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E-Book, Deutsch, 428 Seiten

Tabatabai Neuroonkologie

Patientenzentrierte Pfade für Diagnostik und Therapie

E-Book, Deutsch, 428 Seiten

ISBN: 978-3-17-041418-1
Verlag: Kohlhammer
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Die Neuroonkologie umfasst ein breites Spektrum von Erkrankungen, darunter primäre Tumore und Metastasen im Nervensystem, Tumorprädispositionssyndrome und Tumortherapie-assoziierte neurologische Symptome. Diagnostische Kriterien und Therapiestrategien entwickeln sich dabei stetig weiter. Das vorliegende Werk greift diese Dynamik auf und ist ebenso für Einsteiger wie für erfahrene Kliniker konzipiert. Grundlagenkapitel vermitteln einen kompakten Einblick in relevante Kenntnisse für den klinischen Alltag und über 30 Fallbeispiele behandeln die einzelnen neuroonkologischen Erkrankungen. Die Herausforderungen einer evidenzorientierten und multiprofessionellen Behandlungsstrategie werden dabei systematisch aufgezeigt.
Im Zeitalter der Personalisierten Medizin ist auch in der Neuroonkologie ein grundlegender Wandel eingetreten, v.a. durch die Definition prognostischer und prädiktiver molekularer Marker sowie die Biomarker-basierte Gestaltung klinischer Studien. So definiert z.B. die aktuelle WHO-Klassifikation 2021 eine Vielzahl neuer molekularer diagnostischer Kriterien, die in diesem Werk erstmals in deutscher Sprache erläutert werden.
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»Lieber fliegen als kriechen«2 – Der Kampf um Gleichberechtigung in den letzten 200 Jahren
Der Kampf um die Gleichberechtigung der Geschlechter beginnt nicht erst mit der Französischen Revolution Ende des 18. Jahrhunderts, aber nimmt durch die Einbettung in die moderne europäische Demokratieentwicklung zu dieser Zeit einen bis dahin nicht dagewesenen Schwung auf. Diese Umbruchsphase bildet daher den Auftakt unserer historischen Betrachtung. 2.1       Freiheit – Gleichheit – Schwesterlichkeit? Die Situation in Europa und Deutschland um 1800
Mit der Französischen Revolution im Jahr 1789 beginnt ein neues Kapitel der europäischen Geschichte. Die Revolution markiert den Übergang von der ständischen zur modernen Gesellschaft. Für die Beschäftigung mit der Geschichte der Gleichberechtigung der Geschlechter findet sich hier zudem ein entscheidender Ausgangspunkt. Denn rund um die Jahrhundertwende werden viele Debatten um Gleichheit oder Unterschiedlichkeit der Geschlechter geführt. Sind Männer und Frauen prinzipiell gleich und haben sie damit die gleichen Rechte und Pflichten? Oder unterscheiden sie sich biologisch, psychisch und in ihrem Verhalten so sehr, dass z. B. eine Männer- und eine Frauenbildung gerechtfertigt ist? Geschlechterverhältnisse in der ständischen Gesellschaft
In der ständischen Gesellschaft des europäischen Mittelalters und der Frühen Neuzeit wird der Platz jedes Menschen durch den Bezug auf eine ›gottgewollte Ordnung‹ bestimmt. Das Verhältnis zwischen den Ständen und den Geschlechtern wird über die christliche Glaubenslehre organisiert. So ist es Teil des religiösen Verständnisses, dass der Ehemann eine rechtliche und soziale Vorrangstellung gegenüber seiner Ehefrau besitzt, also z. B. über ihr Vermögen bestimmten darf. Auch sozial sind die Menschen anders eingebunden als in der Moderne. Das Konzept des Individuums als eigenständiges, sich entfaltendes und über sich selbst bestimmendes Subjekt gibt es noch nicht. Vielmehr bestimmen der Stand und das Geschlecht über die gesellschaftliche Position. Die Stände wiederum stehen in einem Schutz- und Herrschaftsverhältnis zueinander. Frau- und Mannsein bestimmt sich durch die Rollen, die eine Person jeweils ausübt. So findet sich in einem Lexikon von 1735 die kurze Definition: »Frau oder Weib ist eine verehelichte Person, so ihres Mannes Willen und Befehl unterworfen, die Haushaltung führet, und in selbiger ihrem Gesinde vorgesetzt ist …« (zit. nach Hausen 1976: 370). Charaktereigenschaften als Beschreibungen von Weiblichkeit und Männlichkeit findet man hier keine. In den Bauern- und Handwerkerfamilien dieser Zeit leben Vater, Mutter und Kinder sowie die Hausangestellten, das ›Gesinde‹, alle zusammen; das ›ganze Haus‹ als dominante Lebensform umfasst Leben und Arbeiten unter einem Dach. Hausvater und Hausmutter bilden den Vorstand des Hauses, mit klar zugesprochenen Verpflichtungen und Aufgaben. Frauen sind der Vorherrschaft des Mannes unterworfen, bestimmen allerdings wiederum über die Angestellten, die mit zur Familie zählen. Das Jahrhundert der Aufklärung
Was sind die Veränderungen, die das ›Jahrhundert der Aufklärung‹ ausmachen und in der Französischen Revolution ihren Höhepunkt finden? Das 18. Jahrhundert revolutioniert den Blick auf den Menschen. In dieser Zeit verändern sich die Koordinaten, innerhalb derer über die Rechte und die Erziehung und Bildung von Menschen nachgedacht wird. Anstelle der religiös begründeten Vormachtstellung des (Ehe-)Mannes über seine Frau werden nun natur- und vertragsrechtliche Begründungen diskutiert. Philosophisch, medizinisch und theologisch werden die Unterschiede zwischen Männern und Frauen immer wichtiger. Im Mittelpunkt steht die Verbindung von Biologie und Charaktereigenschaften der Geschlechter. Mit ›Geschlechtscharakteren‹ wurden Charaktereigenschaften von Männern und Frauen bezeichnet, die sich vermeintlich aus der unterschiedlichen Biologie ergeben (Hausen 1976). Daraus abgeleitet gilt für Frauen insbesondere, dass ihre Fähigkeit, Kinder zu bekommen, ihren Charakter und ihre Aufgaben bestimmen. In dieser Zeit entstehen viele der Stereotype, die auch heute immer noch wirksam sind. So gelten Frauen in dieser Zeit als einerseits anschmiegsam, lieblich und fürsorglich, zugleich aber als emotional instabil, durch ihre Natur bestimmt. Männer hingegen seien willensstark und führend, rational und klar denkend. Die führenden Philosophen dieser Zeit unterstützen diese Positionen. So entwickelt z. B. Jean-Jaques Rousseau in seinem Erziehungsroman Emile die ideale Erziehung eines Jungen. Emile stellt er Sophie an die Seite. Sophies ganze Erziehung ist auf Emile ausgerichtet, sie soll ihm gefallen und ihn zugleich ergänzen. Unterstützt wird diese anthropologische Bestimmung, d. h. aus der Natur der Frau und des Mannes heraus abgeleiteten Geschlechterverhältnisse, durch die rasante Entwicklung der Gesellschaft. Anstelle des ›ganzen Hauses‹, d. h. der in der ständischen Gesellschaft vereinten Form der (Erwerbs-)Arbeit und des Privatlebens unter einem Dach, tritt eine stärkere Trennung von Öffentlichkeit und Privatheit. Der (Ehe-)Mann bewegt sich in der öffentlichen Sphäre, in der Erwerbsarbeit und der Politik. Die (Ehe-)Frau wiederum ist für die private Sphäre zuständig, als Ehefrau und Mutter. Dies gilt allerdings insbesondere für die bürgerlichen Schichten. Für die unteren Schichten gelten die Prinzipien der Geschlechtertrennung in der Form nicht; hier ist es weiterhin rein ökonomisch notwendig, dass alle arbeiten. Die zunehmende Trennung der Geschlechter in der bürgerlichen Schicht bedeutet auch, dass die neu entstehenden Rechte für Bürger nicht für Frauen gelten. Frauen sind keine Rechtssubjekte in diesem Sinne. Sie benötigen daher einen männlichen Vormund – Vater, Bruder oder Ehemann –, der ihr Vermögen verwaltet und sie in rechtlichen Angelegenheiten vertritt. 1791: Die Erklärung der Frauenrechte
Diese Positionen sind durchaus nicht unumstritten, sondern Teil der gesellschaftlichen Debatten. Frauen demonstrieren während der Französischen Revolution, sie führen den Marsch auf Versailles (1789) an und ergreifen auch in den politischen Debatten das Wort. Ob Frauen Bürgerinnen seien und ihnen die gleichen aktiven Rechte zuständen, d. h. ob sie sich politisch betätigen dürften und ob sie also tatsächlich gleiche Menschen wie Männer seien, wird intensiv diskutiert. Nicht nur von Frauen. So verfasst der Marquis de Condorcet 1790 den Beitrag Über die Zulassung der Frauen zum Bürgerrecht, in welchem er gleiche Bürgerrechte für beide Geschlechter fordert (Bock 2005: 65). Die ersten vier Paragrafen der »Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin«
I.      Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne gleich an Rechten. Soziale Unterschiede können nur auf den gemeinen Nutzen gegründet sein. II.    Der Endzweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräusserlichen Rechte der Frau und des Mannes. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und vor allem Widerstand gegen Unterdrückung. III.   Der Ursprung jeder Souveränität ruht seinem Wesen nach in der Nation, die nichts anderes ist als die Vereinigung von Mann und Frau: keine Körperschaft, kein Individuum kann eine Autorität ausüben, die nicht ausdrücklich von ihr ausgeht. IV.    Freiheit und Gerechtigkeit bestehen darin, alles zurückzugeben, was einem anderen gehört; die Ausübung der natürlichen Rechte der Frau hat mithin keine Grenzen außer in der ständigen Tyrannei, die der Mann ihr entgegensetzt. Diese Grenzen müssen durch die Gesetze der Natur und der Vernunft reformiert werden.3 Visionär zeigt sich dies insbesondere in der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin, die Olympe de Gouges 1791 veröffentlicht. Denn die am 26. August 1789 in Frankreich verkündeten Menschen- und Bürgerrechte beziehen sich nur auf den männlichen Teil der Gesellschaft. Ihnen wird darin Gleichheit vor dem Gesetz, der gleiche Zugang zu allen Tätigkeiten und öffentlichen Ämtern und das Recht auf Eigentum eingeräumt. Frauen hingegen sind in diesem Dokument keine Bürgerinnen in diesem Sinne und daher von der Erklärung ausgeschlossen. Olympe de Gouges (1748–1793): Verfasserin der Erklärung der Frauenrechte
Olympe de Gouges...


Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Ghazaleh Tabatabai ist Ärztliche Direktorin der Abteilung Neurologie mit interdisziplinärem Schwerpunkt Neuroonkologie und Sprecherin des Zentrums für Neuroonkologie am Comprehensive Cancer Center Tübingen-Stuttgart, Universitätsklinikum Tübingen.

MIt Beiträgen von:
Ghazaleh Tabatabai, Hannes Becker, Felix Jürgen Bode, Paula Bombach, Stephanie E. Combs, Jürgen Debus, Cas Dejonckheere, Franziska Eckert, Jens Gempt, Frank Anton Giordano, Martin Glas, Niklas Graßl, Stefan Grau, Alexander Grimm, Lucia Constanze Grosu, Isabel Gugel, Elke Hattingen, Peter Hau, Dieter Henrik Heiland, Ulrich Herrlinger, Marcel Hildner, Elgin Hoffmann, Jürgen Honegger, Helene Hurth, Philipp Karschnia, Tobias Kessler, Christiane Brigitte Knobbe-Thomsen, Laila König, Sylvia Kurz, Anna Lawson McLean, Iris Mildenberger, Michael Müther, Isabella Nasi-Kordhishti, Martha Nowosielski, Frank Paulsen, Michael Platten, Ilinca Popp, Guido Reifenberger, Mirjam Renovanz, David Rieger, Johannes Rieger, Markus J. Riemenschneider, Constantin Roder, Michael W. Ronellenfitsch, Katharina Sahm, Niklas Schäfer, Christina Schaub, Uwe Schlegel, Oliver Schnell, Martin Schuhmann, Sabine Seidel, Marco Skardelly, Joachim P. Steinbach, Walter Stummer, Marcos Tatagiba, Niklas Thon, Tadeja Urbanic Purkart, Louisa von Baumgarten, Sophie Wang, Wolfgang Wick, Frank Winkler und Daniel Zips.


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