Marschner Rechtliche Grundlagen für die Arbeit in der Psychiatrie
1. Auflage 2009
ISBN: 978-3-88414-732-0
Verlag: Psychiatrie-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)
E-Book, Deutsch, 144 Seiten
Reihe: Basiswissen
ISBN: 978-3-88414-732-0
Verlag: Psychiatrie-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter psychiatrischer Einrichtungen werden über die Grundzüge der sozialen Sicherung sowie die sozialrechtlichen Grundlagen der psychiatrischen Versorgung informiert, speziell auch über die Anforderungen aus dem Tätigkeitsfeld und dem Beruf. Der Autor stellt die berufsrechtliche Stellung des Personals und die rechtliche Stellung der Klienten gegenüber, beschreibt die Beziehung zwischen beiden und die sich daraus ergebenden Pflichten.
Der Schwerpunkt dieses Buches liegt auf den relevanten Fragestellungen der täglichen Arbeit, dem Umgang mit Informationen und dem Spagat zwischen Hilfe und Kontrolle. Auch die Einbeziehung Dritter, wie z.B. Angehörige, rechtliche Betreuer, sowie Vertreter der Leistungsträger und der Einrichtungen, mit denen man zusammenarbeitet, werden aufgezeigt und kommentiert.
Das Buch gibt einen gut strukturierten Überblick über die komplexen rechtlich relevanten Regelungen für Mitarbeiter psychiatrischer Einrichtungen und macht sie transparent und auffindbar.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
8 Abkürzungsverzeichnis
10 Vorwort
12 Handlungsfelder und berufsrechtliche Grundlagen
12 Tätigkeitsfelder und Berufsgruppen
13 Berufsrechtliche Regelungen
17 Grundbegriffe
17 Psychische Krankheit und seelische Behinderung
20 Gleichstellung psychisch kranker Menschen im Recht
22 Das Selbstbestimmungsrecht psychisch kranker Menschen
26 Einwilligungsfähigkeit
27 Selbstbestimmung durch Vorausverfügung und Vollmacht
28 Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit
32 Deliktsfähigkeit und Schuldfähigkeit
34 Sozialrechtliche Grundbegriffe
37 Der Umgang mit Informationen
38 Rechtliche Grundlagen der Schweigepflicht
43 Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes
44 Dokumentation und Akteneinsicht
48 Rechtliche Grundlagen der Behandlung und Betreuung
48 Behandlungs- und Betreuungsvertrag
50 Rechtsgrundlagen der Behandlung
51 Rechtsgrundlagen der Zwangsbehandlung
54 Patientenverfügung und Behandlungsvereinbarung
57 Haftung der Mitarbeiter psychiatrischer Einrichtungen
57 Rechtliche Grundlagen der Haftung
60 Sorgfaltspflichten und berufliche Standards
65 Der Umgang mit psychiatrischen Krisen
66 Psychiatrische Notfallversorgung
67 Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Polizei
68 Hilfen und Maßnahmen nach PsychKG
71 Unterbringung nach PsychKG / Unterbringungsgesetz
74 Unterbringungsverfahren
77 Unterbringung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
79 Der Umgang mit chronisch psychisch kranken Menschen
79 Bestellung eines rechtlichen Betreuers
84 Betreuungsverfahren
85 Aufgaben und Pflichten des rechtlichen Betreuers in der psychiatrischen Versorgung
89 Unterbringung und Freiheitsentziehung durch den rechtlichen Betreuer
94 Grundlagen des Heimrechts
94 Schwerbehindertenrecht
96 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
98 Straftaten psychisch kranker Menschen
98 Strafrechtliche Unterbringung
100 Maßregelvollzug
102 Entlassung und Nachsorge
103 Soziale Sicherung psychisch kranker Menschen
103 Entgeltersatzleistungen der Sozialversicherung
106 Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
110 Sozialrechtliche Grundlagen der psychiatrischen Versorgung
110 Aufgaben und Leistungsgrundsätze des Sozialgesetzbuches bei psychischen Krankheiten
113 Grundzüge des Rehabilitationsrechts
117 Behandlung und Versorgung im stationären Bereich
122 Behandlung und Versorgung im ambulanten Bereich
126 Zuständigkeiten und Zugang zu Leistungen
130 Leistungen durch Dienste und Einrichtungen
132 Persönliches Budget
135 Nachwort
136 Anhang
136 Literatur
137 Ausgewählte Internetadressen
138 Stichwortverzeichnis
Sozialrechtliche Grundlagen der psychiatrischen Versorgung (S. 110-111)
Aufgaben und Leistungsgrundsätze des Sozialgesetzbuchs bei psychischen Krankheiten
Die Inanspruchnahme von Leistungen der psychiatrischen Versorgung geschieht in aller Regel auf vertraglicher Basis. j In diesem Zusammenhang ist auch die Finanzierung gewährter Leistungen zu sehen. Seiner Leistungsverpflichtung kommt der Hilfesuchende dadurch nach, dass er seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nachweist und die Leistung von der Krankenkasse als Sachleistung erhält oder eine Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Sozialleistungsträgers vorlegt, mit dem die Einrichtung dann unmittelbar abrechnen kann. Nur in Ausnahmefällen ist der Betroffene Selbstzahler. Die sozialrechtlichen Vorschriften betreffen damit die Frage, welcher Kostenträger für die notwendige Leistung zuständig ist.
Die sozialrechtliche Finanzierung der Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung ist nach wie vor unübersichtlich und von strukturellen Wider - sprüchen geprägt. Dies liegt an dem gegliederten System des Sozialrechts und der dadurch erforderlichen Zuordnung der Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung zu den einzelnen Leistungsbereichen des Sozial - rechts. Die Forderungen der Psychiatrie-Enquete nach einer konsequenten Umsetzung des Grundsatzes »ambulant vor stationär« sowie einer Gleichstellung von psychisch kranken bzw. seelisch behinderten Menschen mit körperlich erkrankten bzw. behinderten Menschen sind bis heute im Sozialrecht nicht vollständig erfüllt. Dabei wird an verschiedenen Stellen des Sozialgesetzbuches formuliert, dass
- Sozialleistungen besondere Belastungen des Lebens abwenden oder ausgleichen sollen (§ 1 Abs. 1 SGB I);
- behinderte Menschen unabhängig von der Ursache der Behinderung Leistungen erhalten, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken (§§ 10 SGB I, 1 SGB IX); - den besonderen Bedürfnissen psychisch kranker oder seelisch behinderter Menschen Rechnung zu tragen ist (§§ 2 a, 27 Abs. 1 Satz 3 SGB V, 10 Abs. 3 SGB IX);
- stationäre Leistungen nur erbracht werden dürfen, wenn ambulante oder teilstationäre Maßnahmen nicht ausreichen (§§ 39 Abs. 1, 40 Abs. 2 SGB V, 3 SGB XI, 13 Abs. 1 SGB XII; im Sozialhilferecht besteht allerdings ein Mehrkostenvorbehalt).
Darüber hinaus verlangt der Grundsatz der Prävention, dass der Eintritt einer Behinderung (einschließlich einer chronischen Krankheit) oder von Pflegebedürftigkeit durch vorbeugende Maßnahmen vermieden wird (§§3 SGB IX, 5 SGB XI, 14 SGB XII; zu den Leistungen der Prävention im Krankenversicherungsrecht § 20 SGB V). In diesem Zusammenhang besteht ein Vorrang von Leistungen zur Teilhabe vor Rentenleistungen (§ 8 SGB IX).