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Buch, Deutsch, Band 69, 250 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 313 g
Reihe: Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht
Buch, Deutsch, Band 69, 250 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 313 g
Reihe: Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht
ISBN: 978-3-339-14618-2
Verlag: Verlag Dr. Kovac
Diese Dissertation untersucht die sehr kontrovers diskutierte Frage auf dem Gebiet des allgemeinen Schuldrechts und des Versicherungsvertragsrechts: „Wann ist die Zahlung im Überweisungsverkehr als rechtzeitig anzusehen?“ und beurteilt umfassend die Rechtzeitigkeit der Geldzahlung durch Überweisung nach §§ 269, 270 BGB sowie der Prämienzahlung nach §§ 36 ff. VVG.
Nach bislang herrschender Ansicht im deutschen Zivilrecht wurden die genannten Regelungen dahingehend ausgelegt, dass es bei der Frage der Rechtzeitigkeit der Zahlung durch Überweisung nicht auf den Eintritt des Leistungserfolges, sondern lediglich auf die Vornahme der Leistungshandlung am Wohnsitz des Entgeltschuldners bzw. am Sitz seiner gewerblichen Niederlassung ankommen soll. Demnach wurden die Geld- und Prämienschulden als sog. qualifizierte Schickschulden angesehen.
Im Nachgang zur EuGH-Entscheidung C-306/06 „01051 Telecom / Deutsche Telekom“ hat sich die im deutschen Schrifttum früher vereinzelt vertretene Auffassung deutlich verstärkt, wonach die Geld- und Prämienschulden als modifizierte Bringschulden zu qualifizieren seien. Demnach reduziere sich das dem Entgeltschuldner auferlegte Transferrisiko nicht auf die reine Verlustgefahr, sondern sei darüber hinaus auf die Verspätungsgefahr zu erstrecken.
Die Abhandlung gibt einen Überblick über das Prämienzahlungsrecht aus versicherungsrechtlicher Sicht und erläutert die Problematik der Geld- und Prämienzahlung durch Überweisung aus bankrechtlicher Perspektive. Sodann erfolgt eine Darstellung des Streitstandes und der bisherigen Entwicklung des europäischen Zahlungsverzugsrechts sowie der einschlägigen europäischen und deutschen Rechtsprechung. Abschließend erfolgt eine kritische Beurteilung des europäischen Harmonisierungsprozesses und der deutschen Umsetzungsmaßnahmen.
Im Ergebnis wird festgehalten, dass die Geld- und Prämienschulden bei einer Zahlung durch Überweisung sowohl nach autonom-nationaler Auslegung des deutschen Rechts als auch im Lichte der europäischen Gesetzgebung als modifizierte Bringschulden zu klassifizieren sind. Für die Rechtzeitigkeit der Geld- und Prämienzahlung ist nicht der Zeitpunkt der Vornahme der Leistungshandlung, sondern der Eintritt des Leistungserfolges ausschlaggebend, also die Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsgläubigers. Befürwortet wird eine überschießende Umsetzung der RL 2011/7/EU, also nicht nur für Rechtsverhältnisse des Geschäftsverkehrs, sondern auch für solche mit Verbraucherbeteiligung. Für die Klarstellung in § 270 BGB und in § 36 VVG werden konkrete Formulierungsvorschläge gemacht.