Maus / Becker / Geppert Der ordentliche Professor und sein Gehalt

Die Rechtsstellung der juristischen Ordinarien an den Universitäten Berlin und Bonn zwischen 1810 und 1945 unter besonderer Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse

E-Book, Deutsch, 460 Seiten

Reihe: Bonner Schriften zur Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte.

ISBN: 978-3-8470-0027-3
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: Kein



Die Bedeutung der Universitätsreformen Humboldts ist unbestritten. Sie haben zahlreiche Nachahmer in der ganzen Welt gefunden. Wie aber wurde dieser Erfolg konkret ins Werk gesetzt? Dieser Frage widmet sich der Autor dieses Bandes. Er verknüpft die Kultur- und Bildungsgeschichte erstmals mit ökonomischen Aspekten: Die Bedeutung der Einkommen der Ordinarien, insbesondere der Kolleggelder, steht im Mittelpunkt der Betrachtung. Es wird deutlich, inwieweit gerade finanzielle Aspekte zum Erfolg des Humboldt’schen Hochschulwesens beitrugen und gleichzeitig die herausgehobene soziale Stellung des ordentlichen Professors bedingten. Dabei werden auch die Folgen obrigkeitlicher Eingriffe in die Besoldungsstruktur beleuchtet und der Zusammenhang mit heutigen hochschulpolitischen Problemfeldern aufgezeigt. Eine umfassende Darstellung der Rechtsverhältnisse der Ordinarien im Zeitraum zwischen 1810 und 1945 rundet den Band ab.
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1;Title Page;3
2;Copyright;4
3;Table of Contents;5
4;Body;13
5;Vorwort;13
6;A. Einleitung;15
6.1;I. Grundlagen und Thesen;15
6.2;II. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes;22
6.2.1;1. Eingrenzung der Dienstgruppe;22
6.2.2;2. Zeitliche Eingrenzung;23
6.2.3;3. Örtliche Eingrenzung;23
6.2.4;4. Eingrenzung des Fachgebiets;24
6.2.5;5. Besondere Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse;25
6.2.6;6. Das Alimentationsprinzip;26
6.3;III. Der Gang der Untersuchung;31
6.4;IV. Die Kaufkraftrelation;35
6.5;V. Archive und Quellen;37
7;B. Erstes Kapitel: 1810 bis 1897;39
7.1;I. Der historische Hintergrund und die Humboldtsche Hochschulreform;39
7.1.1;1. Währung und Kaufkraft im Untersuchungszeitraum;39
7.1.2;2. Die Universitäten Preußens und des Deutschen Reichs im Untersuchungszeitraum;39
7.1.3;3. »Die Neubelebung einer Laufbahn«;41
7.1.4;4. Die inneruniversitäre Stellung des Dozentennachwuchses insbesondere zur Mitte des 19. Jahrhunderts;47
7.2;II. Die Statuten und die Aufsicht über die Universitäten im Untersuchungszeitraum;49
7.2.1;1. Die Statuten der Universitäten Berlin und Bonn und ihrer juristischen Fakultäten;49
7.2.1.1;1.1. Einleitung;49
7.2.1.2;1.2. Die Statuten der Universität Berlin und ihrer juristischen Fakultät;49
7.2.1.3;1.3. Die Statuten der Universität Bonn und ihrer juristischen Fakultät;54
7.2.2;2. Die Aufsicht über die Universitäten im Untersuchungszeitraum;58
7.2.3;3. Zwischenergebnis;62
7.3;III. Die Rechtsstellung der ordentlichen Professoren;64
7.3.1;1. Der rechtliche Status der ordentlichen Professoren und deren Berufung;64
7.3.2;2. Das Pflichtverhältnis;69
7.3.2.1;2.1. Die Sorgfaltspflicht;69
7.3.2.2;2.2. Urlaubsregelungen;69
7.3.2.3;2.3. Die Lehrpflicht;69
7.3.2.4;2.4. Die politische Betätigung der Dozenten;71
7.3.2.5;2.5. Nebenbeschäftigungen;72
7.3.3;3. Das Disziplinarverhältnis;75
7.3.4;4. Die Rechte der Dozenten;78
7.3.4.1;4.1. Das Grundgehalt;78
7.3.4.2;4.2. Die Nebeneinkünfte aus akademischer Tätigkeit;85
7.3.4.3;4.3. Dienstwohnungen;96
7.3.5;5. Das Ausscheiden aus dem Amts- und Dienstverhältnis;96
7.3.6;6. Die Hinterbliebenenversorgung;98
7.3.6.1;6.1. Die Gnadenzuweisungen;98
7.3.6.2;6.2. Das Witwen- und Waisengeld;99
7.3.7;7. Zwischenergebnis;102
7.4;IV. Die Friedrich-Wilhelms-Universitäten in Berlin und Bonn und ihre ordentlichen Professoren bis 1897;102
7.4.1;1. Die Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin;102
7.4.1.1;1.1. Einleitung;102
7.4.1.2;1.2. Der Aufbau der rechtswissenschaftlichen Fakultät;105
7.4.1.3;1.3. Die rechtswissenschaftliche Fakultät Berlins zur Zeit der Reichsgründung 1870/71;113
7.4.2;2. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität zu Bonn;116
7.4.2.1;2.1. Einleitung;116
7.4.2.2;2.2. Der Aufbau der rechtswissenschaftlichen Fakultät;121
7.4.2.3;2.3. Glaube und Rechtswissenschaft: Die Konfessionsverhältnisse an der juristischen Fakultät Bonn;129
7.5;V. Die Auswirkungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf den Dienstapparat der juristischen Fakultäten Berlin und Bonn, insbesondere auf die Einkommensverhältnisse;134
7.5.1;1. Die Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin und ihre juristische Fakultät;134
7.5.1.1;1.1. Die Höhe des Einkommens der ordentlichen Professoren;135
7.5.1.2;1.2. Zwischenergebnis;144
7.5.2;2. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität und ihre juristische Fakultät;145
7.5.3;3. Die Höhe des Einkommens der ordentlichen Professoren;146
7.5.3.1;3.1. Die Höhe der Einkommen zwischen 1818 und 1872;146
7.5.3.2;3.2. Die Höhe der Einkommen zwischen 1841 und 1846;147
7.5.3.3;3.3. Die Höhe der Einkommen zwischen 1847 und 1855;149
7.5.3.4;3.4. Zwischenergebnis;151
7.5.3.5;3.5. Die Höhe der Einkommen zwischen 1856 und 1860;151
7.5.3.6;3.6. Zwischenergebnis;153
7.5.3.7;3.7. Die Höhe der Einkommen zwischen 1861 und 1872;154
7.5.3.8;3.8. Die Höhe der Einkommen zwischen 1873 und 1897;160
7.5.3.9;3.9. Zwischenergebnis;170
7.6;VI. Schlussfolgerungen des ersten Kapitels;170
8;C. Zweites Kapitel: 1897–1933;173
8.1;I. Währung und Kaufkraft im Untersuchungszeitraum;173
8.2;II. Die Rechtsstellung der ordentlichen Professoren in Berlin und Bonn;174
8.2.1;1. Die Aufsicht über die Universitäten im Untersuchungszeitraum;175
8.2.2;2. Das System der Dienstalterszulagen vom 21. Oktober 1897 und seine Auswirkungen;177
8.2.2.1;2.1. Die Grundgehälter;177
8.2.2.2;2.2. Kollegeinnahmen, Remunerationen und der »Dispositionsfonds«;185
8.2.2.3;2.3. Zwischenergebnis;189
8.2.2.4;2.4. Promotions- und Habilitationsgebühren;190
8.2.3;3. Die Besoldungsordnung vom 1. April 1909;191
8.2.4;4. Die Vorschriften des Jahres 1911 betreffend die Festsetzung der Dienstaltersstufen;194
8.2.5;5. Der Wohngeldzuschuss;195
8.2.6;6. Sonderzahlungen während der Besatzungszeit in Bonn;197
8.2.7;7. Der Reisekostenzuschuss;197
8.2.8;8. Versicherungen;198
8.2.9;9. Die Emeritierung;199
8.3;III. Die Auswirkungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf den Dienstapparat der juristischen Fakultäten in Berlin und Bonn, insbesondere auf die Einkommensverhältnisse;200
8.3.1;1. Die Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin und ihre juristische Fakultät;200
8.3.1.1;1.1. Einleitung;200
8.3.1.2;1.2. Die Höhe des Einkommens der ordentlichen Professoren;201
8.3.2;2. Die Rheinische-Friedrich-Wilhelms-Universität und ihre juristische Fakultät;207
8.3.2.1;2.1. Die Höhe des Einkommens der ordentlichen Professoren;209
8.4;IV. Schlussfolgerungen des zweiten Kapitels;230
9;D. Drittes Kapitel: 1933 bis 1945;233
9.1;I. Die Rechtsstellung der ordentlichen Professoren in Berlin und Bonn im Untersuchungszeitraum;233
9.1.1;1. Einleitung;233
9.1.2;2. Währung und Kaufkraft im Untersuchungszeitraum;233
9.1.3;3. Die Aufsicht über die Universitäten im Untersuchungszeitraum;234
9.1.4;4. Das »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933«;237
9.1.5;5. Das »Gesetz über die Entpflichtung und Versetzung von Hochschullehrern aus Anlaß des Neuaufbaus des deutschen Hochschulwesens vom 21. Januar 1935« und weitere die Hochschullehrer betreffende Erlasse bzw. Verordnungen bis 1939;239
9.1.6;6. Das »Gesetz über die Besoldung der Hochschullehrer« vom 17. Februar 1939;242
9.2;II. Die Auswirkungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf den Dienstapparat der juristischen Fakultäten in Berlin und Bonn, insbesondere auf die Einkommensverhältnisse;243
9.2.1;1. Der Dienstapparat;243
9.2.1.1;1.1. Die Ordinarien;243
9.2.1.2;1.2. Der Lehrauftrag;245
9.2.2;2. Die Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin und ihre juristische Fakultät;248
9.2.3;3. Die Auswirkungen des »Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« vom 7. April 1933 auf die juristische Fakultät Berlin;251
9.2.4;4. Die Besoldung der Dozenten an der Berliner Juristenfakultät 1933 bis 1945;254
9.2.5;5. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität und ihre juristische Fakultät;260
9.2.5.1;5.1. Die Auswirkungen des »Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« vom 7. April 1933 auf die juristische Fakultät Bonn;261
9.2.5.2;5.2. Die Auswirkungen des »Reichsbürgergesetzes« auf die juristische Fakultät Bonn;266
9.2.6;6. Die Besoldung der Dozenten der Bonner Juristenfakultät 1933 bis 1945;269
9.3;III. Schlussfolgerungen des dritten Kapitels;271
10;E. Zusammenfassende Betrachtung;275
10.1;I. Zusammenführung der Untersuchungsergebnisse;275
10.1.1;1. Der rechtliche Status der Ordinarien;275
10.1.2;2. Die Einkommensverhältnisse;278
10.1.2.1;2.1. Die Entwicklung der Grundgehälter in den Untersuchungszeiträumen;278
10.1.2.2;2.2. Die Entwicklung der Nebeneinkünfte und Zulagen im Untersuchungszeitraum;280
10.1.2.3;2.3. Die Einkommensrelation zu preußischen Extraordinarien und nichtpreußischen Ordinarien;280
10.1.2.4;2.4. Die Einkommensrelation zu nichtlehrenden Universitätsangehörigen;281
10.1.3;3. Das Einkommen als Unterscheidungsmerkmal innerhalb der Gruppe der Ordinarien;282
10.1.4;4. Das Besoldungsgesetz vom 17. Dezember 1927;282
10.2;II. Schlussfolgerung;283
11;F. Anhang;297
11.1;I. Der Lehrkörper der juristischen Fakultät der Universität Berlin 1810 bis 1945;297
11.2;II. Die juristischen Rektoren der Universität Berlin 1810 bis 1945;310
11.3;III. Der Lehrkörper der juristischen Fakultät der Universität Bonn 1818 bis 1945;311
11.4;IV. Die juristischen Rektoren der Universität Bonn 1818 bis 1945;319
11.5;V. Die Besoldung der Dozenten der juristischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zwischen 1818 und 1945;320
11.6;VI. Die Vertreibung jüdischer und politisch unliebsamer Dozenten an den juristischen Fakultäten Deutschlands ab 1933;375
12;G. Quellenverzeichnis;429
12.1;I. Universitätsarchiv Bonn;429
12.2;II. Universitätsarchiv Berlin;432
12.2.1;1. Personalakten;432
12.2.2;2. Verwaltungsakten;433
12.3;III. Geheimes Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz;435
12.3.1;1. Personalakten;435
12.3.2;2. Verwaltungsakten;436
12.4;IV. Gesetzessammlungen;438
12.5;V. Verschiedenes;441
13;H. Literaturverzeichnis;443


Maus, Christian
Dr. Christian Maus hat Rechtswissenschaften und Geschichte an den Universitäten Saarbrücken, Köln und Bamberg studiert. Er ist als Rechtsanwalt in der überörtlichen Sozietät Steinhauer, Wilden und Simon in Mönchengladbach tätig.

Schott, Heinz
Professor Dr. Heinz Schott ist Direktor des Medizinhistorischen Instituts an der Universität Bonn.

Geppert, Dominik
Prof. Dr. Dominik Geppert lehrt Neuere und Neueste Geschichte an der Philosophischen Fakultät der Universität Bonn.

Becker, Thomas
Dr. Thomas Becker ist Leiter des Archivs der Universität Bonn und Lehrbeauftragter am Institut für Geschichtswissenschaft, Abteilung für rheinische Landesgeschichte.

Schmoeckel, Mathias
Prof. Dr. Mathias Schmoeckel lehrt seit 1999 Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte an der Universität Bonn.

Scholtyseck, Joachim
Prof. Dr. Joachim Scholtyseck lehrt Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Bonn.

Dr. Christian Maus hat Rechtswissenschaften und Geschichte an den Universitäten Saarbrücken, Köln und Bamberg studiert. Er ist als Rechtsanwalt in der überörtlichen Sozietät Steinhauer, Wilden und Simon in Mönchengladbach tätig.


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