Reese / Köck | Flussgebietsbewirtschaftung im Bundesstaat | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 36, 252 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht

Reese / Köck Flussgebietsbewirtschaftung im Bundesstaat

Anforderungen und Perspektiven zur kooperativen Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie am Beispiel der Elbsedimente

E-Book, Deutsch, Band 36, 252 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht

ISBN: 978-3-8452-8973-1
Verlag: Nomos
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf den Ansatz der integrierten Flussgebietsbewirtschaftung verpflichtet. Im deutschen Bundesstaat fällt die damit geforderte Kooperation zwischen den Ländern allerdings bis heute schwer und es bleibt oft bei unabgestimmten Bewirtschaftungsentscheidungen mit z.T. erheblichen Verlagerungswirkungen im Flussgebiet. Ein prominentes Beispiel dafür sind die Schadstoffbelastungen in Sedimenten des Hamburger Hafens, die aus dem Oberlauf der Elbe eingetragen werden und die Unterhaltung des Hafens erheblich erschweren. Anhand dieses Beispiels untersuchen die Autoren, wie unter dem Regime der Wasserrahmenrichtlinie mit flussgebietsrelevanten Schadstoffbelastungen umzugehen ist. Es wird aufgezeigt, dass die bisherige Bewirtschaftung den Integrations- und Koordinierungsanforderungen nicht genügt und es werden Vorschläge unterbreitet, wie das geforderte Miteinander von Bund und Ländern effektiver zu gewährleisten wäre.
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1;Cover;1
2; Kurzfassung;15
3; Einführung – Gang der Untersuchung;23
4; A. Anlass: Die Schadstoffbelastung der Hafensedimente aus dem Oberlauf der Elbe und resultierende Probleme der Baggergutunterbringung;27
5; B. Grundlegung: Das flussgebietsbezogene Bewirtschaftungsregime der WRRL und seine Konsequenzen für den Umgang mit Sedimenten;35
5.1; I. Das Bewirtschaftungssystem der WRRL und seine Bedeutung für die Schadstoffeinträge aus der Ober- und Mittelelbe in die Hafensedimente, Tideelbe und die Nordsee im Überblick;35
5.1.1; 1. Gewässerqualitätsziele und Ausnahmen;36
5.1.2; 2. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Bewirtschaftungsziele im gesamten Flussgebiet;38
5.1.3; 3. Die flussgebietsbezogene Geltung der Bewirtschaftungsziele und die grenzübergreifende Pflicht zum Schutz und zur Verbesserung auch der Unterlieger-Gewässer;40
5.1.4; 4. Die Koordinierung der Maßnahmen innerhalb der und zwischen den Mitgliedstaaten;41
5.1.5; 5. Der integrierte Ansatz – kosteneffiziente Umsetzung der Bewirtschaftungsziele;44
5.1.6; 6. Verursacherprinzip und Kostendeckungsgrundsatz;45
5.2; II. Die vollständige Einbindung des Sedimentmanagements und der regelmäßigen Unterhaltungsbaggerung in die Bewirtschaftung nach der WRRL;45
5.2.1; 1. Raumzeitliche Abstimmung von Bewirtschaftungszielen und Maßnahmen;46
5.2.2; 2. Solidargemeinschaft, gesamthänderische Zielverantwortung und Schutz der Unterlieger vor zielwidrigen Schadstoffeinträgen aus dem Oberlauf;47
5.2.3; 3. Die Einbeziehung des Hamburger Hafens in den Bewirtschaftungshorizont;48
5.3; III. Das Sedimentmanagement-Konzept als Wegweiser einer integrierten, flussgebietsbezogenen Bewirtschaftung;50
5.4; IV. Die Zuspitzung der Problemstellung aufgrund der eklatanten Umsetzungsdefizite;51
6; C. Die Bewirtschaftungsziele der WRRL und sonstige wasserrechtliche Vorgaben für den Umgang mit schadstoffhaltigen Sedimenten;53
6.1; I. Die Bewirtschaftungsziele der WRRL und UQN-RL resp. WHG und OGewV und ihre Bedeutung für den Umgang mit Sediment und Baggergut;54
6.1.1; 1. Der Wasserkörper als räumliche Bezugsgröße der Bewirtschaftungsziele;56
6.1.2; 2. Das Verbesserungsgebot;57
6.1.2.1; a) Das Verbesserungsgebot als planbasiertes Bewirtschaftungsziel;57
6.1.2.2; b) Guter chemischer Zustand – prioritäre Stoffe und UQNchem;59
6.1.2.3; c) Guter ökologischer Zustand und gutes ökologisches Potenzial – flussgebietsspezifische Schadstoffe und UQNökol;61
6.1.3; 3. Ausnahmen in Bezug auf das Verbesserungsgebot (§§ 29, 30 WHG, Art. 4 Abs. 4 und 5 WRRL);64
6.1.3.1; a) Fristverlängerung gemäß § 29 WHG resp. Art. 4 Abs. 4 WRRL;64
6.1.3.2; b) Minderziele gemäß § 30 WHG resp. Art. 4 Abs. 5 WRRL;67
6.1.3.2.1; (1) Die erforderliche Abstimmung von Minderzielen in Fernwirkungszusammenhängen;68
6.1.3.2.2; (2) Die Unterlieger-Exkulpation aus Art. 6 UQN-RL und die Anwendung von Art. 4 Abs. 5 auf Schadstoffbelastungen aus anderen Mitgliedstaaten;70
6.1.3.2.3; (3) Die Berücksichtigung von Verursachungsbeiträgen durch Unterhaltungsbaggerung und Umlagerung – „Alternativlosigkeit“ der ursächlichen Nutzungen;71
6.1.3.2.4; (4) Bestmöglicher Zustand und keine Verschlechterung;72
6.1.3.3; c) Vorhabenbezogene Ausnahme bei übergeordnetem öffentlichen Interesse gemäß § 31 Abs. 2 WHG resp. Art. 4 Abs. 7 WRRL;74
6.1.4; 4. Das Verschlechterungsverbot;76
6.1.4.1; a) Grundlagen;76
6.1.4.2; b) Verschlechterung im Bereich der UQNchem;77
6.1.4.3; c) Verschlechterung im Bereich der UQNökol;77
6.1.4.4; d) Zeitliche und messtechnische Toleranz des Verschlechterungstatbestands;80
6.1.5; 5. Ausnahmen in Bezug auf das Verschlechterungsverbot;83
6.2; II. Die Bewirtschaftungsziele und Anforderungen in Bezug auf Meeresgebiete;88
6.2.1; 1. Das Bewirtschaftungsregime der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL);88
6.2.2; 2. Limitiertes Ausnahmeregime;91
6.2.3; 3. Abgrenzung WRRL – chemischer Zustand im 12-Seemeilen-Küstengewässer;93
6.2.4; 4. Raumzeitliche Einbettung der Meeresschutzziele in den Bewirtschaftungsrahmen, Abstimmung in und mit der Flussgebietsgemeinschaft;95
6.3; III. Ergänzende Bewirtschaftungsziele und Ermessensgesichtspunkte: Das Schwellenwert-Konzept der IKSE und FGG-Elbe;96
6.3.1; 1. Das Sediment-Managementkonzept der FGG-Elbe und sein Schwellenwertkonzept;97
6.3.2; 2. Die Empfehlungen des SMK zum zukünftigen Baggergutmanagement und die – fehlende – Umsetzung durch den BWP und das MNP 2016;100
6.4; IV. Die Handlungsanweisungen zum Umgang mit Baggergut GÜBAK und HABAB-WSV;102
6.4.1; 1. GÜBAK;102
6.4.2; 2. Die HABAB-WSV und der Leitfaden Umweltbelange des BMVI;106
6.4.2.1; a) Die HABAB-WSV 2000;106
6.4.2.2; b) Der BMVI/BfG-Leitfaden Umweltbelange bei der Unterhaltung von Bundeswasserstraßen;108
6.4.2.3; c) Der aktuelle Entwurf des BMVI für eine novellierte HABAB-2017;111
6.5; V. Zwischenfazit – Fragen der Kohärenz und Gleichbehandlung im Verhältnis Hamburgs, des Bundes und der Länder;114
6.6; VI. Verfahrensanforderungen zur Umlagerung bzw. Einbringung von Baggergut;115
7; D. Die Berücksichtigung von Fernwirkungen bei Fristverlängerungen und Zielabsenkungen in der integrierten Flussgebietsbewirtschaftung;119
7.1; I. Die relevanten Fallkonstellationen: Fernwirkende und fernverursachte Minderziele;120
7.1.1; 1. Fernwirkende Minderziele im Quellbereich: Beispiele Schlüsselstollen und Spittelwasser;121
7.1.2; 2. Rothschönberger Stolln als Beispiel für eine flussgebietsweite Verhältnismäßigkeitsbetrachtung;123
7.1.3; 3. Fernverursachte Minderziele im Einwirkungsbereich;125
7.2; II. Die Option der „weniger strengen Ziele“ als eng auszulegende Ausnahme;126
7.3; III. Der Tatbestand der „unverhältnismäßigen Kosten“;128
7.3.1; 1. Missverhältnis zwischen Kosten/Aufwand und Nutzen;129
7.3.2; 2. Insbesondere: Unterstromige Entlastungswirkung als relevanter Nutzen in der Kostenverhältnismäßigkeitsprüfung;134
7.3.3; 3. Die Berücksichtigung von Fernwirkungen und die Option der fernwirkungsbedingten Minderziele;134
7.4; IV. Das Kriterium der Zumutbarkeit;136
7.5; V. Die Erforderlichkeit der zusammenhängenden Festlegung von Minderzielen in den multipolaren Fernwirkungskonstellationen;140
7.6; VI. Best möglicher Zustand und Verhältnismäßigkeitsausgleich im Flussgebiet;141
7.7; VII. Der Umgang mit den Unwägbarkeiten und Komplexitäten der Kostenverhältnismäßigkeitsfrage: Beurteilungsspielräume und Beurteilungsgrenzen;142
7.8; VIII. Zwischenergebnis: Erforderlichkeit eines integrierten, flussgebietsbezogenen und solidarisch finanzierten Bewirtschaftungs-Ziel-Konzepts;145
8; E. Der Koordinierungsauftrag und seine Durchsetzung;147
8.1; I. Grundlagen: Die Organisationspflichten der WRRL, die institutionelle Autonomie der Mitgliedstaaten und der Föderalismus;147
8.2; II. Der Koordinierungsauftrag der Flussgebietsbewirtschaftung und sein Rechtsrahmen;150
8.2.1; 1. Die Koordinierungspflichten gem. WRRL und WHG;150
8.2.1.1; a) Der integrative Bewirtschaftungsauftrag;150
8.2.1.2; b) Die Regeln der Koordinierung;152
8.2.2; 2. Die Verwaltungsvereinbarung für die Flussgebietseinheit Elbe als Umsetzung der Koordinierungsverpflichtung im Flussgebiet;153
8.2.3; 3. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner der FGG Elbe, insbesondere zur Bedeutung des Grundsatzes des bundes- und länderfreundlichen Verhaltens für die Ausübung der Koordinierungspflicht;157
8.3; III. Die Durchsetzung der Koordinierungspflichten;160
8.3.1; 1. Ansprüche in der Flussgebietsgemeinschaft und prozessuale Durchsetzung;160
8.3.2; 2. Rechte des Bundes zur Durchsetzung funktionsgerechter Flussgebietsbewirtschaftung;162
8.4; IV. Durchsetzung im zwischenstaatlichen Kontext;164
8.5; V. Zwischenergebnis und Folgerungen;164
8.6; VI. Umsetzung der Bewirtschaftungsziele gegen Einleiter, insb. aus dem Altbergbau;166
9; F. Fragen der Finanzierung und des finanziellen Ausgleichs/Haftung;169
9.1; I. Finanzierungsverantwortung für die Minderung fernwirkender Belastungen;170
9.1.1; 1. Finanzierungsverantwortung für öffentliche Maßnahmen nach geltendem Recht;171
9.1.2; 2. Haftung für Folgekosten mangelnder WRRL-Umsetzung nach geltendem Recht;175
9.1.3; 3. Anforderungen und Maßstäbe für die Lastenverteilung im System der integrierten Flussgebietsbewirtschaftung;179
9.1.3.1; a) Die einheitliche Finanzierungsverantwortung der Mitgliedstaaten;179
9.1.3.2; b) Die territoriale Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der Schadstoffsanierung im Lichte von Verursacher-, Kosteneffizienz- und Vorteilsprinzip;180
9.1.3.3; c) Die Notwendigkeit der effektiven Abgrenzung von Finanzierungsbeiträgen der Länder und des Bundes;182
9.1.3.4; d) Zurechnung der Folgekosten von Umsetzungsdefiziten, Minderzielen nach § 30 und Ausnahmen gemäß § 31 WHG;183
9.2; II. Öffentliche Finanzierungsquellen und Perspektiven einer flussgebietsbezogenen Finanzierung de lege ferenda;185
9.2.1; 1. Konzeptlinien für einen „Solidarfonds Elbsanierung“;186
9.2.2; 2. Grundfragen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit;188
9.2.3; 3. Mögliche Finanzierung durch Wasserabgaben und Ausgleichsabgaben;190
9.3; III. Haftungsrechtliche Ansprüche des Unterliegers wegen schädlicher Gewässerveränderungen am Beispiel des PCB-Unfalls in Ústí nad Labem;191
9.3.1; 1. Einführung und Ausgangssachverhalt;191
9.3.2; 2. Die PCB-Belastung der Tideelbe als Umweltschaden bzw. Gewässerschaden;195
9.3.2.1; a) Grundlagen;195
9.3.2.2; b) Das Verschlechterungsverbot als Orientierungsmaßstab;198
9.3.2.3; c) Würdigung;201
9.3.2.4; d) Besonderheiten;203
9.3.3; 3. Der PCB-Eintrag in die Elbe als berufliche Tätigkeit im Sinne der Umwelthaftungsrichtlinie;205
9.3.4; 4. Die Reichweite der Verantwortlichkeit gemäß der Umwelthaftungsrichtlinie und die Zuständigkeit für die Durchsetzung;207
9.3.4.1; a) Schadensbegrenzungsmaßnahmen;207
9.3.4.2; b) Sanierungsmaßnahmen;208
9.3.4.3; c) Zuständige Behörde und Besonderheit bei grenzüberschreitendem Umweltschaden;209
9.3.5; 5. Ansprüche aufgrund internationalen Haftungsrechts;212
9.3.5.1; a) Völkergewohnheitsrecht;213
9.3.5.2; b) Völkervertragsrecht;215
10; Zusammenfassende Thesen;217
10.1; Anlass und Gegenstand der Untersuchung;217
10.2; Die Verpflichtung der WRRL zum integrierten, koordinierten Flussgebietsmanagement;219
10.3; Die Berücksichtigung von Fernwirkungen bei der Zielabsenkung gemäß § 30 WHG resp. Art. 4 Abs. 5 WRRL ;230
10.4; Fragen der Finanzierung und des finanziellen Ausgleichs;232
11; Literatur;243


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