Solmecke | Welches Recht gilt bei Mord im Weltraum? | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 304 Seiten

Solmecke Welches Recht gilt bei Mord im Weltraum?

Skurrile Rechtsfragen, überraschende Urteile und absurde Gesetze. SPIEGEL-Bestseller

E-Book, Deutsch, 304 Seiten

ISBN: 978-3-96905-229-7
Verlag: Yes Publishing
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Ein Wilderer, der dazu verurteilt wird, sich jeden Monat den Disney-Klassiker »Bambi« anzuschauen. Ein Sugar-Daddy, der seiner »Angestellten« ein Arbeitszeugnis schreiben muss. Tiere, die vor Gericht landen.

Wenn Sie bisher dachten, Jura sei langweilige, öde Paragrafenreiterei für blutleere Büroknechte, lassen Sie sich von diesem Buch eines Besseren belehren. Ganz im Gegenteil geht es vor Gericht bisweilen kunterbunt zu! Der bekannte Rechtsanwalt Christian Solmecke, dessen YouTube-Kanal WBS.LEGAL fast eine Million Abonnenten begeistert, hat in diesem Buch die wildesten Geschichten aus der Welt des Rechts zusammengetragen.

Höchst unterhaltsam berichtet der Autor des »Spiegel«-Bestsellers »Der Taschenanwalt« von ungewöhnlichen Rechtsfällen, überraschenden Urteilen und verrückten Gesetzen.

Fachlich korrekt beantwortet er skurrile und spannende Rechtsfragen. Könnte sich der Freistaat Bayern von der Bundesrepublik Deutschland abspalten? Darf ich auf hoher See eine Insel aufschütten und König werden? Oder: Kann sich künstliche Intelligenz einen Anwalt nehmen? Erfahren Sie es in diesem Buch!
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


§ EINLEITUNG Hallo, ich bin Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei WBS.LEGAL in Köln. Wer diesen Satz schon einmal aus meinem Mund gehört hat, der weiß, dass es da draußen allerlei verrückte Rechtsfragen, Klagen, Gerichtsfälle und Gesetze gibt. Denn diese skurrilen Rechtsthemen können kaum verrückt genug sein für die aktuell fast eine Million Abonnenten meines YouTube-Kanals WBS.LEGAL. Wir verlassen mit diesem Werk also den Arbeitsbereich eines Durchschnittsjuristen. Neben der spannenden Arbeit in der Kanzlei beschäftige ich mich für meinen Kanal mit teilweise ziemlich absurden Themen, die gerade in den Tageszeitungen und sozialen Netzwerken rauf und runter diskutiert werden. Ich beleuchte sie von der rechtlichen Seite: Von #Pimmelgate über »Schachbetrug mit vibrierendem Sexspielzeug« - wir haben die besten Fälle hier gesammelt! Doch auch weniger bekannte Perlen der deutschen Juristerei haben es in diese Sammlung geschafft: Kennt ihr das berühmte Urteil in Reimform: »Masturbieren im Russenpuff«? Oder die gesammelte Rechtsprechung zum Anfurzen von Polizisten? Neben diesen findet ihr bekannte Fälle und Gesetze aus der ganzen Welt im Buch. Wer kennt nicht den berühmten McDonald’s-Fall vom verschütteten Kaffee oder die EU-Gurkenkrümmungsverordnung? Oder die Geschichte von der Grumpy Cat oder des Affenselfies von Naruto? Aber nicht nur von den tatsächlichen Absurditäten des juristischen Alltags habe ich zu berichten. Jeder saß schon mal zu Hause auf dem Sofa und dachte sich: Mmh, was wäre eigentlich, wenn ... Was wäre, wenn ein Baby im Weltraum geboren würde, welche Nationalität hätte es? Wenn ich über die Grenze zweier Länder hinweg jemanden erschieße, nach welchem Strafgesetzbuch werde ich verurteilt? Und wer kommt in den Knast, wenn eine künstliche Intelligenz mordet? Apropos Mord - wer erfahren will, welches Recht bei Mord im Weltraum gilt - dem wünsche ich jetzt viel Spaß beim Lesen dieses Buches! Euer Christian Solmecke KURIOSE GESCHICHTEN AUS DEN GERICHTEN
Es war einmal ein kleiner Abiturient. Der wollte in die Fußstapfen seiner Richter-Mama treten und etwas »Anständiges« und »Seriöses« machen. So studierte er Jura. Er lernte dort den juristischen Gutachtenstil. Dabei darf man das Ergebnis nicht zu schnell verraten, auch wenn man es bereits weiß. »Hihi, das ist ja witzig«, dachte er sich. Auch lange Gesetze lernte er zu lesen - und wie man den Wortlaut richtig versteht, das wurde ihm ebenso beigebracht. Mit seinem großen Gesetzbuch unterm Arm beendete er das Studium und ging mit Vorfreude hinaus in die große, weite Richterwelt. Eine Abänderungsklage, allgemeinverbindliche Tarifverträge, praktische Konkordanz und vielleicht sogar der Erlaubnistatbestandsirrtum? Das kleine Richterlein war gespannt, was ihn im Gerichtssaal so erwartete ... *Schnitt* Das mittlerweile alte Richterlein sitzt mit seinen grauen Haaren in einem Schaukelstuhl auf der Veranda, als seine kleine Enkelin rauskommt: »Du, Opa, war der Job als Richter nicht furchtbar langweilig?« Lachend erwidert der Greis: »Setz dich, Kleine!« Er holt eine große Mappe mit der Überschrift »Kuriose Geschichten aus den Gerichten« hervor. »Auf diesen Moment habe ich schon lange gewartet. Du glaubst, du hast gute Ausreden, weil du dein Zimmer wieder nicht aufräumen wolltest? Da sind so manche Übeltäter vor Gericht noch viel kreativer.« Schnell verdeckt er das Inhaltsverzeichnis, in dem man kurz einen Blick auf das Kapitel »Penisse vor Gericht« und den »drogenaufspürenden Richter« erhaschen konnte. »Nur manche Geschichten, die müssen warten, bis du älter bist.« § DER KOMA-MOGLER
Viele lügen, dass sich die Balken biegen. Was manche auf sich nehmen, um eine Lüge aufrechtzuerhalten, ist oft bei Weitem anstrengender, als einfach die Wahrheit zu erzählen. Immer eine Karte mehr auf das Kartenhaus, bis irgendwann das Lügenkonstrukt einstürzt. Manchmal aber siegt die Dreistigkeit gerade dann, wenn keiner die Dreistigkeit für möglich hält. Und besonders dreist war der Brite Alan Knight, der für seine waschechte Oscar-Performance wirklich einiges auf sich nahm. Aber war sein Kartenhaus einsturzsicher? Der Mann aus Wales soll zunächst seinen an Alzheimer erkrankten Nachbarn um 40 000 Pfund Angespartes betrogen haben, nachdem er ihm eine Freundschaft vorgegaukelt hatte. Versuche, dessen Testament zu fälschen und sich Aktien auszahlen zu lassen, hatte er auch auf dem Kerbholz. Von dem Wort Moral hatte er offensichtlich noch nichts gehört, da er obendrein versuchte, seinen unliebsamen Sohn für die Taten verantwortlich zu machen. Das führte so wenig zum Erfolg wie die einfallsreiche Idee, die Polizei zu beschuldigen, dass sie das Geld eingesackt und die Sache danach vertuscht habe. Diese Lügen wurden schnell vom Tisch gefegt. Als er sich letztendlich vor Gericht wegen Diebstahls und Urkundenfälschung verantworten musste, packte der Lügenbaron jedoch eine sehr viel krassere Geschichte aus, um sich vor den Verhandlungsterminen zu drücken: Beim Schließen des Garagentores habe dieses ihn an seiner Wirbelsäule getroffen. Schmerz, lass nach! Die Folge seien eine Querschnittslähmung sowie Komaanfälle. Er müsse sogar künstlich beatmet werden. Mit dieser Ausrede konnte sich Knight immer wieder den Gerichtsterminen entziehen, indem er vorgaukelte, wegen »Verschlechterung seines Gesundheitszustandes« ins Krankenhaus eingewiesen worden zu sein. Außerdem könne man, wenn er in komatösem Zustand sei, mit ihm nur noch per Augenkontakt kommunizieren. Seine Frau holte er als Komplizin an Bord. Wie Bonnie und Clyde tischten sie Lüge um Lüge auf, um die Geschichte so glaubwürdig wie möglich erscheinen zu lassen. Gefakte Bilder, die den Briten mit Atemschläuchen zeigten, und Rollstuhlbilder, wenn er gerade nicht im Koma lag - das nahm das Ehepaar über zwei Jahre lang auf sich. Nicht einmal die Nachbarn schöpften Verdacht. Alan soll sich heimlich aus dem Haus geschlichen haben, um Kilometer weit weg einzukaufen. Zu den umgerechnet 50 000 Euro Betrugsgeld bekamen die beiden noch Tausende aus der staatlichen Pflegekasse ausgezahlt. Weil die Ermittlungsbehörde nicht ganz von der Geschichte überzeugt war, versuchten die Beamten, den Mann zu erwischen, aber es gelang lange Zeit nicht. Sogar dem Prime Minister soll der Betrüger geschrieben haben, dass die Polizisten endlich von ihm ablassen sollten, schließlich verfolgten sie einen »Schwerkranken«. Der Schwindel flog auf, als sich Knight für zehn Wochen selbst ins Krankenhaus einwies. Dort gelang ihm die 24-Stunden-Performance nicht. Die Ärzte erwischten ihn dabei, wie er sich das Gesicht wusch, Sachen aß und Dinge notierte. Weiterhin konnte er nicht erklären, wie das volle Glas auf seinem Nachttisch auf wundersame Weise über Nacht Wasser verloren hatte. Auch die zahlreichen medizinischen Befunde erkannten keine körperlichen Unstimmigkeiten und erst recht keine Querschnittslähmung. Erst da entdeckte auch die Polizei auf mehreren Überwachungskameras den topfitten Waliser, wie er mit seiner Familie - als wäre nichts gewesen - im Einkaufszentrum herumschlenderte. Selbst einen Urlaub hatte er sich gegönnt - wobei die Urlaubsbilder für ihn nun bestenfalls noch ein Andenken an die schöne Zeit waren, bevor er erwischt wurde. Denn auf diesen war Alan ebenfalls nicht im Rollstuhl zu sehen, sondern grinsend am Strand, wie er seine Frau in den Armen hielt. Einen letzten Versuch unternahm er noch, als er sich zum Gerichtstermin von seiner Frau die Rampe hochschieben ließ. Doch die Beweise waren erdrückend. Zwar erkannten die Richter Alans Schauspielkünste an, erklärten den »Koma-Mogler« aber zum »unehrlichsten Mann, den man je gesehen hat«. Um Nachahmer zu vermeiden, wurde an dem Ehepaar ein Exempel statuiert. Nachdem der notorische Lügner bereits über vier Jahre eingesessen hatte, musste er noch zusätzlich eine 14-monatige Haftstrafe abbüßen. Seine Frau verbrachte zehn Monate hinter Gittern. Ob ihm die Haftstrafe eine Lehre war, wird sich zeigen. Genügend Zeit, um sich eine neue Masche auszudenken, hatte er allemal. Eines muss dem Waliser allerdings klar sein: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht. § DER DROGENAUFSPÜRENDE, SOCKENSCHNÜFFELNDE RICHTER
Nein, es geht hier nicht um einen Fußfetisch. An den Socken zu schnüffeln gehört auch nicht zur Jobbeschreibung eines Richters. Trotzdem kann es bestimmt - auch als Vorsitzender an einem Amtsgericht - nicht schaden, wenn man mit seinem Riechorgan einem Sternekoch Konkurrenz bereitet. Damit ist nicht die Fähigkeit gemeint, abgetragene Turnschuhe von dem Stinkkäse Pont-l’Évêque zu unterscheiden, sondern Gerüche wahrzunehmen, die für andere verborgen bleiben. Denn dieses Talent macht einen Drogenspürhund im eigenen Gerichtssaal überflüssig. Das beweist schon folgende Geschichte aus der Zeit, bevor es überhaupt zu dem Socken-Eklat kam: Im Rahmen eines dienstlichen Ausflugs geriet ein Richter und ehemaliger Staatsanwalt in eine Verkehrskontrolle. Weit hinter ihm nahm er bei einem Passanten den Geruch von Marihuana wahr. Die von ihm informierten Polizisten eilten los, um den Rucksack des Fußgängers zu untersuchen. Und siehe da: Die Supernase hatte recht behalten. Von dieser Geschichte gehört hatte ein 22-jähriger Angeklagter wohl nicht. Vielleicht wollte er die besondere Gabe des Richters aber auch mit eigenen Augen sehen. Der bereits mehrfach Vorbestrafte war diesmal vor einem Club mit so vielen Päckchen Gras in seinen Socken erwischt worden, dass ein Eigenbedarf wohl nur zu rechtfertigen gewesen wäre, wenn er Snoop Dogg...


Christian Solmecke ist DER YouTube-Anwalt in Deutschland. Täglich präsentiert er seinen über 900.000 Abonnenten auf dem Kanal WBS.LEGAL die Dosis Recht, die jeder im Alltag benötigt. Mit Rezo kämpfte er gegen die EU-Urheberrechtsreform (Artikel 13), mit Rewinside und einem Vertreter der GEMA debattierte er im World Wide Wohnzimmer. Sein Jurastudium finanzierte der Rechtsanwalt, dessen Kölner Kanzlei inzwischen mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigt, als Nachrichtensprecher beim Westdeutschen Rundfunk. Noch heute ist er in TV und Radio gern gesehener Experte. Als Verfasser zahlreicher juristischer Fachbücher hat er sich den Respekt seiner Kollegen verdient, als Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet forscht er zu Rechtsfragen in den sozialen Netzen.


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