Mundt / Dackelmann | Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung | Buch | 978-3-642-93817-7 | sack.de

Buch, Deutsch, 336 Seiten, Paperback, Format (B × H): 140 mm x 216 mm, Gewicht: 439 g

Mundt / Dackelmann

Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung

im Anschluß an das Jahrbuch im Forst- und Jagdkalender für Preußen I. bis XVII. Jahrgang (1851 bis 1867)

Buch, Deutsch, 336 Seiten, Paperback, Format (B × H): 140 mm x 216 mm, Gewicht: 439 g

ISBN: 978-3-642-93817-7
Verlag: Springer


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Inhalts-Verzeichniß.- 1. Aenderungen in dem Berechtigungswesen höherer Lehranstalten (30. Oktober 1894.).- 24. Prüfungs-Ordnung für die im Subalterndienft bei den Königlichen Regierungen beschäftigten Civil-Supernumerare und Militär-Anwärter. (21. August 1894).- 25. Anwendung der Prüfungs-Ordnung für den Subalterndienst bei den Königlichen Regierungen zur Erlangung der Oualifikation als Forstkassen-Rendant. (2. Januar 1895.).- 78. Studium der Rechts- und Staatswissenschaften der Forstbeflissenen (23. Juli 1895.).- 79. Beschränkung der Notirung forstversorgungsberechtigter Jäger bei mehreren Königlichen Regierungen. (24. August 1895.).- 13. Einstellung der Berichte über das Ernte-Ergebniß der wichtigsten Holzsämereien in Preußen. (3. November 1894.).- 46. Anweisung zur Entnahme von Bodenproben behufs chemischer und physikalischer Untersuchung. (März 1895.).- 47. Vereinbarungen des Vereins deutscher forstlicher Versuchsanstalten bezüglich der Methoden bei Boden- und Aschenanalysen.- 26. Fernhaltung der Forstbeamten von der Betheiligung am Holzhandel und von der Vermittelung von Holzverkaufsgeschäften für Andere. (8. Januar 1895.).- 27. Beschäftigung der Forstassessoren. (11. Februar 1895.).- 48. Verordnung, betr. die anderweite Regelung der Angelegenheiten der Verwaltung der direkten Steuern, sowie der Domänen- und Forstverwaltung bei den Regierungen in Königsberg, Potsdam, Frankfurt a. O., Stettin, Breslau, Oppeln, Magdeburg, Merseburg, Cassel und Wiesbaden. (4. Juni 1895.).- 80. Anstellung der Forstkassen-Rendanten betr. (3. August 1895.).- 2. Berechnung der diätarischen Dienstzeit zum Zwecke der Gehaltsbemessung nach Dienstaltersstusen. (18. August 1894.).- 3. Anrechnung von Militär- oder Diätariendienstzeit aus das Beförderungs-Dienstalter. (9. November 1894).- 4. Anderweite Feststellung des Dienstalters derjenigen Förster 2c., welche als Reservejäger des Jahrgangs 1858 bereits im Herbst 1840 zur Forstversorgung berechtigt hätten anerkannt warden müssen, aber wegen des Krieges 1870/71 erst nach dessen Beendigung in den Besitz des Forstversorgungsscheins gelangt sind. (7. Dezember 1894.).- 28. Ausschließung einer Ueberholung von Beamten im Besoldungsdienstalter durch gleichaltrige oder dienstjüngere Beamte derselben Anwärterklasse in Folge Anrechnung von Militär- oder diätarischer Dienstzeit. (9. Januar 1895.).- 29. Rechnungs-Abschluß des Brandversicherungs-Vereins Preußischer Forstbeamten für des fünfzehnte Rechnungsjahr 1894. (25. Februar 1895.).- 30. Fünfzehnter Jahresbericht über den Brandversicherungs-Verein Preußischer Forstbeamten für das Geschäftsjahr 1894. (25. Februar 1895.).- 31. Bekanntmachung, betr. die Einberufung der XV. Ordentlichen General-Versammlung des Brandversicherungs-Vereins Preußischer Forstbeamten. (27. Februar 1895.).- 49. Erhöhung der Diätensätze der Forsthülfsaufseher. (30. März 1895.).- 50. Bekanntmachung der Mitglieder des Verwaltungsraths des Brandversicherungsvereins Preußischer Forstbeamten für die Wahlperiode 1895/98.- 81. Verfahren bei der Gehaltsbemessung fur solche Beamte, welche nach Einführung der Geschäftsregelung nach Dienstaltersstufen eine von ihnen bekleidete etatsmäßige Stellung freiwillig aufgegeben haben und spatter wieder angestellt worden sind. (25. Juni 1895.).- 82. Remunerirung der zur Verwendung im Forstdienst zeitweise beurlaubten Jäger und Oberjäger der Jäger-Bataillone und des Garde-Schützen-Bataillons. (26. Juli 1895.).- 51. Grundsätze bezügl. Der Gewährung von Gnadenmonatsbeträgen an Adoptivkinder verstorbener pensionirter Beamten. (21. März 1895.).- 5. Berechnung der Reise- und Umzugskosten mit Rücksicht auf den dienstlichen Wohnort eines Beamten. (25. Oktober 1894.).- 52. Rekursentscheidungen des Reichsversicherungsamts.- 83. Normal-Unsall-Verhütungsvorschriften für land- und forstwirthschaftliche Betriebe. (17. Juli 1895.).- 84. Summarische Nachweisung über die bei der Staatsforstverwaltung vorgekommenen Erkrankungen von Arbeitern, welchen Unterstützungen gewährt worden sind, sowie über Betriebsunfälle für das Etatsjahr 1894/95. (16. August 1895.).- 6. Abschluß von Holzverkäufen aus freier Hand. (8. Dezember 1894.).- 7. Veröffentlichung von Anzeigen über Grubenholz-Verkäufe durch den in Recklinghausen erscheinenden „Holzverkauss-Anzeiger für Rheinland und Westfalen“. (18. Dezember 1894.).- 8. Aufarbeitung und Verkauf von Holz Seitens der Staatsforstverwaltung (22. Dezember 1894.).- 53. Aufbereitung des zur Verwerthung gelangenden Grubenholzes. (8. April 1895.).- 54. Anrechnung von Verzugszinsen bei Stundungen von Holzkaufgeldern. (7. Juni 1895.).- 85. Vereinbarung von Verzugszinsen bei Stundungen von Holzkaufgeldern. (7. Juni 1895.).- 55. Anweisung zur Anlegung und Führung des Controlbuches (20. März 1895).- 86. Heranziehung des Fiskus zu den auf das Einkommen gelegten direkten Kommunalabgaben von fiskalischen Domänen- und Forstgrundstücken für das Jahr 1. April 1895/96. (2. Juli 1895.).- 87. Anwendung des Porto-Aversionirungs-Vermerks von den einzelnen Mitgliedern und Beamten der Staatsbehörden. (18. Juli 1895.).- 9. Betr. eine alljährlich einzureichende Nachweisung der Anträge auf Bewilligung von Staatsbeihülfen zu Aufforstungszwecken. (29. Oktober 1894.).- 10. Fortfall mehrerer mit den Vierteljahres- und Jahresabschlüssen von der Forstverwaltung seither eingereichten Nachweisungen. (19. Dezember 1894.).- 32. Führung der Soll-Einnahmebücher bei der Forstverwaltung. (22. Januar 1895.).- 33. Fortfall der von den Regierungs-Hauptkassen besonders aufgestellten Abschlüsse von den Ausgabefonds Cap. 2 Tit. 1, 6 und 10 des Forstverwaltungs-Etats. (2. Februar 1895.).- 34. Etat der Forstverwaltung für das Jahr vom 1. April 1895/96.- 35. Uebersicht der etatsmäßigen Forstflächen und des etatsmäßigen Natural-Ertrages für das Jahr 1. April 1895/96, sowie Einnahme Titel 1 für Holz.- 36. Verhandlungen des Hauses der Abgeordneten über den Etat der Forst-Verwaltung für das Jahr vom 1. April 1895/96.- 56. Vermeidung einer Ueberschreitung des Fonds Kap. 58 Tit. 11 zu Diäten-, Fuhr- und Versetzungskosten (16. Mai 1895).- 11. Flaggenführung auf Preußischen Staatsfahrzeugen und Staatsgebäuden (8. November 1894.).- 12. Beschaffung von Flaggen für Oberförsterdienstgebäude. (18. Dezember 1894.).- 57. Vorschriften über die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausfübrung von Leiftungen und Lieferungen (25. Februar 1895).- 58. Abänderung der Allgemeinen Bestimmungen, betr. die Vergebung der Leistungen und Lieferungen (20. März 1895).- 59. Bestellung der Kautionen seitens der Unternehmer bei der Vergebung von Leistungen und Lieserungen (25. Mai 1895).- 60. Handhabung des Aufsichtsrechts seitens der Aufsichtsbehörden bei Bewirthschaftung der gemeinschaftlichen Holzungen (28. Mai 1895).- 96. Zwangsetatisirung der Gehaltserhöhung für einen Stadtförster. (Entsch. Des Oberverwaltungsgerichts vom 1. Mai 1894).- 97. Befugnisse des Regierungspräsidenten hinsichtlich der Anstellung der Gemeindeforstbeamten und die Festsetzung der Dienstbezüge auf Grund des Gesetzes vom 14. August 1876. (Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1894 und 11. Januar 1895.).- 14. Können die Verwaltungsgerichte im Verwaltungsstreitverfahren auch darüber erkennen, ob das Grundbucheigenthum, auf welches der erhobene öffentlichrechtliche Anspruch gestützt wird, wegen simulirter Auflassung nichtig ist? Haben die Grundeigenthümer, welche sich ihre Grundstücke gegenseitig zu Miteigenthum aufgelassen haben, wenn der nunmehrige gemeinschaftliche Besitz im Uebrigen den Voraussetzungen des § 2a des Jagdpolizeigesetzes entspricht, die eigene Ausübung des Jagdrechts? (Entsch, des Ober-Verwaltungsger. Vom 15. März 1894.).- 15. Ist das Abhauen und Entwenden von Aesten bereits gefällter Bäume im Walde, mit deren Zubereitung nicht begonnen worden ist, gemeiner Diebstahl oder Forstdiebstahl? (Entsch. Des Reichsger. Vom 1. Juni 1894.).- 16. Topfpflanzen als Bodenerzeugnisse im Sinne des Preuß. Feld- und Forstpolizeigesetzes. (Entsch. des Reichsger. vom 30. Juni 1894.).- 17. Grenzrain. Strafbarkeit des Abgrabens und Abpflügens. (Entsch. des Reichsger. vom 21. September 1894.).- 37. Versolgung eines Flüchtigen auf das Gebiet eines anderen Bundesstaates. (Entsch. des Reichsger. vom 19. November 1894.).- 38. Verfolgung von jugendlichen Personen wegen Zuwiderhandlungen gegen das Forstdiebstahlsgesetz mit Rücksicht auf das Vorhandensein der zur Erkenntniß der Strafbarkeit erforderlichen Einsicht. (19. Februar 1895.).- 61. Beschränkung der Uferbesitzer in der Wassernutzung durch Polizeiverordnung (Entsch. des Kammerger. vom 13. März 1895).- 62. Genossenschaftsforsten in Hannover. Einschlagen von Holz obne Genehmigung der Aufsichtsbehörde. (Entsch. des Kammerger. vom 8. Mai 1893).- 63. Zur Auslegung des § 27, Nr. 3 des Feld- und Forst-Polizei-Gesetzes. (Entsch. des Kammerger. vom 12. Oktober 1893).- 64. Werth des Entwendeten nach dem Feld- und Forst-Polizei-Gesetze. (Entsch. des Kammerger. vom 26. Oktober 1893).- 65. Oeffentlicher Gemeindeweg in der Rheinprovinz. (Entsch. des Kammerger. vom 14. Dezember 1893).- 66. Findet bei Entwendung der Stücke einer zerbrochenen Einfriedigung der § 30 Nr. 4 des Feld- und Forst-Polizei-Gesetzes vom 1. April 1880 oder der § 242 Str.-G.-B. Anwendung (Entsch. des Reischsger. vom 11. Januar 1895).- 93. „Landwirthschaftliche Erzeugnisse“ im Sinne des § 308 Str.-G.-B. (Entscheidung des Reichsgerichts vom 8. Februar 1895.).- 94. Welche Maßregel darf der von einen Waldeigenthümer bestellte Privatförster gegen einen auf frischer That betroffenen Forstsrevler ergreifen? (Entsch. des Reichsgerichts vom 1. März 1895.).- 95. Abhaltung vom Mitbieten bei Versteigerungen. (Entsch. des Reichsgerichts vom 18. März 1895.).- 18. Der Jäger ist nach dem Jagdpolizeigesetze v. 7. März 1850 nicht blos verpflichtet einen Jagdschein bei sich zu führen, er muß ihn dem Aufsichtsbeamten auf dessen Verlangen — einem Preuß. Förster auch außerhalb seines Reviers — vorzeigen. (Entsch. des Reichsger. vom 19. Juni 1894.).- 19. Kan nein Büchsenmacher auf Grund des Gesetzes vom 19. Mai 1891 bestraft warden, wenn er ein ihm zur Abänderung in einen Hinterlader und zur Anbringung eines neuen Verschlusses übergebenes Gewehr nach ausgeführter Arbeit dem Besteller zurückgiebt, ohne es vorher amtlich prüfen zu lassen? (Entsch. des Reichsger. vom 4. Juli 1894.).- 20. Jagdapächter. Widerstand Ggen ihn. (Entsch). Des Reichsger. vom 9. Oktober 1894.).- 39. Wild im Wildpark. (Entsch. des Reichsger. vom 9. November 1894.).- 40. Ist die sog. Parforcejagd eine Art Jagdausübung und strafbar, wenn sie unbefugt im fremden Jagdrevier ausgeübt wird? (Entsch. des Reichsger. vom 20. November 1894.).- 41. Kann in Preußen der Fang wilder Kaninchen zum Schutze des Eigenthums durch Polizeiverordnung eingeschränkt warden? (Entsch. des Reichsger. vom 3. Dezember 1894.).- 42. Auslegen von Gift in Hannover. (Entsch. des Kammerger. vom 8. Mai 1893).- 67. Fischereierlaubnißscheine. Beglaubigung derselben. (Entsch. des Kammerger. vom 27. April 1893).- 68. Auslegen von Gift in Hannover. (Entsch. des Kammerger. vom 8. Mai 1893).- 69. Vorzeigung des Jagdscheins. Privatforstschutzbeamter. (Entsch. des Kammerger. vom 12. Juni 1893).- 70. Polizei-Verordnung, betr. das Fangen wilder Kaninchen. Revision bei den im Interesse des Feld- und Forstschutzes erlassenen Polizei-Verordnungen. (Entsch. des Kammerger. vom 14. September 1893).- 71. Polizei-Verordnung, betr. herumlaufende Hunde. (Entsch. des Kammerger. vom 6. November 1893).- 72. Kann der Jagdberechtigte auf Grund des § 65 A.-L.-R. II, 16 andere Personen zur Tödtung ungeknüppelter Hunde ermächtigen? (Entsch. des Reichsger. vom 22. Oktober 1894).- 73. Ausübung der Jagd auf den Eisenbahnstrecken im Gebiete der Hannoverschen Jagdordnung (4. Mai 1895).- 74. Bekanntmachung, betr. die Ausführung des Gesetzes über die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen vom 19. Mai 1891. (8. Mai 1895).- 88. Jagdscheingesetz. (31. Juli 1895.).- 89. Ausführungs — Verfügung zum Jagdscheingesetz vom 31. Juli 1895. (2. August 1895).- 90. Verhandlungen des Abgeordnetenhauses über das Jagdscheingesetz:.- 91. Verhandlungen des Herrenhauses über das Jagdscheingesetz.- 92. Wildschadengesetz. (Entsch. des Oberverwaltungsgerichts v. 9. April 1894.).- 21. Veränderungen im Königl. Preuß. Forst- und Jagdverwaltungs-Personal vom 1. Oktober bis Ende Dezember 1894.- 43. Desgleichen vom 1. Januar bie 1. April 1895.- 75. Desgleichen vom 1. April bis 1. Juli 1895.- 98. Desgleichen vom 1. Jul ibis 1. Oktober 1895.- 22. Ordens-Verleihungen an Forst- und Jagdbeamte vom 1. Oktober bis Ende Dezember 1894.- 44. Desgleichen vom 1. Januar bis 1. April 1895.- 76. Desgleichen vom 1. April bis 1. Juli 1895.- 99. Desgleichen vom 1. Juli bis 1. Oktober 1895.- 23. 49. Verzeichniß der zum Besten der Kronprinz Friedrich Wilhelm- und Kronprinzessin Viktoria-Forstwaisenstiftung bei der Central-Sammelstelle (Geh. Expedirenden Sekretär und Kalkulator Winckler zu Berlin W. 9. Leipzigerplatz 7.) weiter eingegangenen freiwilligen Beiträge.- 45. 50. Verzeichniß desgleichen.- 100. 51. Verzeichniß desgleichen.- 77. Rechnungs-Abschluß über Kapitalfonds der „Kronprinz Friedrich-Wilhelm- und Kronprinzessin Victoria-Forstwaisenstiftung“ für das Jahr 1. April 1894 bis Ende März 1895. (29. Mai 1895).- 101. der in diesem (XXVII.) Bande enthaltenen Gesetze, Verordnungen, Erkenntnisse, Staatsministerial-Beschlüsse, Instruktionen, Regulative und Ministerial-Verfügungen 2c.


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