Nepomuck | Anstiftung und Tatinteresse | Buch | 978-3-428-12482-4 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 51, 341 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 234 mm, Gewicht: 449 g

Reihe: Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften

Nepomuck

Anstiftung und Tatinteresse


1. Auflage 2008
ISBN: 978-3-428-12482-4
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Buch, Deutsch, Band 51, 341 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 234 mm, Gewicht: 449 g

Reihe: Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften

ISBN: 978-3-428-12482-4
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Der Anstifter wird gemäß § 26 StGB "gleich einem Täter" bestraft. Dieser Vorgabe der Gleichwertigkeit von Anstiftung und Täterschaft wird in Rechtsprechung und Literatur nicht hinreichend Rechnung getragen.

Lutz Nepomuck geht mit Blick auf das Strafrahmensystem der §§ 25 bis 27 StGB davon aus, dass ein Strafrechtseinsatz gegen den Anstifter zum Zwecke des Rechtsgüterschutzes typischerweise in gleichem Maße dringlich sein muss wie gegen einen Täter, hingegen in höherem Maße dringlich als in Fällen der Beihilfe. Um dem gerecht zu werden, kennzeichnet er die Anstiftung als Vermittlung eines typischerweise unersetzbaren Tatanreizes bei übergeordnetem Tatinteresse, bei weiterer Konkretisierung als sanktionsbewehrte bzw. Autoritäts- oder Abhängigkeitsverhältnisse ausnutzende Tataufforderung. Zu den vom Autor fokussierten Grenzfällen zwischen Anstiftung und Beihilfe zählt auch die Problematik der Auf-, Um- und Abstiftung, für die ebenfalls ein restriktiver Lösungsansatz entwickelt wird.

Ausgezeichnet mit dem CBH-Promotionspreis der Universität zu Köln 2007.

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Einleitung - A. Methodologische Überlegungen: Ontologische Auslegung - Ontologisch-normative Auslegung - Strafrechtsdogmatik und Verhältnismäßigkeitsprinzip - B. Anstiftungsspezifika: Vorgaben des allgemeinen Sprachgebrauchs - Vermittlung eines typischerweise unersetzbaren Tatanreizes als Anstiftungsspezifikum - Übergeordnetes Tatinteresse als Anstiftungsspezifikum - Anstiftungsspezifische Minderung der Dringlichkeit des Strafrechtseinsatzes wegen fehlender Tatherrschaft? - Anstiftungsspezifische Minderung der Dringlichkeit des Strafrechtseinsatzes wegen geringerer krimineller Energie? - Strafrahmensystematische Konsistenz der Anstiftungsspezifika - Prinzip der Entscheidungsherrschaft - C. Auslegung des Begriffs "Zur-Tat-Bestimmen": Reine Verursachungstheorie - Lehre von der kommunikativen Beeinflussung - Lehre von der offenen kommunikativen Beeinflussung - Aufforderungslehren - Baunacks Lehre vom Auslösen des Willenselements - Lehren vom deliktisch sinnbezogenen Verhalten - Hilgendorfs Lehre von der Vermittlung eines über dem alltäglichen Reizpegel liegenden Tatanreizes - Steins Lehre von der Beeinträchtigung der Motivationskraft der dem Vordermann auferlegten Verhaltenspflicht - Lehren von der voluntativen und/oder intellektuellen Dominanz - Motivationsherrschaftslehren - Joerdens Lehre von der sanktionsbewehrten Tataufforderung - Köhlers Lehre von der willensbestimmenden Tatmacht - Amelungs Lehre von der korrumpierenden Aufforderung zu strafbedrohtem Verhalten - Mandatstheorien - Kohlers Lehre von der Anstiftung als absichtliches Handeln - D. Anstiftung als sanktionsbewehrte Tataufforderung oder Tataufforderung unter Ausnutzung eines Autoritäts- oder Abhängigkeitsverhältnisses - E. Fallkonstellationen und ihre rechtliche Einordnung: Vorbemerkung - Einzelne Fallkonstellationen - F. Aufstiftung - Umstiftung - Abstiftung: Einführung in die Problematik - Begriffsbestimmung - Aufstiftung - Eigene Auffassung und Lösung einzelner Aufstiftungsfälle - Umstiftung - Abstiftung - G. Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis



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