Lüdenbach / Christian | IFRS Essentials | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 616 Seiten, EPUB

Reihe: NWB Studium Betriebswirtschaft

Lüdenbach / Christian IFRS Essentials

Regeln, Fälle, Lösungen. Mehr als 50 % Beispiele. Verständlicher Sprachstil. Praxisrelevante Bilanzierungsfragen.

E-Book, Deutsch, 616 Seiten, EPUB

Reihe: NWB Studium Betriebswirtschaft

ISBN: 978-3-482-72902-7
Verlag: NWB Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Bilanzierung nach IFRS anhand von Praxisfällen trainieren und verstehen.

Komplexe Themen werden durch konkrete Anwendungsbeispiele leichter verständlich. Dieses didaktische Prinzip machen sich auch die Autoren dieses IFRS-Übungsbuches zunutze. Sie fassen zunächst jeden Standard zusammen und gehen dabei auf praktische Anwendungsfragen ein. Danach folgen konkrete Fallbeispiele aus ihrer Beratungspraxis und Lehrtätigkeit, welche die wichtigen Fragestellungen zu den einzelnen Regelungen aufgreifen. Ausführliche Lösungshinweise und Erläuterungen helfen, die Übungsfälle erfolgreich zu bearbeiten.

Die Konzentration auf praxisrelevante Bilanzierungsfragen und der verständliche Sprachstil ermöglichen Ihnen einen fundierten Einstieg in die Rechnungslegung nach IFRS. Das Buch ist daher ideal für das BWL-Studium, die Fortbildung zum Wirtschaftsprüfer, Steuerberater bzw. Bilanzbuchhalter und für Praktiker im Rechnungs- und Finanzwesen geeignet.

IFRS Essentials wurde umfassend überarbeitet und aktualisiert und enthält bereits die Standards IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IFRS 14 „Regulatorische Abgrenzungsposten“ und IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“.
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Zielgruppe


BWL-Studenten und Teilnehmer an der Fortbildung zum Bilanzbuchhalter. Praktiker im Rechnungswesen, die sich mit Fragen der Bilanzierung nach IFRS beschäftigen.

Weitere Infos & Material


Rahmenkonzept
1. Einleitung
Das Rahmenkonzept legt die Konzeptionen fest, die der Erstellung und Darstellung von Abschlüssen für externe Benutzer (externe Adressaten) zugrunde liegen (Rahmenkonzept, Abschnitt „Zweck und Status“). Das Verhältnis des Rahmenkonzepts zu den einzelnen IFRS stellt sich wie folgt dar: Im Falle von Regelungslücken hat die Unternehmensleitung eine Bilanzierungsmethode zu entwickeln. Diese Bilanzierungsmethode muss mit dem Rahmenkonzept verträglich sein, wenn keine Vorschriften in den einzelnen IFRS existieren, die sich mit ähnlichen und verwandten Fragen beschäftigen (IAS 8.11). In gewissen Fällen kann es zu einem Konflikt zwischen den Vorschriften des Rahmenkonzepts und jenen eines Standards kommen. In solchen Fällen haben die Vorschriften des Standards Vorrang vor jenen des Rahmenkonzepts (Rahmenkonzept, Abschnitt „Zweck und Status“). 2. Das Ziel der universellen Finanzberichterstattung
Die Zielsetzung der universellen Finanzberichterstattung besteht darin, finanzielle Informationen über das berichtende Unternehmen bereitzustellen, die für bestehende und potenzielle Investoren sowie für Gläubiger nützlich sind, wenn es darum geht, über die Bereitstellung von Ressourcen an das Unternehmen zu entscheiden (z. B. Gewährung eines Darlehens an das Unternehmen oder Kauf von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens) (OB 2). Vorhandene und potenzielle Investoren sowie Gläubiger sind die Hauptadressaten von universellen Finanzberichten (OB 5). Sie benötigen hilfreiche Informationen, um die künftigen Geldflüsse des zu beurteilenden Unternehmens abschätzen zu können. Normalerweise werden universelle Finanzberichte nicht primär für die Verwendung durch die Unternehmensführung, Regulatoren oder andere Mitglieder der Öffentlichkeit erstellt. Dennoch können auch für diese Personengruppen universelle Finanzberichte nützlich sein (OB 9 f.). Universelle Finanzberichte zielen nicht darauf ab, den Wert des berichtenden Unternehmens anzuzeigen. Stattdessen helfen sie den Hauptadressaten bei der Schätzung dieses Wertes (OB 7). Änderungen der Ressourcen des berichtenden Unternehmens und Ansprüche gegen das Unternehmen resultieren einerseits aus seiner finanziellen Leistung (financial performance) und andererseits aus weiteren Ereignissen oder Geschäften wie der Emission von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten. Um die künftigen Zahlungen des Unternehmens korrekt beurteilen zu können, müssen die Nutzer dazu in der Lage sein, diese beiden Arten von Änderungen voneinander zu unterscheiden (OB 15). Die Erstellung von Jahresabschlüssen basiert auf dem Grundsatz der Periodenabgrenzung. Dadurch werden die Auswirkungen von Geschäften sowie anderen Ereignissen und Umständen auf die wirtschaftlichen Ressourcen des berichtenden Unternehmens und auf die Ansprüche gegenüber dem Unternehmen in jenen Perioden dargestellt, in denen diese Auswirkungen eintre­ten – und zwar selbst dann, wenn die resultierenden Ein- und Auszahlungen in einer anderen Periode erfolgen) (OB 17). Die Erstellung einer Geldflussrechnung basiert allerdings nicht auf dem Grundsatz der Periodenabgrenzung (IAS 7). 3. Grundsatz der Unternehmensfortführung
Abschlüsse basieren normalerweise auf der Annahme der Unternehmensfortführung für die absehbare Zukunft. Somit wird angenommen, dass das Unternehmen weder die Absicht hat, noch dazu gezwungen ist, seine Tätigkeiten einzustellen oder deren Umfang wesentlich einzuschränken. Wenn hingegen eine solche Absicht bzw. ein solcher Zwang existiert, so muss der Abschluss ggf. auf einer anderen Grundlage aufgestellt werden, die dann anzugeben ist (R. 4.1). 4. Qualitative Eigenschaften nützlicher finanzieller Informationen
4.1 Überblick
Die Zielsetzung der universellen Finanzberichterstattung (s. Kapitel 2) wird im Rahmenkonzept sehr allgemein formuliert. Daher nimmt das IASB dazu Stellung, wie diese Zielsetzung erreicht werden kann. Die i. d. F. beschriebenen qualitativen Eigenschaften nützlicher finanzieller Informationen identifizieren die Arten von Information, die voraussichtlich für bestehende und potenzielle Investoren sowie für die Gläubiger am nützlichsten sein werden – und zwar zum Zwecke des Treffens von Entscheidungen über das berichtende Unternehmen auf der Grundlage seines Finanzberichtes) (QC 1). Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die qualitativen Eigenschaften:1) 4.2 Grundlegende qualitative Eigenschaften
Um nützlich zu sein, müssen finanzielle Informationen sowohl relevant sein, als auch getreu dargestellt werden (QC 4 und QC 17). 4.2.1 Relevanz Finanzielle Informationen sind relevant, wenn sie bei den Nutzern des Abschlusses zu unterschiedlichen Entscheidungen führen können (QC 6). Finanzielle Informationen können bei den Entscheidungen einen Unterschied ausmachen, wenn sie prognostizierenden Wert, bestätigenden Wert oder beides aufweisen (QC 7). Prognostizierender Wert bedeutet, dass die finanzielle Information in Prozesse eingehen kann, die von Nutzern angewandt werden, um künftige Resultate vorherzusagen. Finanzielle Informationen müssen nicht selbst eine Prognose darstellen, um prognostizierenden Wert aufzuweisen. Stattdessen werden finanzielle Informationen mit prognostizierendem Wert von Nutzern im Rahmen ihrer eigenen Prognosen verwendet (QC 8). Bestätigender Wert meint, dass die finanzielle Information Rückmeldung über frühere Einschätzungen gibt (diese also bestätigt oder ändert) (QC 9). Zwischen dem prognostizierenden Wert und dem bestätigenden Wert besteht ein Zusammenhang. Eine finanzielle Information, die einen vorhersagenden Wert aufweist, hat oft auch einen bestätigenden Wert (QC 10). Eine finanzielle Information über ein bestimmtes berichtendes Unternehmen ist wesentlich, wenn ihr Weglassen oder ihre falsche Darstellung die Entscheidungen der Nutzer beeinflussen könnte. Mit anderen Worten: Die Wesentlichkeit ein unternehmensspezifischer Aspekt der Rele­vanz, der auf der Größe oder der Art (oder von beiden) der Elemente basiert, auf die sich die Information bezieht, und zwar im Kontext des Finanzberichts des jeweiligen Unternehmens. Daher kann das IASB keinen einheitlichen quantitativen Schwellenwert für die Wesentlichkeit festlegen und auch nicht im Voraus bestimmen, was in einer bestimmten Situation wesentlich sein könnte (QC 11). 4.2.2 Getreue Darstellung Eine getreue Darstellung wirtschaftlicher Phänomene hat drei Merkmale: Vollständigkeit, Neutralität und Fehlerfreiheit. Das IASB beabsichtigt eine weitestmögliche Maximierung dieser Merkmale (QC 12). Eine vollständige Darstellung enthält alle Informationen, die notwendig sind, damit ein Nutzer das abgebildete wirtschaftliche Phänomen versteht. Diese Informationen umfassen die notwendige numerische Information, Beschreibungen und Erläuterungen (QC 13). Eine neutrale Darstellung ist unvoreingenommen hinsichtlich der Auswahl und Darstellung von Informationen. Sie wird in keiner Form manipuliert, mit dem Ziel, die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Information von den Nutzern wohlwollend oder negativ aufgenommen wird (QC 14). Fehlerfrei bedeutet, dass keine Fehler oder Auslassungen bei der Beschreibung eines wirtschaftlichen Phänomens vorkommen. Darüber hinaus muss der Prozess zur Generierung der Information ohne Fehler im Prozess ausgewählt und angewandt werden. Allerdings bedeutet fehlerfrei nicht „völlig genau in jeder Hinsicht“. So existieren etwa bei der Schätzung eines nicht beobachtbaren Preises oder Wertes stets gewisse Unsicherheiten (QC 15). Der Grundsatz der getreuen Darstellung umfasst nicht das Vorsichtsprinzip. Letzteres wurde nämlich als Widerspruch zum Grundsatz der Neutralität betrachtet (R. BC 3.19 und BC 3.27 f.). Im Rahmenkonzept stellt der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (substance over form) keine separate Komponente des Grundsatzes der getreuen Darstellung dar, da dies überflüssig wäre. Die Darstellung der rechtlichen Form eines wirtschaftlichen Phänomens, welche von dessen wirtschaftlichem Gehalt abweicht, kann nämlich nicht zu einer getreuen Darstellung führen. Daher impliziert eine getreue Darstellung, dass die finanzielle...


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