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Ohlmann | Das Stiftungsrecht nach der Reform - Mängelexemplar, kann leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Sonderangebot ohne Rückgaberecht. Nur so lange der Vorrat reicht. | Buch | 200-510592643-7 | sack.de

Buch, Deutsch, 169 Seiten, Spiralbindung, Format (B × H): 172 mm x 235 mm, Gewicht: 450 g

Ohlmann

Das Stiftungsrecht nach der Reform - Mängelexemplar, kann leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Sonderangebot ohne Rückgaberecht. Nur so lange der Vorrat reicht.


1. Aufl. 2023
ISBN: 200-510592643-7
Verlag: DATEV eG

Buch, Deutsch, 169 Seiten, Spiralbindung, Format (B × H): 172 mm x 235 mm, Gewicht: 450 g

ISBN: 200-510592643-7
Verlag: DATEV eG


Am 01.07.2023 tritt das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in Kraft. Mit der Reform des Stiftungsrechts hat der Gesetzgeber zahlreiche Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und der Wissenschaft aufgegriffen.

Das bislang im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in 16 Landesstiftungsgesetzen aufgeteilte zivile Stiftungsrecht wird nun bundeseinheitlich und abschließend im BGB geregelt. Die Neuerungen beinhalten vor allem einheitliche Regelungen hinsichtlich Errichtung, Namen, Stiftungszweck, Stifterwille und Vermögen, Kapitalerhalt und rechtlicher Vorgaben für die Vermögensverwaltung sowie zu Satzungsänderungen, Rechten und Pflichten der Organmitglieder und Neuregelungen zur Beendigung von Stiftungen. Es bietet mehr Rechtssicherheit in Haftungsfragen. Neu eingeführt wird außerdem ein bundeseinheitliches Stiftungsregister.

Das Fachbuch stellt die gesetzlichen Neuerungen detailliert dar und erläutert Ihnen die steuerlichen und rechtlichen Vor- und Nachteile.
Ohlmann Das Stiftungsrecht nach der Reform - Mängelexemplar, kann leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Sonderangebot ohne Rückgaberecht. Nur so lange der Vorrat reicht. jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1 Gesetzlicher Rahmen nach der Reform
1.1 Ausgangslage und Reformziele
1.1.1 Notwendigkeit der Reform
1.1.2 Gesetzgeberische Intention
1.1.3 Umfang und Inkrafttreten der Neuregelungen
1.2 Stiftungstypen
1.2.1 Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
1.2.1.1 „Ewigkeitsstiftung“
1.2.1.2 Unzulässige Stiftungen
1.2.1.2.1 Stiftung und Co.KG
1.2.1.2.2 Selbstzweckstiftung
1.2.1.2.3 Stiftung auf Zeit
1.2.1.2.4 Einkommensstiftung
1.2.1.3 Verbrauchsstiftung
1.2.1.4 Teilverbrauchsstiftung (Hybridstiftung)
1.2.2 Rechtlich unselbstständige Stiftung
1.2.2.1 Einzelstiftung
1.2.2.2 Treuhandsstiftung
1.2.3 Familienstiftung
1.2.4 Unternehmensverbundene Stiftung
1.2.5 Doppelstiftung
1.2.6 Bürgerstiftung
1.2.7 Stiftergemeinschaften
1.2.8 Sonstige Stiftungstypen
1.2.8.1 Kirchliche Stiftungen
1.2.8.2 Stiftungen öffentlichen Rechts
1.2.9 Stiftungsersatzformen
2 Stiftungsgründung
2.1 Gesetzliche Vorgaben
2.2 Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung
2.2.1 Stiftungsgeschäft unter Lebenden
2.2.2 Stiftungssatzung
2.2.2.1 Zum Stiftungszweck
2.2.2.2 Der Name der Stiftung
2.2.2.3 Stiftungssitz
2.2.2.4 Bildung des Vorstands
2.2.3 Staatliche Anerkennung
2.2.4 Formerfordernisse
2.2.5 Zweck der Stiftung
2.2.5.1 Gemeinnützige Stiftung
2.2.5.2 Privatnützige Stiftung
2.2.6 Mögliche Satzungsänderungen bereits im Stiftungsgeschäft vorsehen
2.3 Stifterwille
2.4 Errichtung der Stiftung von Todes wegen
2.4.1 Allgemein
2.4.2 Formvorschriften
2.4.3 Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung
3 Satzungsänderungen
3.1 Grundlagenänderungen
3.1.1 Vorgaben des Stifters im Stiftungsgeschäft
3.1.2 Einfache Satzungsänderung
3.1.3 Änderung „prägender Bestimmungen“
3.1.4 Zweckänderung
3.1.5 Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung
3.2 Zulegung und Zusammenlegung
3.2.1 Voraussetzungen der Zulegung
3.2.2 Voraussetzungen der Zusammenlegung
3.2.3 Verfahren
3.2.4 Rechtsfolge
3.3 Beendigung Stiftung durch Auflösung oder Aufhebung
3.3.1 Auflösung der Stiftung
3.3.2 Auflösung kraft Gesetzes
3.3.3 Auflösung durch den Vorstand
3.3.4 Aufhebung durch die Stiftungsbehörde
3.3.5 Folge von Auflösung und Aufhebung
4 Stiftungsvermögen und seine Verwaltung
4.1 Stiftungsvermögen
4.1.1 Grundstockvermögen und sonstiges Vermögen
4.1.2 Grundsatz der Vermögenstrennung
4.1.3 Grundsatz der Kapitalerhaltung
4.1.4 Umschichtungsgewinne
4.1.5 Verbrauchsklauseln für besondere Fälle
4.1.6 Rücklagenbildung
4.1.7 Zeitnahe Mittelverwendung
4.2 Stiftungsorgane
4.2.1 Intention
4.2.2 Wesentliche Regelungen
4.2.2.1 Satzungsmäßige Haftungsbeschränkungen
4.2.2.2 Haftungserleichterung für ehrenamtliche Organmitglieder
4.2.2.3 Business Judgement Rule
4.2.2.4 Notmaßnahmen bei fehlenden Organmitgliedern
4.3 Stiftungsregister (ab 01.01.2026)
4.3.1 Publizitätswirkung
4.3.2 Umfang der Eintragungspflicht
4.4 Stiftungsaufsicht
4.4.1 Aufgaben bei Errichtung der Stiftung
4.4.2 Laufende Aufgaben
4.4.3 Eingeschränkte Stiftungsaufsicht
4.4.4 Maßnahmen der Stiftungsaufsicht
5 Stiftungssteuerrecht
5.1 Besteuerung der steuerbegünstigten/gemeinnützigen Stiftung und des Stifters
5.1.1 Steuerbegünstigte Zwecke
5.1.2 Weitere Voraussetzungen der Steuerbegünstigung
5.1.2.1 Erfordernis der satzungsmäßigen Gemeinnützigkeit
5.1.2.2 Weitere Anforderungen an die Satzung
5.1.2.3 Mustersatzung
5.1.3 Gebot der zeitnahen Mittelverwendung und Ausnahmen
5.1.4 Besteuerung der Vermögensausstattung der Stiftung bei Errichtung oder späteren Zuwendungen
5.1.5 Laufende Besteuerung der steuerbegünstigten Stiftung
5.1.6 Die vier Sphären einer Stiftung
5.1.6.1 Ideeller Bereich
5.1.6.2 Vermögensverwaltung
5.1.6.3 Zweckbetrieb
5.1.6.4 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
5.1.7 Spende und Spender
5.1.7.1 Der Begriff der Spende
5.1.7.2 Steuerliche Auswirkung beim Spender – Geldspende
5.1.7.3 Steuerliche Auswirkung beim Spender – Sachspende
5.1.7.4 Nachweis der Zuwendung, Spendenhaftung
5.2 Besteuerung privatnütziger (Familien-) Stiftungen
5.2.1 Stiftungserrichtung
5.2.2 Besteuerung auf Stifterebene
5.2.3 Besteuerung auf Destinatärsebene
5.2.4 Laufende Besteuerung der Stiftung
6 Schlusswort
7 Anhang


Ohlmann, Horst
Vorstandsvorsitzender der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG


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