Puppe / Roth / Kindhäuser | Strafrechtsdogmatische Analysen | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band Band 001, 444 Seiten, Format (B × H): 165 mm x 240 mm

Reihe: Bonner Rechtswissenschaftliche Abhandlungen. Neue Folge

Puppe / Roth / Kindhäuser Strafrechtsdogmatische Analysen

. E-BOOK

E-Book, Deutsch, Band Band 001, 444 Seiten, Format (B × H): 165 mm x 240 mm

Reihe: Bonner Rechtswissenschaftliche Abhandlungen. Neue Folge

ISBN: 978-3-86234-027-9
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: Kein



Die in dieser Sammlung zusammengestellten strafrechtsdogmatischen Analysen sind Versuche, Erkenntnisse der Logik und Sprachphilosophie zur Lösung bestimmter Einzelprobleme unmittelbar fruchtbar zu machen. Diese Probleme sind u.a.: die logisch einwandfreie Bestimmung der Kausalität nach einer einzigen 'Formel', mit der auch die Fälle der Mehrfachkausalität lösbar sind, einschließlich des sog. Gremienproblems, das keinen Grund für die Verschärfung des Strafrechts durch eine fahrlässige Mittäterschaft liefert, die Anwendung von Wahrscheinlichkeitsgesetzen, des Erfordernisses der Realisierung des unerlaubten Risikos sowie des Schutzzweckzusammenhangs bei der objektiven Zurechnung, eine normative Bestimmung des Willensbegriffs beim Vorsatz, die Unterscheidung zwischen Tatsachenirrtum, Wertungs- und Subsumtionsirrtum, die sog. Vorsatzkonkretisierung und die Bestimmung der einzelnen Straftat, die mehrere Tatbestände erfüllt.
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Weitere Infos & Material


1;Inhalt;7
2;Vorwort;15
3;Besorgter Brief an einen künftigen Strafrechtswissenschaftler;21
4;Juristische Methodenlehre für die Strafrechtshausarbeit. Ein Trockenkurs für Vorgerückte;29
5;Vom Umgang mit Definitionen in der Jurisprudenz;81
6;Der Erfolg und seine kausale Erklärung im Strafrecht;103
7;Zurechnung und Wahrscheinlichkeit. Zur Analyse des Risikoerhöhungsprinzips;145
8;Die adäquate Kausalität und der Schutzzweck der Sorgfaltsnorm;171
9;Kausalität: Ein Versuch, kriminalistisch zu denken;193
10;Wider die fahrlässige Mittäterschaft;207
11;Der Vorstellungsinhalt des dolus eventualis;229
12;Tatirrtum, Rechtsirrtum, Subsumtionsirrtum;267
13;Die logische Tragweite des sog. Umkehrschlusses;311
14;Zur Revision der Lehre vom »konkreten« Vorsatz und der Beachtlichkeit der aberratio ictus;357
15;Funktion und Konstitution der ungleichartigen Idealkonkurrenz;385
16;Strafrecht als Kommunikation Leistungen und Gefahren eines neuen Paradigmas in der Strafrechtsdogmatik;411
17;Gespräch in einem Wartezimmer über die Macht und die Wissenschaft;437


"Kausalität: Ein Versuch, kriminalistisch zu denken (S. 191-192)
(Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht Bd.107 1990, 141–153)

Wenn es allein nach unserem Kommandanten ginge, hätten wir den Orbit um diesen blauen Planeten, nennen wir ihn Terra, längst verlassen. Er hält die äußerst vielfältige und komplizierte Biosphäre dieses Planeten schon deshalb für uninteressant, weil sie seiner Meinung nach sowieso in absehbarer Zeit zusammenbrechen wird. Mit dem letzteren könnte er Recht haben, mit dem ersteren sicherlich nicht. Wir vom Wissenschaftsteam handeln ihm unter energischem Hinweis auf die Direktiven des Raumforschungsamtes immer wieder ein paar hundert Umläufe um diesen Himmelskörper ab.

Schließlich ist es unser Auftrag, jedes Leben zu erforschen, auf das wir auf unserer Reise stoßen, und intelligentes Leben ist im Weltall selten genug. Aber ich habe mich Ihnen ja noch gar nicht vorgestellt. Sie würden mich vielleicht als so eine Art Philosophen bezeichnen oder auch als Ethnologen. Sobald wir auf intelligentes Leben stoßen, ist es meine Aufgabe, das Weltbild dieser Lebewesen zu erforschen, ihre Religionen, Mythen, ihre Philosophie und auch ihre Alltagsbegriffe. Das letztere ist meistens am schwersten.

Der Grund dafür besteht in einer seltsamen Eigenschaft natürlicher Intelligenzen. Sie geben sich über ihre Operationen keine vollständige Rechenschaft, sie wissen nicht immer genau, was sie tun, und sie wissen oft, wie etwas ist, ehe sie wissen, warum es so ist. Einer intelligenten Maschine passiert so etwas nie, sie kann jederzeit Rechenschaft darüber ablegen, welche Prozesse sie vollzieht. Aber vielleicht ist dieses unbewusste und damit unkontrollierte Operieren gar nicht so sehr ein Manko der natürlichen Intelligenz als vielmehr ihr entscheidender Vorteil und ihr eigentliches Geheimnis.

Eine Erkenntnis kann nicht von Anfang an fix und fertig und vollkommen dastehen, sie muss sich aus irgendwelchen Ansätzen entwickeln können. Ich habe auch noch nie erlebt, dass eine intelligente Maschine etwas wirklich Neues erfunden oder entdeckt hätte. Glauben Sie mir, ich würde mich ohne zu zögern um zwei Rangstufen degradieren lassen, wenn ich dafür das Geheimnis der Intuition aufdecken könnte, es wäre nichts Geringeres als die Antwort auf die Frage, ob es so etwas wie einen objektiven Geist oder ein Lumen naturale gibt. Aber wie dem auch sei, unsereinem macht diese Intuition jedenfalls das Leben sauer.

Wenn eine Intelligenz sich nämlich keine vollständige Rechenschaft über ihre Operationen gibt, so sind ihre Auskünfte darüber auch unzuverlässig. Sie können unvollständig, sie können sogar falsch sein. Ich will Ihnen das einmal an einem Beispiel erklären, das ich auf Terra selbst erlebt habe. Die Terraner, müssen Sie wissen, haben ein unwiderstehliches Bedürfnis, alles, was ihnen zustößt, Gutes und Schlechtes, irgend jemandem anzurechnen, den sie dafür loben oder tadeln, belohnen oder bestrafen können. Früher haben sie sich zu diesem Zweck ranghöhere Wesen vorgestellt, sog. Götter oder Dämonen. Später sind sie dann etwas systematischer vorgegangen und haben versucht, ein Phänomen auf frühere Phänomene, sog. Ursachen, zurückzuführen, anhand von Regelmäßigkeiten, die sie vermuten, sog. Kausalgesetzen."


Roth, Wulf-Henning
Prof. Dr. Wulf-Henning Roth lehrt Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung sowie deutsches, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn. Dort ist er Direktor des Instituts für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht.

Roth, Wulf-Henning
Prof. Dr. Wulf-Henning Roth lehrt Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung sowie deutsches, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn. Dort ist er Direktor des Instituts für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht.

Kindhäuser, Urs
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Strafrecht der Universität Bonn, Gastprofessor an der Universität Renmin in Beijing sowie Ehrendoktor und Honorarprofessor an mehreren Universitäten in Südamerika.

Di Fabio, Udo
Dr. Dr. Udo Di Fabio ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn.

Puppe, Ingeborg
Dr. Ingeborg Puppe ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtstheorie an der Universität Bonn.

Dr. Ingeborg Puppe ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtstheorie an der Universität Bonn.


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