Oetzel / Weiand | Defizitäre Souveräne | Buch | 978-3-593-50885-6 | sack.de

Buch, Englisch, Band 23, 357 Seiten, KART, Format (B × H): 142 mm x 213 mm, Gewicht: 459 g

Reihe: Normative Orders

Oetzel / Weiand

Defizitäre Souveräne

Herrscherlegitimationen im Konflikt

Buch, Englisch, Band 23, 357 Seiten, KART, Format (B × H): 142 mm x 213 mm, Gewicht: 459 g

Reihe: Normative Orders

ISBN: 978-3-593-50885-6
Verlag: Campus Verlag GmbH


Im Mittelpunkt dieses Bandes steht die Untersuchung von Defizitzuschreibungen gegenüber Herrscherinnen und Herrschern in der Frühen Neuzeit. Diese erlaubt Rückschlüsse auf zeitgenössische Konzeptionen und Rechtfertigungen von Souveränität, deren Behauptung und Durchsetzung, Kontinuität und Wandel. Wie wurden auf verschiedenen Ebenen Herrscherdefizite kommuniziert und bewältigt? Und welche Folgen hatte das für die politische Ordnung?
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Weitere Infos & Material


Inhalt
Vorwort der Herausgeberinnen 7
Defizitäre Souveräne: Herrscherlegitimation in Konflikt 9
Lena Oetzel und Kerstin Weiand
Politics vs Law in Fourteenth-century Milan: The Visconti and the Issue of Tyranny 25
Andrea Gamberini
Die "gleiche Gnade Gottes" und das "Requerimiento": Herrschaftssicherung in Kastilien in der Übergangszeit vom 15. zum 16. Jahrhundert. 47
Ludolf Pelizaeus
"Mirrors for Princes": Three Paintings for Duke Alessandro de'Medici (1510-1537) 67
Henk Th. van Veen
Talking about Rule: Queen Elizabeth's I Royal Representation between Idealization and Expectations 102
Lena Oetzel
Rudolf II. - Ein defizitäres Kaisertum? 135
Stefan Ehrenpreis
Von der Desakralisierung zum Königsmord: Die Ermordung von Henri III. (1589) 170
Nicolas Le Roux
Lord Protector von Gottes Gnaden: Die Herrschaft Oliver Cromwells 1653-1658 als Beispiel defizitärer Souveränität 191
Ronald G. Asch
Deficient Monarchs and their Presentation: Carlos II of Spain, El Hechizado (1665-1700) 217
Christopher Storrs
Wilhelm III. und Maria II. als defizitäre Monarchen? Legitimitäts- und Illegitimitäts-Frames in England im ausgehenden 17. und frühen 18. Jahrhundert 250
Ulrich Niggemann
"Mit auslaszung aller Curalien": Minderjährigkeit, Ehelosigkeit und Abwesenheit. Zur Bewältigung des defizitären Charakters Karls XII. 272
Dorothée Goetze
"She died as a man - and as an empress": Politics of the body and visual representation in the case of Maria Theresa 307
Werner Telesko
Persönliche Defizite, institutionelle Erfolge? Georg III. und die Apotheose der britischen Monarchie auf dem Prüfstand 331
Torsten Riotte
Autorinnen und Autoren 356


Vorwort der Herausgeberinnen
Der vorliegende Sammelband geht auf eine Tagung zurück, die am 5. und 6. März 2015 am Exzellenzcluster "Normative Orders" in Frankfurt am Main stattfand. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus sieben europäischen Ländern diskutierten hier die Frage, wie Defizite, die individuellen Herrscherinnen und Herrschern in der Frühen Neuzeit zugeschrieben wurden, kommuniziert wurden und welche Bedeutung und Folgen ihnen im Kontext von Personalisierung und Institutionalisierung frühneuzeitlicher Herrschaft zukam. Die Diskussion wurde belebt und angeregt durch den interdisziplinären Dialog vertreten durch Geschichtswissenschaften, Literaturwissenschaften und Kunstgeschichte. Für das große Engagement und die äußerst angenehme Atmosphäre wollen wir uns an dieser Stelle bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern herzlich bedanken!
Für die Drucklegung konnten wir über den Kreis der Tagungsteilnehmenden hinaus erfreulicherweise weitere Autorinnen und Autoren für unser Thema interessieren und dafür gewinnen, sich mit eigenen Beiträgen an der Publikation zu beteiligen. Dies hat die Perspektive insgesamt nochmals verbreitert.
Möglich gemacht wurde die Tagung durch die Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Universität Salzburg sowie des Exzellenzclusters "Normative Orders", das uns zudem einen ganz wunderbaren Rahmen für die Durchführung der Tagung bot. Herrn Prof. Dr. Rainer Forst und Herrn Prof. Dr. Klaus Günther danken wir für die Aufnahme des Sammelbandes in die Publikationsreihe des Exzellenzclusters "Normative Orders". Die Zusammenarbeit mit der Wissenschaftlichen Koordinatorin des Clusters, Frau Rebecca Schmidt, und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Clusters, insbesondere Herrn Michael Graf, war sehr angenehm und konstruktiv.
Daneben wollen wir noch weiteren Personen danken, die an der Drucklegung mitgewirkt haben, insbesondere Tobias Reichert und Joel Hüsemann von der Philipps-Universität Marburg sowie Susanne Höll und Valerie Stejskal von der Universität Salzburg. Die Zusammenarbeit mit der Lektorin des Campus-Verlags, Frau Isabell Trommer, war eine Freude.

Marburg und Salzburg, den 25.10.2017


Defizitäre Souveräne: Herrscherlegitimationen im Konflikt
Lena Oetzel und Kerstin Weiand
Die Diskrepanz zwischen den von der Ideengeschichte vielfach beschriebenen Bestrebungen in der Frühen Neuzeit, rechtlich eindeutige Kategorien von Herrschaft und Souveränität zu etablieren einerseits und den legitimatorischen Ambivalenzen von Souveränität auf der Ebene praktischer Herrschaftsausübung andererseits, bildet den Ausgangspunkt dieses Sammelbandes. Im Zentrum steht die Frage, ob und wenn ja wie mangelnde Eindeutigkeit von Souveränität im praktischen wie symbolischen Vollzug von Herrschaft kompensiert wurde. Der Band verlegt die Frage nach der Souveränität damit von den Gipfeln eines ideengeschichtlichen Metadiskurses in die Niederungen konkreter Herrschaftspraxis und fragt nach den Interdependenzen zwischen beiden Ebenen. Er geht davon aus, dass Souveränität mittels Rechtfertigungsnarrativen sichtbar gemacht und kommuniziert werden musste, um Geltung beanspruchen zu können.
Nach allgemeinem Geschichtsverständnis zielte die sich seit dem 16. Jahrhundert entwickelnde (natur-)rechtliche Souveränitätslehre, häufig vor dem Hintergrund politischer Krisenerfahrungen, auf die eindeutige Bestimmbarkeit herrscherlicher Autorität. Hier werden die Wurzeln eines Begriffs verortet, der noch heute unsere Kategorien von Politik bestimmt und dessen Genese als eine stringente Abfolge von Denkschritten - beginnend mit Machiavelli oder spätestens mit Bodin - gezeichnet wird. Diese postulierte Eindeutigkeit auf rechtlich-theoretischer Ebene freilich kontrastiert mit einer Ambiguität von Souveränität in der politischen Praxis. Dies betraf in besonderem Maße solche Fürsten, deren rechtliche Legitimation möglicherweise unbestritten, deren Autorität, das heißt die Anerkennung und Akzeptanz ihrer Herrschaft, gleichwohl problematisch bzw. umkämpft war.
Ursache hierfür ist nicht zuletzt das Fortbestehen eines personalisierten Verständnisses von Herrschaft. Dem lagen strukturelle und kulturelle Faktoren zugrunde, die die Person des Fürsten in zentraler Weise mit der Herrschaftsausübung verbanden. Zum einen waren persönliche Netzwerke und Loyalitätsbeziehungen, in die der Herrscher eingebunden war, ein wesentliches Element frühneuzeitlicher Herrschaftsausübung. Zum anderen mussten Herrschaft und Souveränität jenseits abstrakter Kategorien individuell sichtbar und erfahrbar gemacht werden, um Geltung beanspruchen zu können. Dem Postulat einer philosophisch-rechtlichen Konzeption von Souveränität und Herrschaft als abstrakter, eindeutig zu definierender Kategorie stand entsprechend die konkrete, häufig uneindeutige, oft ambivalente Herrschaftspraxis gegenüber.
Herrschaft als ordnungsbasierte Form von Machtausübung beruht auf der Akzeptanz der sie begründenden normativen Ordnung. Diese normative Ordnung basiert wiederum auf Rechtfertigungsnarrativen als "Ressource der Ordnungssinngebung". Sie besitzen einen dynamischen Charakter, können angepasst und transformiert bzw. durch Gegennarrative hinterfragt und abgelöst werden. In einem personalisierten Vollzug von Herrschaft musste die für die Herrschaftsausübung notwendige Autorität entsprechend im Einzelfall mittels Rechtfertigungsnarrativen hergestellt und behauptet werden. In diesem Zusammenhang spielten persönliche Defizite, d.h. das Nichtgerechtwerden gegenüber einer implizit oder explizit angeführten Norm eine zentrale Rolle. Defizite, die der Person des Herrschers oder der Qualität seines dynastischen Anspruchs zugeschrieben wurden, konnten seine Autorität beeinträchtigen. Weibliches Geschlecht, mangelnde Fertilität, Konfessionsdivergenzen sowie fehlende oder beeinträchtigte dynastische Kontinuität - Alltagsphänomene im frühneuzeitlichen Fürstenstaat - konnten als Ansatzpunkte dienen.
Entsprechend erlaubt die Untersuchung von Defizitzuschreibungen im Rahmen von Herrschaft Rückschlüsse auf zeitgenössische Konzeptionen und Rechtfertigungen von Souveränität, deren Behauptung und Durchsetzung, Kontinuität und Wandel. Legitimationskrisen und Autoritätskonflikte - gerade auch unterhalb der Ebene offener Eskalation und Rebellion - geben Einblicke in zeitgenössische politische Denkmuster. Gerade die in diesen Kontexten artikulierten Defizitzuschreibungen bieten nämlich ex negativo einen wichtigen Zugang zur zeitgenössischen Wahrnehmung und dem Vollzug sowie der normativen Begründung von Souveränität. Allein durch den Blick auf philosophisch-rechtliche Schriften ist dies freilich nicht möglich. Vielmehr sind für ein vertieftes Verständnis frühneuzeitlicher Denkrahmen detaillierte und kontextbezogene Einzelstudien zu Durchsetzung und gegebenenfalls Scheitern von Souveränitätsansprüchen in der Herrschaftspraxis unabdingbar.
Diskutiert wird in den einzelnen Beiträgen des Sammelbandes, wie auf verschiedenen Ebenen Defizite von Herrschern kommuniziert und bewältigt wurden. Diese werden nicht nur benannt, sondern es wird nach dem Umgang mit diesen im praktischen und symbolischen Vollzug von Herrschaft gefragt. Dem liegt die Prämisse zugrunde, dass es sich bei diesen Defiziten nicht um feststehende Kategorien handelte. Vielmehr waren Defizite vor allem kontextabhängig und wurden diskursiv ausgehandelt, so dass sie sich im Einzelfall stark unterscheiden und auch innerhalb der Regierungszeit eines Herrschers variieren konnten. Entsprechend werden auch solche Herrscher in die Untersuchung einbezogen, deren rechtliche Legitimation weitgehend unbestritten war, wie etwa Elisabeth I. von England oder Kaiser Karl I./V., die gleichwohl auf je unterschiedliche Weise Strategien und Rechtfertigungsnarrative zur Bewältigung von Defiziten entwickeln mussten.
Dieser Sammelband untersucht anhand verschiedener Fallstudien exemplarisch, wie Legitimität und Souveränität symbolisch und praktisch verhandelt wurden, mit anderen Worten: Wie wurden Defizite kommuniziert und bewältigt (oder eben auch nicht bewältigt)? Besonderes Gewicht liegt dabei auf der Frage nach den Dynamiken, die sich in diesem Kontext entfalteten. Defizite des Herrschers konnten im Rahmen des frühneuzeitlichen Fürstenstaats gleichermaßen eine destruktive wie auch eine konstruktive, ja kreative Potenz entfalten. Sie konnten mit der Destabilisierung der bestehenden politischen Ordnung und ihrer Legitimationsgrundlagen, aber auch mit der Entstehung neuer politischer Rechtfertigungsnarrative und neuer Formen der institutionellen Bewältigung von Herrschaftsaufgaben einhergehen.
Entsprechend stehen folgende Fragekomplexe im Mittelpunkt der Beiträge:
1. Die Identifikation der Defizite: Was wurde im jeweiligen Kontext als Defizit thematisiert und inwiefern wurde es mit der Frage nach der Legitimität eines Herrschers verknüpft? Lassen sich Muster erkennen oder variierten die Defizitzuschreibungen individuell?
2. Zudem geht es um den Umgang mit Defizitzuschreibungen: Wie begegnete man den Defizitdiskursen auf einer repräsentativen, einer administrativen und/oder einer rechtlichen Ebene? Gelang eine Umdeutung oder eine Marginalisierung? Inwiefern kam es in diesem Kontext zur Implementierung neuer Rechtfertigungsnarrative, die ihren Ausdruck z. B. in neuen sprachlichen, bildlichen oder zeremoniellen Repräsentationsformen bzw. in einer Umdeutung bestehender Symbolsprachen fanden? Wie wurden Defizite eines Herrschers administrativ, d.h. also mit Blick auf die tägliche Herrschaftspraxis, kompensiert? In diesem Zusammenhang gerät auch die Frage nach der Rezeption und der Rolle von Öffentlichkeit(en) in den Blick. Rezeption ist dabei als ein aktiver Prozess zu verstehen, der Selektion, Aneignung bzw. Ablehnung, Interpretation und gegebenenfalls Umdeutung umfassen konnte. Entsprechend wird auch die Rückwirkung von Rezeptionsprozessen auf die Repräsentation und die Herrschaftspraxis thematisiert.
3. Schließlich werden die Akteure thematisiert. Herrscher waren ohne Zweifel eine zentrale Quelle monarchischer Repräsentation, die alleinige Quelle waren sie keineswegs. Sie rangen vielmehr mit verschiedenen Autoren innerhalb und außerhalb des Hofes um die Interpretationshoheit über das königliche "Image". Lassen sich alternative und eventuell rivalisierende Formen des Umgangs mit Defiziten des Monarchen feststellen, die möglicherweise ganz andere Rechtfertigungsnarrative aufwarfen und damit gleichermaßen als Delegitimierungsnarrative fungierten?
4. Entsprechend wird nach der Funktion und den Dynamiken von Defizitdiskursen innerhalb des politischen und dynastischen Systems gefragt. Welche Funktion hatten diese Diskurse innerhalb des Aushandlungsprozesses von Machtverhältnissen? Wie wirkten sie sich auf die administrativ-institutionelle und die normative Verfasstheit des politischen Gemeinwesens, aber auch auf die Dynastie als Zentralkategorie des frühneuzeitlichen Fürstenstaats aus? Inwiefern war ihnen eine dynamisierende Potenz mit Blick auf die politische Ordnung und deren Wahrnehmung inhärent?
Obwohl die einzelnen Beiträge unterschiedliche Fallbeispiele untersuchen und dabei jeweils einen eigenen methodischen und inhaltlichen Schwerpunkt wählen, zeigt sich doch, dass bestimmte Faktoren häufig Ansatzpunkte für Defizitdiskurse waren. Zunächst etwa das Geschlecht: Bei Isabella I. und Johanna I. von Kastilien ebenso wie bei Elisabeth I. von England und Maria Theresia wurde weibliches Geschlecht zwar als Normabweichung wahrgenommen und thematisiert, gerade der Bezug auf die Dynastie und die erbrechtliche Legitimität stellte aber in diesen Fällen ein wirksames Gegennarrativ dar. Schwerwiegender für die politische Stabilität eines Landes scheinen solche Defizitzuschreibungen gewesen zu sein, die die Erbfolge und damit die Kontinuität der Dynastie gefährdende Faktoren aufgriffen, wie Ehe- und Kinderlosigkeit (Elisabeth I., Karl XII. von Schweden, Karl II. von Spanien, Kaiser Rudolph II.). In diesem Zusammenhang ist auch das Phänomen der Minderjährigkeit oder Krankheit des Herrschers zu betrachten: Die Herrschaft eines nicht vollständig handlungsfähigen Monarchen war nicht selten mit dem Vorwurf potentieller Instabilität und fraktioneller Machtkämpfen behaftet (Karl XII., Karl I./V. in Kastilien, Karl II.). Ähnlich konnte sich auch eine längere Abwesenheit oder eine extreme Zurückgezogenheit (Karl XII., Karl I./V., Karl II., Georg II.) in Defizitdiskursen niederschlagen. Auch als ›fremd‹ wahrgenommene Herrscher wie etwa Karl I./V. von Spanien in Kastilien oder Georg III. von England waren häufig Gegenstand von Defizitzuschreibungen. Zu diesen in starkem Maße auf die Person des Herrschers bezogenen Faktoren, traten auch solche, die sich eher auf die strukturellen Voraussetzungen von Herrschaft bezogen, die Etablierung einer neuen Dynastie etwa oder gar einer neuen Staatsform (das Haus Hannover in England, aber auch die Einführung der Republik unter Cromwell). Ein in diesem Sammelband nur angerissener Faktor ist die konfessionelle Diskrepanz zwischen Herrscher und Teilen seiner Untertanen, wie sie sich bei Heinrich III. von Frankreich zeigt.
Diese genannten Faktoren konnten als Ausgangspunkte für Defizitzuschreibungen dienen, zwingend war dies aber nicht. Eine wichtige Beobachtung der hier versammelten Beiträge ist es, dass sich keine festen, abgrenzbaren Kategorien von Defizitbeschreibungen bilden lassen. Weder generierten die genannten Faktoren in allen Fallbeispielen Defizitdiskurse, noch beschränkten sich Defizitdiskurse auf sie. Was in der politischen Kommunikation der Zeit zum Defizit wurde, war in hohem Maße kontingent und variabel. Dies bezieht sich nicht nur auf den Inhalt von Defizitdiskursen, sondern auch auf deren Funktion, zeitliche Entwicklung sowie auf die Kombination verschiedener Defizitzuschreibungen. Wie bestimmte Faktoren, so lassen sich auch bestimmte Situationen bestimmen, die Defizitdiskurse wahrscheinlicher machten - Herrscherwechsel können quasi als neuralgische Punkte betrachtet werden, waren doch hier die Auseinandersetzungen über die Normen und Werte des Gemeinwesens besonders virulent.
So unterschiedlich die Fallbeispiele jeweils sind, lassen sich einige übergreifende Erkenntnisse formulieren. Diese beziehen sich auf drei zentrale Problemkreise frühneuzeitlicher Herrschaft, im Rahmen derer sich Defizitdiskurse manifestierten: Legitimation und Recht, Repräsentation und Öffentlichkeit sowie Institutionalisierung und Personalisierung von Herrschaft.
Erstens, der Bereich von Legitimation und Recht: Die einzelnen Beiträge haben gezeigt, dass Defizitzuschreibungen gegenüber Herrschern in der Frühen Neuzeit häufig über individuelle Kritik oder Polemik hinausgingen. Nicht selten dienten sie als Anlass oder Kristallisationspunkt, um Grundfragen der politischen Ordnung und Hierarchie zu erörtern. In diesem Sinne waren sie eng verknüpft mit Fragen nach der Legitimität von Herrschaft. Zeitgenössisch standen sehr unterschiedliche Ansätze zur Verfügung, Rechtmäßigkeit von Herrschaft zu begründen. Die von der Forschung viel beachteten rechtlich fassbaren Kategorien wie verfassungs- oder erbrechtliche Bestimmungen bildeten nur zwei Komponenten in einem Netz unterschiedlicher "Legitimationsframes" (U. Niggemann), die auch providentialistische, kontraktualistische, eroberungsrechtliche oder charismatische Ansätze umfassen konnten. Manche dieser Legitimationsframes, wie etwa der Providentialismus in England, wurden von verschiedenen Herrschern - Elisabeth I., Oliver Cromwell, Wilhelm III. - aufgegriffen und in den Rahmen aktueller Legitimations- und Defizitdebatten eingepasst. Dies deutet auf die Schwierigkeit hin, die von verschiedenen Autorinnen und Autoren hervorgehoben wurde, Legitimität und Illegitimität frühneuzeitlicher Herrschaft überhaupt in rechtlichen Kategorien zu erfassen. Zeitgenössische Defizitzuschreibungen verweisen vielmehr darauf, dass die Herstellung von Legitimität oder Illegitimität jeweils einen komplexen und situationsbezogenen Aushandlungsprozess darstellte, der ganz unterschiedliche Denkrahmen einbezog. Legitimität musste stets aufs Neue generiert werden. Diese Legitimationsrahmen selbst waren dabei keineswegs abgeschlossen, sondern veränderten sich je nach Autor oder diskursivem Kontext und konnten in unterschiedlicher Weise kombiniert werden. Vor dem Hintergrund einer prinzipiellen Unabgeschlossenheit herrschaftlicher Legitimationssysteme konnten Defizitzuschreibungen Einfluss auf die rechtliche Ordnung und die Rechtssprache nehmen. Dies gilt für rechtlich und politisch dynamische Räume wie das Mailand des 14. Jahrhunderts ebenso wie für festgefügte politische Räume wie England im ausgehenden 18. Jahrhundert.
Zweitens, der Bereich der Repräsentation und der Öffentlichkeit: Sprachliche, bildliche und zeremonielle Repräsentationsformen wurden genutzt, um Defizite aufzuzeigen und damit einen empfundenen Mangel an Legitimität zu thematisieren. Gleichzeitig stellten sie aber auch eine Möglichkeit dar, besagten Defiziten entgegenzutreten, sie umzudeuten, zu marginalisieren, zu verschweigen oder auch aufzuwerten. Entsprechend prominent befassen sich die einzelnen Beiträge mit diesem Aspekt. Dabei wird deutlich, dass die öffentliche Thematisierung herrscherlicher Defizite keineswegs zwingend einen delegitimierenden Charakter haben musste. So trugen etwa die öffentlichen Sympathiebekundungen anlässlich der Krankheit Georgs III. von England geradezu zu einer Stärkung der politischen Stabilität von Souverän und Regierung bei. Ähnliches ist auch bei Karl II. von Spanien zu beobachten. Defizitzuschreibungen variierten entsprechend nicht nur im Hinblick darauf, was und wie etwas als Defizit markiert wurde, sondern auch im Hinblick auf ihre jeweilige politische Funktion und Wirkung. Die herrscherliche Repräsentation entwickelte sich dabei vielfach in Reaktion auf aktuelle oder präsumtive Defizitzuschreibungen. Analog zu der Existenz komplexer und dynamischer Legitimationsframes wies auch das Herrscherbild selbst keinen abgeschlossenen oder gleichförmigen Charakter auf. Vielmehr setzte es sich in der Regel aus unterschiedlichen, bisweilen gegensätzlichen aber auch komplementären Aspekten zusammen, die in unterschiedlichen Repräsentationssystemen performativ, sprachlich, visuell-bildlich inszeniert wurden. Im Verlauf einer Regierungszeit konnte sich dieses Bild mehrfach entscheidend wandeln und auch über die Figur des Souveräns hinaus ausgeweitet werden etwa durch den Verweis auf Dynastie und Familie, die als stabilisierende Faktoren wirken konnten. Auch ein neues politisches System wie die englische Republik unter Oliver Cromwell musste in ihrer Repräsentation auf eine etablierte, d.h. monarchische Formensprache zurückgreifen - und scheiterte bei der Einführung neuer repräsentativer Ausdruckformen. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass das Herrscherbild nur zu einem begrenzten Teil in der unmittelbaren Verfügungsgewalt des Souveräns oder der Regierung stand. In vielen Fällen ist zudem eine trennscharfe Unterscheidung von herrscherlich bestimmter "Propaganda" und einem allgemeinen medialen Diskurs kaum durchführbar. Sie würde zudem den historischen diskursiven Kontexten in vielen Fällen nicht gerecht, schrieb sich doch auch das obrigkeitliche Herrscherbild in breitere mediale Diskurse ein und griff Erwartungshaltungen innerhalb dieses vielstimmigen Diskurses auf.
Schließlich heben die Beiträge, drittens, das Spannungsfeld von Institutionalisierung und Personalisierung hervor. Mit der Frage nach den Institutionalisierungs- wie auch den Verrechtlichungsprozessen greift der Band damit zwei viel beachtete Fundamentalvorgänge der Frühen Neuzeit auf, die er aus der Perspektive des Umgangs mit und der Bewältigung von Defizitzuschreibungen beleuchtet. Die Autonomisierung der Institution von der Person lässt sich nicht allein auf einer rechtlich-politischen Ebene fassen, sondern prägt auch den Umgang mit herrscherlichen Defiziten. Auf der einen Seite zeigt sich hier die durchaus erwartbare Erkenntnis, dass im Verlauf des 18. Jahrhunderts die gesetzmäßige Ordnung zunehmend von der Person des Souveräns abstrahiert wurde, die Person des Souveräns und die Institution der Monarchie in stärkerem Maße als getrennte Einheiten gedacht wurden. Dass dies kein gleichförmiger, unumkehrbarer Prozess war, zeigt jedoch die Regierung Maria Theresias, in der neben dem institutionellen Körper auch der natürliche Körper der Königin eine zentrale politische Bedeutung behielt. Zudem lässt sich für die Jahrhunderte zuvor eine wechselseitig aufeinander ausgerichtete Beziehung zwischen Person und Körper auf der einen Seite, Amt, politische Ordnung und Institution auf der anderen Seite feststellen: So konnte der Verweis auf die Institution der Monarchie Defizitzuschreibungen, die die Person des Herrschers betrafen, einhegen, dies zeigt sich insbesondere bei Karl II. von Spanien und Georg III. von England. Andererseits konnten aber auch - wie im Fall Oliver Cromwells - Defizite einer politischen Ordnung durch die Person des Herrschers ausgeglichen werden.
Dabei zeitigten die in diesem Zusammenhang entwickelten Bewältigungsstrategien neben kurzfristigen Effekten, wie der Einrichtung einer Regentschaft bisweilen auch langfristige und über die Regierungszeit des betroffenen Herrschers hinaus das politische System prägende Entwicklungen, so etwa die ostentative verfassungsmäßige Bindung der englischen Monarchen, wie sie sich in der Folge der Glorious Revolution etablierte. Dies gilt auch für den Bereich der Administration, die sich im praktischen, alltäglichen Umgang mit wahrgenommenen Defiziten entwickelte.
Die hier vorgestellten Ebenen - Recht, Repräsentation, Institutionalisierung - sind keineswegs als getrennte Systeme vorzustellen. Die Untersuchungen der Bewältigungsstrategien, die man im Kontext von Defizitzuschreibungen anwandte, haben die potentielle Interkonnektivität der verschiedenen Ebenen deutlich herausgestellt. So konnte die Einrichtung administrativer Strukturen auch der Repräsentation des Souveräns dienen und die symbolische Darstellung des Herrschers konnte mit der Herstellung eines bestimmten rechtlichen Status einhergehen.

Der Sammelband hat einen bewusst breiten geographischen und zeitlichen Zuschnitt gewählt. Entsprechend wurde eine Vielzahl unterschiedlicher europäischer Territorien (England, Frankreich, das Heilige Römische Reich, Italien, Spanien) einbezogen. Der Zeitrahmen reicht vom 14. Jahrhundert bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, deckt also jene Jahrhunderte ab, in denen einerseits personalisierte Herrschaft besonders zentral war, andererseits aber auch ein zunehmender Verrechtlichungsprozess einsetzte. Auf diese Weise werden sowohl territoriale als auch temporale Spezifika sowie übergreifende Gemeinsamkeiten und Wandlungsprozesse etwa im Verständnis dynastischer Herrschaft deutlich. Der Blick auf England erlaubt es, Kontinuitäten herrscherlicher Legitimation zu zeichnen, so etwa eine starke Betonung providentialistischer Argumentationen, die sich unter verschiedenen Herrschern und Herrscherinnen im 16. und 17. Jahrhundert und auch in der Zeit der englischen Republik feststellen lassen.
Die Legitimität der Visconti in Mailand im 14. und frühen 15. Jahrhundert greift Andrea Gamberini auf. Er zeigt, dass die Visconti dem von außen an sie herangetragenen Vorwurf der Tyrannei begegneten, indem sie zunächst eine Neubewertung des Begriffs und schließlich seine Einpassung in die eigene politische Zielsetzung anstrebten. Gamberini kann dabei belegen, wie die rechtlich und politisch vielfach offene Situation in den italienischen Stadtstaaten der Renaissance auch von einer Deutungsoffenheit der politischen Sprache geprägt war.
Die Schwierigkeiten der Herrschaftssicherung vor dem Hintergrund komplexer Legitimationsbedürfnisse verdeutlicht Ludolf Pelizaeus am Beispiel Kastiliens unter der Herrschaft Isabellas I. (1474-1504), Johannas I. (1504-1555) sowie Karls I. (1516-1556). In diesem Zusammenhang wurden mit dem Requerimiento in Lateinamerika und der Wiedereingliederung kastilischer Städte nach dem Comuneros-Aufstand unterschiedliche Formen der symbolischen Vermittlung königlicher Souveränität entwickelt.
In einer Mikrostudie stellt Henk van Veen die Frage nach dem Ort bildlicher Herrscherrepräsentation in einem konfliktreichen Kontext. Aus kunstgeschichtlicher Perspektive analysiert er die Porträts Herzog Alessandros de' Medicis (1532-1537) von Giorgio Vasari und Jacopo Pontormos. In letzterem sieht er das Idealbild eines Fürsten, das jedoch nicht als Staatsporträt, sondern vielmehr als Fürstenspiegel zu interpretieren sei. Damit distanziert er sich von der traditionellen Forschung und verdeutlicht die Komplexität herrscherlicher Repräsentation.
Elisabeth I. von England (1558-1603) bietet ein Beispiel, wie sich das Bild eines Monarchen in Reaktion auf bestimmte Defizitzuschreibungen entwickelte und über eine längere Regierungszeit veränderte. Gleichzeitig, darauf weist Lena Oetzel hin, konnte sich in den gleichen Herrscherbildern aber je nach Autor und Kontext sowohl Kritik als auch Zustimmung zur Herrscherin ausdrücken.
Dass Erbfolge und dynastische Kontinuität auch für eine Wahlmonarchie wie das Heilige Römische Reich problematisch werden konnte, zeigt Stefan Ehrenpreis am Beispiel Kaiser Rudolphs II. (1576-1612). Mit seiner Ehelosigkeit und dem daraus resultierenden Mangel eines potentiellen legitimen Nachfolgers wich Rudolph von den zeitgenössischen Normerwartungen ab und öffnete die Tür für innerdynastische Machtkämpfe mit seinen Brüdern. Sein labiler Gesundheitszustand diente dabei als Legitimation einer Absetzung.
Nicolas Le Roux rückt am Beispiel der Ermordung Heinrichs III. von Frankreich (1574-1589) die konfessionelle Komponente und deren Sprengkraft stärker in den Blick. Defizitdiskurse trugen seit den 1560ern entscheidend zur Desakralisierung des Königs bei. Seine Ermordung durch einen katholischen Attentäter schließlich wurde vor dem Hintergrund dieser Diskurse gerechtfertigt und - unter providentialistischen Vorzeichen - als Werk im Dienste Gottes inszeniert, was die Verbreitung dieses Motivs über das protestantische Europa hinaus zeigt.
Einen besonderen Fall frühneuzeitlicher Herrschaft untersucht Ronald G. Asch: Das englische Commonwealth unter dem Lordprotektorat Oliver Cromwells (1653-1658) erschien gleich in zweierlei Hinsicht von "defizitärer" Souveränität, mit Blick auf die republikanische (Neu-)Ordnung wie auch den Herrschaftsanspruch Cromwells selbst. Entsprechend war die Zeit seit 1653 von der Suche nach Legitimationsstrategien geprägt, die vielfach über die Person Cromwells vermittelt wurden und entsprechend seinen Tod im Jahr 1658 nicht überdauerten.
Ein ebenfalls in der späteren Wahrnehmung stark defizitär erscheinender Herrscher war Karl II. von Spanien (1665-1700), dessen früher Tod das Ende der Habsburger-Dynastie in Spanien bedeutete. Trotz zeitgenössischer Defizitdebatten - insbesondere in Bezug auf seine schlechte Gesundheit und seine Kinderlosigkeit - argumentiert Christopher Storrs, dass die im Umfeld der königlichen Regierung entwickelten Repräsentationsstrategien, durchaus in der Lage waren, diesen Defiziten entgegenzutreten und gerade die Loyalität zur Dynastie und zur Institution der Monarchie an sich stabilisierend wirkten.
Die "Legitimationsframes" im Umfeld und in der Folge der Glorious Revolution untersucht Ulrich Niggemann, indem er publizistische Legitimationsdebatten in der Regierungszeit Wilhelms III. (1689-1702) und Marias II. (1689-1694) von England in den Blick nimmt. Legitimität erscheint dabei nicht als eine feststehende Kategorie, sondern als ein Konstrukt, das sich aus verschiedenen Legitimationsgründen speist und stark perspektivenabhängig war.
Auch im 18. Jahrhundert bleiben die Herrschaftsbegründungen und damit die potentiellen Defizitzuschreibungen komplex. Dorothée Goetze untersucht die Herrschaftszeit Karls XII. von Schweden (1697-1718) gleich auf drei unterschiedliche zeitgenössische Defizitdiskurse - die Minderjährigkeit bei Herrschaftsantritt, seine Ehelosigkeit sowie seine kriegsbedingte anhaltende Abwesenheit von Schweden. Goetze zeigt dabei unterschiedliche administrative Kompensationsstrategien und Rechtfertigungsnarrative, die zum Teil noch das literarische Nachleben Karls XII. bei Voltaire bestimmt haben.
Vor dem Hintergrund einer außenpolitischen Krise zu Beginn der Herrschaft Maria Theresias (1740-1780), die auch in der mangelnden Anerkennung der weiblichen Erbfolge wurzelte, entwickelte sich eine vielschichtige visuelle und literarische Repräsentation der österreichischen Herrscherin. Dezidiert männliche Herrscher- und Tapferkeitsideale verbanden sich mit Bildern weiblicher dynastischer Fertilität. Dabei zeigt Werner Telesko, wie der natürliche und der politische Körper der Monarchin in der Repräsentation komplementär aufeinander bezogen wurden.
Die Bedeutung herrscherlicher Defizite im ausgehenden 18. Jahrhundert problematisiert Torsten Riotte am Beispiel Georgs III. von England (1760-1820). Obgleich Georg III. gleich auf mehreren Ebenen als defizitär wahrgenommen werden konnte - aufgrund der als fremd betrachteten dynastischen Abstammung, seinem zunehmenden Verlust wichtiger politischer Einflussrechte sowie seiner langen Krankheit - hatte dies angesichts der zunehmenden Abstraktion der Monarchie als Institution keine Auswirkungen auf die politische Stabilität.
Die Beiträge zeigen insgesamt, dass Defizitzuschreibungen, die die Person des Herrschers betrafen, einen wesentlichen Teil der politischen Kommunikation darstellten, und zwar auf ganz unterschiedlichen Ebenen, wobei sie keineswegs auf politische Eliten beschränkt waren. Debatten über herrscherliche Defizite stellten damit auch ein Forum des Austauschs über die politische und religiöse Ordnung dar, an dem sich ganz unterschiedliche Akteure und Interessengruppen - darunter auch der Monarch selbst - beteiligten. In diesem Sinne konnten Defizitdebatten durchaus eine systemintegrative Funktion entfalten und gar ein Bekenntnis zur politischen Ordnung repräsentieren. Die Vielschichtigkeit der Legitimationsdiskurse, wie sie in den Defizitnarrativen zu Tage tritt, deutet auf die Komplexität frühmoderner Herrschaft hin, steht aber auch für eine gewisse Uneindeutigkeit herrscherlicher Legitimation. Herrschaft in der Frühen Neuzeit hatte demnach einen per se gesicherten Status. Dennoch ist aus dieser Erkenntnis keineswegs auf eine permanente Bedrohung von Herrschaft zu schließen. Im Gegenteil erlaubte gerade die Variabilität und Pluralität von Legitimationsframes eine in hohem Maße auf individuelle Kontexte abgestimmten Einsatz dieser Frames. Die Stabilität von frühmoderner Herrschaft beruhte nicht auf einer Fixierung und Festschreibung von Legitimationsgründen, sondern gerade auf deren diskursiven und institutionellen Vielschichtigkeit und Dynamik.


Lena Oetzel ist Universitätsassistentin am Fachbereich Geschichte der Universität Salzburg. Kerstin Weiand ist Akademische Rätin auf Zeit am Fachbereich Neuere Geschichte an der Universität Marburg.


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