Maier | Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit in den neuen Medien | Buch | 978-3-428-19530-5 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 1565, 406 Seiten, Format (B × H): 163 mm x 234 mm, Gewicht: 708 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

Maier

Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit in den neuen Medien

Ein "Update" ihrer Grenzen
1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-428-19530-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Ein "Update" ihrer Grenzen

Buch, Deutsch, Band 1565, 406 Seiten, Format (B × H): 163 mm x 234 mm, Gewicht: 708 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-19530-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Ob und wie sich die Bundesregierung selbstdarstellen darf, wird im Wesentlichen anhand des sog. Öffentlichkeitsarbeits-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977 beurteilt. In diesem leitete das Gericht aus den grundgesetzlichen Vorgaben insbesondere ein Verbot der regierungsamtlichen Wahlwerbung ab, das anhand dreier Indizien (Inhalt, Form, Zeitpunkt) festzustellen ist. In der Arbeit wird dargestellt, dass sich diese Feststellungen grundsätzlich auf die heutige Öffentlichkeitsarbeit übertragen lassen, unter Berücksichtigung der geänderten Kommunikationsverhältnisse durch den Aufstieg der sog. neuen Medien aber der Anpassung bedürfen. Zudem wird das Spannungsverhältnis zwischen der Öffentlichkeitsarbeit in den neuen Medien und den Grundsätzen der Staatsfreiheit des Rundfunks und der Presse beleuchtet und herausgearbeitet, dass die Nutzung eines Profils in einem sozialen Medium als Parteipolitiker und als Regierungsmitglied unzulässig ist.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Begriff Öffentlichkeitsarbeit
Begriffsverständnis in der Kommunikationswissenschaft – Begriffsbestimmung in der Rechtswissenschaft – Begriffsverständnis in der Judikatur – Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit als moderne, demokratische Propaganda? – Zusammenfassung – Begriffsverständnis der vorliegenden Arbeit

2. Fortentwicklung der regierungsamtlichen Öffentlichkeitsarbeit
Analoge Öffentlichkeitsarbeit – Digitale Öffentlichkeitsarbeit – Soziale Öffentlichkeitsarbeit

3. Verfassungsrechtliche Legitimation regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit und ihre kompetenziellen Grundlagen
Grundsätzlich staatsfreier Meinungs- und Willensbildungsprozess des Volkes – Rechtfertigung der Einwirkung auf den grundsätzlich staatsfreien politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess des Volkes – Verfassungsrechtliche Kompetenzgrundlagen

4. Verbote der verbands- und organkompetenzwidrigen Öffentlichkeitsarbeit
Verbot der verbandskompetenzwidrigen Öffentlichkeitsarbeit – Verbot der organkompetenzwidrigen Betätigung – Relativierung der Verbote in den neuen Medien?

5. Verbot der Wahlwerbung
Begründung des Bundesverfassungsgerichts – Kritik an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Zeitlicher Anwendungsbereich des Verbots der Wahlwerbung – Indiziengeprägte Feststellung – Feststellungskriterium – Verbot der mittelbaren Wahlwerbung

6. Verbot der rundfunk- oder pressemäßigen Betätigung
Staatsfreiheit des Rundfunks – Staatsfreiheit der Presse

7. Gemischtnutzung von Profilen auf sozialen Medien
Bestandsaufnahme – Zulässigkeit der Gemischtnutzung eines Profils in einem sozialen Medium – Eigener Ansatz


Das Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Universidad de La Laguna schloss Florian Maier im Jahr 2021 mit der Ersten Juristischen Prüfung ab. Am Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg wurde er im Jahr 2024 promoviert. Im Jahr 2023 begann er das Rechtreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Florian Maier completed his law studies at the Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg and the Universidad de La Laguna in 2021 with the First State Examination. He received his doctorate from the Institute for Constitutional Law, Constitutional Theory and Philosophy of Law at the Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg in 2024. In 2023, he began his legal clerkship in the district of the Higher Regional Court Frankfurt am Main.



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