Seefelder | Betriebserwerb durch Auffanggesellschaft | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band Band 1, 107 Seiten

Reihe: Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensnachfolge

Seefelder Betriebserwerb durch Auffanggesellschaft

Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensnachfolge Band 1

E-Book, Deutsch, Band Band 1, 107 Seiten

Reihe: Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensnachfolge

ISBN: 978-3-95554-325-9
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Kauf eines Unternehmens aus der Insolvenzmasse
Betriebsübergang
Musterverträge

Wird ein Unternehmen insolvent und droht dadurch die Zerschlagung des Betriebs wird dieser bei kleineren und mittleren Unternehmen oftmals an eine Auffanggesellschaft veräußert, die aus dem Lager der Alteigentümer gebildet wird. Die Rettung des Betriebs mit dieser Methode ist einfacher als eine Sanierung im Insolvenzplanverfahren und geht schneller und der Betrieb muss nicht in der Insolvenz auf möglicherweise längere Zeit fortgeführt werden.

Wenn der Betrieb vom Insolvenzverwalter aus einem eröffneten Insolvenzverfahren erworben wird erfolgt eine Zäsur, wonach die Ansprüche der Mitarbeiter bis zur Insolvenzeröffnung nach Insolvenzrecht und erst danach nach § 613a BGB behandelt werden, sodass der Betriebserwerber nicht mit diesbezüglichen Altlasten belastet wird.
Hinzu kommt, dass vor einer Betriebsveräußerung wegen der Besonderheiten des insolvenzrechtlichen Arbeitsrechts eine leichtere und schnellere Umsetzung eines Erwerberkonzepts möglich ist, beispielsweise durch Verkleinerung des Betriebs, sodass angeschlagene Betriebe erst über die Möglichkeiten des Insolvenzrechts lebensfähig gemacht werden können.

Das Buch beinhaltet Beispiele, Tipps und Checklisten und ein Muster für eine solche Betriebsveräußerung. Es richtet sich insbesondere an Unternehmer, Unternehmensgründer, Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.
Seefelder Betriebserwerb durch Auffanggesellschaft jetzt bestellen!

Zielgruppe


Unternehmer, Unternehmensgründer, Geschäftsführer, Unternehmensberater. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Führungskräfte aus den Bereichen M & A, Fachanwälte für Steuerrecht.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsverzeichnis
Der Autor. V
Vorwort. VII
Abkürzungsverzeichnis. XIII
1. Einführung. 1
1.1 Eine Krise kommt bestimmt. 1
1.2 Bedeutung von personalisierten Unternehmen. 2
1.3 Unternehmen im Generationenverbund. 3
1.4 Insolvenz bedeutet meist Zerschlagung. 4
1.5 Die zweite Chance. 5
1.5.1 Die gewachsene Struktur bleibt erhalten. 5
1.5.2 Notwendig: Fehleranalyse für das bisherige Scheitern. 6
1.5.3 Sichtweise der Mitarbeiter. 7
1.6 Definition Auffanggesellschaft. 8
1.6.1 Erwerb zum Ausschlachten. 8
1.6.2 Transfergesellschaft/Qualifizierungsgesellschaft. 9
1.6.3 Auffanggesellschaft im engeren Sinne. 10
1.7 Betriebserwerb durch die Auffanggesellschaft. 12
1.7.1 Voraussetzungen. 12
1.7.2 übertragende Sanierung. 13
1.7.3 Alternative: Sanierung im Insolvenzplanverfahren. 14
1.7.4 Sonderfall: Betriebsübertragung zur Vermeidung
einer Insolvenz. 15
1.8 Neustrukturierung bei Inhabern und Unternehmensführung. 16
1.8.1 Insolventer Einzelunternehmer oder Personengesellschafter. 17
1.8.2 Insolvente Einpersonen- oder Mehrpersonengesellschaft. 17
1.8.3 Gesellschafterstrukturen einer Auffanggesellschaft. 18
1.9 Überlegungen eines Investors in der Krise des Unternehmens. 19
1.9.1 Reduzierte Planungssicherheit. 19
1.9.2 Erschwerung der Investition durch risikoadäquate
Investitionsrechnung. 20
1.9.3 Trennung der Risiken durch Auffanggesellschaft. 22
2. Der Übergang der Arbeitsverhältnisse gemäß § 613a BGB auf einen
neuen Rechtsträger. 25
2.1 Überblick. 25
2.2 Betrieb, Betriebsteil, Betriebsübergang. 26
2.3 Übergang der Arbeitsverhältnisse. 28
2.4 Haftung des Erwerbers. 28
2.5 Übergang der kollektivrechtlichen Vereinbarungen. 28
2.6 Zuordnung der Arbeitsverhältnisse. 29
2.7 Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer. 29
2.8 Kündigungsverbot wegen des Betriebsübergangs. 30
2.9 § 613a BGB beim Erwerb eines Betriebs aus der Insolvenz. 31
2.9.1 Grundsatz. 31
2.9.2 Betriebsübernahme nach der Eröffnung
des Insolvenzverfahrens. 32
2.9.3 Verbindlichkeiten seit Insolvenzeröffnung. 32
2.9.4 Offene Urlaubsansprüche. 33
2.9.5 Betriebliche Altersversorgung. 33
3. Sanierung im Insolvenzplanverfahren versus Auffanggesellschaft. 34
3.1 Nachteil: erhöhtes Haftungsrisiko der die Sanierung
fördernden Unternehmen. 34
3.2 Nachteil: langfristig bleibender Imageschaden des sanierten
Unternehmens. 37
3.3 Vorteil: steuerlicher Verlustvortrag. 39
3.4 Vorteil: geringere Transaktionskosten. 40
4. Pflichten des Insolvenzverwalters. 42
4.1 Formeller Ablauf der Insolvenzverwaltung bis zur
Übertragung des Betriebs. 42
4.1.1 Die vorläufige Insolvenzverwaltung. 42
4.1.2 Vorläufiger Gläubigerausschuss. 43
4.1.3 Insolvenzeröffnung. 44
4.1.4 Gläubigerausschuss. 45
4.2 Pflichten und Maßnahmen der Insolvenzverwaltung
nach Verfahrenseröffnung. 45
4.2.1 Erstellung eines Masse- und Gläubigerverzeichnisses und
einer Vermögensübersicht. 45
4.2.2 Der Erhalt des betriebsnotwendigen Vermögens. 46
4.2.3 Die Abwicklung der laufenden Geschäfte. 47
4.2.4 Die weitere Finanzierung des Unternehmens. 48
4.2.5 Personalmaßnahmen. 48
4.2.6 Betriebsstilllegungen. 49
4.2.7 Weitere betriebswirtschaftliche Maßnahmen. 49
4.2.8 Buchhaltung, Bilanzierung und steuerliche Pflichten. 49
4.3 Pflicht zur bestmöglichen Verwertung der Insolvenzmasse. 50
4.4 Kein Anspruch auf Erwerb des Betriebs durch
eine Auffanggesellschaft. 51
4.5 Letter of Intent oder Vorvertrag mit dem Insolvenzverwalter. 53
4.5.1 Letter of Intent. 54
4.5.2 Vorvertrag. 57
5. Hindernisse für die Veräußerbarkeit eines Betriebs. 58
5.1 Überblick. 58
5.2 Anfechtbarkeit von Hindernissen nach den §§ 129 ff. InsO. 58
5.3 Nicht anfechtbare Hindernisse. 59
5.3.1 Einbindung eines Geschäftsbereichs in eine
Unternehmensgruppe. 59
5.3.2 Betriebsaufspaltung. 61
5.3.3 Einbindung einer Stiftung. 62
5.4 Informationslage. 62
5.5 Informationsbeschaffung durch den Insolvenzverwalter. 63
5.5.1 Organschaftliche Bestellung des Geschäftsführers und
dienstvertragliche Anstellung. 63
5.5.2 Auskunftspflichten während des Eröffnungsverfahrens. 64
5.5.3 Auskunftspflichten während des eröffneten Verfahrens. 64
5.5.4 Kein Verweigerungsrecht. 65
6. Die Regelungen im Kaufvertrag zum Betriebserwerb. 66
6.1 Keine Gewährleistung bei einem Erwerb aus der Insolvenz. 66
6.2 Übernahme der Assets. 66
6.3 Übernahme von Verträgen. 67
6.3.1 Generelles Konzept. 67
6.3.2 Vertragsübernahme im Konkreten. 67
7. Vertragsmuster. 69
7.1 Betriebskauf durch Auffanggesellschaft. 69
7.2 Information der Arbeitnehmer zum Widerspruchsrecht. 82
Bestellformular. 85
Stichwortverzeichnis. 91


Vorwort
Nur selten kommen langjährig bestehende Unternehmen nicht in die Krise. Manchmal wird die Krise rechtzeitig erkannt und das Unternehmen lässt sich wieder auf Erfolgskurs bringen. Aber oftmals ist die Krise so massiv, dass der Zusammenbruch des Unternehmens und dadurch seine Zerschlagung droht. Hier stellt sich schnell die Frage nach der zweiten Chance.
Das Insolvenzrecht bietet hierfür zwei grundsätzliche Modelle für den Erhalt von Betrieben an, nämlich die Sanierung des Rechtsträgers im Insolvenzplanverfahren oder die Übertragung des Betriebs auf eine Auffanggesellschaft. Voraussetzung in beiden Modellen ist, dass der Betrieb eine positive Fortsetzungsprognose hat.
Beide Modelle haben unterschiedliche Vor- und Nachteile. Bei kleineren und mittleren Unternehmen neigen die Insolvenzverwalter eher zu einer Betriebsveräußerung an eine Auffanggesellschaft. Das ist einfacher und geht schneller und der Betrieb muss nicht in der Insolvenz auf möglicherweise längere Zeit fortgeführt werden. Aus der Sicht der Insolvenzverwaltung ist die Veräußerung des Betriebs ein typischer Vorgang im Rahmen der Liquidation durch Verkauf aller Vermögensgegenstände. Im Hinblick auf den Betrieb werden nicht die einzelnen Vermögensanteile isoliert veräußert, sondern es wird der Betrieb als Ganzes als organisatorische Einheit mit allem, was dazu gehört, veräußert.
Als Erwerber steht hier meist eine Auffanggesellschaft zur Verfügung, die aus dem Lager der Alteigentümer zum Zwecke des Betriebserwerbs gebildet wird. Die Inhaber der Auffanggesellschaft sind in der Regel eingehend mit dem Betrieb vertraut und haben dort oftmals selbst mitgearbeitet. Sie haben daher einen erheblichen Informationsvorsprung gegenüber einem etwaigen anderen Erwerbsinteressenten.
Da aber der Insolvenzverwalter die besten Ergebnisse für die Insolvenzmasse zu erzielen hat, kann es sein, dass der Betrieb nicht an diese Auffanggesellschaft, sondern an einen Dritten, womöglich an einen Konkurrenten veräußert wird. Die Rettung eines Betriebs für die Alteigentümer durch Erwerb über eine Auffanggesellschaft sollte daher zur Verminderung dieses Risikos gut vorbereitet sein.
Grundsätzlich haftet ein Betriebserwerber für alle rückständigen Verbindlichkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Wenn der Betrieb jedoch vom Insolvenzverwalter aus einem eröffneten Insolvenzverfahren erworben wird erfolgt eine Zäsur, wonach die Ansprüche der Mitarbeiter bis zur Insolvenzeröffnung nach Insolvenzrecht behandelt werden, sodass der Betriebserwerber nicht mit diesbezüglichen Altlasten belastet
wird.
Hinzu kommt, dass vor einer Betriebsveräußerung wegen der Besonderheiten des
insolvenzrechtlichen Arbeitsrechts eine leichtere und schnellere Umsetzung eines
Erwerberkonzepts, beispielsweise zur Verkleinerung des Betriebs, möglich ist.
Das Buch beinhaltet Beispiele, Tipps und Checklisten und einen Mustervertrag für
den Erwerb eines Bauunternehmens vom Insolvenzverwalter einschließlich des
Einstiegs der Auffanggesellschaft in die laufenden Bauverträge. Es richtet sich insbesondere
an Unternehmer, Unternehmensgründer, Geschäftsführer, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.
Herrsching, im Dezember 2020 Günter Seefelder


Seefelder, Günter
Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH München) berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20jähriger Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management & Strategy in München in die Unternehmensberatung. Er hat das Unternehmen der nächsten Familiengeneration übergeben und ist wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig. Dazu gehört auch die Beratung von Kanzleien bei der Kanzleiführung einschließlich ihrer strategischen Ausrichtung.


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