Mysegades | Zur Problematik der Strafrestaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe | Buch | 978-3-631-40570-3 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 762, 188 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 280 g

Reihe: Europäische Hochschulschriften Recht

Mysegades

Zur Problematik der Strafrestaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

Buch, Deutsch, Band 762, 188 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 280 g

Reihe: Europäische Hochschulschriften Recht

ISBN: 978-3-631-40570-3
Verlag: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften


Mit der Einführung des 57a in das Strafgesetzbuch hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Aussetzung nicht nur zeitiger, sondern auch lebenslanger Freiheitsstrafen zu ermöglichen. Die wechselvolle Entstehungsgeschichte dieser Regelung sowie die mit ihr verbundenen kriminalpolitischen Implikationen zeichnet die vorliegende Untersuchung nach. Ein Hauptproblem der Vorschrift liegt in der Negativ-Voraussetzung, dass nicht die besondere Schwere der Schuld des Täters die weitere Vollstreckung der Strafe gebietet. Wann eine solche qualifizierte Schuld vorliegt, wird von der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. Sinn und Zweck der Bestimmung legen es aber nach Ansicht des Autors nahe, die Aussetzung des Strafrestes nur dann zu versagen, wenn eine Tat begangen wurde, die ein Schuldmass aufweist, das die «Durchschnittsschuld» vergleichbarer Taten und nicht bereits die «Mindestschuld» für die Verurteilung zur Lebenszeitstrafe erheblich übertrifft. Schliesslich wird noch die Problematik bei sogenannter Mehrfachtäterschaft und das Verhältnis von Strafrestaussetzung und Gnade beleuchtet.
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Aus dem Inhalt: U.a. Entstehungsgeschichte des 57a StGB - Die Mindestverbüssungszeit von 15 Jahren - Das Dilemma zwischen absoluter Strafdrohung und dem Erfordernis schulddifferenzierender Strafe - Bezugspunkt für die Bemessung der Schuldschwere - Durchschnittsschuld nach OLG Celle - Mindestschuld nach OLG Karlsruhe - Die Sozialprognoseklausel in 57a Abs. 1 Nr. 3 StGB - Die Rechtslage bei Mehrfachtätern - Gnade und Strafrestaussetzung.


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