Krüger | Öffentliche und private Durchsetzung des Kartellverbots von Art. 81 EG | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 371 Seiten, eBook

Reihe: Ökonomische Analyse des Rechts

Krüger Öffentliche und private Durchsetzung des Kartellverbots von Art. 81 EG

Eine rechtsökonomische Analyse

E-Book, Deutsch, 371 Seiten, eBook

Reihe: Ökonomische Analyse des Rechts

ISBN: 978-3-8350-5537-7
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Hans-Wilhelm Krüger vergleicht systematisch die öffentliche Durchsetzung durch die Kommission mit der privaten Durchsetzung durch andere Marktteilnehmer auf ihren Erfolg bei der Durchsetzung des gemeinschaftsrechtlichen Kartellverbots. Es zeigt sich die Unverzichtbarkeit der öffentlichen Durchsetzung.

Hans-Wilhelm Krüger promovierte bei Prof. Dr. Peter Behrens am Graduiertenkolleg für Recht & Ökonomik der Universität Hamburg. Er ist als Richter in der Berliner Justiz tätig.
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Zielgruppe


Research

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1;Geleitwort;6
2;Vorwort;10
3;Inhaltsübersicht;12
4;Inhaltsverzeichnis;14
5;Abkürzungsverzeichnis;24
6;Kapitel 1 Einleitung;29
6.1;A. Einführung;29
6.2;B. Gang der Untersuchung;30
6.3;C. Grundlagen der Rechtsdurchsetzung;33
7;Kapitel 2 Art. 81 EG im System der EG – Wettbewerbsregeln;46
7.1;A. Überblick über die EG – Wettbewerbsregeln;46
7.2;B. Art. 81 EG;51
8;Kapitel 3 Durchsetzung von Art. 81 EG;81
8.1;A. Bedeutung des Durchsetzungssystems für Art. 81 EG;81
8.2;B. Öffentliche Durchsetzung von Art. 81 EG;83
8.3;C. Private Durchsetzung von Art. 81 EG;116
9;Kapitel 4 Ökonomische Theorie der Rechtsdurchsetzung;179
9.1;A. Allgemeine ökonomische Theorie der Rechtsdurchsetzung;179
9.2;B. Ökonomische Theorie der öffentlichen und privaten Durchsetzung;216
10;Kapitel 5 Vergleich der öffentlichen und privaten Durchsetzung von Art. 81 EG;245
10.1;A. Eignung des rechtsökonomischen Ansatzes;245
10.2;B. Anwendung der ökonomischen Theorie der Rechtsdurchsetzung auf die öffentliche und private Durchsetzung von Art. 81 EG;249
10.3;C. Ergebnis des Vergleichs der Durchsetzungsformen bei Art. 81 EG;336
10.4;D. Rechtspolitische Schlussfolgerungen aus dem Vergleich der Durchsetzungsformen bei Art. 81 EG;341
11;Kapitel 6 Zusammenspiel der öffentlichen und der privaten Durchsetzung von Art. 81 EG;347
11.1;A. Kombination von öffentlicher und privater Durchsetzung;347
11.2;B. Auswirkungen der Kombination;350
11.3;C. Optimales Zusammenspiel;355
11.4;E. Rechtspolitische Schlussfolgerungen für das Zusammenspiel von privater und öffentlicher Durchsetzung bei Art. 81 EG;370
12;Literaturverzeichnis;373

Art. 81 EG im System der EG-Wettbewerbsregeln

Durchsetzung von Art. 81 EG

Ökonomische Theorie der Rechtsdurchsetzung

Vergleich der öffentlichen und privaten Durchsetzung von Art. 81 EG

Zusammenspiel der öffentlichen und der privaten Durchsetzung von Art. 81 EG


Kapitel 5 Vergleich der öffentlichen und privaten Durchsetzung von Art. 81 EG (S. 217-218)

Nunmehr sollen die Erkenntnisse der ökonomischen Theorie der Durchsetzung von Rechtsnormen auf die öffentliche und private Durchsetzung von Art. 81 EG im Wege eines Vergleichs der beiden Durchsetzungsformen angewendet werden. Dabei ist zunächst zu zeigen, dass die ökonomische Theorie zur Betrachtung der Durchsetzung von Art. 81 EG geeignet ist (zu A.). Sodann sollen die Erkenntnisse der rechtsökonomischen Theorie der Durchsetzung von Rechtsnormen bei dem Vergleich der beiden Durchsetzungsformen hinsichtlich ihres Einflusses auf den Erfolg der Durchsetzung von Art. 81 EG miteinander verglichen werden (zu B.).

A. Eignung des rechtsökonomischen Ansatzes

Der rechtsökonomische Ansatz, bei dem die verschiedenen gesellschaftlichen Kosten aus dem Normverstoß im Mittelpunkt stehen, ist für die Analyse der Rechtsdurchsetzung im Allgemeinen (zu I.) und bei der Betrachtung der öffentlichen und privaten Durchsetzung von Art. 81 EG im Besonderen gut geeignet (zu II.).

I. Eignung für die Analyse der Rechtsdurchsetzung im Allgemeinen

Für die Analyse der Rechtsdurchsetzung im Allgemeinen eignet sich die vom rechtsökonomischen Ansatz verwendete Neue Institutionenökonomik als theoretisches Modell, weil bei der Durchsetzung einer Norm das Erreichen des gesellschaftlichen Optimums das Ziel staatlichen Handelns sein muss und dieses Optimum nicht ohne Berücksichtigung der mit der Durchsetzung verbundenen Kosten gefunden werden kann.

Die ökonomische Theorie erlaubt somit einen klaren Blick auf den Umstand, dass die Kosten der Durchsetzung ebenso wie die Schäden aus den Normverstößen gesellschaftliche Kosten darstellen, die bei der Ausgestaltung und bei der Beurteilung des Erfolges des Durchsetzungssystems gegeneinander abgewogen werden müssen. Der rechtsökonomische Ansatz ist allgemein auch für den Vergleich der öffentlichen und privaten Durchsetzung geeignet. Denn die mit der Durchsetzung verbundenen gesellschaftlichen Kosten können sich zwischen den verschiedenen Durchsetzungsformen ebenso unterscheiden wie deren Erfolg bei der Abschreckung des normwidrigen Verhaltens.

So ermöglicht es nur der rechtsökonomische Ansatz, bei einem Vergleich der Vor- und Nachteile der Durchsetzungsformen systematisch auch die gesellschaftlichen Kosten der jeweiligen Durchsetzungsform zu berücksichtigen und damit zu einem Ergebnis zu gelangen, das neben dem Erfolg der Durchsetzungsform auch die mit ihrem Einsatz verbundenen Kosten beachtet. Die Konzentration dieses Ansatzes auf die Minimierung der gesellschaftlichen Kosten des Normverstoßes kann dabei im Rahmen einer juristischen Betrachtung eher akzeptabel erscheinen, wenn man auch nicht-ökonomische Ziele der Norm und Präferenzen der Individuen als Faktoren betrachtet, die die gesellschaftlichen Kosten des Normverstoßes beeinflussen, und diese in ein umfassendes ökonomisches Modell integriert.

II. Eignung für die Analyse der Durchsetzung von Art. 81 EG

Jedes ökonomische Modell ist jedoch nur insoweit geeignet, einen Beitrag zur Lösung von praktischen Problemen zu liefern, als die im Rahmen der Theorie getroffenen Annahmen über das Verhalten der jeweiligen Akteure auch in der Rechtswirklichkeit zutreffen (zu 1.) und die in dem ökonomischen Modell verwendeten Werte in der Realität bestimmbar sind (zu 2.). 1. Annahmen Deshalb ist zunächst zu untersuchen, ob die Annahmen der ökonomischen Theorie im Bereich der Durchsetzung von Art. 81 EG zutreffend sind. In manchen Bereichen des Rechts mag die für die ökonomische Theorie grundlegende Annahme eines rationalen, nutzenmaximierenden Normadressaten in der Praxis nur selten tatsächlich zutreffen. Insbesondere in Bereichen, wo sich das Verhalten der Individuen – wie häufig im Strafrecht – nicht an wirtschaftlichen Vorteilen orientiert, müssen bei der Untersuchung der Rechtsdurchsetzung auch soziologische, psychologische und andere Aspekte berücksichtigt werden, wenn eine umfassende und abschließende Behandlung des Themenbereichs angestrebt wird.


Hans-Wilhelm Krüger promovierte bei Prof. Dr. Peter Behrens am Graduiertenkolleg für Recht & Ökonomik der Universität Hamburg. Er ist als Richter in der Berliner Justiz tätig.


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