Buch, Deutsch, Band 4820, 269 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 393 g
§ 102 Nds. SOG im länderübergreifenden Rechtsvergleich unter besonderer Berücksichtigung von Haftungs- und Kostenfolgen
Buch, Deutsch, Band 4820, 269 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 393 g
Reihe: Europäische Hochschulschriften Recht
ISBN: 978-3-631-59081-2
Verlag: Peter Lang
Der Selbsteintritt nach § 102 Abs. 1 Nds. SOG ist eine fast vergessene Aufsichtsmaßnahme. Als Parallelinstrument zur Ersatzvornahme dient er der Durchsetzung fachaufsichtlicher Weisungen der Aufsichtsbehörde. Wenn er jedoch gegenüber einer kommunalen Körperschaft erfolgt, greift die Aufsichtsbehörde damit typischerweise in kommunale Kompetenzen oder Rechte ein, da der Selbsteintritt – anders als die Weisung – auch außenwirksame Maßnahmen einschließt. Welche Grenzen setzt die kommunale Selbstverwaltungsgarantie dabei der Aufsichtsbehörde? Welche Haftungs- und Kostenfolgen löst er aus? Und wie ist mit seinen Rechtsfolgen umzugehen? Der Rechtsvergleich mit den anderen Bundesländern zeigt, dass die Ausgestaltung der kommunalen Wahrnehmung staatlicher Aufgaben unter Verzicht auf die Organleihe mit erheblichen Risiken behaftet ist, insbesondere auf der Ebene der Landkreise.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Sozialwissenschaften Politikwissenschaft Politische Systeme Verwaltungswissenschaft, Öffentliche Verwaltung
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Kommunal- und Baurecht Kommunal- und -haushaltsrecht, Kommunalabgaben, kommunale Unternehmen
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Betriebswirtschaft: Theorie & Allgemeines
- Sozialwissenschaften Politikwissenschaft Politische Systeme Kommunal-, Regional-, und Landespolitik
Weitere Infos & Material
Aus dem Inhalt: Der Selbsteintritt in der gegenwärtigen Dogmatik – Der Selbsteintritt in Niedersachsen: Voraussetzungen und Einordnung in das System der staatlichen Aufsicht – Subjektive Rechtspositionen kommunaler Körperschaften – Der Selbsteintritt zwischen Aufsichtsbehörde, beaufsichtigter Kommune und Drittbetroffenem – Rechtsvergleich mit den anderen Bundesländern – Systematisierung und Folgerungen für Niedersachsen.