Ruland / Rürup | Alterssicherung und Besteuerung | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 266 Seiten, eBook

Ruland / Rürup Alterssicherung und Besteuerung

E-Book, Deutsch, 266 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8349-9657-2
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis erläutern das System der Alterssicherung und geben für die Beratung im Steuerrecht wertvolle Hinweise. Das Werk bündelt die wichtigsten Informationen in einem kompakten Band. Ein 'Muss' für jeden Berater, der nicht nur namhafte Autoren, sondern auch einen schnellen und fundierten Zugriff zum Thema sucht.

Prof. Dr. Franz Ruland ist Honorarprofessor an der Universität Frankfurt und war langjährig bis 2005 Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR).
Prof. Dr. Bert Rürup war Vorsitzender der nach ihm benannten Rürup-Kommission und ist Mitglied im sog. Rat der Wirtschaftsweisen. Seine Tätigkkeit in der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkommen sowie zahlreiche Veröffentlichungen machen ihn und Prof. Dr. Ruland zu ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet.
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1;Vorwort;5
2;Inhaltsübersicht;7
3;Abkürzungsverzeichnis;8
4;Die Systeme der Alterssicherung;14
4.1;§ 1 Überblick über die Alterssicherung in Deutschland;15
4.1.1;A. Die Alterssicherung in Deutschland;16
4.1.2;B. Das Drei-Schichten-Modell der Alterssicherung;20
4.1.3;C. Alterssicherung und Vorsorge;20
4.1.4;D. Die Rechtsgrundlage der Systeme;21
4.1.5;E. Finanzierungsverfahren;22
4.1.6;F. Der gesicherte Personenkreis;23
4.1.7;G. Risiken und Leistungen;24
4.1.8;H. Die Dynamisierung der Leistungen;27
4.1.9;I. Die Koordination der verschiedenen Systeme;28
4.2;§ 2 Rentenversicherung ;29
4.2.1;A. Einführung;31
4.2.2;B. Die Versicherten;33
4.2.2.1;I. Die Versicherungspflicht;33
4.2.2.2;II. Die Versicherungsfreiheit;35
4.2.2.3;III. Die freiwillige Versicherung;37
4.2.3;C. Die Versicherungsfälle;37
4.2.3.1;I. Allgemeines;37
4.2.3.2;II. Die Renten wegen Erwerbsminderung;37
4.2.3.3;III. Das Erreichen der Altersgrenze;38
4.2.3.3.1;1. Die Anhebung der Altersgrenzen für die Regelaltersrente, für die Altersrente ( besonders) langjährig Versicherter und für schwerbehinderte Menschen;39
4.2.3.3.2;2. Die Altersgrenze für Arbeitslose und Altersteilzeitbeschäftigte;41
4.2.3.3.3;3. Die Altersgrenze für Frauen;42
4.2.3.4;IV. Teil- oder Vollrente;42
4.2.3.5;V. Der Tod;43
4.2.3.6;VI. Der Versicherungsfall der Erziehungsrente;44
4.2.3.7;VII. Die Wartezeiten;44
4.2.4;D. Die rentenrechtlichen Zeiten;46
4.2.4.1;I. Die Beitragszeiten;46
4.2.4.2;II. Die beitragsfreien Zeiten;46
4.2.4.2.1;1. Die Anrechnungszeiten;46
4.2.4.2.2;2. Die Ersatzzeiten;48
4.2.4.2.3;3. Die Zurechnungszeit;48
4.2.4.3;III. Die Berücksichtigungszeiten;48
4.2.5;E. Die Renten;49
4.2.5.1;I. Die Renten im Überblick;49
4.2.5.2;II. Die Rentenformel;49
4.2.5.2.1;1. Die Ermittlung der Entgeltpunkte;50
4.2.5.2.2;2. Der aktuelle Rentenwert;51
4.2.5.2.3;3. Der Rentenartfaktor;51
4.2.5.2.4;4. Der Zugangsfaktor;52
4.2.5.3;III. Die Berechnung der Renten wegen Todes;52
4.2.5.4;IV. Die Anpassung der Renten;55
4.2.5.5;V. Das Zusammentreffen von Renten mit Einkommen und Einkommensersatzleistungen;58
4.2.5.6;VI. Rentenbeginn, Rentenumwandlung, Rentenzahlung, Rentenwegfall;60
4.2.5.7;VII. Leistungen an Berechtigte im Ausland;60
4.2.5.8;VII. Sonstige Leistungen der Rentenversicherung ;61
4.2.5.8.1;1. Die Krankenversicherung der Rentner;61
4.2.5.8.2;2. Die Pflegeversicherung der Rentner;62
4.2.5.8.3;3. Die Leistung wegen Kindererziehung;62
4.2.5.8.4;4. Die Beitragserstattung;62
4.2.5.9;IX. Zum Eigentumsschutz der Renten.;63
4.2.6;F. Die Finanzierung der Rentenversicherung;65
4.2.6.1;I. Das Umlageverfahren;65
4.2.6.2;II. Der Beitrag;65
4.2.6.2.1;1. Allgemeines;65
4.2.6.2.2;2. Zur Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung.;66
4.2.6.2.3;3. Die Beitragsbemessungsgrundlage;66
4.2.6.2.4;4. Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze;68
4.2.6.2.5;5. Beitragstragung und - entrichtung;68
4.2.6.2.6;6. Die Festsetzung des Beitragssatzes;69
4.2.6.3;III. Die Bundeszuschüsse und die Bundesgarantie;70
4.2.6.3.1;1. Die Bundeszuschüsse;70
4.2.6.3.2;2. Die Bundesgarantie;70
4.2.6.4;IV. Die Nachhaltigkeitsrücklage;71
4.2.6.5;V. Der Finanzausgleich innerhalb der Rentenversicherung;71
4.2.7;G. Besonderheiten der Rentenversicherung in den neuen Bundesländern;71
4.2.8;H. Die Organisation der Rentenversicherung;72
4.2.9;I. Die Rentenversicherung im Wandel;73
4.3;§ 3 Die Alterssicherung der Landwirte ;75
4.3.1;A. Hauptmerkmale der Alterssicherung der Landwirte;76
4.3.1.1;I. Standortbestimmung;76
4.3.1.2;II. Sozialpolitische Ausrichtung;76
4.3.1.3;AIII. rgrarstrukturpolitische Ausrichtung;76
4.3.2;B. Kreis der versicherten Personen;76
4.3.2.1;I. Versicherungspflicht;76
4.3.2.2;II. Freiwillige Versicherung;78
4.3.2.3;III. Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes;79
4.3.2.4;IV. Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag;79
4.3.3;C. Überblick über die wesentlichen Leistungen;79
4.3.3.1;I. Leistungen an aktive Landwirte;80
4.3.3.2;II. Renten;80
4.3.3.2.1;1. Überblick;80
4.3.3.2.2;2. Anspruchsgrund;81
4.3.3.2.3;3. Rentenhöhe;82
4.3.4;D. Finanzierung;85
4.3.4.1;I. Allgemeines zur Finanzierung, Beteiligung des Bundes;85
4.3.4.2;II. Finanzierung durch Beiträge;85
4.3.4.2.1;1. Grundsätze des Beitragsrechts;85
4.3.4.2.2;2. Verteilung der Beitragslast und Zahlung der Beiträge;86
4.3.4.2.3;3. Näheres zu dem Zuschuss zum Beitrag;86
4.3.4.3;Literaturverzeichnis;88
4.4;§ 4 Die Beamtenversorgung ;89
4.4.1;A. Wesen, Entwicklung und Verfassungsgarantien;90
4.4.1.1;I. Ein Sondersystem sozialer Sicherung;90
4.4.1.2;II. Historische Entwicklung;92
4.4.1.3;III. Verfassungsrechtliche Garantien;92
4.4.1.4;IV. Statistische Daten;94
4.4.1.5;V. Die künftige Entwicklung der Beamtenversorgung;95
4.4.2;B. Die Rechtsquellen;97
4.4.3;C. Die abgesicherten Risiken;100
4.4.3.1;I. Die Dienstunfähigkeit;100
4.4.3.2;II. Das Erreichen der Altersgrenze;101
4.4.3.3;III. Der Tod;102
4.4.3.4;IV. Der Dienstunfall;103
4.4.4;D. Voraussetzung und Berechnung des Ruhegehalts;103
4.4.4.1;I. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge;104
4.4.4.2;II. Die ruhegehaltfähige Dienstzeit;105
4.4.4.3;III. Der maßgebliche Prozentsatz;107
4.4.4.4;IV. Die Versorgung der Hinterbliebenen;110
4.4.4.5;V. Die Versorgung bei Dienstunfall;110
4.4.4.6;VI. Zusammentreffen der Versorgung mit Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen;111
4.4.4.7;VII. Das Leistungsverhältnis;112
4.4.5;E. Die Träger der Versorgung;112
4.5;§ 5 Berufsständische Versorgung ;114
4.5.1;A. Sondersystem für die Angehörigen der kammerfähigen Freien Berufe;115
4.5.2;B. Historische Entwicklung;116
4.5.3;C. Versorgungswerke und Verfassung;117
4.5.4;D. Selbstverwaltung/Aufsicht;119
4.5.5;E. Finanzierung;120
4.5.6;F. Organisation;120
4.5.7;G. Versicherter Personenkreis;121
4.5.8;H. Beiträge;123
4.5.9;I. Leistungen;123
4.5.9.1;I. Berufsunfähigkeitsabsicherung;124
4.5.9.2;II. Hinterbliebenenabsicherung;125
4.5.9.3;III. Altersrenten;126
4.5.9.4;IV. Ergänzende Leistungen;126
4.5.10;J. Rechtsschutz/Rechtsweg;127
4.5.11;K. Versorgungswerke und Steuern;127
4.5.11.1;I. Beitragszahlungen an berufsständische Versorgungswerke;127
4.5.11.1.1;1. Abfindungen für Witwen- und Witwerrenten;129
4.5.11.1.2;2. Beitragserstattung;129
4.5.11.1.3;3. Sterbegeld;129
4.5.11.1.4;4. Abfindung von Kleinstrenten;129
4.5.11.1.5;5. Kinderzuschuss;130
4.5.11.1.6;6. Kapitalauszahlung;130
4.5.11.2;II. Besteuerung der Leistungen;130
4.5.11.3;III. Doppelbesteuerung;132
4.5.11.4;IV. Öffnungsklausel;132
4.5.11.5;V. Steuerbefreiung der Versorgungswerke;135
4.6;§ 6 Die betriebliche und private Altersvorsorge;136
4.6.1;A. Betriebliche Altersversorgung;138
4.6.1.1;I. Definition der betrieblichen Altersversorgung;138
4.6.1.1.1;1. Versorgungszusage;138
4.6.1.1.2;2. Verpflichteter der Versorgungszusage;138
4.6.1.1.3;3. Begünstigter der Versorgungszusage;139
4.6.1.1.4;4. Abhängigkeit von einem biologischen Ereignis;141
4.6.1.2;II. Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung;144
4.6.1.2.1;1. Allgemeines;144
4.6.1.2.2;2. Unmittelbare Pensionsverpflichtung (Direktzusage);144
4.6.1.2.3;3. Direktversicherung;144
4.6.1.2.4;4. Pensionskasse;145
4.6.1.2.5;5. Pensionsfonds;145
4.6.1.2.6;6. Unterstützungskasse;146
4.6.1.3;III. Zusagearten der betrieblichen Altersversorgung, Entgeltumwandlung und Eigenbeiträge;146
4.6.1.3.1;1. Leistungszusage;147
4.6.1.3.2;2. Beitragsorientierte Leistungszusage;147
4.6.1.3.3;3. Beitragszusage mit Mindestleistung;148
4.6.1.3.4;4. Entgeltumwandlung;148
4.6.1.3.5;5. Eigenbeiträge;151
4.6.1.4;IV. Begründung von Zusagen auf betriebliche Altersversorgung;151
4.6.1.4.1;1. Kollektivrechtliche Regelungsinstrumente;151
4.6.1.4.2;2. Individualrechtliche Regelungsinstrumente;152
4.6.1.4.3;3. Grundsatz der Gleichbehandlung;153
4.6.1.5;V. Änderung von Zusagen auf betriebliche Altersversorgung;155
4.6.1.5.1;1. Änderungsinstrument;155
4.6.1.5.2;2. Materielle Rechtmäßigkeit, insbesondere Besitzstandsschutz;156
4.6.1.6;VI. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats;156
4.6.1.7;VII. Unverfallbarkeit;157
4.6.1.7.1;1. Unverfallbarkeit dem Grunde nach;157
4.6.1.7.2;2. Unverfallbarkeit der Höhe nach;158
4.6.1.8;VIII. Abfindungsverbot, Übertragung sowie Auszehrungs- und Anrechnungsverbot Abfindungsverbot;161
4.6.1.8.1;1. Abfindungsverbot;161
4.6.1.8.2;2. Übertragung;162
4.6.1.8.3;3. Auszehrungs- und Anrechnungsverbot.;163
4.6.1.9;IX. Auskunftsanspruch gemäß § 4 a BetrAVG;163
4.6.1.10;X. Anspruch auf vorzeitige Altersleistung;164
4.6.1.11;XI. Gesetzliche Insolvenzsicherung;165
4.6.1.11.1;1. Insolvenzgeschützte Durchführungswege;165
4.6.1.11.2;2. Sicherungsfälle;165
4.6.1.11.3;3. Höhe des Anspruchs gegen den PSVaG und Beschränkungen;166
4.6.1.11.4;4. Finanzierung der Leistungen des PSVaG;166
4.6.1.12;XII. Anpassung der laufenden Versorgungsleistungen ;167
4.6.1.12.1;1. Grundsatz: Prüfungsanpassung;167
4.6.1.12.2;2. Ausnahmen vom Grundsatz des § 16 Abs. 1 BetrAVG;168
4.6.2;B. Private Vorsorge;169
4.6.2.1;I. Förderung der privaten zusätzlichen Altersvorsorge nach § 10 a EStG (Riester-Rente);169
4.6.2.2;II. Förderung der privaten Altersvorsorge nach § 10 EStG (Rürup-Rente);170
4.6.2.3;Literaturverzeichnis;171
4.7;§ 7 Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes;173
4.7.1;A. Historie, Organisation und erfasster Personenkreis;174
4.7.2;B. Das Leistungsrecht;175
4.7.2.1;I. Vom Gesamtversorgungssystem zum „Punktemodell“;175
4.7.2.2;II. Die Leistungsformel des Punktemodells;175
4.7.2.3;III. Soziale Komponenten;177
4.7.2.4;IV. Dynamisierung der Anwartschaften durch Bonuspunkte;177
4.7.2.5;V. Dynamisierung der Renten;178
4.7.2.6;VI. Wahrung von Besitzständen;178
4.7.3;C. Die Finanzierung;180
4.7.3.1;I. Nicht kapitalgedeckte Zusatzversorgungseinrichtungen;181
4.7.3.2;II. Kapitalgedeckte Zusatzversorgungseinrichtungen;181
4.7.3.3;III. Die Rolle des Verantwortlichen Aktuars;182
4.7.4;D. Perspektiven;182
5;Steuerrecht und Alterssicherung;185
5.1;§ 8 Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ;187
5.1.1;A. Einleitung;188
5.1.2;B. Alterssicherungssystem in Deutschland;189
5.1.2.1;I. Drei-Säulen-Modell;189
5.1.2.2;II. Drei-Schichten-Modell;190
5.1.2.3;III. Gesetzliche Umsetzung des Drei-Schichten-Modells;193
5.1.3;C. Steuerrechtliche Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge;193
5.1.3.1;I. Steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen;193
5.1.3.1.1;1. Allgemeines;193
5.1.3.1.2;2. Basisversorgung im Alter (Erste Schicht);194
5.1.3.1.3;3. Sonstige Vorsorgeaufwendungen;206
5.1.3.1.4;4. Günstigerprüfung;207
5.1.3.2;II. Zusatzvorsorge – Riester-Rente – § 10a EStG;215
5.1.3.2.1;1. Allgemeines;215
5.1.3.2.2;2. Förderberechtigung;217
5.1.3.2.3;3. Begünstigte Anlageprodukte;220
5.1.3.2.4;4. Altersvorsorgezulage;220
5.1.3.2.5;5. Sonderausgabenabzug;221
5.1.3.2.6;6. Günstigerprüfung;222
5.1.3.2.7;7. Zusammenfassende Darstellung des Förderumfangs;223
5.1.3.2.8;8. Schädliche Verwendung;223
5.1.3.3;III. Ertragsanteilsbesteuerung;224
5.1.3.4;IV. Literaturverzeichnis;226
5.2;§ 9 Die Besteuerung der Aufwendungen für die Altersvorsorge und der Alterseinkommen;228
5.2.1;A. Rechtsentwicklung und System der Besteuerung der Alterssicherung;230
5.2.1.1;I. Rechtsentwicklung;230
5.2.1.1.1;1. Besteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenversorgung;231
5.2.1.1.2;2. Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung;232
5.2.1.1.3;3. Besteuerung der privaten Altersversorgung;233
5.2.1.2;II. Alterseinkünfte und Altersvorsorgeaufwendungen;234
5.2.1.3;III. Das System der nachgelagerten Besteuerung;235
5.2.2;B. Steuerliche Behandlung von Pensionen;236
5.2.2.1;I. Keine Besteuerung in der Vorsorgephase;236
5.2.2.2;II. Grundsätzlich volle Besteuerung in der Versorgungsphase;236
5.2.2.2.1;1. Stufenweiser Abbau der Privilegierungen;236
5.2.2.2.2;2. Berechnung der Freibeträge;238
5.2.3;C. Besteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgung;239
5.2.3.1;I. Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und der Altersbezüge im Endzustand (2025 bzw. 2040);239
5.2.3.1.1;1. Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen (ab 2025);239
5.2.3.1.2;2. Volle Versteuerung der Altersbezüge, soweit sie aus unversteuertem Einkommen stammen (nachgelagerte Besteuerung), ab 2040;242
5.2.3.2;II. Besonderheiten bei Sozialversicherungsrenten;243
5.2.3.2.1;1. Das Übergangsrecht;243
5.2.3.2.2;2. Doppelte steuerliche Belastungen als verfassungsrechtliches Problem des Übergangsrechts;243
5.2.4;D. Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung;245
5.2.4.1;I. Kein einheitliches Besteuerungskonzept in der Vorsorgephase;246
5.2.4.1.1;1. „Interne“ Durchführungswege: Direktzusage ( unmittelbare Versorgungszusage) und Unterstützungskasse;246
5.2.4.1.2;2. „Externe“ Durchführungswege: Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds;248
5.2.4.1.3;3. Sonderproblem: Zahlungen für Systemumstellung;250
5.2.4.1.4;4. Behandlung der Vorsorgeaufwendungen beim Arbeitgeber;251
5.2.4.2;II. Besteuerung in der Versorgungsphase;252
5.2.4.2.1;1. „Interne“ Durchführungswege;252
5.2.4.2.2;2. „Externe“ Durchführungswege;253
5.2.5;E. Besteuerung der privaten Vorsorge;254
5.2.5.1;I. Steuerliche Förderung bestimmter Ansparvorgänge in der Vorsorgephase;254
5.2.5.1.1;1. Private Vorsorge im Rahmen der Basisversorgung – kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte (sog. „Rürup-Rente“);254
5.2.5.1.2;2. Private Vorsorge im Rahmen der Zusatzversorgung – (sog. „Riester-Rente“);256
5.2.5.1.3;3. Kapitallebens- und sonstige private Rentenversicherungen;261
5.2.5.2;II. Besteuerung in der Versorgungsphase;262
5.2.5.2.1;1. Rürup-Rente;262
5.2.5.2.2;2. Riester-Rente;263
5.2.5.2.3;3. Kapitallebens- und sonstige private Rentenversicherungen;263
5.2.6;F. Besteuerung von Alterseinkünften in Wegzugsfällen;264
5.2.6.1;I. Zugriff des deutschen Fiskus auf die Rentenzahlungen;265
5.2.6.1.1;1. Beschränkte Steuerpflicht;265
5.2.6.1.2;2. Doppelbesteuerungsabkommen;265
5.2.6.2;II. Riester-Rente beim Wegzug ins Ausland;266
5.2.6.2.1;1. Die steuerliche Behandlung der Riester-Rente beim Wegzug;266
5.2.6.2.2;2. Gemeinschaftsrechtswidrigkeit dieser Regelungen;266
6;Stichwortverzeichnis;269

Die Systeme der Alterssicherung.- Überblick über die Alterssicherung in Deutschland.- Rentenversicherung.- Die Alterssicherung der Landwirte.- Die Beamtenversorgung.- Berufsständische Versorgung.- Die betriebliche und private Altersvorsorge.- Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes.- Steuerrecht und Alterssicherung.- Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge.- Die Besteuerung der Aufwendungen für die Altersvorsorge und der Alterseinkommen.


B. Das Drei-Schichten-Modell der Alterssicherung (S. 20)

Nach heutiger Konzeption besteht das System der Alterssicherung aus drei Schichten: der Regelsicherung, die zumeist durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährleistet wird, ,den Zusatzsicherungssystemen, wie z.B. der betrieblichen Altersvorsorge, und der ergänzenden privaten und zum Teil steuerlich geförderten Altersvorsorge. Manche Systeme sind, wie z.B. die Beamtenversorgung oder die knappschaftliche Rentenversicherung, „bifunktional", d.h. sie verbinden die sonst gewährleistete Regelsicherung mit einer Art betrieblichen Altersvorsorge, sind also Regel- und Zusatzsicherung in einem.

Deshalb wird der Vergleich von Leistungen der Rentenversicherung mit denen der Beamtenversorgung deren Doppelfunktion nicht gerecht. Die sachgerechte Vergleichsebene ist die sich aus gesetzlicher Rente und Zusatzversorgung zusammensetzende Versorgung etwa der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst. Die „Bifunktionalität" der knappschaftlichen Rentenversicherung wird darin deutlich, dass sowohl ihre Leistungen als auch ihre Beitragssätze um (rund) ein Drittel höher sind als in der allgemeinen Rentenversicherung und dass für die höheren Beiträge allein die Arbeitgeber aufzukommen haben.

Die Rentenversicherung bietet die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung, die vom Umfang ihrer geringen Nutzung her eher der ergänzenden individuellen Vorsorge der dritten Schicht als der Regelsicherung der ersten Schicht entspricht. Die Einordnung der berufsständischen Versorgungssysteme in diese Kategorie hängt von der Ausgestaltung des jeweiligen Systems ab, sie können ebenfalls „bifunktional" sein, müssen mindestens den Leistungen der Rentenversicherung entsprechen (§ 6 SGB VI).

Die Leistungen der Altershilfe für Landwirte sind zwar deutlich niedriger, sollen aber auch nur eine Teilsicherung darstellen, da sie nur das Altenteil oder eine sonstige Absicherung aus der Vermögenssubstanz (Pachtzinsen oder Veräußerungserlöse) ergänzen sollen.

C. Alterssicherung und Vorsorge

All diese Systeme beruhen auf einer Vorsorge der Gesicherten. Mittel der Vorsorge ist zumeist der Beitrag. Dies gilt für die Rentenversicherung ebenso wie für die Altershilfe für Landwirte, die berufsständischen Sicherungssysteme, die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und für die Systeme der ergänzenden privaten Vorsorge der dritten Schicht. In der Rentenversicherung haben der Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber den Beitrag grundsätzlich je zur Hälfte zu tragen. Das ändert aber nichts an der individuellen Zurechenbarkeit auch dieser Beitragsteile zu dem Versicherten, da der Arbeitgeberanteil zu recht als „Soziallohn" angesehen wird.

Daher sind auch die von dem Arbeitgeber getragenen Beitragsanteile für den Versicherten eigentumbegründend. Die betriebliche Altersversorgung wird zumeist durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert, vielfach sehen ihre Systeme aber auch eine Mitfinanzierung durch den Arbeitnehmer vor, dies gilt nun insbesondere auch für die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Viele dieser Systeme erfahren steuerliche Hilfen, die Rentenversicherung und die Altershilfe für Landwirte erhalten Zuschüsse des Bundes.

Bei der Rentenversicherung haben sie die Funktion, die Belastung des Systems mit nicht beitragsgedeckten Leistungen auszugleichen, mit der Altershilfe für Landwirte, der Künstlersozialversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung werden auch strukturpolitische Ziele verfolgt. Wer private Vorsorge betreibt, wird großzügig steuerlich gefördert, gleiches gilt für die betriebliche Altersversorgung. Es ist eine – mitunter bewusst eingesetzte – Ungenauigkeit, den Begriff der „Eigenvorsorge" nur mit der privaten Vorsorge zu verknüpfen. Der Einzelne betreibt auch in der gesetzlichen Rentenversicherung Vorsorge, nur ihre Organisation ist staatlich.Mittel der Vorsorge kann aber auch unmittelbar die geleistete Arbeit sein. Beispiele hierfür sind die Beamtenversorgung und die Direktzusage als Form der betrieblichen Altersversorgung.


Prof. Dr. Franz Ruland ist Honorarprofessor an der Universität Frankfurt und war langjährig bis 2005 Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR).

Prof. Dr. Bert Rürup war Vorsitzender der nach ihm benannten Rürup-Kommission und ist Mitglied im sog. Rat der Wirtschaftsweisen. Seine Tätigkkeit in der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkommen sowie zahlreiche Veröffentlichungen machen ihn und Prof. Dr. Ruland zu ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet.


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