Klinik | Endspurt Klinik: Mikrobiologie, Infektiologie I | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 152 Seiten

Reihe: Endspurt Klinik

Klinik Endspurt Klinik: Mikrobiologie, Infektiologie I

Skript 8 Grundlagen; Infektionsprophylaxe; Bakterielle Erkrankungen
4. vollständig überarbeitete Auflage 2024
ISBN: 978-3-13-244513-0
Verlag: Thieme
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Skript 8 Grundlagen; Infektionsprophylaxe; Bakterielle Erkrankungen

E-Book, Deutsch, 152 Seiten

Reihe: Endspurt Klinik

ISBN: 978-3-13-244513-0
Verlag: Thieme
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Sicher durchs 2. Staatsexamen! In Endspurt Klinik sind alle prüfungsrelevanten Themen gut strukturiert und verständlich zusammengefasst, ohne überflüssiges Drumherum. So sparst du Zeit und kannst dich gezielt vorbereiten.

  • Vom IMPP seit Frühjahr 2012 geprüfte Inhalte sind im Text hervorgehoben.
  • In den IMPP-Fakten-Kästen werden alle Prüfungsthemen komprimiert dargestellt – die Anzahl der Ausrufezeichen zeigt an, wie häufig der Inhalt gefragt wurde
  • Lerntipps, Merke-Boxen, Praxistipps und weitere Hervorhebungen bieten dir Unterstützung beim Lernen.
  • Lerne im Zusammenhang: Leitsymptome, die spezifische Pharmakologie und auch spezielle Themen der klinischen Chemie, Chirurgie, Radiologie und Pathologie sind bei den jeweils passenden Fachgebieten/Organsystemen einsortiert.
  • Jedes Skript ist in überschaubare Lernpakete unterteilt, abgestimmt auf den Lernplan in via medici, wo du auch die passenden IMPP-Fragen kreuzen kannst. Unser Lernplan bringt dich in 100 Tagen zur 2. ÄP.

In der 4. Auflage wurden alle Inhalte auf den aktuellen Stand gebracht und neue Frageninhalte eingearbeitet.

Im Teil I der Mikrobiologie und Infektiologie geht es ausschließlich um Bakterien und die von ihnen verursachten Erkrankungen. Teil II geht es um Viren, Pilze und Parasiten. Einige erregerbedingte Erkrankungen finden sich jedoch, im Zusammenhang mit dem hauptsächlich betroffenen Organsystem, in anderen Skripten, z.B. Tuberkulose beim Atmungssystem, Cholera beim Verdauungssystem, Neurosyphilis in der Neurologie etc.

In diesem Skript findest du zunächst die Grundlagen zur Infektiologie mit Informationen zur allgemeinen Infektionsprophylaxe. Anschließend werden die nosokomialen Infektionen mit (Multi-)Resistenzen behandelt. Im Hauptteil des Skriptes liegt der Schwerpunkt auf den erregerspezifischen Informationen, die von den entsprechenden Krankheitsbildern abgerundet werden. Die Pharmaka (Antibiotika) bilden die Brücke zwischen den bakteriellen Erregern und den zugehörigen bakteriellen Erkrankungen, um eine möglichst sinnvolle Lernstruktur zu ermöglichen.

Mehr Infos zu via medici, Aktualisierungen zu den Skripten und zahlreiche Prüfungstipps gibt’s unter thieme.de/endspurt-klinik.

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Zielgruppe


Studenten


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Quelle: © K. Oborny/Thieme |

1 Allgemeines und Infektionsprophylaxe


1.1 Infektionsschutzgesetz und Meldepflicht


1.1.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)


Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Überwachung und Meldung übertragbarer Krankheiten mit dem Ziel, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Das Meldesystem stützt sich auf 3 Säulen:

  • Krankheiten, die im §6 IfSG aufgeführt sind, müssen durch den feststellenden Arzt oder sonstige meldepflichtige Personen gemeldet werden. Die Angaben erfolgen auf einem speziellen Formular, namentlich an das zuständige Gesundheitsamt innerhalb von 24 h.

  • Wenn Krankheitserreger direkt oder indirekt in bestimmten Materialien durch ein Laboratorium nachgewiesen werden, muss dies namentlich gemeldet und an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet werden, bei einigen Infektionen (z.B. HIV, konnatal erworbene Röteln oder Toxoplasmose) auch nichtnamentlich (§7 IfSG).

  • Eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt außerdem, wenn nosokomiale Infektionen gehäuft auftreten und ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.

Die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes ist den Gesundheitsämtern übertragen, zu deren Aufgaben u.a. die Überwachung der Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Altenheimen und Kindergärten zählt. Die Meldung einer Infektion ist daher in erster Linie an das Gesundheitsamt zu richten.

Das IfSG regelt auch den Umgang mit Quarantänekrankheiten sowie den Umgang und den Transport von infektiösem Material.

1.1.2 Meldepflicht nach §6 IfSG


Der behandelnde Arzt muss folgende Infektionen bei Krankheitsverdacht, Erkrankung sowie Tod namentlich melden:

  • aviäre Influenza

  • ? Botulismus

  • ? Cholera

  • ? Diphtherie

  • humane spongiforme Enzephalopathie (Ausnahme: familiär-hereditäre Formen)

  • akute Virushepatitis

  • enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)

  • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber

  • Keuchhusten

  • Masern

  • Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis

  • ? Milzbrand

  • Mumps

  • Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt)

  • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie

  • ? Pest

  • Tollwut

  • ? Typhus abdominalis/Paratyphus (bereits bei Verdacht)

  • Windpocken

  • Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19).

Namentlich meldepflichtig ist darüber hinaus der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis, wenn eine Person betroffen ist, die in der Lebensmittelverarbeitung tätig ist oder ein epidemischer Zusammenhang von Gastroenteritiden wahrscheinlich ist. Meldepflichtig sind auch Ausscheider, die selbst nicht erkrankt sind. Jede „bedrohliche“ Erkrankung mit Hinweis auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit muss ebenfalls gemeldet werden.

IMPP-Fakten

!! Eine Meldung an das Gesundheitsamt muss erfolgen, wenn nosokomiale Infektionen gehäuft auftreten und ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist.

!! Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erfolgt durch die Gesundheitsämter: Überwachung der Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Altenheimen und Kindergärten.

!! Ein Verdacht auf eine einrichtungs- und nahrungsbedingte Infektion (z.B. Diarrhöausbruch in Gemeinschaftseinrichtungen) muss an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

1.2 Impfungen


H. Hof

1.2.1 Allgemeines


Impfungen sind mit Abstand die wirksamste Maßnahme zur Verhütung von Infektionserkrankungen. Ein Immunschutz kann durch aktive und passive Immunisierung erzielt werden.

Merke:

Der Nestschutz durch diaplazentar übertragene IgG-Antikörper reicht bis zum 6.–12. (–15.) Lebensmonat.

Die ständige Impfkomission (STIKO) ist ein unabhängiges Expertengremium mit rechtlicher Verankerung im Infektionsschutzgesetz und wird vom Robert-Koch-Institut (RKI) koordiniert. Die STIKO gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und den jeweils aktuellen Impfkalender für Kinder und Erwachsene heraus. Ihre Empfehlungen haben jedoch keine rechtlich bindende Wirkung.

Impfkalender

Abb. 1.1 Impfkalender für Säuglinge, Jugendliche und Erwachsene mit empfohlenem Impfalter und Mindestabständen zwischen den Impfungen; nach Empfehlungen des RKI (Stand 2023).

(Quelle: Epidemiologisches Bulletin Nr. 39/2023, RKI, Oktober 2023)

Aufklärung und Dokumentation:

Vorsicht:

Impfungen stellen Eingriffe an Gesunden dar und unterliegen deshalb einer besonderen Aufklärungspflicht!

Das Impfgespräch soll folgende Gesichtspunkte umfassen:

  • Informationen über die zu verhütende Krankheit und den Nutzen der Impfung

  • Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen

  • Erhebung der Anamnese und der Impfanamnese

  • Ausschluss von Kontraindikationen

  • Ausschluss akuter Erkrankungen

  • Empfehlungen für Verhaltensmaßnahmen nach der Impfung

  • Aufklärung über Beginn und Dauer der Schutzwirkung

  • Hinweise zu Auffrischungen

  • Dokumentation der Impfung, Impfbescheinigung oder Eintrag in Impfausweis, u.a. mit Impfstoffname (Charge), Datum und Krankheit, gegen die geimpft wurde.

Wirksamkeit eines Impfstoffs (VE = vaccine efficacy): Die Wirksamkeit eines Impfstoffs gibt die prozentuale Abnahme an erkrankten Personen in einer geimpften Gruppe gegenüber einer ungeimpften Vergleichsgruppe an. Für die Berechnung werden bestmögliche Bedingungen angenommen. Berechnet wird die VE nach folgender Gleichung:

ERU: Erkrankungsrate bei ungeimpften Personen, ERG: Erkrankungsrate bei geimpften Personen.

Lerntipp

Dazu ein Beispiel: In einem Kindergarten erkranken 3% der geimpften Kinder an Masern. Bei den nicht geimpften Kindern sind es 18%. Wie hoch ist die aus diesen Erkrankungsraten errechnete VE?

Die errechnete Wirksamkeit des Masernimpfstoffes beträgt demnach 83%. (Das gilt natürlich nur unter der Vorraussetzung, dass alle Kinder mit demselben Impfstoff geimpft wurden.)

Impfschutz: Die Dauer des wirksamen Impfschutzes ist unterschiedlich und hängt vom Mechanismus der Immunantwort ab: z.B. mehrere Monate bei Impfungen gegen Typhus, einige Jahre bei Pertussis und viele Jahre bei Tetanus und Hepatitis B. Einige Impfstoffe verleihen sogar lebenslange Immunität (z.B. Hepatitis A, Masern).

Bei der Gabe von Immunglobulinen (z.B. als Therapie bei Multipler Sklerose) ist bei einer anschließenden aktiven Immunisierung mit einem unzureichenden Impferfolg zu rechnen.

Impftechnik: Lebendimpfstoffe können subkutan oder...



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