Müller | Cash-Flow-Unternehmenssteuern und Europäisches Recht | Buch | 978-3-8441-0295-6 | sack.de

Buch, Deutsch, 246 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 398 g

Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht, Bd. 337

Müller

Cash-Flow-Unternehmenssteuern und Europäisches Recht

Buch, Deutsch, 246 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 398 g

Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht, Bd. 337

ISBN: 978-3-8441-0295-6
Verlag: Josef Eul Verlag GmbH


Die Globalisierung und die Struktur multinational tätiger Unternehmen stellen die Staaten vor die große Herausforderung, die auf ihrem Staatsgebiet ausgeführten wirtschaftlichen Tätigkeiten wirksam der Besteuerung zuzuführen. Diesem Wettbewerb stellen sich die Staaten bisher durch eine Absenkung von Gewinnsteuersätzen und die Verschärfung von Anti-Missbrauchsregelungen. Eine Alternative zu der bisherigen internationalen Erfolgsallokation stellt eine Orientierung am Bestimmungsland und damit dem Sitzstaat des Endkonsumenten dar.

Vor diesem Hintergrund stellt die vorliegende Arbeit zunächst die grundlegenden Methoden der Einkünfteermittlung sowie der Bestimmung des Besteuerungsortes dar. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf zwei Varianten einer bestimmungslandbasierten Cash-Flow-Unternehmenssteuer: In der ersten Variante wird der Zahlungsmittelüberschuss auf Basis einer Aufteilungsformel alloziert, in der zweiten in Form eines Grenzausgleichs in Anlehnung an die europäische Mehrwertsteuer. Im Anschluss daran wird ausführlich der Rechtsrahmen des Europarechts und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen aufgezeigt, in dem sich ein Mitgliedstaat der Europäischen Union bei der Ausgestaltung seines Steuersystems befindet. Dieser Rechtsrahmen findet im Folgenden Anwendung im Zuge einer detaillierten Analyse, ob einer dieser beiden Vorschläge einer Cash-Flow-Unternehmenssteuer auf Basis des Bestimmungslandprinzips umgesetzt werden kann. In Anlehnung an diese Analyse werden Ansätze für eine rechtskonforme Umsetzung skizziert.
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1. Einleitung

2. Bestimmungslandbasierte Cash-Flow-Steuern und die Anreizwirkung ihrer Umsetzung
2.1 Grundformen der steuerlichen Bemessungsgrundlagen
2.2 Ort der Besteuerung
2.3 Cash-Flow-Steuern
2.4 Bestimmungslandbasierte Cash-Flow-Steuern
2.5 Vorteile einer bestimmungslandbasierten Cash-Flow-Unternehmenssteuer
2.6 Zwischenergebnis

3. Umsetzung in nationales Recht
3.1 Umfang der Umsetzung
3.2 Ermittlung des zu besteuernden Zahlungsmittelüberschusses der bestimmungslandbasierten Cash-Flow-Unternehmenssteuer
3.3 Implikation durch Steuerplanung in bestimmungslandbasierten Steuersystemen
3.4 Regelungen zur Verrechnung negativer Zahlungssalden bzw. allgemeine Gruppenbesteuerung
3.5 Übergangsprobleme
3.6 Zwischenergebnis

4. Rahmen des internationalen Rechts
4.1 Europäisches Primärrecht
4.2 Europäisches Sekundärrecht
4.3 Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
4.4 Zwischenergebnis

5. Vereinbarkeit der FA-BCFT mit internationalem Recht
5.1 Primärrechtliche Überprüfung
5.2 Sekundärrechtliche Prüfung
5.3 Abkommensrechtliche Prüfung
5.4 Zwischenergebnis

6. Vereinbarkeit der VAT-BCFT mit internationalem Recht
6.1 Effekte der VAT-BCFT auf den grenzüberschreitenden Handel
6.2 Kategorisierung der VAT-BCFT
6.3 VAT-BCFT als direkte Steuer
6.4 VAT-BCFT als indirekte Steuer
6.5 VAT-BCFT als direkte oder indirekte Steuer – Ausblick

7. Thesenförmige Zusammenfassung


Peter Christian Müller wurde 1983 in Bad Soden (am Taunus) geboren. Nach dem Abitur studierte er Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Wirtschaftsprüfung und Romanistik an der Universität Mannheim, wo er im Jahr 2008 seinen Abschluss als Diplom-Kaufmann erwarb. Während seiner anschließenden Promotion arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre I von Prof. Dr. Ulrich Schreiber an der Universität Mannheim, an der er den Dr. rer. pol. erlangte. Zudem war er als Gastwissenschaftler am Institut für Österreichisches und Europäisches Steuerrecht von Prof. Dr. Dr. h. c. Michael Lang an der Wirtschaftsuniversität Wien tätig.


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