Die vertraglichen Schuldverhältnisse sind zentraler Bestandteil des zivilrechtlichen Pflichtfachstoffes. Dem trägt das Lehrbuch Rechnung, indem es die klassischen Vertragstypen vertieft erläutert und einen Überblick zu atypischen und gemischten Verträgen gibt. Neben den notwendigen Fakten werden dabei vor allem die dogmatischen und methodischen Zusammenhänge aufgezeigt, um das argumentative Rüstzeug zu vermitteln, das für die Beantwortung neuer Fragestellungen unerlässlich ist. Besonderer Wert wurde zudem auf die Verzahnung mit dem Allgemeinen Schuldrecht, insbesondere dem Leistungsstörungsrecht, gelegt. Die nunmehr vorliegende 3. Auflage des Lehrbuches trägt neben der notwendigen Aktualisierung im Hinblick auf die neuere Gesetzgebung insbesondere der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den durch die Schuldrechtsmodernisierung betroffenen Vorschriften Rechnung.
Oetker / Maultzsch
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Zielgruppe
Upper undergraduate
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Überblick zu den vertraglichen Schuldverhältnissen.- Der Kaufvertrag und verwandte Verträge.- Kreditverträge.- Die Schenkung.- Miet- und Pachtverträge.- Die Leihe.- Der Dienstvertrag.- Der Werkvertrag.- Der Reisevertrag.- Der Maklervertrag.- Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag.- Der Verwahrungsvertrag.- Der Bürgschaftsvertrag.- Der Vergleich.- Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis.- Atypische und gemischte Verträge (insbesondere Factoring, Franchising, Leasing).
Hartmut Oetker Universitätsprofessor Dr. Hartmut Oetker war von 1995 bis 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und ist seit dem Jahre 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien sowie Richter am Thüringer Oberlandesgericht. Im Bürgerlichen Recht verfasste der Autor Monographien zum Recht der Dauerschuldverhältnisse sowie zum Verjährungsrecht; ferner erläutert er die §§ 249 bis 255 BGB im Münchener Kommentar zum BGB.Felix MaultzschDr. Felix Maultzsch, LL.M. (NYU) ist Akademischer Rat am Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht (Abt. I) der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seine Publikationen umfassen u.a. Beiträge zum Recht der Leistungsstörungen sowie zum Kaufrecht.