Buch, Deutsch, Band 35, 202 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 311 g
Reihe: Schriften zum Wirtschaftsverwaltungs- und Vergaberecht
Buch, Deutsch, Band 35, 202 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 311 g
Reihe: Schriften zum Wirtschaftsverwaltungs- und Vergaberecht
ISBN: 978-3-8329-7112-0
Verlag: Nomos
Die Beleihung Privater mit der Wahrnehmung staatlicher Zuständigkeiten erfreut sich als eine der Optionen zur Einschaltung Privater in die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben einiger Beliebtheit. Da sie dazu dienen kann, eine von öffentlichen Auftraggebern nachgefragte Leistung durch Private erbringen zu lassen und da die Beleihung in derartigen Konstellationen für Letztere oft wirtschaftlich lukrativ ist, stellt sich die Frage, ob Beleihungsfälle als öffentliche Aufträge einzustufen sind und bei entsprechendem Auftragsvolumen den Vergaberegelungen der §§ 97 ff. GWB unterfallen.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Existenz einer Beleihung für sich genommen keine Rückschlüsse auf die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts in Beleihungskonstellationen zulässt. Er zeigt unter anderem, dass die Beleihung keine Auswirkungen auf das Vorliegen eines Vertrags iSd § 99 I GWB hat, dass die mit der Beleihung einhergehende Zuständigkeitsübertragung nicht zwangsläufig dazu führt, dass keine Beschaffung iSd § 99 I GWB vorliegt, und dass die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts auf Beleihungskonstellationen nicht wegen Art. 51 I, 62 AEUV ausscheidet.
Informationen zur Reihe:
Schriften zum Wirtschaftsverwaltungs- und Vergaberecht
Herausgegeben von Prof. Dr. Martin Burgi, Universität Bochum
In der Schriftenreihe erscheinen ausgewählte Monographien zum deutschen und europäischen Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, insbesondere Dissertationen, Forschungsberichte und Rechtsgutachten. Einen besonderen Schwerpunkt bildet das Vergaberecht, das gleichermaßen Bezüge zum Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie zum Bürgerlichen Recht aufweist. Die Arbeiten in der Reihe zeichnen sich durch Problembewusstsein und Aktualität in der Themenwahl aus. Rechtswissenschaftlicher Tiefgang soll sich mit kritisch-offenem Blick auf die betroffenen Realbereiche verbinden.