
3.4.3; III.;198
3.4.4; IV.;201
3.4.5; V.;204
3.4.6; VI.;208
3.5; 11. Rezeption des deutschen Strafrechts in Korea (2012);210
3.5.1; I. Einleitung;210
3.5.1.1; 1. Begriff der Rezeption;210
3.5.1.2; 2. Zum geschichtlichen Vorgang des fremden Rechts in Korea;211
3.5.2; II. Zum Hauptgrund der Rezeption des deutschen Strafrechts in Korea; die Affinität in der geistige Haltung?;214
3.5.3; III. Die Folgeerscheinungen der Rezeption;217
3.5.3.1; 1. Problemstellung;217
3.5.3.2; 2. Zur Moralisierung des Strafrechts;218
3.5.3.3; 3. Die Flucht in die Generalklausel und die Neigung zur Begriffsjurisprudenz;220
3.5.4; IV. Schlussbemerkungen;223
3.5.4.1; 1. Zum richtigen Verhältnis von Recht und Moral;224
3.5.4.2; 2. Zur Rechtsstaatlichkeit des Strafrechts;225
3.6; 12. Verhaltensdelikte versus Rechtsgutsverletzung; Zur aktuellen Diskussion um einen materialen Verbrechensbegriff (2012);227
3.6.1; I.;227
3.6.2; II.;232
3.6.3; III.;238
3.6.3.1; 1. Methodische Frage;239
3.6.3.2; 2. Die Verhaltensnormen als normative Kriterien?;242
3.6.4; IV.;247
4; Quellenverzeichnis;251


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.