E-Book, Deutsch, 178 Seiten
Müller Die persönliche Zukunftsplanung im Bundesteilhabegesetz. Entspricht das Umsetzungsvorhaben der Sozialpolitik den individuellen Wünschen der betroffenen Menschen?
1. Auflage 2019
ISBN: 978-3-96146-210-0
Verlag: Diplomica Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection
E-Book, Deutsch, 178 Seiten
ISBN: 978-3-96146-210-0
Verlag: Diplomica Verlag
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Das vorliegende Buch befasst sich mit einem der aktuellsten sozialpolitischen Themen der deutschen Eingliederungshilfe, der „persönlichen Zukunftsplanung“ im neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) und analysiert die tatsächlichen bzw. praxisnahen personenzentrierten Ansätze in der neuen Sozialgesetzgebung.
Zur näheren Erörterung der durch die Sozialpolitik intendierten Personenzentrierung im BTHG wird in dieser Forschungsarbeit die Handlungsmethode „Persönliche Zukunftsplanung“ (PZP) untersucht. Dafür werden die Entstehungskontexte, die Grundsatzziele und die resultierende Anforderungen der Methode zum einen und des neuen Gesetzes zum anderen durchleuchtet und die Implementierungsstände am Beispiel einer Einrichtung der Behindertenhilfe in Rheinland-Pfalz analysiert und bewertet.
Diese Studie zentriert dabei die Grundfragestellung, ob die individuellen Wünsche der Betroffenen bzgl. ihrer persönlichen Zukunftsplanung im Einklang mit oder in Konkurrenz zu dem sozialpolitischen Umsetzungsvorhaben stehen.
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Textprobe:
Kapitel 3.2 Paradigmen, Betreuungskonzepte und Menschenbilder im gesellschaftlichen und zeitlichen Wandel der Sozialen Arbeit:
Damit die zuvor dargestellten sozialpolitischen Veränderungen seit der Nachkriegszeit in Deutschland besser eingeordnet und für den weiteren Themenverlauf adaptiert werden können, ist an dieser Stelle ein kleiner Exkurs vorweg, in die Historie vor und während des Nationalsozialismus, mit Blick auf die Menschenbilder mit Sichtweisen auf Arme und behinderte Menschen, unabdingbar:
Dieser Personenkreis ist in der Vergangenheit unterschiedlich anerkannt und unterstützt wor-
den, häufig geprägt von einem christlichen Menschenbild und der Fürsorge, ohne eine nachhaltige Gesellschafts- oder Sozialstruktur dabei zu konstruieren. Erst zu Zeiten der Industrialisierung ist ein eindeutigeres System der Bedürftigenhilfe aufgebaut worden. Kirchliche und private Wohlfahrtsverbände, sowie Privatpersonen, Hilfsvereine und Kommunen haben Hilfe für Bedürftige geleistet, um die kapitalistische Gesellschaft aufrechterhalten zu können (vgl. Sagebiel 2014: S. 1).
In Deutschland selbst ist seit 1924 das Fürsorgegesetz in Kraft getreten, ehe die Zeit des Nationalsozialismus eine negativ-prägende wird: Massen von Hilfsbedürftigen sind fortan durch den Missbrauch der Sozialen Diagnose selektiert worden, um die Ideologie des Nationalsozialismus durchzusetzen. Sie sind als >>unbrauchbare Rasse>doppeltes Mandat >Trippelmandat << als Weiterentwicklung gesprochen werden. Demnach besteht nicht nur eine Verpflichtung hinsichtlich dem Staat und dem hilfsbedürftigen Menschen, sondern auch gegenüber der eigentlichen Profession (vgl. Schmid-Noerr 2012: S. 95).
Legale und legitime Forderungen und Verpflichtungen werden somit auch beim Paradigmenwechsel hin zum Bundesteilhabegesetz auf den Prüfstein gestellt werden und sich dadurch die Anforderungen an alle drei Bezugsrahmen des Trippelmandats neu ausrichten, die es von den Betroffenen und Beteiligten auszubalancieren gilt.