Surall / Kunz | Leitfaden für den VT-Bericht an den Gutachter | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 206 Seiten

Surall / Kunz Leitfaden für den VT-Bericht an den Gutachter

Psychotherapie-Anträge erfolgreich erstellen

E-Book, Deutsch, 206 Seiten

ISBN: 978-3-8409-2947-2
Verlag: Hogrefe Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Das Buch bietet Psychologischen und Ärztlichen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine strukturierte Anleitung zur Erstellung von Verhaltenstherapie-Berichten an den Gutachter nach der aktuell gültigen Psychotherapie-Richtlinie. Berücksichtigung findet auch die Beantragung von Gruppentherapie, die Besonderheiten bei der Abfassung von Berichten zu Umwandlungs- und Fortführungsanträgen sowie das Vorgehen bei einer Ablehnung oder Kürzung des Antrages durch den Gutachter bzw. die Krankenkasse.
Der Leitfaden verknüpft grundlegende Hintergrundinformationen mit Formulierungs- und Strukturierungsvorschlägen und vermittelt anhand von Beispielberichten die konkrete Umsetzung. Für jeden Gliederungspunkt des PTV 3-Leitfadens zur Berichtserstellung an den Gutachter wird eine Einführung in die darzustellenden Inhalte gegeben und es werden Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung der jeweils geforderten Informationen gemacht. Dabei wird an den relevanten Stellen auch auf die Besonderheiten bei der Berichtserstellung für Kinder und Jugendliche sowie bei der Beantragung einer Gruppentherapie eingegangen. Durch die einzelnen Kapitel zur Abfassung von Berichten ziehen sich Fallbeispiele von Patienten mit unterschiedlichen Störungsbildern, so dass Leser den Aufbau eines Berichts Schritt für Schritt nachvollziehen können. Der Anhang des Buches enthält zudem beispielhafte Behandlungspläne für zehn Störungsbilder aus dem Erwachsenenbereich und neun typische Störungen des Kindes- und Jugendalters, die als Orientierung bei der Behandlungsplanung dienen sollen.
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Zielgruppe


Ausbildungskandidaten für Psychologische Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (VT), niedergelassene Psychologische und Ärztliche Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VT), Supervisoren, Gutachter, Dozenten der Ausbildungsgänge und -institute für Psychotherapie.

Weitere Infos & Material


1;Vorwort und Inhaltsverzeichnis;7
2;1 Einführung Psychotherapie-Richtlinie;17
2.1;1.1Probatorische Sitzungen (EBM 35150);18
2.2;1.2Telefonische Erreichbarkeit;19
2.3;1.3 Psychotherapeutische Sprechstunde (EBM 35151);19
2.4;1.4Akutbehandlung (EBM 35152);20
2.5;1.5Rezidivprophylaxe;21
2.6;1.6 Kurzzeittherapie (EBM KZT 1: 35421 und KZT 2: 35422);21
2.7;1.7 Gruppentherapie (EBM KZT: 3554x und LZT: 3555x);22
2.8;1.8 Zusammenfassung der Antragsschritte, Gutachterpflicht;23
3;2Einführung Bericht an den Gutachter;25
3.1;2.1 Der neue Bericht an die Gutachterin bzw. den Gutachter (PTV 3);25
3.2;2.2Grundsätzliche Anmerkungen;25
4;3Relevante soziodemografische Daten;28
4.1;3.1Angaben für erwachsene Patienten;28
4.2;3.2Angaben für Kinder und Jugendliche;29
5;4Symptomatik und psychischer Befund;30
5.1;4.1Von dem Patienten geschilderte Symptomatik mit Angaben zu Schwere und Verlauf;30
5.2;4.2 Auffälligkeiten bei der Kontaktaufnahme, der Interaktion und bezüglich des Erscheinungsbildes;49
5.3;4.3Psychischer Befund;51
5.4;4.4Krankheitsverständnis des Patienten;58
5.5;4.5 Ergebnisse psychodiagnostischer Testverfahren;60
6;5Somatische Befunde und Konsiliarbericht;62
6.1;5.1Somatische Befunde;62
6.2;5.2Suchtmittelkonsum;63
6.3;5.3Aktuelle psychopharmakologische Medikation;64
6.4;5.4Psychotherapeutische, psychosomatische sowie kinder- und jugendpsychiatrische bzw. psychiatrische Vorbehandlungen;64
6.5;5.5 Berichte vorausgegangener psycho­therapeutischer, psychosomatischer und psychiatrischer Behandlungen;65
7;6 Behandlungsrelevante Angaben zur Lebensgeschichte/funktionales Bedingungsmodell;67
7.1;6.1Grundsätzliche Vorbemerkungen;67
7.2;6.2Was soll beschrieben werden?;68
7.3;6.3Behandlungsrelevante Angaben zur Lebens­geschichte und Prädispositionen, Auslöser, aufrechterhaltende Bedingungen;68
7.4;6.4Verhaltensanalyse;82
8;7 Diagnose zum Zeitpunkt der Antragsstellung;95
8.1;7.1Persönlichkeitsstörungen als Diagnose;96
8.2;7.2Differenzialdiagnostische Angaben;97
9;8Behandlungsplan und Prognose;98
9.1;8.1Behandlungsziele;98
9.2;8.2 Individueller krankheitsbezogener Behandlungsplan sowie Angaben zu den im individuellen Fall geplanten Behandlungstechniken und -methoden;104
9.3;8.3 Begründung des Settings (Einzel- oder Gruppentherapie oder Kombinations­behandlung), der Sitzungszahl sowie der Behandlungsfrequenz;111
9.4;8.4 Prognose unter Beru?cksichtigung von Motivation, Umstellungsfähigkeit, inneren und äußeren Veränderungshindernissen;115
10;9Umwandlungs- und Fortführungsanträge;120
10.1;9.1Behandlungsverlauf;122
10.2;9.2 Begründung für die Umwandlung bzw. Fortführung;126
10.3;9.3Spezifische Angaben bei Fortführungsanträgen;131
11;10Was tun bei Ablehnung oder Kürzung?;133
11.1;10.1Ablehnung des Antrags;133
11.2;10.2Teilbefürwortung;133
12;Anhang;135
12.1;Literatur;137
12.2;Berichte an den Gutachter – Fallbeispiele Erwachsene;140
12.3;Berichte an den Gutachter – Fallbeispiele Kinder;156
12.4;Behandlungspläne – Erwachsene;164
12.5;Behandlungspläne – Kinder und Jugendliche;176
12.6;Berner Inventar fu?r Therapieziele;187
12.7;AMDP-Befundbogen (Muster);192
12.8;Leitfaden zum Erstellen des Berichts an die Gutachterin oder den Gutachter (PTV 3) (Muster);196
13;Der alte und neue Leitfaden – eine Gegenu?berstellung;197


2 Einführung Bericht an den Gutachter

2.1 Der neue Bericht an die Gutachterin bzw. den Gutachter (PTV 3)

Mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie wurde auch der Leitfaden zum Bericht an den Gutachter überarbeitet. Der alte Leitfaden verlor damit seine Gültigkeit und die Berichte sollen seither nach dem neuen Leitfaden (PTV 3, vgl. Muster des Leitfadens im Anhang, S. 194) strukturiert werden. Ziel der Veränderungen war es, auch die Erstellung der Berichte zu vereinfachen. Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die bereits seit langem Berichte an den Gutachter erstellen, wird die Einführung des neuen PTV 3 sicherlich eine gewisse Umgewöhnung mit sich bringen bzw. mit sich gebracht haben, da sich die Berichtsstruktur sowie auch Teile der inhaltlichen Vorgaben verändert haben. Eine Gegenüberstellung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der beiden Versionen findet sich im Anhang des Buches (vgl. S. 195 ff.).

2.2 Grundsätzliche Anmerkungen

Der Bericht an den Gutachter ist eine Form von Bericht, die vor allem dazu dient, einen Gutachter von der Notwendigkeit der Therapie zu überzeugen. Anders als bei einem Arzt- oder Entlassbrief kommt es hier weniger auf eine umfassende Darstellung an, da der Gutachter nur Informationen benötigt, die für seine Empfehlung relevant sind. Welche Informationen dies sind, ergibt sich aus der Psychotherapie- Richtlinie, welche die Grundlage der Begutachtung darstellen. Als Arbeits- und Gliederungshilfe wurde ein Leitfaden zum Erstellen des Berichts an den Gutachter herausgegeben, der den Bericht und die notwendigen Angaben strukturiert (PTV 3).

Der Umfang des Berichts sollte in der Regel zwei Seiten umfassen. Da der Raum für die Darstellung der Angaben damit sehr begrenzt ist, sollte man sich als Verfasser immer die Frage stellen: „Sind diese Angaben für das Fallverständnis wirklich notwendig?“. Bei der Begutachtung werden nicht nur Voraussetzungen des Patienten geprüft, sondern auch die Fähigkeit des Therapeuten ein angemessenes Fallverständnis zu entwickeln und in der geforderten Art und Weise darzustellen. Da der Inhalt des Berichtes immer Vorrang vor der Form des Berichtes hat, ist die Begrenzung der Seitenzahl nicht als absolut zu betrachten. Auch nach den neuen Vorgaben liegt die Seitenzahl der meisten Berichte an den Gutachter (ca. 75 %) über zwei Seiten. Dies ist auch nicht verwunderlich, da sich die inhaltlichen Anforderungen des Berichts an den Gutachter im Vergleich zu den alten Vorgaben nicht wesentlich geändert haben (vgl. Gegenüberstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Anhang, S. 195 ff.), wobei vormals eine Seitenzahl von drei Seiten nicht überschritten werden sollte. Daher besteht keine zwingende Notwendigkeit, z. B. durch die Verkleinerung der Schriftart oder andere Formatierungen des Textes, den Bericht auf zwei Seiten zu verkürzen. Andererseits ist darauf hinzuweisen, dass Gutachter bei überlangen Berichten ggf. eine inhaltliche Verdichtung nachfordern können.

Bei der Abfassung des Berichtes ist die grundsätzliche ätiologische Orientierung im Rahmen der Richtlinie zu berücksichtigen. Damit ist gemeint, das Störungsgeschehen sowie die Störungsentwicklung als individuellen Prozess nachvollziehbar zu machen. Es muss eine Verbindung zwischen der Biografie des Patienten über die Verhaltensanalyse zu den Behandlungszielen und den damit in Verbindung stehenden Interventionen nachvollziehbar geschildert werden. Bei der Abfassung des Berichts an den Gutachter geht es daher vor allem darum, einen kohärenten Gesamteindruck entstehen zu lassen. Manche Aspekte und Details sollten dabei eher betont werden, andere wiederum können weglassen werden, wenn sie irrelevant sind.

Grundsätzlich ist man als Verfasser frei manche Punkte ausführlicher zu behandeln und andere nur kurz abzuhandeln oder sogar weg zu lassen. Der Leitfaden zum Erstellen des Berichts an die Gutachterin oder den Gutachter (PTV 3) ist eine Gliederungshilfe. Dort heißt es: „Der Bericht soll auf die für das Verständnis der psychischen Störung und deren Ursachen sowie auf die für die Behandlung relevanten Informationen begrenzt sein. Die jeweiligen Unterpunkte der Gliederungspunkte des Informationsblattes sind als Hilfestellung zur Abfassung des Berichts gedacht und müssen nur bei Relevanz abgehandelt werden.“ Auch wenn dies einen gewissen Spielraum gibt, so gehören jedoch manche der im Leitfaden aufgeführten Punkte obligatorisch in den Bericht an den Gutachter, da sie für ein verhaltenstherapeutisches Fallverständnis zwingend notwendig sind.


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