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E-Book, Deutsch, Band Band 6, 139 Seiten

Reihe: Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht

Seefelder Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht Band 6

E-Book, Deutsch, Band Band 6, 139 Seiten

Reihe: Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht

ISBN: 978-3-95554-525-3
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Überblick über die OHG mit Mustervorlagen für Gründung und Beschlussfassung
Die OHG ist die klassische Grundform für eine gewerbliche Personengesellschaft. Rechtlich beruht die OHG auf der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die im HGB für den Betrieb eines Handelsgewerbes näher konzipiert ist. Die OHG ist ihrerseits rechtliche Grundlage für die Kommanditgesellschaft und damit auch für die GmbH & Co. KG.

Gut geeignet ist die OHG als Familiengesellschaft. Im Hinblick auf die persönliche Haftung aller Gesellschafter verbindet die OHG die Gesellschafter schicksalshaft, da jeder Gesellschafter auch für die fehlerhafte Geschäftsführung eines anderen OHG-Gesellschafters mit seinem gesamten Vermögen, also auch mit seinem Privatvermögen einzustehen hat. Die Regelungen des HGB für die OHG legen die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen. Eine detaillierte Fassung des Gesellschaftsvertrags ist dringend zu empfehlen, zumal das Recht der OHG viel Freiraum für individuelle Regelungen lässt.

Das Buch stellt dar, welche Vorteile und Nachteile die Rechtsform der OHG gegenüber anderen Rechtsformen hat. Es gibt einen Überblick über die rechtlichen Strukturen der OHG und zeigt die steuerlichen Unterschiede zu den Körperschaften auf.

Dieses Buch beinhaltet Beispiele, Tipps und Muster für Gesellschaftsverträge. Es richtet sich insbesondere an Unternehmer, Unternehmensgründer, Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.
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Zielgruppe


Unternehmer, Unternehmensgründer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsverzeichnis
Der Autor. V
Vorwort. VII
Abkürzungsverzeichnis. XV
1. Überblick. 1
1.1 Einführung. 1
1.2 Rechtsgrundlagen. 2
1.3 Verwendung der OHG als partnerschaftliche Gesellschaft. 3
1.4 Statistik zur Verwendung der Rechtsform der OHG. 4
1.5 Entscheidungskriterien für die Wahl der Rechtsform. 7
1.5.1 Grundsätzliche Überlegungen. 7
1.5.2 Personengesellschaft oder Körperschaft. 7
1.5.3 Persönliche Haftung. 8
1.5.4 Flexibilität zur Verwendung spezieller Regelungen. 8
1.5.5 Versorgung mit Unternehmenskapital. 8
1.6 Steuer- und Kostenbelastung. 9
1.6.1 Steuerbelastung bei den Körperschaften. 9
1.6.1.1 Die Körperschaft als Steuersubjekt. 10
1.6.1.2 Höhe der Steuerpflicht der Körperschaft. 10
1.6.1.3 Steuerpflicht auf zwei Ebenen. 10
1.6.1.4 Steuerpflicht der Gesellschafter. 11
1.6.1.5 Steuerliche Verlustberücksichtigung beim
Gesellschafter. 11
1.6.2 Steuerbelastung bei den Personengesellschaften. 11
1.6.3 Weitere Kostenbelastungen. 12
1.7 Vor- und Nachteile gegenüber anderen Rechtsformen. 12
1.7.1 Vor- und Nachteile gegenüber einem Einzelunternehmen. 12
1.7.2 Vor- und Nachteile gegenüber einer GbR. 15
1.7.3 Vor- und Nachteile gegenüber einer GmbH. 16
1.7.4 Vor- und Nachteile gegenüber einer KG oder GmbH & Co. KG. 18
1.7.5 Vor- und Nachteile gegenüber einer AG. 18
1.8 Angaben auf den Geschäftsbriefen. 19
1.8.1 Notwendige Angaben nach dem HGB. 19
1.8.2 Notwendige Angaben nach dem Umsatzsteuerrecht. 20
2. Die Errichtung der OHG. 21
2.1 Gründung, Form. 21
2.2 Beginn. 21
2.3 Firma. 22
2.4 Gegenstand. 22
2.5 Sitz. 23
2.6 Gesellschafter. 23
2.7 Beiträge der Gesellschafter. 23
2.8 Geschäftsführung. 24
2.9 Vertretung. 26
2.10 Gewinn- und Verlustbeteiligung. 26
2.10.1 Gesetzliche Regelung. 26
2.10.2 Abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag. 27
2.11 Gesellschafterkonten. 31
2.11.1 Kapitalkonto, Kapitalanteil. 32
2.11.2 Verlustkonto. 32
2.11.3 Rücklagenkonto. 32
2.11.4 Privatkonto. 33
2.12 Entnahmen. 33
2.12.1 Die gesetzliche Regelung. 33
2.12.2 Entnahmen für die zu zahlenden Steuern. 33
2.13 Änderungen. 34
3. Geschäftsführung und Vertretung. 35
3.1 Geschäftsführung – Befugnis und Pflicht. 35
3.2 Umfang der Geschäftsführungsbefugnis. 35
3.3 Umfang der Vertretungsmacht. 36
3.4 Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis. 37
3.5 Entziehung der Vertretungsmacht. 38
3.6 Bestellung von Prokuristen. 38
3.7 Aufwendungsersatz. 39
3.8 Wettbewerbsverbot. 40
3.8.1 Wettbewerbsverbot des Gesellschafters. 40
3.8.2 Verletzung des Wettbewerbsverbots. 41
3.8.3 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. 42
4. Kontrollrechte der Gesellschafter. 44
4.1 Informationsrecht des nicht geschäftsführenden Gesellschafters. 44
4.2 Informationsrechte bei beschränkenden Vereinbarungen. 45
5. Beschlussfassung. 46
5.1 Beschlussfassung der bei der Beschlussfassung berufenen
Gesellschafter. 46
5.1.1 Beschlussfassung sämtlicher Gesellschafter. 46
5.1.2 Beschlussfassung der geschäftsführenden Gesellschafter. 46
5.1.3 Beschlussfassung der übrigen Gesellschafter. 47
5.2 Mehrheitsbeschlüsse. 47
5.2.1 Quorum. 47
5.2.2 Weitere Regelungen zu den Abstimmungen. 49
5.3 Eingriff in den Kernbereich. 49
5.4 Fehlerhafte Stimmabgabe. 51
6. Actio pro socio. 53
7. Wechsel von Gesellschaftern. 55
7.1 Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen. 55
7.2 Anwachsung. 55
7.3 Eintritt von Gesellschaftern. 55
7.4 Vereinigung aller Anteile. 56
8. Haftung, Vollstreckung, Prozessführung. 57
8.1 Haftung. 57
8.2 Einwendungen des Gesellschafters. 58
8.3 Haftung für Altverbindlichkeiten. 59
8.4 Haftung für deliktisches Handeln des geschäftsführenden
Gesellschafters. 59
8.5 Vollstreckung in Gesamthandsvermögen. 60
8.6 Pfändung. 60
8.7 Sonstiges. 61
8.8 Insolvenzreife der OHG. 61
8.8.1 Insolvenzreife bei einer OHG mit einer natürlichen Person. 61
8.8.2 Insolvenzreife bei einer OHG ohne eine natürliche Person. 61
8.9 Fortsetzung der Gesellschaft nach Insolvenz. 63
9. Auflösung, Ausscheiden eines Gesellschafters. 64
9.1 Auflösung der Gesellschaft – Überblick. 64
9.1.1 Auflösungsgründe. 64
9.1.2 Weitere Auflösungsgründe. 64
9.2 Auflösung durch gerichtliche Entscheidung. 64
9.2.1 Gesetzliche Regelung. 64
9.2.2 Folge der Auflösung. 66
9.2.2.1 Änderung des Zwecks der Gesellschaft. 66
9.2.2.2 Verjährungsfristen für die Gesellschafterhaftung. 66
9.3 Ausscheiden eines Gesellschafters. 67
9.3.1 Gründe für das Ausscheiden. 67
9.3.2 Pflichten des Gesellschafters bei Ausscheiden. 67
9.3.3 Begrenzung der Nachhaftung bei Ausscheiden. 67
9.4 Ausschließung eines Gesellschafters. 69
9.4.1 Überblick. 69
9.4.2 Wichtiger Grund. 69
9.4.3 Ausschließungsklage. 71
9.5 Tod eines Gesellschafters. 71
9.5.1 Fortsetzungsklausel. 72
9.5.1.1 Gesetzliche Regelung. 72
9.5.1.2 Fortsetzungsklausel. 72
9.5.2 Einfache Nachfolgeklausel. 74
9.5.3 Qualifizierte Nachfolgeklausel. 74
9.5.4 Eintrittsklausel. 75
9.6 Auseinandersetzungsbilanz. 75
9.7 Abfindung. 76
9.7.1 Buchwertklauseln. 77
9.7.2 Bewertung nach dem Ertragswert. 78
9.7.2.1 Unternehmenswert = Barwert der Nettozuflüsse an
die Unternehmenseigner. 79
9.7.2.2 Entscheidend ist das Zuflussprinzip. 79
9.7.2.3 Berücksichtigung des Ausschüttungssystems. 79
9.7.2.4 Notwendig ist eine Prognose der künftigen
finanziellen Überschüsse. 79
9.7.2.5 Ausgangspunkt für die Prognose ist die
Vergangenheitsanalyse. 80
9.7.2.6 Vergleich mit adäquater Alternativanlage. 80
9.7.2.7 Substanzwert ohne Bedeutung. 80
9.7.2.8 Ertragswert- oder Discounted Cash Flow-Verfahren. 80
9.7.2.9 Hohe Bedeutung der unternehmerischen Fähigkeit
des Eigentümers. 80
9.7.2.10 Nachsteuer-Betrachtung. 81
9.7.2.11 Gesonderte Bewertung des nicht betriebsnotwendigen
Vermögens. 81
9.7.3 Sittenwidrige Klauseln. 81
9.8 Befreiung von Schulden. 82
9.9 Beteiligung an schwebenden Geschäften. 82
9.10 Weitergabe an den Junior unter Einräumung eines Nießbrauchs. 82
9.11 Liquidation. 83
9.11.1 Liquidation der Regelfall einer Auflösung der Gesellschaft. 83
9.11.2 Andere Art der Auseinandersetzung. 83
9.11.3 Eintragung im Handelsregister. 84
9.11.4 Die Liquidatoren. 84
9.11.5 Sonderfälle der Auflösung. 85
9.11.6 Aufgabe der Liquidatoren. 85
9.11.7 Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen. 86
9.11.8 Einzelansprüche eines Gesellschafters. 87
9.12 Fortsetzung einer OHG mit anderem Zweck nach Auflösung. 87
9.13 Anmeldungen zum Handelsregister. 87
10. Steuerrecht. 89
10.1 Buchführungspflicht. 89
10.2 Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte. 89
10.3 Einkommensteuer. 89
10.4 Gewerbesteuer. 90
10.5 Umsatzsteuer. 90
10.6 Grunderwerbsteuer. 90
11. Muster. 91
11.1 Einfacher Gesellschaftsvertrag. 91
11.1.1 Sachverhalt. 91
11.1.2 Muster eines Einfachen Gesellschaftsvertrags. 91
11.2 Vertrag über die Gründung einer Familien-OHG mit Einbringung
eines Grundstücks. 93
11.2.1 Sachverhalt. 93
11.2.2 Mustervertrag. 94
11.2.3 Mustervertrag für den Einbringungsvertrag. 99
11.3 Weitere Klauseln für den Tod eines Gesellschafters. 102
11.3.1 Ausscheiden des Gesellschafters mit Tod. 102
11.3.2 Einfache Nachfolgeklausel. 103
11.3.3 Qualifizierte Nachfolgeklausel. 103
11.3.4 Eintrittsklausel. 104
11.3.5 Bedingte Nachfolgeklausel. 104
11.4 Weitere Abfindungsklauseln. 106
11.4.1 Berechnung des Wertes nach Umsatz. 106
11.4.2 Berechnung nach einer Auseinandersetzungsbilanz. 107
Erwerb der Formulare und Musterverträge. 109
Bestellformular.110
Stichwortverzeichnis.117


Vorwort
Historisch gesehen war die OHG die klassische Rechtsform, wenn ein Einzelkaufmann
die Inhaberschaft des Unternehmens auf mehrere Personen erweitern wollte.
Heute steht die Rechtsform der OHG im direkten Wettbewerb zur Rechtsform der
GmbH und wurde von dieser Rechtsform in der Verwendung erheblich überholt.
Dennoch spielt die Rechtsform der OHG weiterhin eine wesentliche Rolle, zumal sie
bei einer Erweiterung mit beschränkt haftenden Gesellschaftern zur Kommanditgesellschaft
und bei der Verwendung der GmbH als Komplementärin zur GmbH &
Co. KG wird. Vor allem die wesentlich unterschiedlichen steuerrechtlichen Grundlagen
der Besteuerung der Gesellschafter der OHG als Mitunternehmer zur Besteuerung
der Gesellschafter einer Körperschaft führen dazu, dass viele Unternehmer
ihr Unternehmen als Personengesellschaft und nicht als Körperschaft führen wollen.
Besonders zu beachten ist bei der Verwendung der OHG als Rechtsform für das
Unternehmen die persönliche Haftung aller Gesellschafter, die für alle Verbindlichkeiten
der Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen, also auch mit ihrem Privatvermögen
haften. Da das Recht der OHG viel Freiraum für individuelle Gestaltungen
für den Gesellschaftsvertrag lässt, ist es dringend zu empfehlen, diesen sehr detailliert
zu regeln.
Dringend geboten sind insbesondere auch detaillierte Regelungen zur Gewinnbeteiligung,
denn die geschäftsführenden Gesellschafter beziehen kein Geschäftsführergehalt
wie etwa bei der GmbH, sondern ihre Vergütung für die Geschäftsführung
ist ihr Gewinnanteil. Deshalb ist die Gewinnbeteiligung unter Berücksichtigung von
Art und Umfang der Geschäftsführungstätigkeiten der Gesellschafter individuell zu
regeln, denn das gesetzliche Modell der Verteilung des Gewinns nach Köpfen wird
nur selten den tatsächlichen Gegebenheiten gerecht.
Ferner sollte geregelt werden, welche Maßnahmen ergriffen werden können, wenn
eine fehlerhafte Geschäftsführung vorliegt. Denn die Regelungen des HGB zur Möglichkeit
der Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis eines
Gesellschafters sind so schwierig und langwierig umzusetzen, dass in diesen Fällen
das Fortkommen der Gesellschaft infolge des Konflikts in der Regel erheblich beeinträchtigt
wird.
Von Vorteil ist, dass die OHG schnell und einfach gegründet werden kann und hierfür
keine Mindesteinlage notwendig ist, wie dies etwa bei der Gründung einer GmbH
notwendig ist. Dennoch sollte man sich von diesen Vorteilen nicht zu schnell leiten lassen, denn eine spätere Umwandlung der OHG in die Rechtsform einer GmbH kann
erhebliche steuerliche Nachteile durch die Aufdeckung von stillen Reserven zur
Folge haben.
Herrsching, im Januar 2019 Günter Seefelder


Seefelder, Günter
Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH), berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20-jähriger Anwaltstätigkeit als Berater, Prozessbevollmächtigter und Strafverteidiger in eigener Kanzlei wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management & Strategy in München in die Unternehmensberatung. Er beriet Unternehmen bei der Umstrukturierung und übernahm hierzu vielfach auch das Interimsmanagement als Geschäftsführer oder als Mitglied des Aufsichtsrats. Heute ist er wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig und berät und begleitet Unternehmen in den Bereichen Recht, Betriebswirtschaft und Strategie.


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