Regenbrecht | Die Definition von Wahnsinn | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 52 Seiten

Regenbrecht Die Definition von Wahnsinn

Mein Seuchenjournal
ergänzt und überarbeitet
ISBN: 978-3-925805-56-1
Verlag: TABU LITU Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Mein Seuchenjournal

E-Book, Deutsch, 52 Seiten

ISBN: 978-3-925805-56-1
Verlag: TABU LITU Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Das Buch im Journalformat. Kritische Kommentare zur Pandemie und Pandemiebekämpfung werden aufgelockert durch zahlreiche Informationen und Illustrationen. Das Journal beginnt im Sommer 2020 und endet im Mai 2021. Um die Kommentare herum sind informative Beiträge über Impfen, Epidemie und Pandemie, die Buchbesprechung „Die Geschichte der Seuchen“ von Stefan Winkle sowie literarische Texte versammelt. Ebenso werden die aktuellen #Versuche, Kunst und Kultur, die unter Absagen leiden, sich mit Livestream und Video-Konferenzen, Online-Teaching und Webseminaren über Wasser zu halten, kritisch beleuchtet.
Klaus-Dieter Regenbrecht zitiert Shakespeare und Mary Shelley, E.T.A. Hoffmann und Georg Christoph Lichtenberg, John Donne und Peter Sloterdijk u.a. Lyrische und erzählerische Passagen aus dem eigenen Werk aus vier Jahrzehnten widmen sich den Themen Leben und Sterben, Krankheit und Schmerz. Der Autor versucht so, der Diskussion in der Krise, die Corona ausgelöst hat, eine menschlich umfassendere Perspektive zu vermitteln: „Nicht das Leugnen, nicht das Verdrängen von Schmerz, Krankheit und Tod macht uns stark, sondern indem wir Blöße geben, unsere Verletzlichkeit und Sterblichkeit anerkennen, gehen wir trotzig und lächelnd durchs Leben.“

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WIE DIE CORONA-KRISE AUFDECKT, WAS SCHON IMMER GESCHIEHT:
Ich will mal ein wenig aufdröseln, warum viele Künstler eine eigene Existenzform in ihrem Leben gefunden haben, finden mussten, die mit den formalen Kriterien von Förderung durch Ämter jedweder Art nicht zu erfassen ist, und warum die Hilfsprogramme ihnen nicht helfen. Ich greife zwei Beispiele heraus und fange mit meinen Steuererklärungen für 2018 an, die von meinem Steuerberater gekommen sind und auf meinem Schreibtisch liegen. Das ist ein Ordner, der folgendes enthält: Gewinnermittlung ... (insgesamt 10 Blätter) Einkommenssteuererklärung (Formular) Ergänzungsliste ... Angaben ... (Formular) Sonstige Vorsorgeaufwendungen Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Formular) Einnahmenüberschussrechnung (Formular) Anlage ... (Formular) Einkünfte aus ... (Formular) Ergänzungsliste zur Anlage Renten und andere Leistungen (Formular) Anlagen einmal 8 und einmal 3 Seiten Umsatzsteuererklärung Dazu eine Anlage von 3 Seiten Klar, dass der Steuerberater auch was kostet. Unglaublich viel Papier für am Ende wenig Geld. Es sind zwar viele einzelne Posten, die aber alle eher geringfügig sind. Meine Rente ist aufgrund meiner überwiegend selbständigen und freiberuflichen Tätigkeit sehr gering. Zusammen mit den anderen Einnahmequellen falle ich jedoch gleichzeitig aus allen möglichen Unterstützungsmaßnahmen heraus. So war das im Prinzip mein ganzes Leben lang. Die Ferien-, Studenten- und sonstigen Jobs außer Acht lassend, bleiben an Tätigkeiten, die meinen Lebensunterhalt zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlichem Ausmaß gesichert haben als jemand, der sein Geld mit Sprachen (Deutsch, Englisch, basic banalytic etc.) und Literatur verdient, folgende: Schriftsteller, Verleger, Lektor (auch Examensarbeiten u.ä.), Text-Korrektor und -berater, Übersetzer (Deutsch-Englisch, Englisch-Deutsch), Lehrer, Dozent, Coach (z.B. Vorbereitung für Vorstellungsgespräche in Englisch), Journalist (für eine regionale Zeitung), Satz und Layout, Website-Design (nur einmal und ist lange her), Bildungs- und Veranstaltungsmanagement, Gästeführer (BUGA 2011, deutsch und englisch), Festredner und Moderator. Das Problem dabei ist, dass fast alle Einzelposten bei den Einnahmen unterhalb der automatischen Besteuerungsgrenze liegen (selbständige Tätigkeiten sowie so), Steuer wird also erst dann fällig, wenn die Jahreserklärungen abgegeben werden. Ein gutes Jahr hat zur Folge, dass man Steuern nachzahlt, und für das laufende Jahr Vorauszahlungen leistet. Dieses oder das nächste Jahr kann aber schon wieder ganz anders aussehen. Dann kann es passieren, dass bei deutlich schlechteren Einnahmen deutlich höhere Ausgaben zu tätigen sind. Zurücklegen geht nicht, weil in guten Jahren meistens Anschaffungen nötig sind, die man sich sonst nicht leisten kann. Manchmal ist man gezwungen, selbst wenn später Erstattungen erfolgen, schlechte Phasen mit hohen Ausgaben mit einem Kredit zu überbrücken, was dann wiederum bedeutet, dass Zinsen anfallen; und die waren nicht immer so günstig wie heute. Ein zweites Beispiel: Agentur für Arbeit. Ich war über 20 Jahre bei der KSK kranken- und rentenversichert. Mit über 50 habe ich neben meinen selbständigen Tätigkeiten dann einen Zweijahresvertrag (angestellter Lehrer, Teilzeit) bekommen, daraufhin hat mich die KSK rausgeworfen. Nach einigen Zwei-Jahres-Verträgen gab es keine Verlängerung mehr und ich musste mich arbeitslos melden, weil ich sonst keine Kranken- und Rentenversicherung gehabt hätte. Ich habe der Agentur erklärt, dass ich weiter meine selbständigen Tätigkeiten ausführen werde, die im Schnitt einen bestimmten Betrag erbringen, den möge man bitte vom Arbeitslosengeld abziehen. Wie es bei selbständigen Tätigkeiten so ist, die Einnahmen schwanken: Feiertage, Ferien, Prüfungen, Lesungen, Buchverkäufe usw. Nun war ein Monat dabei, der über dem von mir angegebenen Schnitt lag, und gleich wollte man mich rauswerfen, bestrafen. Drei Seiten gingen an den Amtsleiter, in denen ich dargelegt habe, dass ich, wenn ich die Einnahmen in diesem einen Monat gekappt hätte, einen oder zwei meiner Jobs gar nicht hätte ausführen können, ich also nicht den anvisierten Schnitt insgesamt hätte erreichen können. Erst am Monatsende weiß man, was stattgefunden hat und hat immer noch keine Garantie für den nächsten Monat. Die Sachbearbeiterin hat mir zu verstehen gegeben, dass es viel einfacher gewesen wäre, wenn ich alle Jobs hingeschmissen und mein Geld kassiert hätte. Dass sich über einen dieser Jobs wieder neue Jobs ergaben, passte nicht in die Formularvorgaben. Bei den Ämtern ist man sehr unglücklich über Existenzen wie meine, die nur viel Arbeit machen. Ein anderes Mal musste ich das ALG rücküberweisen, weil sich der Vertrag von der ADD um einige Wochen verspätete. Kein materieller Schaden, aber viel Lauferei, viel Papierkram. Nervig. Dass ich ab 2001 alleinerziehender Vater von zwei 18- und 14-jährigen Jugendlichen war, und trotzdem Steuerklasse 1, ist allerdings eine Ungerechtigkeit, die nicht nur Künstler betrifft. Wie gesagt, zwei Beispiele, auch mit der Deutschen Rentenversicherung gab es Auseinandersetzungen, die mich viel Geld und Zeit gekostet haben. Die Corona-Krise zeigt nur in aller Deutlichkeit auf, wie brutal sämtliche Finanz- und Sozialgesetze, -verordnungen und -bestimmungen die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Künstlern verkennen und zwar schon immer. Das steuerfreie Einkommen 2018 betrug 9.000 Euro; man kann sich leicht ausrechnen, welchen Spielraum ein Freiberufler, eine Soloselbständige oder ein Rentner hat. Die Erhöhung dieser Grenze würde tatsächlich den Spielraum und die Wirtschaftlichkeit über die Jahre hinweg erweitern. Das wäre eine wesentlich effektivere Unterstützung als die jetzt unters Volk gestreuten Corona-Millionen. Klaus-Dieter Regenbrecht, Koblenz im Mai 2020 Note: This comment is not corona-free. Up-date 16. Juli 2020: Das Finanzamt hat mir nun den Bescheid über die Umsatzsteuer zukommen lassen: Ich soll über 2.000 Euro nachzahlen aus meinen Einkünften als selbständiger Dozent. Diese Tätigkeit übe ich seit 1995 aus (genau gesagt von da bis zum März 2020), wobei ich in verschiedenen Einrichtungen und in verschiedenen Jahren unterschiedlich viel Geld eingenommen habe, aber noch nie wurde mir für diese Tätigkeit Umsatzsteuer abverlangt. Ich habe für das Jahr 2018, um das es ja geht, wie bei allen Jahren zuvor, keine Umsatzsteuer auf meine Honorare erhoben; die Steuer ginge nachträglich zu Lasten meines ohnehin nicht üppigen Einkommens. Und all das ausgerechnet jetzt, wo ich seit März keinerlei Einnahmen als Dozent mehr habe und die Einnahmen als freiberuflicher Autor praktisch auf Null gegangen sind, weil keine Lesungen stattfinden und die Buchverkäufe eingebrochen sind. Ich darf auch darauf hinweisen, dass mein Antrag im Mai für einen Zuschuss als Soloselbständiger, der unter der Corona-Krise leidet, abgelehnt wurde. Ich müsste jetzt einen Kredit aufnehmen, um diese Steuerschuld zu begleichen, ohne zu wissen, wie ich den in der Zukunft abstottern soll. Zur weiteren Erläuterung: Seit 1985 bin ich freiberuflich als Schriftsteller unterwegs (auch mit meinem eigenen Verlag), seit 1995 selbständiger Dozent (bis März 2020), von 2006 bis 2016 war ich teilzeit-angestellter Lehrer an einer Berufsbildenden Schule, seit 2016 beziehe ich Rente. Von der Kraft und dem Aufwand, den ich in all den Jahren in diese parallelen Aktivitäten gegen allzu häufig erhebliche Widerstände (s. o.) gesteckt habe und die immerhin nebenbei 25 Bücher hervorgebracht haben, will ich gar nicht reden. Aber das ist noch lange nicht das Ende. Mein Steuerberater hat umgehend Widerspruch erhoben. Up-date 24. Juli: Das Finanzamt hat nun eine Frist gesetzt bis zum 10.08, den Nachweis zu erbringen, dass die Bildungseinrichtungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Die beiden privaten Bildungseinrichtungen, bei der einen habe ich bis Januar 2019 gearbeitet, bei der anderen bis März 2020, sind seit Jahrzehnten tätig, staatlich anerkannt mit staatlich anerkannten Berufsabschlüssen und haben in der Zeit hunderte Dozenten beschäftigt, und das ist garantiert aktenkundig. Aber ich muss jetzt den Nachweis erbringen. Das wird ein dicker Aktenordner, bei dem am Ende kein Cent fürs Finanzamt rausspringt, denn die Gesetzeslage ist eindeutig und das seit langem. Beim Finanzamt mag man sich über die Beschäftigung freuen, ich hätte anderes zu tun. Up-date 27. Juli: Ich zitiere: „Zur Umsatzsteuerbefreiung für Dozenten, Referenten und andere selbständige Lehrer. Von Susanne Christ, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Steuerrecht, Köln (https://www.stb-web.de/news/article.php/id/6731) 2. Einzelheiten zum Bescheinigungsverfahren für Einrichtungen. Voraussetzung für die...


Regenbrecht, Klaus-Dieter
Jahrgang 1950, ist der Autor von „Tabu Litu - ein documentum fragmentum in neun Büchern“ (1985-1999), sowie einer Reihe von Romanen und Erzählungen. 2017 veröffentlichte er seine Autobiografie „Paradise with Black Spots and Bruises“ (Englisch). 2014 gewann er den ersten Preis beim „Landschreiber-Literatur-Wettbewerb.“ 2019 veröffentlichte er einen bemerkenswerten Essay zur Romantik: "Ein Mythos wird vermessen", der Grundlage für den Roman "Die selige Verzückung absehbarer Enttäuschung" ist. Mit dem Roman "Göttern und Menschen zum Troz" ist die Romantiktrilogie mit rund 1000 Seiten vollständig.



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