König Das einfache, unentgeltliche Nutzungsrecht für jedermann


1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-8470-0610-7
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection

E-Book, Deutsch, Band Band 041, 333 Seiten

Reihe: Schriften zum deutschen und internationalen Persönlichkeits- und Immaterialgüterrecht

ISBN: 978-3-8470-0610-7
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection



König tests the option of recalling the rights from the open content system, after which he discusses whether and under what circumstances an originator can prevent further distribution of proprietary work governed by an open-content licence, as well as whether originator can exclude further legal concessions made against his will. How does the exhaustion of dissemination rights impact these licence constructs in the event of non-physical sharing? To elucidate this question, the author presents a re-organisation of open-content works based on licence chains.

Dr. Dominik König studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Die Arbeit entstand während eines Promotionsstipendiums am Exzellenzcluster »Normative Orders« in Frankfurt am Main.
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1;Title Page;4
2;Copyright;5
3;Table of Contents;6
4;Body;18
5;Vorwort;18
6;Einleitung;20
6.1;A. Gegenwärtiger Stand der Forschung;20
6.2;B. Erkenntnisinteresse der Arbeit;24
6.3;C. Gang der Untersuchung;24
7;Teil 1: Grundlagen und Anwendungsbereiche von Open Content;26
7.1;§ 1. Absichten und ideelle Grundlagen der Open Content-Idee;26
7.1.1;A. Ziele der Lizenzpromulgatoren im Laufe der Zeit;26
7.1.2;B. Freie Zugänglichkeit von Informationen als gemeinsame Kernidee;29
7.1.3;C. Beibehaltung traditioneller Strukturen von Markt und Wettbewerb;31
7.1.4;D. Individuelle Motivationslage der Schaffenden;32
7.1.5;E. Ergebnis;34
7.2;§ 2. Neuerliche Ausweitung der Anwendungsgebiete von Open Content;34
7.2.1;A. Open Source-Hardware;35
7.2.1.1;I. Open Source-Hardware-Lizenzen;35
7.2.1.2;II. Notwendigkeit spezieller Open Source-Hardware-Lizenzen;36
7.2.1.3;III. Fazit;37
7.2.2;B. Neue Herausforderungen durch die Technologie des 3D-Drucks?;38
7.2.2.1;I. Urheberrechtliche Relevanz der CAD-Datei und der Reproduktion;39
7.2.2.2;II. Relevanz gewerblicher Schutzrechte?;39
7.2.2.3;III. Fazit;40
7.2.3;C. Ergebnis zu § 2;40
8;Teil 2: Rechtliche Einordnung typischer Open Content-Lizenzverträge;42
8.1;§ 3. Lizenzen als Dauerschuldverhältnisse oder Austauschverträge;43
8.1.1;A. Vorstellungen und Interessenlagen der Beteiligten;45
8.1.2;B. Leistungspflichten im Rahmen der Lizenzvereinbarungen;46
8.1.3;C. Änderung des Pflichtenprogramms durch Copyleft-Lizenzen;47
8.1.4;D. Open Content-Lizenzen als Verträge zugunsten Dritter gem. § 328 BGB;49
8.2;§ 4. Schenkungsrechtlicher Charakter der Lizenzen;49
8.2.1;A. Entreicherung des Schenkers;50
8.2.1.1;I. Rechtliche Betrachtungsweise;50
8.2.1.2;II. Wirtschaftliche Betrachtungsweise;51
8.2.1.3;III. Problematik der Anrechnung von langfristig bereichernden Nebeneffekten;52
8.2.1.4;IV. Fazit;54
8.2.2;B. Unentgeltlichkeit der Bereicherung, Vergleich der Begriffe;54
8.2.2.1;I. Wortlaut der Linux-Klauseln?;54
8.2.2.2;II. Der schenkungsrechtliche Unentgeltlichkeitsbegriff;55
8.2.2.3;III. Der urheberrechtliche Begriff der „Unentgeltlichkeit”;57
8.2.2.4;IV. Vergleich der beiden Unentgeltlichkeitsbegriffe, Fazit für Open Content;60
8.2.3;C. Einordnung von Copyleft-Lizenzen aus schenkungsrechtlicher Sicht;60
8.2.3.1;I. Rechtsgeschäftliche Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung;61
8.2.3.2;II. Ergebnis zu C;72
8.3;§ 5. Open Content-Lizenzen als Organisationsverträge;72
8.3.1;A. Passende Gesellschaftsform im deutschen Recht;72
8.3.2;B. Qualifikation der Lizenzen als Vertrag im Sinne der §§ 705ff. BGB;73
8.3.2.1;I. Gemeinsamer Zweck;73
8.3.2.2;II. Verpflichtung zu Beiträgen zur Förderung des gemeinsamen Zwecks;76
8.3.2.3;III. Differenzen zwischen Open Content-Lizenzen und dem gesetzlichen Leitbild der §§ 705ff. BGB;77
8.3.2.4;IV. Fazit zu B;80
8.3.3;C. Hybride zwischen Austausch- und Organisationsvertrag: Vertragsnetzwerke;81
8.3.3.1;I. Überwindungstendenzen hinsichtlich der inter partes-Wirkung von Verträgen;82
8.3.3.2;II. Ergänzung und Modifikation der inter partes-Wirkung von Verträgen;83
8.3.3.3;III. Einordnung von Open Content-Lizenzen als Vertragsnetze;85
8.3.3.4;IV. Folgen der Einordnung von Open Content-Lizenzen als Vertragsnetze;87
9;Teil 3: Auswirkungen der UsedSoft-Urteile auf Open Content-Lizenzkonstruktionen;90
9.1;§ 6. Inhalt der UsedSoft-Urteile, Übertragung auf sonstige Werke gem. RL 2001/29/EG;92
9.1.1;A. Inhaltliche Zusammenfassung der UsedSoft-Rechtsprechung;93
9.1.1.1;I. Aussagen des EUGH in der Entscheidung Rs. C- 128/11 – UsedSoft;93
9.1.1.2;II. Ergänzung der Grundsätze im deutschen Recht durch den BGH in UsedSoft II;94
9.1.1.3;III. Ausweitung auf noch anzufertigende Kopien, UsedSoft III;95
9.1.2;B. Rechtsprechung zur Übertragbarkeit auf andere Werkarten;96
9.1.2.1;I. Vor UsedSoft: Erst-Recht-Schluss aus dem Vorlagebeschluss des BGH;96
9.1.2.2;II. Nach UsedSoft: Zugänglichmachung statt Verbreitung, Software als Sonderfall;97
9.1.2.3;III. Bewertung der einzelnen Positionen der Rechtsprechung;98
9.1.3;C. Argumentation für eine Anwendung der UsedSoft-Doktrin auf andere Werkarten;102
9.1.3.1;I. Argumentation basierend auf Erwägungsgrund 29 der InfoSoc-Richtlinie;102
9.1.3.2;II. Wirtschaftlich-technische Vergleichbarkeit der Sachverhalte;106
9.1.3.3;III. Problem der Weiterveräußerung und Erstellung unlizensierter Kopien;109
9.1.3.4;IV. Verhältnis zwischen InfoSoc-Richtlinie und Computerprogramm-Richtlinie;112
9.1.3.5;V. Konventionsrechtliche Zulässigkeit der Übertragung auf Nicht-Softwarewerke;115
9.1.3.6;VI. Ergebnis zur Übertragbarkeit der UsedSoft-Entscheidung auf der Richtlinie 2001/29/EG unterfallende Werke;122
9.2;§ 7. Übertragbarkeit der Grundsätze des UsedSoft-Urteils auf die Einräumung des einfachen, unentgeltlichen Nutzungsrechts für jedermann;124
9.2.1;A. Generelle Disponibilität des Erschöpfungsgrundsatzes;124
9.2.1.1;I. Die zwingende Natur des Erschöpfungsgrundsatzes;125
9.2.1.2;II. Konsequenz der Indisponibilität;126
9.2.1.3;III. Die Linux-Klauseln als Ausnahmeregelung;127
9.2.1.4;IV. Fazit;128
9.2.2;B. Unanwendbarkeit auf Open Content-Lizenzen aufgrund der Funktion der Erschöpfung?;129
9.2.2.1;I. Erschöpfung als Vehikel der Angleichung von sachen- und urheberrechtlicher Verkehrsfähigkeit;129
9.2.2.2;II. Die Erschöpfung zur Verhinderung mehrfacher Vergütung;132
9.2.2.3;III. Die Erschöpfung als Notwendigkeit des europäischen Binnenmarktes;136
9.2.3;C. Fazit zu § 7;138
9.3;§ 8. Konsequenzen der unkörperlichen Erschöpfung für Open Content;138
9.3.1;A. Direkte Wirkung der unkörperlichen Erschöpfung;138
9.3.1.1;I. Reichweite der Erschöpfung und Umfang der übertragenen Rechte;139
9.3.1.2;II. Fazit;146
9.3.2;B. Konsequenzen für Direktlizensierungsklauseln in den Lizenzen;147
9.3.2.1;I. Urteil des OLG Stuttgart zur Wirksamkeit von Veräußerungsverboten;149
9.3.2.2;II. Urteil des LG Hamburg zur unkörperlichen Erschöpfung als Grundgedanke des § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG;152
9.3.2.3;III. Ergänzung und Modifikation durch den BGH: UsedSoft II;154
9.3.2.4;IV. Zwischenergebnis unter Berücksichtigung der Rechtsprechung;155
9.3.2.5;V. Einfluss des § 34 Abs. 1 UrhG auf das Vertragsleitbild bei Werkweitergabe;155
9.3.3;C. Interessenabwägung bei Direktlizensierungsklauseln in Open Content-Lizenzen;163
10;Teil 4: Rückruf eingeräumter Nutzungsrechte und Widerruf des Angebots;166
10.1;§ 9. Konsequenzen von Rück- und Widerruf, rechtsvergleichender Ansatz;167
10.1.1;A. Notwendigkeit oder Unzulässigkeit einer Reproprietarisierung von Open Content;167
10.1.1.1;I. Auswirkungen eines Rückrufs auf die Schaffensmotivation;168
10.1.1.2;II. Rechtliche Argumentation für und gegen einen Rückzug aus Open Content;173
10.1.1.3;III. Ergebnis;175
10.1.2;B. Wahl eines rechtsvergleichenden Ansatzes;175
10.1.2.1;I. Übertragbarkeit der in den USA geführten Diskussion in das deutsche Recht;176
10.1.2.2;II. Akademische Diskussion zur Natur von Open Content-Lizenzen in den USA;177
10.1.2.3;III. Entscheidung des CAFC zur Natur von Open Content-Lizenzen;179
10.1.2.4;IV. Fazit zur Übertragbarkeit US-amerikanischer Erwägungen und Ansätze;181
10.1.3;C. Zwischenergebnis;182
10.1.4;D. Möglichkeiten des Rückrufs bereits erteilter Nutzungsrechte;183
10.1.4.1;I. Angeordnete Unwiderruflichkeit der Rechtseinräumung;183
10.1.4.2;II. Widerruf aufgrund bisher unbekannter Nutzungsarten, § 31a UrhG;185
10.1.4.3;III. Rückruf bei Unternehmensveräußerung, § 34 Abs. 3 S. 2 UrhG;186
10.1.4.4;IV. Rückruf aufgrund von Nichtausübung, § 41 Abs. 1 UrhG;187
10.1.4.5;V. Rückruf aufgrund gewandelter Überzeugung, § 42 Abs. 1 S. 1 UrhG;188
10.1.4.6;VI. Fazit;188
10.2;§ 10. Widerruf des Angebots zur Rechtseinräumung;189
10.2.1;A. Regeln für die Abgabe, Zugang und Widerruf von Willenserklärungen im Internet;189
10.2.1.1;I. Die §§ 657ff. BGB als Zugangsparadigma für offertas ad incertas personas;190
10.2.1.2;II. Zugang des Angebots ad incertas personas im Internet gem. § 130 BGB;196
10.2.2;B. Konkrete Anforderungen an einen Widerruf;201
10.2.2.1;I. Generelle Zulässigkeit eines Widerrufs bei Open Content;201
10.2.2.2;II. Privatautonomer Ausschluss der Widerruflichkeit;203
10.2.2.3;III. Unanwendbarkeit des Widerrufsrechts gem. § 130 Abs. 1 S. 2 BGB;207
10.2.2.4;IV. Schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand des Angebots, doctrine of estoppel;210
10.2.2.5;V. Berücksichtigung des Netzwerkcharakters von Open Content;213
11;Teil 5: Verlust von Rechtsinhaberschaft, Rechtszuständigkeit oder Verfügungsbefugnis;224
11.1;§ 11. Zur Unwirksamkeit der Verfügung führende Konstellationen;226
11.1.1;A. Verlust der Geschäftsfähigkeit nach Abgabe des Angebots, § 130 Abs. 2 BGB;226
11.1.2;B. Verlust der Rechtsinhaberschaft durch kollektive Rechtewahrnehmung;227
11.1.2.1;I. Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Rechtewahrnehmung;228
11.1.2.2;II. Reichweite des Begriffes „nicht kommerziell” bei Open Content;229
11.1.2.3;III. Versuch einer Konkretisierung des Kommerzialitätsbegriffs am Beispiel mittelbarer Erwerbszwecke;236
11.1.2.4;IV. Kommerzialitätsbegriff in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2014/26/EU;246
11.1.2.5;V. Fazit;248
11.1.3;C. Kollidierende Verlags- und vergleichbare Buy-Out-Verträge;249
11.1.3.1;I. Möglichkeiten zur Verhinderung des Rechtsverlustes bei Buy Out-Verträgen;250
11.1.3.2;II. Fazit;252
11.1.4;D. Insolvenz eines Rechtsinhabers;253
11.1.4.1;I. Verhinderung der Annahme durch Hinweis auf Insolvenz;254
11.1.4.2;II. Insolvenzfestigkeit von aufschiebend bedingten Verfügungen;255
11.1.4.3;III. Beschränkung des Wahlrechtes des Insolvenzverwalters;256
11.1.4.4;IV. Ergebnis zur Situation bei Insolvenz des Rechtsinhabers;260
11.1.5;E. Ergebnis;260
11.2;§ 12. Kompensation der Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Verfügung;261
11.2.1;A. Analoge Anwendung des § 33 UrhG;261
11.2.1.1;I. Entstehung eines Anwartschaftsrechtes;262
11.2.1.2;II. Analoge Anwendung aufgrund der Vertriebsmodalitäten bei Open Content;271
11.2.1.3;III. Fazit;273
11.2.2;B. Kompensation der Unwirksamkeit mittels Modifikation der Rechtsfolgen;273
11.2.2.1;I. Fahrlässigkeitsmaßstab des § 97 Abs. 2 UrhG;274
11.2.2.2;II. Umfang der Schadensersatzpflicht;275
11.2.2.3;III. Fazit;277
11.3;§ 13. Nutzung von Lizenzketten als mögliche Lösung des Dilemmas;278
11.3.1;A. Unterlizensierbarkeit auch bloß einfacher Nutzungsrechte;279
11.3.1.1;I. Ablehnende Ansichten in der Literatur;280
11.3.1.2;II. Zustimmende Ansichten in der Literatur;280
11.3.1.3;III. Zwischenergebnis: Unterlizensierung bei dinglicher Natur des Nutzungsrechts;281
11.3.1.4;IV. Argumente für und gegen die Unterlizensierbarkeit einfacher Nutzungsrechte;286
11.3.1.5;V. Fazit hinsichtlich der Unterlizensierung von einfachen Nutzungsrechten;293
11.3.2;B. Eignung der Konstruktion zur Lösung der Unwirksamkeitsproblematik;293
11.3.2.1;I. Bestand von Enkelrechten in Insolvenzkonstellationen;293
11.3.2.2;II. Anwendung der Grundsätze auf Open Content;295
11.3.2.3;III. Übertragbarkeit auf willentliche Änderung der Rechtszuständigkeit;296
11.3.3;C. Mangelnde Berücksichtigung urheberpersönlichkeitsrechlicher Aspekte?;297
11.3.4;D. Fazit zur Nutzung von Lizenzketten zur Lösung der Probleme;298
12;Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen;300
13;Literaturverzeichnis;304
14;Verzeichnis der verwendeten Materialien und Quellendokumente;332


König, Dominik
Dr. Dominik König studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Die Arbeit entstand während eines Promotionsstipendiums am Exzellenzcluster 'Normative Orders' in Frankfurt am Main.



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