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E-Book, Deutsch, Band 249, 288 Seiten

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht (SÖR)

Lieb Kabelfernsehen und Rundfunkgesetze

E-Book, Deutsch, Band 249, 288 Seiten

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht (SÖR)

ISBN: 978-3-428-43196-0
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



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1;Inhaltsverzeichnis;10
2;Einleitung;20
2.1;I. Gegenstandsfindung: Kabelfernsehen und Rundfunk;20
2.2;II. Merkmale zur Unterscheidung zwischen Kabelfernsehen und herkömmlichem Rundfunk;20
2.3;III. Kabelfernsehen — heute;22
2.3.1;1. Kabelfernsehen in den USA;23
2.3.2;2. Die Situation in der Bundesrepublik;25
2.4;IV. Rechtsprobleme bei der Veranstaltung von Kabelfernsehen;27
3;Erster Teil: Kabelfernsehen und Rundfunkrecht;29
3.1;Erstes Kapitel: Die fernmelderechtliche Seite des Rundfunks und das Kabelfernsehen;32
3.1.1;I. Der Rundfunk als geschichtlicher Erfahrungsgegenstand;37
3.1.2;II. Die Rundfunkverbreitungstechnik nach dem Verständnis der administrativen Regelungen;39
3.1.2.1;1. Die Rundfunkverfügungen der Weimarer Zeit;39
3.1.2.2;2. Der Ausbau des Drahtfunks und die Drahtfunkverordnung;42
3.1.2.3;3. Die Rundfunkregelungen der Besatzungszeit und das Rundfunkverwaltungsrecht der Bundesrepublik;45
3.1.3;III. Die Aussagen der Obergerichte über die Rundfunkverbreitungsverfahren;49
3.1.4;IV. Rundfunkverwaltungsrecht und internationales Fernmelderecht;51
3.1.5;V. Zwischenergebnis;53
3.2;Zweites Kapitel: Die kulturell-rechtliche Seite des Rundfunks und das Kabelfernsehen;54
3.2.1;I. Das Kabelfernsehen und der Rundfunkbegriff nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG;54
3.2.1.1;II. Rundfunk und Drahtlosigkeit Zur Entwicklung von Begriff und Gegenstand des Rundfunks;56
3.2.1.1.1;1. Die Beschreibungsqualität des Wortes Rund-„Funk";56
3.2.1.1.1.1;a) „Funk" als drahtloses und drahtgebundenes Nachrichtenübermittlungsverfahren;58
3.2.1.1.1.2;b) Die Gleichstellung von Drahtfunk und Raumfunk im Fernmelderecht;61
3.2.1.1.1.3;c) Besonderheit des niederfrequenten Drahtfunks;64
3.2.1.1.1.4;d) Zwischenergebnis;66
3.2.1.1.2;2. „Rund"-Funk und Drahtlosigkeit;66
3.2.1.1.2.1;a) Die Entwicklung des Rundfunkbegriffs;68
3.2.1.1.2.2;b) Zwischenergebnis;73
3.2.1.1.3;3. Die Bedeutung von Kabel und Draht beim herkömmlichen Rundfunk;73
3.2.1.1.3.1;a) Rundfunk und Rundfunkleitungstechnik;73
3.2.1.1.3.2;b) Der Einsatz von Draht oder Kabel bei der Verbreitung von Programmdarbietungen;75
3.2.1.1.3.2.1;aa) Die ersten Programmübertragungen über Draht;75
3.2.1.1.3.2.2;bb) Die wirtschaftlichen und politischen Bedingungen für die Einführung des drahtlosen Rundfunks;76
3.2.1.1.3.2.3;cc) Die Ausnutzung vorhandener Leitungsnetze zur Verbreitung von Drahtfunkprogrammen;79
3.2.1.1.3.2.4;dd) Die Drahtfunktechnik als Ergänzung zur drahtlosen Ausstrahlung;79
3.2.1.1.3.2.5;ee) Der Drahtfunk als Mittel der Rundfunkpolitik;80
3.2.1.1.3.2.6;ff) Der Ausbau von Drahtfunknetzen im Nationalsozialismus;80
3.2.1.1.3.2.7;gg) Der Drahtfunk als letztes intaktes Schnellnachrichtenmittel;82
3.2.1.1.3.2.8;hh) Wiederaufbau des Drahtfunknetzes nach dem Weltkrieg;82
3.2.1.1.3.2.9;ii) Die Entscheidung der Rundfunkanstalten für den UKW-Rundfunk;83
3.2.1.1.3.2.10;kk) Die Bedeutung des Drahtfunks für den Rundfunk anderer Länder;85
3.2.1.1.3.2.11;ll) Der Einsatz von Kabel beim Fernsehen;86
3.2.1.1.3.2.12;mm) Die Zentralantennenanlage;88
3.2.1.1.3.2.13;nn) Zwischenergebnis;89
3.2.1.1.4;4. Der Rundfunk als besonderes technisches Nachrichtenmittel in Abgrenzung zu Presse und Film;90
3.2.1.1.5;5. Zwischenergebnis;92
3.2.1.2;III. Das Kabelfernsehen und die Rundfunkgesetze der Länder;93
3.2.1.2.1;1. Der Rundfunkbegriff des Staatsvertrags über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens;93
3.2.1.2.2;2. Rundfunkgesetze, die den Drahtfunk ausdrücklich mit einbeziehen;95
3.2.1.2.2.1;a) Das Gesetz über den „Westdeutschen Rundfunk, Köln";95
3.2.1.2.2.2;b) Der Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk;96
3.2.1.2.2.3;c) Der Staatsvertrag über den Südwestfunk;98
3.2.1.2.3;3. Rundfunkgesetze ohne eindeutige Festlegung der Übermittlungsverfahren;99
3.2.1.2.4;4. Das Kabelfernsehen und einzelne Gesetzesbegriffe;102
3.2.1.3;IV. Ergebnis;103
4;Zweiter Teil: Die Erscheinungsformen des Kabelfernsehens und die Merkmale des herkömmlichen Rundfunks nach dem Grundgesetz und den Länderrundfunkgesetzen;105
4.1;Erstes Kapitel: Das Verhältnis der Rundfunkgesetze zum Grundgesetz bei der Gewinnung rechtlicher Wesensmerkmale des Rundfunks;107
4.2;Zweites Kapitel: Die rechtlichen Merkmale des Rundfunkbegriffs;109
4.2.1;I. Die Ausdrucksmittel des Rundfunks;109
4.2.2;II. Der Programminhalt als Wesensmerkmal;110
4.2.3;III. Der Rundfunk als für die Allgemeinheit bestimmte Darbietung;114
4.2.3.1;1. Die Vieldeutigkeit des Begriffs der Allgemeinheit nach dem Wortlaut der Rundfunkgesetze;114
4.2.3.2;2. Allgemeinheit als Merkmal der Abgrenzung des Rundfunks von den Funksonderdiensten;116
4.2.4;IV. Die verfassungsrechtliche Ausdeutung des Merkmals der Allgemeinheit;120
4.2.4.1;1. Allgemeinheit und Allgemeinzugänglichkeit;120
4.2.4.2;2. Allgemeinheit als „faktische Offenheit";122
4.2.5;V. Übertragbarkeit der Kriterien des Öffentlichkeitsbegriffs aus anderen Rechtsgebieten zur Konkretisierung des Merkmals der Allgemeinheit;123
4.2.5.1;1. Öffentlichkeit auch als räumlich getrennte Vielzahl von Personen;125
4.2.5.2;2. Ubiquität der Ätherwellen und „unbegrenzte Öffentlichkeit";126
4.2.5.3;3. Allgemeinheit als „breite Öffentlichkeit";128
4.2.5.4;4. Die Zweckbestimmung des Merkmals der Allgemeinheit beim Rundfunk im Unterschied zum urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff;130
4.2.5.5;5. Die Beziehungen der Beteiligten an den Funksonderdiensten als Unterscheidungsmerkmal zur Allgemeinheit des Teilnehmerkreises beim Rundfunk;131
4.2.5.6;6. Zwischenergebnis;133
4.2.5.7;7. Allgemeinheit bei der Wiedergabe oder Allgemeinheit des Rundfunkempfangs;134
4.2.5.8;8. Zwischenergebnis;136
4.2.6;VI. Der Kommunikationsinhalt oder der Wille des Veranstalters als Kriterium für die „Bestimmung" für die Allgemeinheit;137
4.2.6.1;1. Der Kommunikationsinhalt als Indiz für die Bestimmung einer Sendung an die Allgemeinheit;138
4.2.6.2;2. Der Wille des Absenders als Entscheidungskriterium für die Bestimmung einer Sendung für die Allgemeinheit;140
4.2.6.2.1;a) Im nachhinein ist jede unbestimmte Personenmehrheit bestimmt;142
4.2.6.2.2;b) Verobjektivierung des Willensmoments;143
4.2.6.2.3;c) Zwischenergebnis;144
4.2.7;VII. Die Allgemeinheit als Rezipient von Massenkommunikation;144
4.2.7.1;1. Die Masse;146
4.2.7.2;2. Das disperse Publikum;147
4.2.7.2.1;a) Zahl und Streuung der Teilnehmer — keine essentiellen Merkmale der Massenkommunikation;148
4.2.7.2.2;b) Massenkommunikationsmittel als Sammelbegriff verschiedener gleichartiger Kommunikationsmedien;150
4.2.7.3;3. Massenkommunikationsmittel und Grundgesetz;151
4.2.7.4;4. Zwischenergebnis;152
4.2.8;VIII. Allgemeinheit als Allgemeinheitsbezug des Programms;153
4.2.8.1;1. Die liberale Komponente des Art. 5 Abs. 1 GG als Verbot staatlicher Eingriffe in die Programmgestaltung;154
4.2.8.2;2. Allgemeinheitsbezug und die institutionelle Komponente der Rundfunkfreiheit;156
4.2.8.2.1;a) Politischer und unpolitischer Rundfunk;159
4.2.8.2.2;b) Die Eingrenzung des Rundfunks auf die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe;159
4.2.8.2.3;c) „Der Weg vom Recht über die Institution zur Pflicht";160
4.2.8.2.4;d) Die „öffentliche Aufgabe" als definitorisch leerlaufendes Begriffssubstitut;161
4.2.8.2.5;e) öffentliche Meinungsbildung als ständiger Prozeß ohne rechtlich bestimmbaren Verlauf;163
4.2.8.2.6;f) Die Aufhebung der Trennung zwischen politischem und gesellschaftlichem Bereich im demokratischen Sozialstaat;164
4.2.8.2.7;g) Die verfassungsrechtliche Problematik einer programmlichen Inpflichtnahme;165
4.2.8.2.8;h) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt den „politischen" und den „unpolitischen" Rundfunk;167
4.2.8.3;3. Ergebnis;170
4.2.9;IX. Exkurs: Der Rundfunk als publizistische Institution;171
4.2.10;X. Die institutionell-publizistischen Voraussetzungen für den Programmbetrieb;175
4.3;Drittes Kapitel: Vergleich der verschiedenen Erscheinungsformen des Kabelfernsehens mit dem herkömmlichen Rundfunk;177
4.3.1;I. Zu 1.: Vollversorgung einer größeren Region;177
4.3.2;II. Zu 2.: Lokales Kabelfernsehen;180
4.3.3;III. Zu 3.: Verkabelung verschiedener örtlich zusammenliegender Gebäude oder einer Großwohnanlage;185
4.3.4;IV. Exkurs: Genehmigungsfreie Fernmeldeanlagen als Rundfunk;190
4.3.5;V. Zu 4.: Kabelsendungen, die von einer Zentrale an verschiedene Einzelstellen mit Publikumsverkehr geliefert werden;192
4.3.6;VI. Zu 5.: Kabelverteilung von Programmen an einem Ort mit Publikumsverkehr;195
4.3.7;VII. Zu 6.: Kabelverteilung von Programmen an verschiedene „private" Empfangsstellen innerhalb eines Gebäudes;196
5;Dritter Teil: Rückwirkungen der Einführung des Kabelfernsehens auf die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgesetze;200
5.1;Erstes Kapitel: Rundfunkfreiheit ohne Wellenknappheit;202
5.1.1;I. Die teilweise in der Literatur gezogenen Konsequenzen aus einem behaupteten Wegfall der tatsächlichen Prämissen des Fernseh-Urteils;202
5.1.2;II. Der Streit um den Wegfall der technischen Prämisse;203
5.1.3;III. Die nur potentielle Möglichkeit der Erhöhung der Programmzahl und die tatsächlichen Prämissen;204
5.1.4;IV. Die Verknüpfung der technischen mit der finanziellen Prämisse;205
5.1.4.1;1. Der hohe Kostenaufwand für die Veranstaltung von Rundfunksendungen läßt nur eine kleine Zahl von Veranstaltungsträgern zu;206
5.1.4.2;2. Verbot jeder vermeidbaren Monopolisierung;208
5.1.4.3;3. Die unterschiedliche Ausgangssituation bei Presse, Film und Rundfunk;209
5.1.4.4;4. Die gesetzliche Regelung der Rundfunkfreiheit als vorbeugende „Dienstleistungspflicht" des Gesetzgebers;211
5.1.4.5;5. Die Verfassungsgarantie der Meinungspluralität gilt auch für den lokalen Bereich;213
5.1.5;V. Binnenpluralistische Organisationsstruktur und individualbezogene Grundrechte;215
5.1.6;VI. Zwischenergebnis;216
5.2;Zweites Kapitel: Die Verfassungskonformität der binnenpluralistischen Organisationsstruktur auch beim Fortfall der Prämissen des Fernseh-Urteils;218
5.2.1;I. Unterschiedliche Begründungsansätze;219
5.2.2;II. Die einzigartige Machtintensität und Suggestivkraft des Rundfunks als besonderes Strukturmerkmal;220
5.2.3;III. Die unterschiedlichen Wahrnehmungsbedingungen von Rundfunk und Presse;221
5.2.3.1;1. Der Rundfunk als „bequemstes" Massenmedium;221
5.2.3.2;2. Der Aktualitätsvorsprung des Rundfunks;222
5.2.3.3;3. Der Glaubwürdigkeitsvorsprung des Rundfunks;223
5.2.3.4;4. Die Beschränkung der Rezeption mehrfacher Angebote durch die geringere Disponibilität des Rundfunks und die fehlende Selektionsmöglichkeit für den Rezipienten innerhalb der Programmangebote;224
5.2.4;IV. Zwischenergebnis;227
5.3;Drittes Kapitel: Die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunk-„Monopols" bei Einführung des Kabelfernsehens;229
5.3.1;I. Die Unzulänglichkeit der Kennzeichnung des alleinigen Rundfunkveranstaltungsrechts der Rundfunkanstalten als „Monopol";229
5.3.1.1;1. Die Verzahnung von Rundfunkgesetzen und Grundgesetz als Ausschlußgrund für private Rundfunkveranstaltungen;231
5.3.1.2;2. Das Verfassungsgebot der Meinungsvielfalt und die Verlagerung der Rundfunkveranstaltungsträger ins öffentliche Recht als Ausschlußgründe für private Rundfunkinitiativen;232
5.3.2;II. Die öffentlich-rechtliche Struktur der Rundfunkveranstaltungsträger und die Grundrechte;233
5.3.2.1;1. Die allgemeine Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG (1. Halbsatz);233
5.3.2.2;2. Die Informationsfreiheit — Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (2. Halbsatz);235
5.3.2.3;3. Die individualrechtliche Komponente des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG;235
5.3.2.4;4. Die öffentlich-rechtliche Struktur des Rundfunks als Hinderungsgrund für erwerbswirtschaftliche Betätigungsformen im Rundfunkwesen;238
5.3.2.4.1;a) Die Problematik des Verhältnisses zwischen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 12 Abs. 1 GG;239
5.3.2.4.2;b) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit staatlicher Wirtschaftsbetätigung;241
5.3.2.4.2.1;aa) Zu den Voraussetzungen und Grenzen verfassungsrechtlich legitimierter staatlicher Wirtschaftsbetätigung;242
5.3.2.4.2.2;bb) Das Vorliegen einer „öffentlichen Aufgabe" als Voraussetzung für eine staatliche Handlungs- und Gestaltungskompetenz;243
5.3.2.4.2.3;cc) Zum gesetzgeberischen Ermessen auf der Ebene der Handlungskompetenz und im Rahmen der Gestaltungskompetenz;244
5.3.2.4.3;c) Die Anwendung der Grundsätze der „sozialen Determination der Grundrechte" auf das Rundfunkrecht;246
5.3.2.4.3.1;aa) Die staatliche Handlungskompetenz im Rundfunkwesen;247
5.3.2.4.3.2;bb) Die öffentlich-rechtliche Ausformung der Rundfunkveranstaltungsträger als eine im Gestaltungsermessen des Gesetzgebers liegende zulässige Maßnahme;248
5.3.2.4.3.3;cc) Bestätigung durch das Fernseh-Urteil;249
5.3.2.4.4;d) Zur sachlichen Vertretbarkeit der Beibehaltung der öffentlichen Rechtsform für die Rundfunkveranstaltungsträger;250
5.3.2.4.4.1;aa) Die historische Gewachsenheit und Erprobtheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten;250
5.3.2.4.4.2;bb) Keine Verdrängung eines bestehenden Berufsbildes;251
5.3.2.4.4.3;cc) Die Verlagerung der Rundfunkorganisation ins Privatrecht als gesetzgeberischer Umweg;252
5.3.2.4.4.4;dd) Die Begrenzung der Kommerzialisierung und der daseinsvorsorgerische Aspekt des Rundfunks;253
5.3.2.4.4.5;ee) Gleichmäßige Rundfunkversorgung;255
5.3.2.4.4.6;ff) K e i n Verstoß gegen den Subsidiaritätsgedanken;256
5.3.2.5;5. Kein Verstoß gegen Art. 14 GG;257
5.3.2.6;6. Rundfunkgesetze und allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG;258
5.3.3;III. Die Bindungswirkung des Fernseh-Urteils nach 31 Abs. 2 BVGG auch bei unterstellter Verfassungswidrigkeit der Rundfunkgesetze;259
5.3.4;IV. Gesetzeserfordernis als Hinderungsgrund für die Vollziehbarkeit der eventuell einschlägigen Individualgrundrechte;260
6;Literaturverzeichnis;263


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