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E-Book, Deutsch, 152 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm

König Tagespflege und der MDK

Rechtssicher handeln – korrekt dokumentieren – effizient organisieren. Qualitätsprüfungen sicher und souverän meistern

E-Book, Deutsch, 152 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm

ISBN: 978-3-8426-9056-1
Verlag: Schlütersche
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Auch für Einrichtungen der Tagespflege gibt es nun eine
Qualitätsprüfung. Aber wie muss man auf die neuen Anforderungen reagieren?Denn wenn der MDK kommt, muss es schnell gehen. Eine gute Vorbereitung ist wichtig!
Konzeption, Dokumentation und nachweisbare Ergebnisqualität
sind die Schlüsselthemen, die über den Erfolg einer Prüfung entscheiden. Ebenso wichtig ist aber auch die kompetente Begleitung der MDK-Prüfer. Dieses Buch, mittlerweile in der 3., aktualisierten Auflage, hilft bereits, bevor es ernst wird. Jutta König erklärt kompakt, verständlich und alltagstauglich, was Mitarbeiter in der Tagespflege zum Thema „Qualität“ wissen müssen.
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2 Die Expertenstandards – einfach und sinnvoll anwenden
Die Expertenstandards des Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, kurz: DNQP, sind Bestandteil jeder fachlich korrekten Pflege. Auch wenn die Expertenstandards bis heute nicht verbindlich sind, so sind sie doch unverzichtbar. Wer nicht danach handelt, erhöht das Risiko, im Schadensfall zu haften. Selbstverständlich überprüfen auch der MDK oder die Prüfer der Privatkassen im Rahmen der Qualitätsprüfungen, ob die Expertenstandards in Ihrer Tagespflege umgesetzt und berücksichtigt werden. Die Expertenteams rund um das DNQP haben in jahrelanger Arbeit aktuell sieben Standards für bestimmte Risikobereiche bzw. zur Versorgung von Menschen mit bestimmten Risiken in der Pflege (nicht Krankenpflege) erarbeitet ( Tab. 20). Tab. 20: Die Expertenstandards   Standard Erscheinungstermin 1 Dekubitusprophylaxe in der Pflege 2. Aktualisierung, Juni 2017 2 Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz Mai 2019 3 Schmerzmanagement in der Pflege Juni 2020 4 Sturzprophylaxe in der Pflege 1. Aktualisierung, Januar 2013 5 Förderung der Harnkontinenz in der Pflege 1. Aktualisierung, April 2014 6 Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege 1. Aktualisierung 2017 7 Pflege von Menschen mit chronischen Wunden 1. Aktualisierung September 2015 8     Der 8. Expertenstandard, »Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege«, ist vom DNQP erstellt und liegt als Entwurf vor. Auf der Homepage8 des DNQP steht »Der im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113 SGB XI durch das DNQP entwickelte und konsentierte Expertenstandard »Erhaltung und Förderung der Mobilität« wurde im Juni 2014 an den GKV-Spitzenverband übergeben und ist auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes einsehbar.« Zudem ist weiter zu lesen, dass der Expertenstandard nun aktualisiert werden soll. Wir dürfen gespannt sein, wann der Expertenstandard endgültig veröffentlicht wird und somit verbindlich. Die oben genannten Expertenstandards sollten auch in Ihrer Tagespflegeeinrichtung Einzug halten. Natürlich werden einige Expertenstandards im Alltag weniger zum Tragen kommen als andere. So werden Sie in der Tagespflege wohl eher seltener mit der Pflege von Menschen mit chronischen Wunden zu tun haben als etwa mit Sturzprophylaxe oder Mangelernährung. Dennoch müssen Sie sich alle Standards anschauen und auf Ihre Einrichtung anpassen. Tab. 21: Der Expertenstandard »Sturzprophylaxe in der Pflege«* Expertenstandards in der Tagespflege Arbeiten Sie jeden Expertenstandard durch, stellen Sie dann einfach die Zusammenfassung der drei Anforderungen Struktur, Prozess und Ergebnis nebeneinander und beschreiben Sie, wie Sie diese Erkenntnisse im Alltag umsetzen. Tabelle 13 zeigt Ihnen ein Beispiel für die Anpassung des Expertenstandards »Sturzprophylaxe in der Pflege« auf die Tagespflege. So einfach und übersichtlich können Sie jeden Standard durcharbeiten und für Ihre Einrichtung aufbereiten. Sie brauchen also keine seitenlangen Abhandlungen, keine Verfahrensanweisungen und keine Flussdiagramme. Am Schluss steht dann, was die Einrichtung bereithalten muss, um mit diesem Expertenstandard konform zu gehen: Die Tagespflege verfügt über • zielgruppenspezifische Interventionsmöglichkeiten und Angebote sowie geeignete Räume. Dazu gehört z. B. ebenerdige Erreichbarkeit, aber auch Angebote zur Mobilitätsförderung; • Informationsmaterial, um die Gäste und deren Angehörige zu beraten, z. B. Flyer; • Ressourcen im Umgang mit den Themen und die Auswertung und Analyse von Stürzen. Dazu gehören auch alle Dokumentationsunterlagen, Beratungsprotokolle und Flyer. Expertenstandards sind keine konkreten Pflege- oder Handlungsanleitungen. Es steht also nicht darin, was Sie in welchen Situationen tun müssen. Ein Expertenstandard wird Ihnen höchstens noch verraten, was zu tun ist, wenn ein Mensch ein Sturzrisiko hat, weil er ataktisch geht. Diese Unverbindlichkeit ist gut! Jeder Tagesgast ist darauf angewiesen, dass Sie seinem Risikofaktor individuell Rechnung traten. Beispiel Schuhwerk: Eine Dame geht mit Riemchensandalen, aber sie hat darin keinen guten Halt. Die naheliegende Idee ist, dieser Dame ein Paar feste Schuhe zu »verordnen«. Das kann funktionieren, muss es aber nicht. Ist die Dame demenziell erkrankt und akzeptiert keine festen Schuhe, geht sie schlussendlich auf Socken – was das Sturzrisiko erheblich erhöht. Beachten Sie, dass es nur individuelle Risiken gibt Es gibt kein Schema F dafür, was Sie tun müssen, wenn ein Gast gangunsicher ist, einen Rollator nutzt oder ungeeignete Schuhe trägt. Jeder Gast ist einzigartig und somit auch der Umgang mit seinem persönlichen Risiko. Im Folgenden zeige ich Ihnen den Umgang mit einigen Expertenstandards und ihre Umsetzung in der Tagespflege. 2.1 Der Expertenstandard »Dekubitusprophylaxe«9
2.1.1 Was Pflegefachkräfte wissen müssen
Die Pflegefachkraft • verfügt über aktuelles Wissen zur Entstehung eines Dekubitus und kann ein Dekubitusrisiko erkennen; • beherrscht haut- und gewebeschonende Bewegungs-, Lagerungs- und Transfertechniken; • weiß, welche Positionswechsel wann erforderlich sind und fordert den Tagesgast aktiv auf, mitzuhelfen; • kann (un-)geeignete Hilfsmittel erkennen (z. B. Weichlagerungen und Sitzkissen); • stellt sicher, dass alle Beteiligten gemeinsam für die Kontinuität und den Erfolg der Prophylaxe zuständig sind (z. B. ambulanter Pflegedienst, Arzt, Physiotherapeut etc.). 2.1.2 Was Pflegefachkräfte tun müssen
Die Pflegefachkraft • beurteilt systematisch das Dekubitusrisiko jedes Tagesgastes bereits bei seinem ersten Besuch (Gäste, die aufstehen und gehen können, können fast sicher ausgeschlossen werden); • wiederholt die Einschätzung bei Veränderung der Mobilität und Aktivität des Gastes; • notiert auch die Ressourcen und Hilfsmittel des Gastes; • erstellt bei Bedarf einen Bewegungsplan zur Druckentlastung; • fördert die Mobilität eines gefährdeten Tagesgastes; • wendet geeignete druckentlastende Hilfsmittel an, wenn der Gast sich nicht ausreichend selbst bewegen kann; • informiert den Gast und seine Angehörigen über das Risiko und erforderliche Maßnahmen (Beratungsprotokoll); • informiert alle an der Pflege Beteiligten, z. B. ambulante Dienste, Arzt, Ernährungsberatung etc.; • begutachtet in individuellen Zeitabständen die Haut jedes Tagesgastes. Das Ergebnis • Für alle Tagesgäste liegt eine aktuelle systematische Dekubitusrisikoeinschätzung vor. • In jeder Akte eines Tagesgastes steht, ob er ein Risiko hat oder nicht. Wenn kein Risiko besteht kann man nachlesen warum die Fachkraft dies so einschätzt. Und wenn ein Risiko vorhanden ist, steht in der Dokumentation wo die Gefahr besteht, an welcher Stelle und warum. • Für jeden gefährdeten Tagesgast gibt es einen individuellen Bewegungsplan. Auf diesem Plan ist ersichtlich was die Haut maximal an Druck verträgt. Wie lange kann der Gast in einer Position verharren? • Wenn der Gast sich nicht ausreichend selbst bewegen kann, erhält er eine druckverteilende Unterlage (Angehörige besorgen ein entsprechendes Rezept beim Hausarzt). • Alle gefährdeten Gäste, ihre Angehörigen und ggf. weitere Beteiligte sind über die Risiko und die Gegenmaßnahmen informiert (Aktennotiz in der Dokumentation). • Kein Gast hat einen Dekubitus. 2.1.3 Kein Gast mit Dekubitus – so geht’s
Wer einen Dekubitus vermeiden will, braucht Wissen. Die wichtigsten Hinweise haben ich Ihnen hier kurz zusammengestellt und – damit es auch qualitätskonform ist...


Jutta König ist Wirtschaftsdiplom-Betriebswirtin Gesundheit (VWA) und Sachverständige bei verschiedenen Sozialgerichten im Bundesgebiet. Sie unterrichtet Pflegesachverständige und Pflegeberater, arbeitet als Unternehmensberaterin und Dozentin in den Bereichen SGB XI, SGB V, Heim- und Betreuungsrecht.


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