Streckenbach | Die Förderung der Allgemeinheit als gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 1 AO. | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 167, 210 Seiten

Reihe: Schriften zum Steuerrecht

Streckenbach Die Förderung der Allgemeinheit als gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 1 AO.

Zur Begrenzung des Kreises der Geförderten anhand personenbezogener Merkmale.

E-Book, Deutsch, Band 167, 210 Seiten

Reihe: Schriften zum Steuerrecht

ISBN: 978-3-428-58316-4
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen können nur dann gemeinnützig sein, wenn sie die Allgemeinheit fördern. Der Autor widmet sich der Frage, ob ein Verein, eine Stiftung oder eine andere Einrichtung auch dann die Allgemeinheit fördert und damit gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn sein kann, wenn sie nur die Angehörigen eines Geschlechts fördert oder ihre Förderung von einem anderen personenbezogenen Merkmal abhängig macht. Aus der Entstehungsgeschichte der maßgeblichen Normen sowie deren Sinn und Zweck lässt sich ableiten, dass gemeinnützige Einrichtungen einer strengen Gemeinwohlbindung unterliegen, die der staatlichen Bindung an das Gemeinwohl entspricht. Daraus folgt, dass gemeinnützige Einrichtungen ähnlich wie staatliche Organe an Grundrechte gebunden sind und nicht ohne ausreichende Rechtfertigung anhand des Geschlechts oder anhand eines anderen personenbezogenen Merkmals differenzieren dürfen.
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Weitere Infos & Material


1. Einleitung
2. Einführung ins Gemeinnützigkeitsrecht: Historische Einführung – Wesentliche Voraussetzungen und Anwendungsbereich – Rechtsfolgen und wirtschaftliche Bedeutung der Gemeinnützigkeit – Verlust der Gemeinnützigkeit – Grundrechtlicher Schutz der Gemeinnützigkeit
3. § 52 Abs. 1 AO in Rechtsprechung, Literatur und Verwaltung: Rechtsentwicklung – Heutiges Verständnis – Kritik der gegenwärtigen Auslegung
4. Förderung der Allgemeinheit und das Gemeinwohl: § 52 Abs. 1 Satz 1 AO im Gemeinnützigkeitsrecht – Steuern als Beitrag zum Gemeinwohl – Steuervergünstigungen für gemeinnützige Einrichtungen – Gemeinwohlkonflikte – Äquivalenz durch das Gemeinnützigkeitsrecht
5. Gemeinwohl als Tatbestandsmerkmal in § 52 Abs. 1 Satz 1 AO: Gemeinwohl als Tatbestandsmerkmal – Vergleichbare Gemeinwohltatbestände
6. Inhalt des Gemeinwohls in § 52 Abs. 1 Satz 1 AO: Verfassungsrechtliche Konkretisierung des Gemeinwohls – Prozedurale Gemeinwohlkriterien – Materiale Gemeinwohlkriterien
7. Praktische Anwendung auf problematische Fälle: Exkurs: Förderung der Allgemeinheit bei Ausschluss von Ausländern – Förderung der Allgemeinheit bei Diskriminierungen anhand des Geschlechts
8. Schluss: Zusammenfassung – Ausblick
Literatur- und Sachverzeichnis


Philipp Streckenbach hat an der Universität Passau Rechtswissenschaften studiert (Erstes Staatsexamen 2015) und im Anschluss daran ein Jahr in Dundee/Schottland verbracht (LLM 2016). Nach dem Referendariat am Landgericht Ulm (Zweites Staatsexamen 2018) mit Stationen in der Deutschen Botschaft Nairobi und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften war er zwei Jahre als Rechtsanwalt im Steuerrecht in einer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei in Mannheim tätig, parallel dazu promovierte er an der Universität Passau. Seit 2020 arbeitet er in der Bundeszollverwaltung.

Philipp Streckenbach studied law at Passau University in Germany (First State Exam 2015) and at Dundee University in the United Kingdom (LLM 2016). After his legal clerkship, during which he studied at the German University of Administrative Sciences Speyer and worked at the German Embassy in Nairobi, he pursued his doctorate at Passau University and worked as a lawyer specialised in tax law in Mannheim. Since 2020, he works for the German Customs administration.


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