Sorg Die zivilrechtliche Haftung im bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Eine Untersuchung der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie (2007-64-EG) ins deutsche Recht.
1. Auflage 2015
ISBN: 978-3-428-54175-1
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Eine Untersuchung der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie (2007-64-EG) ins deutsche Recht.

E-Book, Deutsch, Band 198, 356 Seiten

Reihe: Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft

ISBN: 978-3-428-54175-1
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Mit dem Werk werden die Ansprüche der am Zahlungsvorgang Beteiligten auf Erstattung, Durchführung und Schadensersatz untersucht: Eingeleitet wird mit den Hintergründen der unionsweit vollharmonisierten Neuregelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Hierzu werden die politischen Ziele, der Anwendungsbereich und die Grundstruktur der Richtlinie erläutert, die verschiedene zeitliche Phasen eines Zahlungsvorgangs zur Folge hat. Im Rahmen der 'Mitteilungsphase' wird die zahlungsauslösende Kommunikation mit den Zahlungsdienstleistern untersucht, um die Wirksamkeitsvoraussetzungen und Widerrufsmöglichkeiten zu erörtern. Die anschließende 'Autorisierungsphase' rückt die Erstattungsansprüche der Zahlungsdienstleister nach durchgeführten Transaktionen in den Mittelpunkt. Hier werden insbesondere beweisrechtliche Fragen zur Autorisierung sowie die Besonderheiten bei Lastschriften diskutiert. In der 'Ausführungsphase' werden die einzelnen inhaltlichen Pflichten der Zahlungsdienstleister sowie die Ansprüche bei Leistungsstörungen erläutert, ehe sich die 'Rückabwicklungsphase' mit dem praxisrelevanten § 675x BGB beschäftigt, der besonders für Lastschriften eine Rückerstattung des Zahlungsbetrags ermöglicht. Ausführungen zu allgemeinen Haftungseinschränkungen schließen die Bearbeitung ab.

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A. Einführung

B. Vorfragen

I. Intentionen der ZD-RiL: Rechtspolitische Ausgangssituation – Mit der ZD-RiL beabsichtigte Änderungen – Fazit
II. Anwendbarkeit der Neuregelung: Erfasste Dienstleistungen und Ausnahmen: § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG: Ein- oder Auszahlungsgeschäft – § 1 Abs. 2 Nr. 2 ZAG: Zahlungsgeschäfte – § 1 Abs. 2 Nr. 4 ZAG: Zahlungsauthentifizierungsgeschäft – § 1 Abs. 2 Nr. 5 ZAG: Das digitalisierte Zahlungsgeschäft – § 1 Abs. 2 Nr. 6: Finanztransfergeschäft – Verhältnis der einzelnen Varianten des § 1 Abs. 2 ZAG zueinander – § 675c Abs. 2 BGB: Elektronisches Geld – Weitere Bereichsausnahmen des § 1 Abs. 10 ZAG
III: Struktur der Neuregelung: Grundgerüst der Neuregelung im BGB – Konsequenz der neuen Struktur: Verschiedene Phasen eines Zahlungsvorgangs – Beteiligte an einem Zahlungsvorgang – Trennung der Rechtsverhältnisse

C. Untersuchung der einzelnen Phasen

I. Mitteilungsphase
II. Autorisierungsphase
III. Ausführungsphase
IV. Rückabwicklungsphase: § 675x BGB
V. Allgemeine Haftungseinschränkungen

D. Schluss

I. Zusammenfassung der wichtigsten Thesen: Ziel der Neuregelung – Grundstruktur der Neuregelung – 'Erteilen eines Zahlungsauftrags' und 'Auslösen eines Zahlungsvorgangs' – Beweiserleichterung für Zugang – Ausschlusswirkung der Widerrufsregelung – Unterrichtspflicht bei Ablehnung – Anscheinsbeweis für die Autorisierung – Schadensersatz bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen – Einzugsermächtigungsverfahren – Kundenkennung nach § 675r BGB – Erstattung bei verspäteter Ausführung – § 675x
II. Bewertung der Neuregelung

Literatur- und Sachverzeichnis


Der Autor studierte Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen und absolvierte im Jahr 2007 das Erste Juristische Staatsexamen. Im Anschluss folgten der juristische Vorbereitungsdienst am Landgericht Tübingen und das Zweite Juristische Staatsexamen im Frühjahr 2009. Begleitend zu den Forschungsarbeiten für dieses Werk war der Autor als Dozent von Vorbereitungskursen im Hinblick auf beide juristische Examina tätig, ehe er im Jahr 2012 die Tätigkeit als Rechtsanwalt aufnahm. 2014 verlieh die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München dem Autor die Doktorwürde.



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