Nishimura / Igimi / Manthe | Aus der Werkstatt römischer Juristen. | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 75, 515 Seiten

Reihe: Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F.

Nishimura / Igimi / Manthe Aus der Werkstatt römischer Juristen.

Vorträge der Europäisch-Ostasiatischen Tagung 2013 in Fukuoka. (Abt. A: Abhandlungen zum Römischen Recht und zur Antiken Rechtsgeschichte).

E-Book, Deutsch, Band 75, 515 Seiten

Reihe: Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F.

ISBN: 978-3-428-54398-4
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Im März 2013 fand in Fukuoka, Japan, das internationale Kolloquium 'Interpretation und Umfeld historischer Quellen des römischen Rechts' statt, an dem Wissenschaftler aus Ostasien und Mitteleuropa teilnahmen. Die in diesem Buch publizierten Vorträge (in deutscher oder englischer Sprache) beleuchten die Quellen unter rechtshistorischen und rechtsdogmatischen, aber auch unter archäologischen und kulturgeschichtlichen Gesichtspunkten; sie schlagen Brücken zwischen den europäischen und den ostasiatischen Ländern, deren Mutterrecht das römische Recht ist, und zugleich zwischen dem Altertum und den gegenwärtigen Zivilrechtsordnungen. Die Autoren hoffen, mit diesem Band einen Beitrag zur Erkenntnis der Bedeutung der Wissenschaft vom römischen Recht als Grundlage jeder Rechtswissenschaft in Ost und West geleistet zu haben.
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Weitere Infos & Material


Frits Brandsma
Gab es eine Form der Ehescheidung bei den Römern seit der lex Iulia de adulteriis? Einige Bemerkungen zu D. 24,2,9

Byoung Jo Choe
Zur Debatte um den Rutiliana-Fall (Paul. D. 4,4,38 pr.). Wie soll man einen Text
lesen?

Thomas Finkenauer
Das entgeltliche Mandat im römischen Recht

Seiji Fukuda
Der Inhalt des Bürgschaftsauftrags: eine Meinungsverschiedenheit über D. 17,1,38 Marcell. 1 resp. im Mittelalter

Jean-François Gerkens
Fernand De Visscher als Archäologe

Tomoyoshi Hayashi
'I ask and he gave his opinion' (quaero, respondit) – Some Reflections on the Forms of Legal Questions and Responses in D. 17,1,59 and on their Background

Mariko Igimi
Occupatio im Alltag der Römer

Makoto Ishikawa
MINPO § 719 und das römische Recht. Eine Anwendungsmöglichkeit auf den Nebentäterfall

Sebastian Lohsse
Vertragliche Haftungsverschärfung beim depositum

Ulrich Manthe
Die Collatio: Inhalt, Textkritik und Verfasserfrage

Carla Masi Doria
Der Redner Albucius Silus und ein 'merkwürdiger' Prozess wegen Mordes

Wataru Miyasaka
D. 23,3,67 Proculus 7 epistulae: Ein angemessener Lehrstoff in Bezug auf die Übertragung des Eigentums im römischen Recht

Hikaru Mori
D. 30,86,4: Ursprung der superficies als ius in re aliena?

Shigeo Nishimura
Eine raffinierte Falllösung zur condictio indebiti: Scaev. D. 12,6,67,4

Martin Pennitz
Die rechtliche Funktion von Asylstätten in Rom zur Zeit der Republik und des frühen Prinzipats

Pascal Pichonnaz
Die Begrenzung des Schadens: 'circa ipsam rem' und D. 19,1,21,3: Einige diachronische Überlegungen

Daisuke Shinomori
Testamentum porcelli: Ein von Sklaven errichtetes Testament?

Boudewijn Sirks
Zum Schadensersatzanspruch bei der Lex Aquilia anhand von D. 9,2,54 und 55 und eine Bemerkung zu D. 9,2,56

Akira Sugao
Usurae ultra alterum tantum: Welche Zinsen sind zum duplum des Kapitals gerechnet?

Yoshihiro Tabata
Sachmängelhaftung und Nichterfüllungshaftung

Minoru Tanaka
Semel heres semper heres: Kommentare der Humanisten zu D. 4,4,7,10 und D. 28,5,89

Norio Tanaka
Zum Verzicht auf das Widerrufsrecht bei der Schenkung von Todes wegen

Kazunori Uemura
Zur Normstruktur des Edictum aedilium curulium. Exegese von D. 21,1,14,9 und D. 21,1,28

Shiro Yanata
The Burden on the Share of Common Property after Dividing Common Property

Lihong Zhang
Studies on Actio in Factum Civilis

Autorenverzeichnis

Quellenverzeichnis


Mariko Igimi wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Kyushu-Universität in Fukuoka mit einer Arbeit über 'contrarius consensus' bei Prof. Shigeo Nishimura in Fukuoka promoviert. Von 1996 bis 2002 arbeitete sie an der Ehime-Universität in Matsuyama, Japan, erst als Dozentin, danach als Associate Professor für Zivilrecht. Seit 2002 ist sie an der Kyushu-Universität tätig, seit 2007 als Ordinaria für Römisches Recht. Von 2005 bis 2006 war sie Stipendiatin der Alexander von Humboldt-Stiftung an der Universität des Saarlandes bei Prof. Dr. Tiziana Chiusi.

Ulrich Manthe wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg i. Br. und der chinesischen Sprache in Tübingen und Peking in Freiburg mit einer Arbeit über einen römischen Juristen bei Prof. J. G. Wolf promoviert und mit einer Arbeit über römisches Erbrecht habilitiert. Von 1985 bis 2012 lehrte er Bürgerliches Recht und Römisches Recht als Ordinarius an der Universität Passau; einige Jahre lang war er Vizepräsident sowie Leiter des Sprachenzentrums seiner Universität. Er war Gastprofessor in Nanking und Krasnojarsk sowie Gutachter für die DFG für Rechtsgeschichte und für den DAAD für Projekte im Zusammenhang mit China; seit 2011 ist er ordentliches Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

Shigeo Nishimura studierte Rechtswissenschaft an der Kyoto-Universität. Von 1982 bis 2007 lehrte er Römisches Recht als Ordinarius an der Kyushu-Universität in Fukuoka, Japan; er war zwei Jahre lang Prorektor seiner Universität. Sein enger Kontakt mit europäischen Fachkollegen, der während seiner mehrmaligen Forschungsaufenthalte in Deutschland (München und Freiburg) und in den Niederlanden entstand, führte zu internationalen rechtshistorischen Symposien in Fukuoka mit Sammelbänden bei deutschen Verlagen. Von 1978 bis 1979 war er Stipendiat der Alexander von Humboldt-Stiftung an der Universität München bei Prof. Dr. Dieter Nörr. 1993 wurde ihm der Philipp Franz von Siebold-Preis für besondere Verdienste um ein besseres Verständnis von Kultur und Gesellschaft in Deutschland und Japan verliehen; 2011 erwarb er die Ehrendoktorwürde der Universität Tübingen.


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