Schubert | Kaiser Leo II. | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 176 Seiten

Schubert Kaiser Leo II.


1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-7578-5559-8
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

E-Book, Deutsch, 176 Seiten

ISBN: 978-3-7578-5559-8
Verlag: BoD - Books on Demand
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Bernd Schubert Braunstraße 37 87700 Memmingen Bundeskanzleramt Klinikum Memmingen Polizei Memmingen Sehr geehrte Damen und Herren, wer räumt mir die Ruhestörer draußen an der Braunstraße weg? Es ist 00:46 Uhr und ich kann nicht schlafen. Die Ruhestörer sind mit Absicht laut. Die Ruhestörer wollen dass man nachts nicht schläft.Es ist furchtbar in der Braunstraße in Memmigen zu wohnen. Ich habe mich heute wunderbar mit einer älteren Frau (Freundin von Anton Deyringer Raiffeisen Volksbank) im UNO unterhalten. Nun komme ich nach Hause und man lässt mich nicht schlafen. Den Anwohnern an der Braunstraße ist das egal. Mir nicht. Wo ist die Ordnung?

Kaiser Leo II: Raiffeisenbank Volksbank 15 Filialen im Unterallgäu Farben Baeuerle GmbH & Co. KG Industriekaufmann Eigenes Taxiunternehmen 2006 und 2007 Buchautor seit 2012 www.chefautor.com

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Soweit so gut. Worum es mir ging musste ja der höchste Richter von Memmingen wissen. Ich schrieb ihm ja, dass der Richter vom Amtsgericht sowie die drei Richter vom Landgericht gegen meine damals noch aussichtsreiche Zukunft entschieden haben und dass mir die Folgen der Betreuungserteilung geschadet haben. Außerdem steckt man ein Gerichtsurteil, mit dem man nicht einverstanden ist, nicht einfach so weg. Es trifft einen wie ein Blitz. Die ganzen Erwartungen, die man im Leben hat, brechen zusammen. Es herrschte plötzlich Stillstand bei mir und ich stand vor einem Trümmerhaufen. Über dies, also den Kernpunkt der Sache, verlor der gute Präsident des Landgerichts aber kein Wort. Ich verabschiedete mich nach diesem kurzen Gespräch vom Professor und verbrachte einige Zeit in der Stadt. Ich brauchte nicht lange, um festzustellen, dass meine Nerven jetzt blank waren. Aber nicht nur, weil jetzt erst mal Schluss war mit der Schadensersatzklage, nein auch weil ich keine Ruhe mehr fand, da ich von den Mietern die über mir wohnten, Tag und Nacht gestört wurde. Ich wollte also einen Arzt aufsuchen, einen Psychiater. Und da man in Memmingen keine große Auswahl an Psychiatern hat, ging ich wieder zum selben, den ich ein Jahr zuvor hatte. Dieser schickte mich, ohne mich groß zu beachten, gleich wieder weg. Er meinte nur, er könne mich nicht als Patient aufnehmen. Ich befand mich ja in der Stadt, in der meine Eltern wohnten, also ging ich, ohne eine andere Möglichkeit zu haben, zu ihnen. Ich war ein Jahr nicht mehr bei ihnen. Jetzt brach der Boden unter meinen Füßen ein. Meine Eltern wollten bei einer Tasse Kaffee gar nicht erst hören, was ich ihnen zu sagen hatte, denn sie 62 verschwanden nach einiger Zeit im 1. Stock meines Elternhauses. Dann läutete es an der Haustür und mein Vater öffnete. Ich saß noch im Esszimmer bei meiner Tasse Kaffee. Es traten zwei nicht uniformierte Polizeibeamte ins Ess- und Wohnzimmer ein und sagten mir in unhöflicher Art: „Sie müssen jetzt mitkommen. Wir müssen Sie ins Krankenhaus fahren.“ Zu dem Zeitpunkt war ich allseits orientiert, weder der Präsident vom Landgericht, mit dem ich vorher noch sprach, noch der Psychiater, bei dem ich eben noch war, stellten fest, dass ich behandlungsbedürftig war. Ich ließ mir nichts Außergewöhnliches Zuschulden kommen. Außer, dass ich einmal ein Auto, in der Stadt wo ich wohnte mit Handzeichen angehalten hatte, um über die Straße zu kommen. Es war eine vielbefahrene Straße und man kam absolut nicht über die Straße. Mir fällte gerade ein, dass ich dieses, also dass mich kein einziger Autofahrer über die Straße gehen hat lassen, einem Polizeibeamten in Illertissen sagte. Das war aber nicht der einzige Grund warum ich bei der Polizei meines Wohnortes war. Ich sagte dem Polizisten auch, dass ich gerne hätte, dass in der Straße, in der ich wohne, die Raser einmal geblitzt werden sollen. Das kümmerte den Polizeibeamten nicht. Er sagte zu mir, ich solle eine weit entfernte Ampel benutzen. Diesen Polizisten kann ich aber noch verstehen. Nur, dass dieses Vorgehen von mir ein Grund für eine Zwangskrankenhauseinweisung war, verstand ich nicht. Den eben genannten Einlieferungsgrund erfuhr ich später von meinem Vater, der pensionierter Polizeibeamter in Memmingen ist. Die etwas unpassende Art, so über die Straße zu gehen ist, aber bei weitem nicht strafbar, denn andere haben so etwas auch schon einmal gemacht. Diejenigen sind dann auch nicht gleich polizeilich oder gerichtlich bestraft worden. Im richterlichen Beschluss für den Krankenhausaufenthalt stand nichts von der Aktion. Stattdessen wurde im Schreiben aufgeführt, dass ich mich in meiner Ruhe gestört gefühlt hatte. Zum Verständnis und wie am Anfang des Buches schon erwähnt: 63 Ich suchte einige Male Hilfe bei der Polizei wegen der ständigen Ruhestörung durch meine Nachbarn. Infolgedessen, dass ich keinen Zeugen dafür hatte, wertete die Polizei das als behandlungsbedürftig und sie leitete dann auch weitere Schritte ein. Kapitel 4 Das Problem der Zwangskrankenhauseinweisung Ein Mieter, der über mir wohnte, ließ mich nachts nicht schlafen. Ich setzte mich zur Wehr, indem ich dem Mieter selbst sagte, er solle nachts leise sein. Das brachte nichts. Dann ließ ich Polizei ins Haus kommen, das brachte ebenfalls nichts, denn zu der Zeit als die Polizei da war, war der Ruhestörer leise. Der nächste Schritt war ein Telefonat mit der Hausverwaltung. Das Ergebnis war: es kümmerte sich niemand darum. Ich schickte der Hausverwaltung noch ein Fax, aber ich bekam keine Antwort. Ich war machtlos gegen die nächtliche Ruhestörung. Dadurch, dass ich nachts nicht mehr schlafen konnte, war ich jetzt tagsüber total fertig. Ich musste meinen Arbeitsplatz als Taxifahrer aufgeben. In meiner Wohnung hielt ich es wegen des Mieters über mir nicht mehr aus, so dass ich mich um eine andere Wohnung bemühte. Ich suchte in der Stadt in der ich wohnte, aber ohne einen Arbeitsplatz bekam ich keine Wohnung. In anderen Städten suchte ich auch, aber ich bekam überall eine Absage. Bei der Polizei ließ ich nicht locker. Ich meldete mich immer wieder bei der Polizei. Ich fragte, ob sie denn gegen die 64 Ruhestörung nichts machen könnten. Als Antwort bekam ich: „Gehen Sie in ein Hotel oder ins Krankenhaus.“ Mir wurde noch der Tipp gegeben, ich solle das Landratsamt deswegen anschreiben. Ich bekam keine Antwort. Nun fragte ich noch bei der Polizei nach, in der Stadt, in der ich zuvor gewohnt hatte, was ich gegen die Ruhestörung machen kann. Ich bekam keine weiterbringende Antwort. Dann fuhr ich zur Polizei nach München, um dort Hilfe zu bekommen. Sie sagten, sie seien dafür nicht zuständig. Ich war durch den Schlaf, der mir nun schon seit langer Zeit nachts fehlte, in sehr schlechter Verfassung. Zwei Polizisten holten mich von zu Hause ab und fuhren mich in Krankenhaus. Ich bekam Freiheitsentzug für ca. zwei Monate. Was ich gebraucht hätte, wäre eine Hilfe gewesen, wie ich gegen den ruhestörenden Mieter hätte vorgehen können. Statt dem Mieter über mir wurde ich bestraft und zwar durch eine Zwangskrankenhauseinweisung. Wenn ich oder jemand anders aber dann gerechtfertigt oder ungerechtfertigt im Krankenhaus ist oder für eine Betreuung zu einem Gutachten erscheinen soll, darf man als Betroffener nicht benachteiligt werden. Jemand, der sich im Krankenhaus befindet oder gerade beim Gutachten sitzt, wird schlecht dargestellt, obwohl er schon viel in seinem Leben gemacht hat. Das was jemand schon in der Vergangenheit gekonnt hat, muss ja gefördert werden. Es kann doch jemand nicht einfach schlecht in einem Gutachten bewertet werden oder wenn er im Krankenhaus sitzt, je nach Lust und Laune der Ärzte als vollkommender Idiot abgestempelt werden. Sofort muss etwas für seine Genesung getan werden. Es müssen Übungen stattfinden, die für die bestimmte Person gut sind. Ärzte müssen davon weg kommen, 65 Patienten als total unfähig darzustellen. Ich spreche aus Erfahrung, da ich drei Mal einen Krankenhausaufenthalt mitgemacht habe und einige Male zu einem Gutachten kommen musste. Was die Schulen im früheren Leben des Einzelnen falsch gemacht haben, müssen Ärzte wieder hinbiegen. Der Einzelne muss vor allem in den Bereichen, in den er gut ist, gestärkt werden. Wenn z. B. das Rechnen oder das Aufsätze schreiben, es kann ja auch nur ein Bericht über etwas Erlebtes sein, bei demjenigen Kranken, der zu behandeln ist, eine Besserung herbeiführt, so muss es dem Patienten möglich gemacht werden, dieses zu üben. Dauernd muss der Mensch an sich arbeiten, sonst wird er schwach. Der Patient muss Übungen aller Art machen – dann kommt er weiter, die Ärzte wissen es, nur ist es ihnen ziemlich egal und so muss ein Patient lange Zeit im Krankenhaus absitzen. In meinem Fall bekam ich ja zum Krankenhausaufenthalt auch zusätzlich eine Betreuung erteilt. Für diese Betreuung musste ein Gutachten vorher erstellt werden. Das Gutachten, das ich dann von meinem Rechtsanwalt zugeschickt bekommen habe, beinhaltete fürchterlichste Dinge. Als Betroffener ist man bedrückt, wenn man so etwas liest. Die harten Anschuldigungen machen einen fertig. Es muss sehr viel Zeit vergehen, bis man über das geschriebene der Gutachter hinwegkommt. Aber das ist ja von den Ärzten, die das Gutachten erstellen, so gewollt. Das erreichen sie mit den Gutachten, die so geschrieben sind, dass sie nur dem eigenen Vorteil dienen, dass der Betroffene nach dem lesen seines Gutachtens sozusagen vor Scham zusammengekauert in der Ecke sitzt. „Glauben Sie noch an das Gute im Menschen?“ – hat einmal ein Politiker in einer Talkshow gesagt. Das trifft hier auch zu. Wenn ich die vier oder fünf Gutachten sehe, die über mich geschrieben wurden, muss ich ganz klar sagen: Nein, ich glaube nicht an das Gute der Gutachter. Man kann ja deutlich erkennen, dass sich 66 meine Betreuung über einen sehr langen Zeitraum erstreckte, gleich sieben Jahre. Und auch ich, wie alle anderen Mitmenschen auch, bin und war verbesserungsfähig. Muss ein Betroffener, nachdem eine Betreuung für den Betroffenen nichts brachte, erneut ins Krankenhaus, so müssen dem Patienten Hilfen gegeben werden, so dass der Patient seinen Krankenhausaufenthalt so...



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