E-Book, Deutsch, 12 Seiten
ISBN: 978-3-346-57603-3
Verlag: GRIN Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Kein
Ziel dieser Arbeit soll es aber nicht sein, Begriffe wie Politik- oder Parteienverdrossenheit nach ihren Ursachen zu erforschen, sondern herauszufinden, ob Art. 21 GG die Bundesrepublik zum Parteienstaat machte. Deutschland stand nach dem 2. Weltkrieg ohne gültige Verfassung da. Da die Väter des Grundgesetzes die Fehler aus der Weimarer Verfassung nicht wiederholen wollten, wurden Parteien erstmals verfassungsrechtlich in das politische Geschehen
verankert. Niemand war wohl in der Lage, sich auszumalen, dass diese Neuerung Jahrzehnte später für derartige Diskussionen sorgen würde. Es muss die Frage gestellt werden, ob die Parteien ihre Macht über das verfassungsgemäße Maß hinaus ausgedehnt haben. Sind sie neben dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht zu einem sechsten Verfassungsorgan herangewachsen?
Wenn ein bestehendes System kritisiert wird, wären mögliche Alternativen wünschenswert. Hier drängt sich die Frage auf, ob ein politisches System überhaupt Parteien benötigt. Sie sollen ja als Übermittler des Volkswillens in die staatliche Sphäre fungieren. An diesen Gedanken schließt sich ein weiteres Problem an, welches das Verhältnis der Mitglieder zu ihren Parteien charakterisiert. Art. 38 GG steht mit Art. 21 GG enger in Verbindung, als es aus dem Grundgesetz ersichtlich wird. Genießen Abgeordnete noch volle Mandatsfreiheit, wie es Art. 38 GG vorgibt? Keine dieser Fragen wird im Rahmen dieser Arbeit vollständig beantwortet werden können. Vielmehr sollen verschiedene Gründe aufgezeigt werden, die für eine parteienstaatliche Entwicklung Deutschlands sprechen.