Staehelin-Witt / Saner / Wagner Pfeifer | Verhandlungen bei Umweltkonflikten | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 192 Seiten

Reihe: Nationales Forschungsprogramm 48

Staehelin-Witt / Saner / Wagner Pfeifer Verhandlungen bei Umweltkonflikten

Ökonomische, soziologische und rechtliche Aspekte des Verhandlungsansatzes im alpinen Raum

E-Book, Deutsch, 192 Seiten

Reihe: Nationales Forschungsprogramm 48

ISBN: 978-3-7281-3154-6
Verlag: vdf Hochschulverlag AG
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die Ansprüche an Nutzung und Bewahrung des alpinen Raums enthalten hohes Konfliktpotenzial. Unterschiedliche Interessen und Mentalitäten münden in erbitterte und lang andauernde Auseinandersetzungen. Fehlende Akzeptanz raumplanerischer Vorgaben führt zu Vollzugsdefiziten. Neue Projektideen für Schutzgebiete scheitern, weil die lokale Bevölkerung Einschränkungen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten befürchtet. "Verhandeln statt Streiten" wird deshalb und aufgrund von Erfahrungen in Nordamerika auch hierzulande immer öfter als Lösungsweg gefordert, um Umweltkonflikte beizulegen. Das Buch nimmt sich aus der Sicht dreier Wissensdisziplinen der Frage an, ob Umweltkonflikte durch Verhandlungen besser gelöst werden können. Es analysiert die ökonomischen, soziologischen und rechtlichen Aspekte des Verhandlungsansatzes und zeigt die Voraussetzungen und Möglichkeiten wie auch die Grenzen auf. Das Buch unterbreitet Vorschläge für eine effizientere und wirksamere Ausgestaltung von Verhandlungen bei Umweltkonflikten und untersucht sie auf ihre rechtliche Kompatibilität.
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1;Inhalts-, Abbildungs-, Tabellen- und Abkürzungszeichnis;6
2;Management Summary;14
3;1 Ausgangslage und Forschungsfragen;24
3.1;1.1 Aktuelle Situation und Forschungsfragen;24
3.2;1.2 Anmerkung zur Methodik: Falltypen statt Fallstudien;27
3.3;1.3 Charakteristika alpiner Schutz- und Nutzungskonflikte;29
3.4;1.4 Abgrenzung verschiedener Verfahren zum Ausgleich von Schutz- und Nutzungsinteressen;33
4;2 Ökonomische Analyse: Wohlfahrts- und spieltheoretische Grundlagen von Verhandlungen;36
4.1;2.1 Externe Effekte und Transaktionskosten;36
4.2;2.2 Verfügungsrechte und Verhandlungen;41
4.3;2.3 Zusammenfassung: Mögliche Vorteile von Verhandlungen bei Umweltkonflikten;57
4.4;2.4 Besonderheiten und Probleme aufgrund von Verhandlungen um das öffentliche Gut „ alpine Landschaften“;59
4.5;2.5 Fazit;70
5;3 Die Abstimmung von Nutzungsinteressen in alpinen Regionen: Mögliche Ansätze aus rechtlicher Sicht;72
5.1;3.1 Rechtliche Auswertung der ökonomischen Analyse;72
5.2;3.2 Vorbemerkungen zu den zu untersuchenden Rechtsfragen;74
5.3;3.3 Bedeutung der föderalistischen und der demokratischen Zuständigkeitsordnung für Gegenstand und Spielraum von Verhandlungen;77
5.4;3.4 Auswahl und Funktionen der zu beteiligenden Akteure;82
5.5;3.5 Zulässigkeit und Schranken öffentlichrechtlicher Verträge;85
5.6;3.6 Rechtliche Beschränkungen des zeitlichen und kostenmässigen Aufwandes;87
5.7;3.7 Zusammenfassung;90
6;4 Voraussetzungen für erfolgreiche Verhandlungen von Umweltkonflikten aus verhandlungstheoretischer Sicht;92
6.1;4.1 Stakeholder-Analyse;92
6.2;4.2 Koalitionen und Netzwerkanalyse;96
6.3;4.3 Theoretische Grundkonzepte des „Bargaining“;99
6.4;4.4 Machtsoziologische Gesichtspunkte der Verhandlungstheorie;108
6.5;4.5 Einfluss kultureller Faktoren auf das Konfliktverhalten;112
6.6;4.6 Sozialpsychologische Gesichtspunkte120;115
6.7;4.7 Zusammenfassung der Erkenntnisse;117
7;5 Umweltverhandlungen und Umweltmediation: Erkenntnisse aus den USA;120
7.1;5.1 Entwicklung und Stellenwert;120
7.2;5.2 Erfahrungen mit Environmental Dispute Resolutions ( EDR);122
7.3;5.3 Vorteile und Probleme von EDR;124
7.4;5.4 Die Rolle der Verwaltung;130
7.5;5.5 Fazit;131
8;6 Möglichkeiten und Grenzen von Verhandlungen illustriert anhand typischer Nutzungs- und Schutzkonflikte im alpinen Raum;134
8.1;6.1 Falltyp A: Konflikte in der Gesamtplanung – Umweltschutzorganisationen sehen ihre Anliegen im Richtplan nicht erfüllt;134
8.2;6.2 Falltyp B: Umweltschutzorganisationen stellen sich gegen weitere Baubewilligungen für Skilifte und fordern Detailnutzungsplan;139
8.3;6.3 Falltyp C: Konzessionserteilung für Skilift: Keine Einigung bei Ausgleichsmassnahmen;143
8.4;6.4 Falltyp D: Vom Streit zum Dialog ... zum Streit: Konflikt in der Wasserkraftnutzung;146
8.5;6.5 Falltyp E: Das Ringen um einen weiteren Nationalpark;151
9;7 Zusammenfassung, Vertiefung und rechtliche Diskussion möglicher Verbesserungsvorschläge;156
9.1;7.1 Klare Definition der Rolle der Umweltschutzorganisationen;156
9.2;7.2 Neuer institutioneller Rahmen für Verhandlungen;160
9.3;7.3 ARE als Leitamt mit bindender Mediationskompetenz;164
9.4;7.4 Stufengerechtes Verhandeln;166
9.5;7.5 Verbesserung des finanziellen Spielraums in Verhandlungen zugunsten des Schutzes;167
9.6;7.6 Verbesserung der Verhandlungskultur;179
9.7;7.7 Anerkennung von Wertekonflikten;181
9.8;7.8 Fazit;181
10;Literaturverzeichnis;186


5 Umweltverhandlungen und Umweltmediation: Erkenntnisse aus den USA (S. 97)

Das Kapitel zeigt, welchen Stellenwert die alternativen Konfliktlösungsverfahren in den USA (Environmental Dispute Resolutions, abgekürzt EDR bzw. Alternative Dispute Resolutions, abgekürzt ADR) einnehmen, welche Erfahrungen bestehen und welche Erkenntnisse sich hieraus für alternative Konfliktlösungsverfahren im Umweltbereich in der Schweiz ableiten lassen.

5.1 Entwicklung und Stellenwert

Die frühen siebziger Jahre waren in den USA geprägt von hitzigen Auseinandersetzungen zwischen Umweltschützern, Bauherren und Verwaltung, die fast immer vor Gericht endeten. Die Folge waren überfüllte Gerichte, langwierige Verfahren, hohe Kosten und oftmals wenig zufriedenstellende Entscheide121. In diesem Umfeld wurde nach alternativen Ansätzen zur Konfliktlösung gesucht. Sie mündeten 1973 in das erste Umweltmediationsverfahren in den USA122. Ermutigt durch positive Erfolge mit diesen Verfahren kam es zu einer starken Zunahme von Verhandlungslösungen, die in den meisten Fällen mediationsgestützt sind. Fanden diese Verfahren zu Beginn noch meist auf einer Ad-hoc-Basis statt, so wurde in den letzten 10 bis 15 Jahren der Versuch unternommen, die Verfahren auf eine mehr institutionalisierte Basis zu stellen.

Diverse Gliedstaaten der USA schreiben inzwischen den Einsatz solcher Verfahren in bestimmten Umweltbereichen vor, bevor das Gericht angerufen wird. Auf Bundesebene ermächtigt der Administrative Dispute Resolution Act aus dem Jahr 1990 die Bundesbehörden, konsensorientierte Verfahren anzuwenden, wenn hierdurch die Erfolgschancen für konsensuale Vereinbarungen erhöht werden. Ein massgeblicher Einsatzbereich für alternative Konfliktlösungsverfahren liegt allerdings nicht nur in Auseinandersetzungen innerhalb bestehender Normen, sondern in der Normensetzung selber.

Es obliegt in den USA den Verwaltungsbehörden, die Regeln zur Umsetzung der Gesetze auszugestalten. Dieses so genannte „Rule Making" hatte in der Vergangenheit viel von seiner Glaubwürdigkeit verloren und die Entscheide wurden häufig vor Gericht angefochten. Zunehmende Unzufriedenheit mit der Situation führte dazu, dass die Behörden Verhandlungen einsetzten, um mit den Anspruchsgruppen zu allgemein akzeptierten Normen zu kommen. Der Kongress reagierte auf diese Entwicklung mit dem Negotiated Rule Making Act von 1990.

Er ermächtigt die jeweils zuständigen Bundesbehörden, die konventionellen Verfahren zur Entwicklung allgemeiner Regelungen durch Einsatz von konsens- und verhandlungsbasierten Verfahren zu ergänzen, mittels derer die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessengruppen intensiv in den Normentwicklungsprozess einbezogen werden. Wenn über die Zunahme von Mediationsverfahren in den USA und Erfolgen mit diesen gesprochen wird, ist es wichtig, zu unterscheiden, ob es sich um „Dispute Resolution" oder „Negotiated Rule Making" handelt. Denn ein massgeblicher Teil des Zuwachses an Mediationsverfahren bezieht sich auf die Verfahren zur Normenentwicklung, ein Vorgang, der nicht auf die schweizerischen rechtlichen Verhältnisse angewandt werden kann.

Trotz der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse und Situation gibt es aber auch etliche Parallelen. Der entscheidende Punkt ist, dass auch in den USA die Parteien nicht frei sind, einfach Vereinbarungen zu treffen. Wie in der Schweiz besteht die Notwendigkeit der Zustimmung durch Regierung bzw. Behörde:

„Implementations of environmental agreements is often out of the hands of the parties to an agreement. When unions bargain with management, the terms of the settlement are defined by the parties, ratification of the agreements occurs when the principals agree, and members or boards of directors vote. In contrast, environmental settlements are often the responsibility of a government agency. In such cases, the parties to a settlement require agency approval in order to implement their agreement.


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