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E-Book

E-Book, Deutsch, 293 Seiten

Reihe: Beck Professionell

Koss Bilanz

lesen und verstehen

E-Book, Deutsch, 293 Seiten

Reihe: Beck Professionell

ISBN: 978-3-406-69345-8
Verlag: C.H.Beck
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Bilanz lesen und verstehen erklärt Ihnen leicht verständlich Schritt für Schritt, woraus eine Bilanz überhaupt besteht, wie sie aufgebaut ist, wie Sie den Erfolg eines Unternehmens objektiv feststellen (Erfolgsermittlung), warum es bestimmte Regeln für die Erfassung von Geschäftsvorfällen gibt (Buchführung) und welche Information in welchem Rechnungslegungsinstrument steckt.

Es profitieren von diesem Buch:
- Manager, die sich nicht auf die Berichte ihrer Finanzabteilung verlassen wollen.
- Schüler und Studierende ebenso wie andere Wissbegierige, die sich beim Blick in die Bilanz eines Unternehmens immer schon gefragt haben, warum rechts die gleiche Summe steht wie links.
- Journalisten, die wissen wollen, ob die Zahl in der Pressemitteilung des Unternehmens auch hält, was sie verspricht.
- Selbstständige und Gewerbetreibende, die ihre Buchhaltung selbst erledigen und schließlich
- alle diejenigen, die nicht glauben, dass Buchführung und Bilanzierung Hexenwerk ist, das nur Magier verstehen können.

Von einem erfahrenen Praktiker geschrieben: Prof. Dr. Claus Koss (www.claus-koss.de) ist praktizierender Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und Dozent, studierter Betriebswirt und Jurist sowie gelernter Journalist.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1;Cover;1
2;Zum Inhalt / Zum Autor;2
3;Titel;3
4;So nutzen Sie dieses Buch;4
5;Vorwort: Zueignung für Nicht-Buchhalter;5
6;Inhalt;7
7;1. Kapitel: Vom Sinn und der Notwendigkeit des Rechnungswesens;11
7.1;I. Zahlen lügen nicht – oder?;11
7.2;II. Vom Nutzen des Rechnungswesens – ein Modell;13
8;2. Kapitel: Erfolgsermittlung bei Unternehmen;19
8.1;I. Bestände vs. Stromgrößen;19
8.2;II. Liquidität als Erfolgsmaßstab;20
8.3;III. Die erfolgswirtschaftliche Betrachtung;21
8.4;IV. Der Vergleich;23
8.5;V. Der Systemvergleich in Zahlen;28
9;3. Kapitel: Buchführung und Rechnungslegung;34
9.1;I. Rechnungswesen als Oberbegriff;34
9.2;II. Die Abgrenzung der Pflichten;42
9.3;III. Die Pflicht zur fortlaufenden Erfassung der Geschäftsvorfälle;43
9.3.1;1. Vollständige Erfassung der Geschäftsvorfälle;43
9.3.2;2. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung;46
9.3.3;3. Konten, Kontentypen und Kontenplan;47
9.3.4;4. Jahresabschlussbuchungen;55
9.4;IV. Grundlegende Annahmen;57
9.4.1;1. Erfolgswirtschaftliches Grundkonzept und Nominalwertprinzip;57
9.4.2;2. Unternehmensfortführung;58
9.5;V. Jahresabschlussaussagen;59
9.5.1;1. Überblick;59
9.5.2;2. CEAVOP im Detail;60
9.6;VI. Normen zur Rechnungslegung: HGB, EStR – IFRS – US-GAAP;73
9.6.1;1. Rechnungslegungsnormen;73
9.6.2;2. Die Buchhalter – und wie sie die Welt sehen;78
9.6.3;3. Rechnungslegung nach deutschem HGB;90
9.6.4;4. Steuerliche Gewinnermittlung (Betriebsvermögensvergleich/Steuerbilanz);106
9.6.5;5. IFRS;113
9.6.6;6. US-GAAP;125
9.6.7;7. Schlussbetrachtung: HGB vs. IFRS vs. US-GAAP;131
9.7;VII. Rechnungslegung und Insolvenz;133
9.7.1;1. Insolvenztatbestände und deren Ermittlung;133
9.7.2;2. Verlust des hälftigen Stamm-/Gezeichneten Kapitals;135
9.7.3;3. Rechnungslegung und Insolvenzprognose;135
9.7.4;4. Rechnungslegung und Insolvenzstrafrecht;138
10;4. Kapitel: Rechnungslegungsinstrumente;140
10.1;I. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage;140
10.2;II. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung;141
10.2.1;1. Die Bilanz;141
10.2.2;2. Die Gewinn- und Verlustrechnung;143
10.2.3;3. Der Jahresabschluss;146
10.3;III. Unterstrichvermerke und Haftungsverhältnisse;147
10.4;IV. Kapitalflussrechnung;150
10.4.1;1. Konzeption;150
10.4.2;2. Interpretation der Kapitalflussrechnung;152
10.4.3;3. Aufstellungspflicht;155
10.4.4;4. Kapitalflussrechnung nach der Direkten Methode;156
10.4.5;5. Kapitalflussrechnung nach der Indirekten Methode;157
10.5;V. Anhang;162
10.5.1;1. Zielsetzung;162
10.5.2;2. Aufstellungspflicht;163
10.5.3;3. Inhalt des Anhangs;164
10.6;VI. Lagebericht;166
10.6.1;1. Zweck und Inhalt;166
10.6.2;2. Aufstellungspflicht;169
10.7;VII. Weitere Berichtsinstrumente;170
10.7.1;1. Der Geschäftsbericht;170
10.7.2;2. Eigenkapitalspiegel;170
10.7.3;3. Segmentberichterstattung;170
10.7.4;4. Wertschöpfungsrechnung;171
10.7.5;5. Umweltberichte und Corporate Social Responsibility (CSR) Reports;172
10.8;VIII. Konzernrechnungslegung;174
10.8.1;1. Bedeutung;174
10.8.2;2. Konsolidierungskreis;175
10.8.3;3. Konsolidierungsmaßnahmen;177
10.9;IX. Steuerliche Gewinnermittlung;181
10.9.1;1. Betriebsvermögensvergleich (Steuerbilanz);181
10.9.2;2. Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG;185
11;5. Kapitel: Elemente des Jahresabschlusses;187
11.1;I. Ansatz – Ausweis – Bewertung – zusätzliche Angaben;187
11.1.1;1. Überblick;187
11.1.2;2. Ansatz;188
11.1.3;3. Ausweis;190
11.1.4;4. Bewertung;191
11.1.5;5. Zusätzliche Angaben;203
11.2;II. Vermögensgegenstand – asset – Aktive Wirtschaftsgüter;204
11.2.1;1. Grundsätze;204
11.2.2;2. Ansatz;209
11.2.3;3. Ausweis;218
11.2.4;4. Bewertung;232
11.2.5;5. Zusätzliche Angaben;247
11.3;III. Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) – liabilities and provisions – passive Wirtschaftsgüter;250
11.3.1;1. Ansatz;250
11.3.2;2. Ausweis;260
11.3.3;3. Bewertung;262
11.3.4;4. Zusätzliche Angaben;270
11.4;IV. Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern;271
11.4.1;1. Rechnungsabgrenzungsposten;271
11.4.2;2. Latente Steuern;273
11.5;V. Erfolgswirksamkeit: Gewinnrealisation – Erträge/Aufwendungen – Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben;277
11.5.1;1. Erfolgswirksamkeit;277
11.5.2;2. Ausweis;279
12;A Theory of Justice – oder: Die Idee der Rechnungslegung;281
13;Stichwortverzeichnis;285
14;Impressum;290


212. Kapitel

Erfolgsermittlung bei Unternehmen
I. Bestände vs. Stromgrößen
Wann ist ein Unternehmen erfolgreich? Im Sport oder der Physik gibt es gewissermaßen ‚natürliche‘ Maßgrößen. Morgens im Badezimmer auf der Waage sagt diese unmittelbar, wie erfolgreich der Versuch des Abnehmens war. Auch im Sport gilt: ‚Schneller, höher und weiter‘. Bei der Erfolgsmessung für ökonomische Aktivitäten ist das schwieriger. Es lassen sich zwei unterschiedliche Konzeptionen unterscheiden. Vorab an dieser Stelle die erste wichtige Unterscheidung: Bestandsgrößen messen das Vorhandensein allgemein von Dingen, in unserem Fall von Vermögensgegenständen, Vermögenswerten, Wirtschaftsgütern und Schulden; Stromgrößen hingegen die Veränderung von Bestandsgrößen. Als Beispiel aus dem täglichen Leben mag das Körpergewicht dienen. Das Gewicht als solches ist eine Bestandsgröße. Denn die Pfunde/Kilos sind eben vorhanden oder nicht vorhanden. Interessant für die Erfolgsmessung ist jedoch die Veränderung. Im Fall des Körpergewichts wäre das die Zu- oder Abnahme des Gewichts. Übertragen auf ein Beispiel aus der Wirtschaft: der Kassenbestand hat den Begriff ‚Bestand‘ bereits in der Bezeichnung. Allein das Vorhandensein von (viel) Geld macht aber keinen Reichtum aus. Wer beispielsweise ein Darlehen ausbezahlt bekommen hat, hat viel Liquidität auf dem Konto. Damit ist der Kontoinhaber aber nicht reicher geworden. Denn das Geld sollte irgendwann einmal wieder zurückbezahlt werden. 22Kennzeichnend für Bestände sind insbesondere zwei Feststellungen: Bestände sind im Zeitpunkt-bezogen,
d.h. mein Körpergewicht messe ich jeden Morgen, den Kassenbestand stellt das Unternehmen für einen bestimmten Stichtag fest. Der Endbestand der Vorperiode ist gleich dem Eröffnungsbestand der Folgeperiode;
Beim Körpergewicht mag die Aussage trivial erscheinen. In der Buchhaltung gilt aber: wenn der Endbestand in der Kasse am 31.12.2016 6,50 EUR betragen hat, kann der Eröffnungsbestand in der Kasse am 1.1.2017 nicht 0,00 EUR betragen. Bei Stromgrößen ist das grundlegend anders: Stromgrößen sind Zeitraum-bezogen,
bei der Veränderung des Körpergewichts interessiert, ‚um wie viel‘ dieses von heute auf morgen mehr oder weniger geworden ist; bei der Erfolgsermittlung interessiert, ‚um wie viel‘ das Eigenkapital zu- oder abgenommen hat. Die Höhe einer Periode hängt nicht mit anderen Perioden zusammen.
Wenn ich in einer Woche viel abgenommen habe, heißt das nicht, dass ich in der nächsten Woche wieder viel abnehmen werde. Wenn ein Unternehmen in 2016 viel verkauft hat (die Buchhalter sprechen vom höheren Umsatz), heißt es das nicht unbedingt den gleichen Umsatz für 2017. II. Liquidität als Erfolgsmaßstab
Damit sind wir bei der ersten Möglichkeit der Erfolgsmessung von Unternehmen: Die Liquiditätsbetrachtung. Sie lässt sich am eigenen Geldbeutel nachvollziehen: wenn mehr Geld zufließt, als abfließt, sind wir (zumindest auf den ersten Blick) ‚reicher‘ geworden. Das gerade genannte Beispiel der Aufnahme des Darlehens zeigt jedoch die Grenzen dieser Erfolgsmessung. Wir werden später noch einmal darauf zurückkommen. An dieser Stelle sei auf den Vorteil dieser Methode hingewiesen: Sie ist in gewisser Weise objektiv. Denn das Geld ‚klingt‘ entweder ‚im Kasten‘ oder es wird herausgenommen. Es bedarf also keiner Regelung, wie diese Methode anzuwenden ist. Ein zweiter Vorteil dieser Methode der Erfolgsmessung ist die Berücksichtigung von Zahlungszeitpunkten. Denn es macht einen Unterschied, ob dem Unternehmen das Geld am 10.1. zufließt oder am 10.12. Beim früheren Zufluss-Zeitpunkt (zu Beginn des Jahres) 23können Rechnungen von Lieferanten bezahlt werden. Kommt das Geld erst im Dezember, muss vielleicht ein kurzfristiges Darlehen mit zusätzlichen Kosten zur Zwischenfinanzierung aufgenommen werden. Der Fachbegriff für den Zufluss an liquiden Mitteln lautet ‚Einzahlung‘, der Abfluss ‚Auszahlung‘. Weil es sich in diesem Bereich nicht um gesetzlich definierte Begriffe handelt, taucht manchmal der Begriff ‚Einnahme‘ und ‚Ausgabe‘ auf. Hierunter wird wohl neben den gerade definierten Einzahlungen auch eine Erhöhung der Forderungen verstanden. Die Ausgaben umfassen wohl neben den Auszahlungen auch eine Zunahme der Verbindlichkeiten. Der Verfasser ist jedoch Systematiker. Da die Begriffe Einnahmen und Ausgaben mehr für Verwirrung denn für Trennschärfe zwischen Konzeptionen sorgen, sei in diesem Buch nur von ‚Ein-‘‚ und ‚Auszahlungen‘ die Rede – im Gegensatz dem im Folgenden besprochenen ‚Ertrag‘ und ‚Aufwand‘. III. Die erfolgswirtschaftliche Betrachtung
Beginnend wohl mit den venezianischen Kaufleuten erkannten Unternehmer, damals hießen sie noch Kaufleute, die Unzulänglichkeit einer reinen Liquiditätsbetrachtung. Wer sich Geld leiht, sollte dieses tunlichst irgendwann einmal zurückbezahlen. Wer eine Maschine kauft, wird allein durch die Anschaffung nicht reicher oder ärmer. Er schichtet Vermögen von den liquiden Mitteln in längerfristig gebundenes Vermögen um. Eine Wertminderung tritt erst im Laufe der Zeit bei der Maschine ein. Irgendwann einmal lässt sich diese Maschine wirtschaftlich oder technisch nicht mehr nutzen. Ein drittes Beispiel hierzu: reicher wird das Unternehmen nicht erst dann, wenn der Kunde zahlt, sondern bereits dann, wenn ein Zahlungsanspruch entsteht. Diesen Zahlungsanspruch nennen die Buchhalter ‚Forderung‘. Umgangssprachlich könnte vom ‚reicher‘ oder ‚ärmer werden‘ gesprochen werden. Die Buchhalter messen diese Veränderung des Eigenkapitals mit den Größen ‚Ertrag‘ und ‚Aufwand‘. Erträge sind definiert als ‚Wert aller erbrachten Leistungen einer Periode, erfasst und bewertet nach den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften‘, Aufwendungen als ‚Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen (Leistungen) einer Periode, erfasst und bewertet nach den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften‘. 24Kennzeichnend für diese Definitionen sind somit vier Komponenten: Wert
Es geht also um die Bewertung. Buchhalter rechnen immer in Geldeinheiten, sei es Euro, US-Dollar oder Schweizer Franken. Der Verbrauch (Aufwand) von Material wird also nicht in Kilogramm oder Litern gemessen, sondern in Euro oder einer anderen Währung. Damit taucht schon die erste Herausforderung auf: Wie werden verbrauchten Mengen Werte zugeordnet? Dieses Thema wird uns im 5. Kapitel wieder begegnen. Leistungen, die erbracht oder verbraucht werden
Bei der Liquiditätsbetrachtung gibt es nur ‚Geld rein – Geld raus‘. Bei dieser erfolgswirtschaftlichen Konzeption ist anerkannt, dass es nicht nur um Geld geht, sondern auch um andere Güter und/oder Dienstleistung. Wenn der Architekt einen Plan gezeichnet hat, hat er bereits (s)eine Leistung erbracht und hat Anspruch auf Bezahlung. Der Anspruch auf Bezahlung der Ware entsteht bereits bei Lieferung oder der Leistung, nicht erst später, wenn die Rechnung gestellt wird oder Zahlungen erfolgen. „einer Periode“
Anders als bei der Liquiditätsbetrachtung gilt bei dieser erfolgswirtschaftlichen Betrachtung: ‚Geld ist gleich Geld‘ (gleichgültig, wann bezahlt wird). Besonders deutlich wird das bei Ertragsbesteuerung. Dem Fiskus ist es gleich, ob die Forderung am Anfang des Jahres bezahlt wird oder erst in der Folgeperiode. Das Unternehmen muss den Gewinn aus der Forderung in dem Jahr versteuern, in dem die Forderung entstanden ist und immer in der gleichen Höhe – auch, wenn die Forderung durch die Inflation weniger wert geworden ist. Die „maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften“
Im Unterschied zur Liquiditätsbetrachtung gibt es bei der erfolgswirtschaftlichen Betrachtung keine ‚natürlichen‘ Erfassungsprinzipien. Zwar haben sich im Laufe der Jahrhunderte gewisse Regeln als sinnvoll erwiesen, im Detail kann aber deren Auslegung voneinander abweichen.
Ein Beispiel: Es ist bei Buchhaltern anerkannt, dass der Erfolg aus dem Verkauf von Waren nicht erst bei der Zahlung der Rechnung durch den Kunden realisiert wird (und damit das Jahresergebnis positiv beeinflusst). In unterschiedlichen Jurisdiktionen weicht das Verständnis über diesen Realisationszeitpunkt voneinander ab. Was ist zum Beispiel, wenn sich die Waren am Stichtag auf hoher See befinden? Wer an den Bar-Verkauf im Laden denkt, wird 25diesem Problem keine große Bedeutung beigemessen. Was aber, wenn der Hersteller in Asien sitzt und die Waren vor dem Stichtag auf den Weg bringt, diese aber erst im neuen Geschäftsjahr beim Empfänger ankommen? Darf der Hersteller den Gewinn noch im alten Geschäftsjahr vereinnahmen? Wann muss der Empfänger die Ware in seinen Jahresabschluss berücksichtigen und entsprechend eine Verbindlichkeit passivieren? An dieser Stelle soll es genügen auf das Problem hinzuweisen und den Leser zu ermuntern, darüber nachzudenken. Im 5. Kapitel gibt es unter V. die Auflösung dieser Problematik unter dem Stichwort ‚Gewinnrealisation‘. IV. Der Vergleich
Stellen wir diese beiden Systeme noch einmal gegenüber: Übersicht: Erfolg als Gewinn oder Liquiditäts-Überschuss Am einfachsten zu erklären ist die Liquiditätsbetrachtung: ‚Geld rein – Geld raus‘ heißt in der Buchhaltung: Einzahlungen minus Auszahlungen. Ist mehr Geld in der...


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