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E-Book, Deutsch, 168 Seiten, E-Book

Schenk Unternehmensnachfolgen erfolgreich begleiten

Coaching bei komplexen Rechtsgeschäften einsetzen

E-Book, Deutsch, 168 Seiten, E-Book

ISBN: 978-3-7910-5074-4
Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Unternehmensnachfolgen scheitern insbesondere bei Familienunternehmen immer wieder an innerfamiliären Konflikten, die - rechtzeitig erkannt - hätten gelöst werden können. Eine Begleitung der Nachfolge unter Einbeziehung moderner Coachingmethoden hilft, eine Unternehmensnachfolge gut vorzubereiten und die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen.

Der Autor stellt zunächst Werkzeuge und Methoden der Family Governance ausführlich dar. Im zweiten Teil des Werks zeigt er anhand typischer Beratungskonstellationen die rechtlichen Rahmenbedingungen nach Zivil- und Steuerrecht auf und erläutert, wie Vermögensnachfolgen im unternehmerischen und privaten Bereich unter Einbeziehung der Family Governance gelingen können. Beratungshinweise im Text erleichtern den Praxistransfer der Ausführungen.

Das Buch richtet sich an Berater und interessierte Prozessbeteiligte.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1 Die Unternehmenslandschaft in Deutschland

2 Methoden und Werkzeuge aus Coaching und Family Governance

3 Rechtliche Instrumente zur Einbindung der Family Governance

4 Führung in der Unternehmensnachfolge

5 Kommunikation

6 Typische Fälle aus den Bereichen Recht und Steuern mit nachhaltigen Lösungen

7 Anhang: Checklisten für den Notfall


3 Rechtliche Instrumente zur Einbindung der Family Governance
Auf der Inhaltsebene des Eisbergmodells (s. Kap. 2.6.1) gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um Regeln für eine Unternehmerfamilie, ein Familienunternehmen oder beides aufzustellen. Diese Instrumente erfüllen ihren Zweck jedoch nur nachhaltig, wenn sie auch gelebt werden, d. h. idealerweise unter Berücksichtigung der Ebene der innersten Überzeugung verfasst und angewendet werden. Daher ist es sinnvoll, bereits bei der Abfassung solcher Regularien Vorbehalte mithilfe Coachings auszuräumen. Es bestehen folgende grundlegenden Mitwirkungsrechte der Inhaber in Familienunternehmen: Recht auf Teilhabe an der Inhaberversammlung; Stimmrecht; Auskunfts- und Informationsrecht. Grundsätzlich sollten dabei alle Inhaber gleich bzw. entsprechend ihrer Beteiligung behandelt werden. Abweichungen davon sollten nur in Ausnahmefällen und dann gut begründet vereinbart werden. Zu regeln ist auch, von wem sich ein Inhaber in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen kann; insbesondere bei minderjährigen Gesellschaftern ist diese Frage zu klären. Typischerweise knüpft das Stimmrecht an die Höhe der Kapitalbeteiligung an. Sofern davon zugunsten einzelner Inhaber oder Gruppen abgewichen werden soll, ist dies sorgfältig zu regeln und sollte begründet werden. Häufig findet sich in Gesellschaftsverträgen etwa ein Mehrfachstimmrecht zugunsten des Gründers eines Unternehmens. Dies sichert ihm über einen längeren Zeitraum Einfluss, kann jedoch zu Frust bei den übrigen Gesellschaftern führen. Zur Regelung einer Family Governance kommen folgende gesellschaftsvertragliche Regelungen in Betracht, die grundsätzlich für alle Gesellschafter verbindlich sind und einen familiären Streit aus der Gesellschaft heraushalten sollen (vgl. dazu näher Habbe/Gieseler): Stimmrechtspool:
Dabei werden die Stimmen einer Gruppe von Gesellschaftern, etwa eines Familienstammes oder der Erben eines Gesellschafters, gebündelt. Dies kann mit dem Zweck der klaren Mehrheitsbildung geschehen, sodass einzelne Gesellschafter mit ihrem Einfluss hinter der Gruppe zurücktreten. Stammesklauseln:
Mit einer Stammesklausel wird jedem Familienstamm das Recht zugebilligt, einen eigenen Geschäftsführer vorzuschlagen. Dadurch kann der Einfluss, den die an der Gesellschaft beteiligten Familienstämme auf die Geschäftsleitung haben, gleichmäßig verteilt werden. Außerdem können Stammesklauseln Veräußerungsbeschränkungen oder Vorkaufsrechte zugunsten der Mitglieder eines Stammes enthalten. Je nach Gesellschafterstruktur kann eine Stammesklausel durch einen Beirat flankiert werden, der im Zweifel über die Zusammensetzung der Geschäftsführung entscheidet. Hinauskündigungs- und Ausscheidensklauseln:
Mit einer Hinauskündigungs- und Ausscheidensklausel sollen unangenehme Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden können. Neben grundsätzlichen Zweifeln zur rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Klausel (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2007 – II ZR 281/05, NZG 2007, S. 583; sowie Urteil vom 14. März 2005 – II ZR 153/03, DStR 2005, S. 800) bestehen auch Bedenken im Hinblick auf ein dem Gesellschaftszweck förderliches Zusammensein im Gesellschafterkreis. Es entsteht ein Gefälle zwischen zur Hinauskündigung berechtigten Gesellschaftern und solchen, die einen Ausschluss zu befürchten haben, das Konfliktpotenzial birgt. Verfügungsbeschränkungen:
Durch Verfügungsbeschränkungen wird das Recht eines Gesellschafters über seinen Anteil zu verfügen durch ein Zustimmungserfordernis der Gesellschaft und/oder der Gesellschafter begrenzt. Sie sind insbesondere bei der Nachfolge in Kapitalgesellschaftsanteile nicht ohne Weiteres zulässig und werden daher häufig durch Abtretungs- oder Einziehungsklauseln ergänzt (s. Kap. 6.11). Mediationsklauseln:
Eine Mediationsklausel führt einem Konflikt ein Mediationsverfahren zu (s. Kap. 2.8.3). Dies bereits im Vorhinein zu regeln, kann dem Prinzip der Freiwilligkeit des Mediationsverfahrens widersprechen. Die Motivation der Beteiligten zur Teilnahme erlangt durch eine Fixierung im Gesellschaftsvertrag verpflichtenden Charakter, was Widerstände auslösen kann. Schiedsklauseln:
Mit einer Schiedsklausel werden Rechtsstreitigkeiten aus dem Gesellschafterverhältnis einem staatlichen Gericht entzogen und einem Schiedsgericht zur Entscheidung zugeführt (s. Kap. 2.8.2.2). Außerdem kann neben den Gesellschaftsvertrag eine Familienverfassung oder ein Beirat treten. Im Gegensatz zum Gesellschaftsvertrag ist eine Familienverfassung tendenziell unverbindlich. Einem Beirat kann lediglich eine beratende Funktion beigemessen werden oder er kann Kontroll- oder Entscheidungsbefugnisse haben. Gremien wie Beirat, Aufsichtsrat und Familienrat können wichtige Impulse geben, wenn es um die Weiterentwicklung des Familienunternehmens geht. Voraussetzung für ein funktionierendes Gremium ist eine sorgfältige Auswahl der Mitglieder sowie eine klare Definition des Aufgabengebietes und der Befugnisse. Es folgt ein Überblick über gängige Instrumente der Family Governance. 3.1 Deutscher Corporate Governance Codex
Schon lange ist der Begriff der Corporate Governance ein Thema der Unternehmensführung. Unter Corporate Governance wird der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens verstanden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat, die dazu beitragen sollen, dass die Gesellschaft im Unternehmensinteresse geführt wird. Bereits seit 2002 wird der Corporate Governance Kodex jährlich überprüft und ggf. durch die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex angepasst. Die Kodexempfehlungen und -anregungen erlangen Gültigkeit mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, zuletzt am 20. März 2020. Die Regierungskommission besteht aus Vertretern von Vorständen und Aufsichtsräten kapitalmarktorientierter Unternehmen und deren Stakeholdern, darunter auch Vertreter der institutionellen Investoren und der Privatanleger, der Wissenschaft, der Wirtschaftsprüfer und eines Gewerkschaftsbundes. Die Mitglieder der Regierungskommission werden vom Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz berufen, wobei die Regierungskommission Vorschläge unterbreiten kann. Gegliedert ist der Corporate Governance Kodex in folgende Kapitel: Präambel; A. Leitung und Überwachung; B. Besetzung des Vorstands; C. Zusammensetzung des Aufsichtsrats; D. Arbeitsweise des Aufsichtsrats; E. Interessenkonflikte; F. Transparenz und externe Berichterstattung; G. Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Das Werk richtet sich an börsennotierte Gesellschaften und Gesellschaften mit Kapitalmarktzugang im Sinne des § 161 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes. Der Corporate Governance Kodex stellt ab auf die Interessen der Stakeholder Aktionäre, Belegschaft und weiterer, mit dem Unternehmen verbundener Gruppen. Neben der Einhaltung von Vorschriften ist er dem Leitbild des ehrbaren Kaufmanns verpflichtet und enthält daher auch Ausführungen zu ethisch fundiertem, eigenverantwortlichem Verhalten. Der Corporate Governance Kodex zielt auf die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und enthält dazu Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen, die national und international als Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung anerkannt sind. Diese drei Elemente haben unterschiedlichen Regelungscharakter: Grundsätze:
Sie geben wesentliche rechtliche Vorgaben verantwortungsvoller Unternehmensführung wieder und dienen der Information der Anleger und weiterer Stakeholder. Diese gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften sind im Wesentlichen im Aktiengesetz geregelt. Empfehlungen:
Sie enthalten international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung und sind im Text des Corporate Governance Kodex durch die Verwendung des Wortes »soll« gekennzeichnet. Eine Gesellschaft kann hiervon abweichen. Sie ist dann jedoch verpflichtet, dies jährlich offenzulegen und die Abweichungen zu begründen (»comply or explain«). Dies ermöglicht den Gesellschaften, branchen- oder unternehmensspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine gut begründete Abweichung von einer Kodexempfehlung kann im Interesse einer guten Unternehmensführung liegen. Anregungen:
Von Anregungen kann ohne Offenlegung abgewichen werden. Sie sind im Text des Kodex durch den Begriff »sollte« erkennbar. Der Corporate Governance Kodex soll das Vertrauen...


Schenk, Markus
Markus Schenk, RA/StB, ist Counsel bei Ebner Stolz in Stuttgart. Er ist ausgebildeter Coach und berät Unternehmen und Unternehmerfamilien zu den Themen Unternehmensnachfolge und Family Governance.

Markus Schenk

Markus Schenk, RA/StB, ist Counsel bei Ebner Stolz in Stuttgart. Er ist ausgebildeter Coach und berät Unternehmen und Unternehmerfamilien zu den Themen Unternehmensnachfolge und Family Governance.


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