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Schwarz / Pahlke

Kommentar zur AO und FGO - steuerliches Verfahrensrecht


Abgabenordnung (AO) und Finanzgerichtsordnung (FGO) Online

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Zahlreiche Steuerrechtsänderungen, Anforderungen an Datenschutz und Modernisierung der Verfahren erhöhen die Komplexität und Unübersichtlichkeit auch in der AO und FGO. Die Zahl der Rechtsbehelfe und finanzgerichtlichen Verfahren steigt. Praxisnahe Informationen zum steuerlichen Verfahrensrecht erlangen vor diesem Hintergrund eine immer größere Bedeutung. Mit dem "Schwarz/Pahlke/Keß" erhalten Sie eine qualifizierte und praxisorientierte Unterstützung zu verfahrensrechtlichen Fragen und zum Steuerstrafrecht selbst in Zeiten von Digitalisierung und DSGVO.

So reduzieren Sie unnötige Verfahrenskosten, verkürzen die Verfahrensdauer und vermeiden Fehler im Umgang mit Mandanten, Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

Top-Aktuell unter Beobachtung etwa von:

- Änderungen durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 werden bei § 208 AO (Steuerfahndung, Zollfahndung) berücksichtigt.
- Das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016 (680) vom 20.11.2019 ist ebenso berücksichtigt wie bei § 93 AO der neue Abs. 8a zum Kontenabruf.
- Die Kommentierung zu §§ 2, 5, 7, 19, 20 EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) berücksichtigt die ab 1.1.2020 gültigen Änderungen durch das Gesetz vom 21.12.2019 zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen.
- Kommentierung zur Neuregelung des Datenschutzes im steuerlichen Verfahrensrecht ab 25.05.2018 als Erstkommentierung
- Aber auch z.B. §§ 70, 71, 73, 75 AO zur Haftung
- §§ 285 - 307 Vollstreckung in Sachen
- § 33 FGO zur Zulässigkeit des Rechtswegs

Inhalte

- Vollständige Kommentierung sämtlicher AO-Vorschriften u.a. auch zum Steuerstrafrecht und Bußgeldrecht
- Vollständige Kommentierung der gesamten Finanzgerichtsordnung
- Erläuterungen zum Gesetz über die Finanzverwaltung, Verwaltungszustellungsgesetz und zum EU-Amtshilfegesetz und dem FVG
- Überblick über die neuen Verpflichtungen und Konsequenzen bei Verletzung von Obliegenheiten in der steuerlichen Praxis

Neben den Mit-Herausgebern Richter am BFH a.D. Dr. Armin Pahlke und Richter am FG Dr. Thomas Keß kommentieren weitere renommierte Experten für Sie AO und FGO u.a.:

Dr. Ulf-Christian Dißars, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dr. Ulrich Dürr, Richter am Bundesfinanzhof a.D.
Dr. Gülsen Erkis, Oberregierungsrätin
Prof. Dr. Gerrit Frotscher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Marion Frotscher, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, M.I.Tax
Dr. Reiner Fu, Richter am Finanzgericht
Dr. Hans-Joachim Horn, Vorsitzender Richter am FG
Dr. Matthias Gehm, Rechtsassessor
Dr. Andrea Kämper, Rechtsanwältin
Martin Klaproth, Regierungsdirektor
Holger Kordt, Leitender Ministerialrat
Prof. Dr. Alexander Kratzsch
Fabian Kraus
Thomas Krüger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Bettina Mahlzahn, Oberregierungsrätin
Prof. Dr. Christian Möller, LL.M. (Taxation), Steuerberater
Dr. Michael Myßen, Ministerialrat
Dr. Sonja Nikolaus, Staatsanwältin
André Ossinger, Richter am FG
Frank Schmitz, Regierungsdirektor
Dr. Zacharias-Alexis Schneider, LL.B, LL.M., Rechtsanwalt
Dr. Enno Starke, Rechtsanwalt
Christian Volquardsen
Dr. Karsten Webel, LL.M., Regierungsdirektor
Prof. Dr. Annette Wöhner, Fachhochschule des Bundes

Rechtssicherheit und Kontinuität bei der Kommentierung - kombiniert mit Innovation und Effizienz eines Online-Kommentars für das steuerliche Verfahrensrecht: Angehörige der steuerberatenden Berufe profitieren von aktuellen Kommentierungen, nutzerfreundlichen Such- und Trefferfunktionen, der direkten Verlinkung auf Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gesetzestexte und Querverweise sowie passenden Arbeitshilfen.

Das Anlegen von elektronischen Notizen und Markierungen, aber vor allem auch der Ausdruck und die Übernahme von Texten in die Datenverarbeitung gewährleisten ein effizientes Arbeiten mit dem AO/FGO Praxis-Kommentar Online von Schwarz/Pahlke/Keß.

Unser Tipp: Dieser und viele weitere Kommentare sind im Haufe Steuer Office integriert.
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Weitere Infos & Material


- Vergehen sind nach § 12 Abs. 2 StGB Straftaten, bei denen der gesetzliche Strafrahmen (s. Rz. 76) eine geringere Freiheitsstrafe als bei den Verbrechen oder nur eine Geldstrafe ermöglicht.
Gehört zum Straftatbestand als Tatbestandsmerkmal der Eintritt eines Taterfolgs (s. 28 Rz. 13), so werden diese Taten als Erfolgsdelikte bezeichnet. Sieht dagegen der Straftatbestand den Eintritt eines Taterfolgs nicht vor, sondern wird allein schon die Vornahme der Tathandlung gesetzlich unter Strafe gestellt, so werden diese Taten als Tätigkeitsdelikte bezeichnet (z.B. der Subventionsbetrug - § 264 StGB). Straftaten sind auch nach der Person des Täters.
. mehr lesen Sie im "Kommentar zur Abgabenordnung"


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