Buch, Deutsch, Band 140, 547 Seiten, Format (B × H): 232 mm x 154 mm, Gewicht: 869 g
Eine Untersuchung der Lizenz- und Kontrahierungsgrenzen anhand des Art. 101 AEUV unter besonderer Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnungen
Buch, Deutsch, Band 140, 547 Seiten, Format (B × H): 232 mm x 154 mm, Gewicht: 869 g
Reihe: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht
ISBN: 978-3-16-155525-1
Verlag: Mohr Siebeck
Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren, ist das Kartellrecht insoweit besonders gefordert. Im Hinblick auf Software konzentrierten sich die Wettbewerbsbehörden in den Verfahren gegen Microsoft und Google auf die Missbrauchskontrolle (Art. 102 AEUV). Das EU-Recht kennt daneben unter anderem noch das Kartellverbot (Art. 101 AEUV), welches die Vereinbarung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen untersagt. In diesem Rahmen hat die EU-Kommission mit der Technologietransfer-GVO eine Vorschrift erlassen, die speziell Vereinbarungen über Software regeln soll. Arne Nordmeyer untersucht typische Softwareverträge anhand des vorgenannten Kartellverbots und analysiert auch die Eignung des kartellrechtlichen Instrumentariums.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Medienrecht Telekommunikationsrecht, IT-Recht, Internetrecht
- Rechtswissenschaften Internationales Recht und Europarecht Europarecht Europäisches Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Währungsrecht
- Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbs- und Kartellrecht, Werberecht