Scheiwe / Wersig / Meder | Cash und Care - Kindesunterhaltsrecht und Geschlechter(un)gleichheit | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 127 Seiten

Reihe: Beiträge zu Grundfragen des Rechts.

Scheiwe / Wersig / Meder Cash und Care - Kindesunterhaltsrecht und Geschlechter(un)gleichheit

E-Book, Deutsch, 127 Seiten

Reihe: Beiträge zu Grundfragen des Rechts.

ISBN: 978-3-86234-838-1
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: Kein



Das Kindesunterhaltsrecht ist rechts- und sozialpolitisch hoch aktuell. Die Verschiedenheit der Kindesunterhaltsbeiträge – ›cash und care‹, Barunterhalt einerseits, Erziehung, Pflege und Betreuung des Kindes andererseits – und ihre Geschlechteraspekte wurden bisher in der Diskussion vernachlässigt. Die Autorinnen dieses Bandes analysieren das asymmetrische Modell der Verteilung der Kindesunterhaltsbeiträge bei Getrenntleben der Eltern (›einer zahlt und eine betreut‹ als Regelfall) und untersuchen rechtsdogmatische Probleme der Verteilung verschiedener Unterhaltsbeiträge (Wechselmodell, Kindergartengebühren, Rollenwechsel des Barunterhaltspflichtigen in einer neuen Familie u. a.). Darüber hinaus wird rechtspolitisch und rechtsvergleichend diskutiert, wie die Verschiedenheit der Kindesunterhaltsbeiträge in ›cash und care‹ unter Berücksichtigung gleichstellungspolitischer Ziele einbezogen werden kann.
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1;Inhalt;5
2;1. Einführung;9
2.1;1.1 Gegenstand und Fragestellung der Untersuchung;11
2.2;1.2 Begriffe und ihre Probleme;13
3;2. Kindesunterhaltspflichten getrennt lebender Eltern im deutschen Recht – ›verschieden, aber gleichwertig‹;17
3.1;2.1 Kindesunterhaltsrecht, Geschlechterrollen und Rollenveränderungen;17
3.2;2.2 Grundsätze des Kindesunterhaltsrechts und das Postulat der Gleichwertigkeit der elterlichen Unterhaltsbeiträge;21
3.2.1;2.2.1 Das Verhältnis von § 1603 Abs. 3 S. 2 BGB zu den allgemeinen Grundsätzen – Regel und Ausnahmen;24
3.2.1.1;2.2.1.1 Mangelnde Leistungsfähigkeit des Barunterhaltspflichtigen;25
3.2.1.2;2.2.1.2 Gefährdung des angemessen Selbstbehalts des Barunterhaltspflichtigen;26
3.2.1.3;2.2.1.3 Hohe Einkommensdifferenz zwischen den Eltern;27
3.2.1.4;2.2.1.4 Hälftige Aufteilung der Betreuung zwischen beiden Elternteilen – das sogenannte ›Wechselmodell‹ des BGH;28
3.2.2;2.2.2 Begriffsdefinitionen der Unterhaltsbeiträge – Bar, Natural- und Betreuungsunterhalt;28
3.3;2.3 Historische Entwicklung;29
3.3.1;2.3.1 Die Anfänge: Unterhaltspflichten im BGB 1900;30
3.3.2;2.3.2 Haushaltsführung als Unterhaltsbeitrag der Ehefrau und Mutter;32
3.3.3;2.3.3 Der Kindesunterhaltsbeitrag der Mutter eines ehelichen Kindes;32
3.3.4;2.3.4 Der Kindesunterhaltsbeitrag der Mutter eines nichtehelichen Kindes;34
3.3.5;2.3.5 Beseitigung geschlechtsspezifischer Rollenzuweisungen im Ehe- und Kindesunterhaltsrecht;36
3.3.6;2.3.6 Zwischenfazit;36
3.4;2.4 Normativer Anspruch und Realität: Empirische Daten über Kindesunterhaltszahlungen und Betreuungsarrangements getrennt lebender Eltern;37
3.4.1;2.4.1 Erkenntnisse über die Höhe von Kindesunterhalt;37
3.4.2;2.4.2 Alleinerziehende Eltern – Bezug von Unterhaltsvorschuss und Leistungen nach dem SGB II;39
3.4.3;2.4.3 Die Einkommenssituation der Haushalte von Alleinerziehenden;40
3.4.4;2.4.4 Armutsgefährdungsquote nach Familienform und Zahl der Kinder unter 18 Jahren;42
3.4.5;2.4.5 Wer betreut in welchem Umfang? Kinderbetreuung nach Familienform und Kinderzahl;43
4;3. Internationaler Vergleich: Rechtliche Strategien zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Kindesunterhaltsbeiträge getrennt lebender Eltern;47
4.1;3.1 Deutschland/Österreich – Betreuung als eigener Unterhaltsbeitrag;51
4.2;3.2 Die romanischen und nordischen Rechtssysteme – Unterhalt durch Betreuung wird nicht konzeptualisiert;52
4.2.1;3.2.1 Die romanischen Länder;52
4.2.2;3.2.2 Die nordischen Länder;53
4.3;3.3 England – Duales System mit Berücksichtigung von Betreuungsarbeit;54
4.4;3.4 Einige US-amerikanische Bundesstaaten und Australien – Berücksichtigung von finanzieller Leistungsfähigkeit und Betreuungszeit;56
4.5;3.5 Zwischenfazit;57
5;4. Sonderfälle: Die unterhaltsrechtliche Bewertung der Kosten der Kinderbetreuung durch Dritte und das ›Wechselmodell‹ im Kindesunterhaltsrecht;61
5.1;4.1 Kosten von Erziehung und Betreuung durch Dritte;63
5.1.1;4.1.1 Bedarf des Kindes oder Bedarf des betreuenden Elternteils?;63
5.1.2;4.1.2 Höhe der Kindergartengebühren;66
5.1.3;4.1.3 Kinderbetreuung – Teil des Tabellenunterhalts oder Mehrbedarf des Kindes?;66
5.1.4;4.1.4 Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Kindergartengebühren;67
5.1.5;4.1.5 Auswirkungen der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs;69
5.2;4.2 Wenn beide Eltern betreuen – das ›Wechselmodell‹ und die Barunterhaltspflicht;69
5.2.1;4.2.1 Die Ausdifferenzierung der Betreuungsarrangements als Herausforderung für das Recht;70
5.2.2;4.2.2 Die Berücksichtigung geteilter Betreuung im Kindesunterhaltsrecht;71
5.2.2.1;4.2.2.1 Schwergewicht der Pflege und Erziehung bei einem Elternteil;72
5.2.2.2;4.2.2.2 Hälftige Aufteilung;73
5.3;4.3 Rollenwechsel des Barunterhaltspflichtigen in einer neuen Familie – die sogenannte Hausmann-Rechtsprechung;73
5.3.1;4.3.1 Begriff des Rollenwechsels in der Hausmann-Rechtsprechung;74
5.3.2;4.3.2 Grundsätze der Hausmann-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs;75
5.3.2.1;4.3.2.1 Unterhaltsrechtlich akzeptable Rollenwahl;75
5.3.2.2;4.3.2.2 Nebenerwerbsobliegenheiten des Unterhaltspflichtigen;77
5.3.2.3;4.3.2.3 Unterhaltsrechtlich nicht akzeptable Rollenwahl;78
5.3.3;4.3.3 Zwischenfazit;79
5.4;4.4 Verteilung von kindbezogenen Steuerentlastungen und Sozialleistungen zwischen getrennt lebenden Eltern;80
5.4.1;4.4.1 Existenzminimum des Kindes – Zusammenhänge zwischen Kindesunterhaltsrecht, Steuer- und Sozialrecht;81
5.4.2;4.4.2 Aufteilung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen;85
5.4.3;4.4.3 Kindergeldanrechnung im SGB II, SGB XII und im Unterhaltsvorschussgesetz;86
5.4.4;4.4.4 Kindbezogene Bedarfslagen und ihre Aufteilung zwischen Eltern im SGB II und im Wohngeldgesetz;87
5.4.4.1;4.4.4.1 Möglichkeit der Berücksichtigung eines Kindes in zwei Haushalten im Wohngeldgesetz;88
5.4.4.2;4.4.4.2 Leistungen für Kinder im SGB II;89
5.4.5;4.4.5 Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende;91
5.4.6;4.4.6 Zwischenfazit;92
6;5. Kontroversen und Positionen;95
6.1;5.1 Berücksichtigung von Betreuungsleistungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils;96
6.1.1;5.1.1 Minderung der alleinigen Barunterhaltspflicht aufgrund von Betreuungsleistungen;96
6.1.2;5.1.2 Barunterhaltspflicht beider Elternteile;97
6.1.3;5.1.3 Probleme des Ansatzes;99
6.2;5.2 Kindesbedarf und Tabellenunterhalt;99
6.3;5.3 Rollenwechsel von Unterhaltsverpflichteten;100
6.4;5.4 Kritik von Väterinitiativen am Kindesunterhaltsrecht;102
6.4.1;5.4.1 Inhalte und Strömungen von Väterinitiativen;102
6.4.2;5.4.2 Kritik der ›Geschlechterkampf‹-Fraktion am asymmetrischen Modell der Kindesunterhaltsbeiträge;103
6.4.3;5.4.3 Probleme der Forderungen;105
7;6. Zusammenfassung und Empfehlungen;107
7.1;6.1 Vor- und Nachteile der normativen Annahme asymmetrischer Unterhaltsbeiträge;107
7.2;6.2 Reformoptionen;113
7.2.1;6.2.1 Vorschlag für eine klarstellende Ergänzung des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB;115
7.2.2;6.2.2 Berücksichtigung von Wechselmehrkosten;117
7.3;6.3 Offene Fragen und weiterer Forschungsbedarf;118
8;Literaturverzeichnis;119
9;Abkürzungen;125
10;Zu den Autorinnen;127


Scheiwe, Kirsten
Dr. Kirsten Scheiwe ist seit 1999 Professorin für Recht sozialer Dienstleistungen am Fachbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften der Stiftung Universität Hildesheim.

Wersig, Maria
Maria Wersig ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften der Universität Hildesheim. Sie ist Mitglied der Kommission »Familienlastenausgleich und soziale Sicherung« des Deutschen Juristinnenbundes.

Meder, Stephan
Prof. Dr. Stephan Meder lehrt seit 1998 Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover.

Dr. Kirsten Scheiwe ist seit 1999 Professorin für Recht sozialer Dienstleistungen am Fachbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften der Stiftung Universität Hildesheim.

Maria Wersig ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften der Universität Hildesheim. Sie ist Mitglied der Kommission »Familienlastenausgleich und soziale Sicherung« des Deutschen Juristinnenbundes.

Prof. Dr. Stephan Meder lehrt seit 1998 Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover.


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