Das Verfolgungsmotiv der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe stellt ein völkerrechtliches Novum dar, dessen Auslegung und Anwendung im internationalen und nationalen Flüchtlingsrecht sehr umstritten ist. Die Arbeit fragt nach dem konkreten Verständnis dieses zentralen, in der Genfer Flüchtlingskonvention geregelten Verfolgungsgrundes. Dabei orientiert sie sich an den für die Auslegung völkerrechtlicher Verträge maßgeblichen Regelungen und arrondiert auch das europäische und nationale (deutsche) Rechtsumfeld, das – auf unterschiedliche Weise – die Flüchtlingskonvention ebenfalls in seinen Normenbestand aufgenommen hat. Die Untersuchung befasst sich neben dem Verhältnis der verschiedenen Rechtsebenen zueinander auch mit der Wirkung von Beschlüssen des UNHCR.
Müller
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Inhalt: Verständnis des Merkmals Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe nach den Grundsätzen für die Auslegung von Völkervertragsrecht – Das Merkmal im Recht der Europäischen Union und im deutschen Asylrecht vor dem Hintergrund des internationalen Flüchtlingsrechts – Wirkung von Beschlüssen des UNHCR –Völkerrecht – Genfer Flüchtlingskonvention.
Anna Müller, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der Universitá degli Studi di Ferrara (Italien); wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Universität zu Köln; Rechtsreferendarin am Landgericht Köln.