Teudt | Die Abfassung der Patentunterlagen und ihr Einfluss auf den Schutzumfang | Buch | 978-3-642-50569-0 | sack.de

Buch, Deutsch, 160 Seiten, Paperback, Format (B × H): 140 mm x 216 mm, Gewicht: 230 g

Teudt

Die Abfassung der Patentunterlagen und ihr Einfluss auf den Schutzumfang

Ein Handbuch für Nachsucher und Inhaber Deutscher Reichspatente

Buch, Deutsch, 160 Seiten, Paperback, Format (B × H): 140 mm x 216 mm, Gewicht: 230 g

ISBN: 978-3-642-50569-0
Verlag: Springer


Das vorliegende Buch soll in erster Linie ein Ratgeber bei der Nachsuchung Deutscher Reichspatente sein. Es sind in ihm daher die Punkte zusammengestellt und erörtert, die bei der Ab­ fassung der Patentunterlagen zu beachten sind, wenn man Fehler vermeiden will, welche den Wert des nachgesuchten Patentes vermindern oder gar die Versagung oder spätere Nichtigkeits­ erklärung zur Folge haben können. Von besonderer Wichtigkeit für die Abfassung der Unterlagen ist natürlich die Kenntnis des Einflusses, den die Fassung auf den Umfang des Patentschutzes ausübt. Aus diesem Grunde mußten auch die Grundsätze, nach welchen die erteilten Patente in Patentverletzungs- und Nichtig­ keitsprozessen beurteilt zu werden pflegen, eingehend dargelegt werden. Dies ist nun in der Weise geschehen, daß das Buch auch für die Beurteilung des Schutzumfanges erteilter Patente als Ratgeber dienen kann, indem es die in der Praxis immer häufiger auftretende Frage beantworten hilft, ob ein Patent durch einen der Erfindung ähnlichen Gegenstand verletzt wird. Das Buch zerfällt in zwei Teile. Der erste Teil bringt zunächst die formellen Anforderungen, die an eine Patentanmeldung gestellt werden, und dann die all­ gemeinen Erwägungen und Grundsätze, die bei der Abfassung der Patentunterlagen und bei der Feststellung des Schutzumfanges anzustellen und zu beachten sind. Von diesen allgemeinen Grund­ sätzen ist ein Teil den vorhandenen Entscheidungen entnommen, während der andere Teil an Hand geeigneter Beispiele entwickelt ist.
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Erster Teil. Allgemeine Ausführungen über die Abfassung von Patentunterlagen und ihren Einfluß auf den Schutzumfang.- Formelle Erfordernisse einer Patentanmeldung.- 1. Die patentamtlichen Bestimmungen über die Anmeldung von Erfindungen.- 2. Erläuterungen zu den patentamtlichen Bestimmungen.- 3. Beispiel für eine Patentaumeldung.- Die Abfassung des Patentanspruches.- 4. Gesetzliche Bestimmungen über den Patentanspruch.- 5. Bedeutung des Patentanspruches.- 6. Die Trennung des Bekannten von dem Neuen im Patentanspruch.- 7. Überbestimmungen im Patentanspruch.- 8. Unteransprüche.- 9. Über das Aufsuchen eines möglichst weitgehenden Erfindungsbegriffes.- 10. Über die Verallgemeinerung des Erfindungsbegriffes bis zur unbestimmten Idee.- 11. Auf eine Formel gerichteter Anspruch.- 12. Die Aufnahme von Zweckbestimmungen in den Anspruch.- 13. Bedeutung des Satzbaues für das Verständnis des Anspruches.- 14. Überflüssige Angaben und unbestimmte Begriffe im Anspruch.- 15. Verfahrenpatente und Stoffpatente.- 16. Über die Anwendung von Bezugzeichen im Patentanspuch.- Die Anfertigung der Patentbeschreibung.- 17. Der Zweck der Beschreibung.- 18. Aufbau der Beschreibung.- 19. Nachteile, die für den Patentinhaber dadurch entstehen, dag wichtige Eigenschaften des Erfindungsgegenstandes in der Beschreibung nicht erwähnt werden.- 20. Mängel der Beschreibung, die die Vernichtung des Patentes zur Folge haben können.- 21. Für den Patentinhaber nicht schädliche Mängel.- 22. Überflüssige Angaben in der Beschreibung.- 23. Über die Angabe des zur Zeit der Anmeldung bekannten Vergleichsmaterials.- 24. Bezugnahmen auf ältere Patente und Literaturstellen.- 25. Zulässige und unzulässige Vorbehalte.- 26. Charakteristik der Patentschriften und ihre Bedeutung für Wissenschaft und Technik.- Nachträgliche Abänderungen in den Patentunterlagen.- 27. Während des Vorprüfungsverfahrens zulässige und unzulässige Abänderungen.- 28. Die Priorität nachträglich in die Ansprüche hineingebrachter Teile bei kollidierenden Anmeldungen.- 29. Über die Wiederaufnahme fallen gelassener Ansprüche.- 30. Nach rechtskräftig gewordenem Erteilungsbeschluß noch zulässige Abänderungen.- Zur Einheitlichkeitsfrage.- 31. Begriff und Bedeutung der Einheitlichkeitsfrage.- 32. Ein Beispiel für die Beurteilung der Einheitlichkeit.- 33. Die vom Patentamte im Jahre 1894 aufgestellten Grundsätze über die Behandlung der Einheitlichkeitsfrage.- 34. Weitere allgemeine Ausführungen über Einheitlichkeit. (Aus einer Entscheidung im Jahre 1906).- 35. Die Kombinationserfindung und ihre Wechselbeziehung zur Einheitlichkeitsfrage.- Allgemeine Grundsätze für die Beurteilung des Schutzumfanges von Patenten.- 36. In welchem Umfange ist die Interpretation eines Patentes zulässig.- 37. Aussprüche des Reichsgerichts über Abweichungen von patentierten Erfindungen, die noch mit geschützt sind.- 38. Aquivalente Mittel.- 39. Bedeutung von Anspruch, Beschreibung, Erteilungsakten und Vorveröffentlichungen für den Umfang des Patentschutzes.- 40. Rechtssphäre des Patentamtes und der ordentlichen Gerichte bei der Bestimmung des Schutzumfanges.- 41. Bedeutung von Erklärungen des Patentamtes über das Abhängigkeitsverhältnis mehrerer Patente voneinander.- 42. Sind Gegenstände von Unteransprüchen nur in Verbindung mit dem Gegenstande des Hauptanspruches oder auch für sich allein geschützt ?.- 43. Fehlende Übereinstimmung zwischen Patenterteilungsbeschluß und Patenturkunde.- Zweiter Teil. Auszüge aus Entscheidungen.- Auf die Fassung des Patentanspruches bezügliche Entscheidungen.- 1. Beispiel für die Auslegung eines zu konstruktiv abgefaßten Anspruches. (Dämpfervorrichtung für Spieldosen nach Patent 48 042).- 2. Beispiel für eine sich in unzulässiger Weise an den Wortlaut des Anspruches klammernde Auslegung.- 3. Vernichtung eines nur eine Aufgabe enthaltenden Anspruches. (Regelung der zugeführten Wassergasmenge bei Leuchtgasretorten).- 4. Abänderung eines auf eine Aufgabe gerichteten Anspruches (Herstellung von Perlenband nach Patent 69 847).- 5. Aufrechterhaltung eines eine Aufgabe enthaltenden Anspruches. (Vakuumapparat nach Patent 122 376).- 6. Beschränkung des Patentes 80 974 auf die Anwendung des geschützten Verfahrens bei Schiffsmaschinen.- 7 Beschränkung des Patentes 89 871 (Sicherheitssprengstoff) auf bestimmte Mischungsverhältnisse der in Frage kommenden Chromate und Bichromate.- 8. Beschränkung des Patentes 40 954, weil nicht alle Repräsentanten einer im Anspruch angegebenen Körperklasse d,e betreffende Wirkung aufweisen.- 9. Vernichtung eines Anspruches im Patent 83 572 (Gegensatz zwischen einem abstrakten Gedanken und einem Gesetz, das durch Probe erhärtet oder auf dem Wege der Induktion gefunden ist).- 10. Beschränkung des Patentes 32 083 (Gewinnung von Estern aus Harzsäuren), weil das patentierte Verfahren nicht für alle Harzsäuren paßte, und das Schicksal nachträglicher Zusatzanmeldungen, die die Folgen dieser Beschränkung aufheben sollten.- 11. Falsche Angaben über die den Erfolg der Erfindung herbeiführenden physikalischen Vorgänge im Anspruch des Patentes 131 976 (Gasglühlichtbrenner).- Auf die Abfassung der Beschreibung bezügliche Entscheidungen.- 12. Vernichtung des Patentes 82 785 (Verfahren zur Herstellung von künstlichem Sandstein).- 13. Vernichtung des Patentes 76 333 (Petroleumkocher mit Flachdochtbrenner).- 14. Vernichtung des Patentes 94 145 (Selbstzünder für Glühlichtbrenner).- 15. Fehlende Angaben über die Menge des Kalkes, die bei dem Röstreaktionsverfahren nach Patent 95 601 den Schwefelbleierzen zugesetzt werden muß.- 16. Fehlende Angaben über die Größe der Öffnungen im Dichtungsringe des Patentes 83 242.- 17. Beispiel für einen sich von selbst ergebenden Vorteil, dessen Angabe in der Beschreibung nicht erforderlich ist.- 18. Sind die Verwendungsarten neu erfundener Produkte mit in die Beschreibung aufzunehmen?.- Entscheidungen fiber die Ergänzung des Patentanspruches durch die Beschreibung.- 19. Über die Abhängigkeit des Patentes 80 653 (Gewölbeträger) von dem Patente 71 102 (Verfahren zur Herstellung von Eisenbalkendecken).- 20. Auslegung des Wortes „Strom“ im Anspruch des Patentes 104 872 (Nernstsche Glühlichtlampe).- 21. Vernichtung des Patentes 77 168, weil die noch neuen Erfindungsmerkmale nur in der Beschreibung, aber nicht im Anspruch enthalten waren.- 22. Bedeutung einer in der Beschreibung enthaltenen, aber durch den Anspruch nicht gedeckten Ausführungsform im Patent 57 808 (Isoeugenolpatent).- Entscheidungen fiber Fälle, bei denen Zweifel vorlagen, ob nur die dargestellte Ausführungsform oder ein allgemeineres Prinzip geschützt ist.- 23. Das Patent 82 255 (Kurbelstickmaschine) wird infolge einer einschlägigen Vorveröffentlichung als nicht abhängig von dem Patente 61 839 erklärt.- 24. Ableitung eines beschränkten Schutzumfanges für das Patent 85 996 (Druckminderer) aus der Fassung der Patentunterlagen.- 25. Auslegung des Patentes 85 564 (Mercerisieren von vegetabilischen Fasern) auf Grund seiner Entstehungsgeschichte.- 26. Bedeutung des Umstandes, daß eine neue Aufgabe durch die dargestellte Ausführungsform zum ersten Male gelöst wird.- Entscheidungen über den Ersatz von Teilen eines patentierten Gegenstandes durch äquivalente Mittel.- 27. Ersatz der in Decken eingebetteten Eisenstäbe nach Patent 71 102 durch den aus einer Wellblechschiene bestehenden Gewölbeträger nach Patent 80 653.- 28. Ersatz der im photographischen Rouleauverschluß des Patentes 79 357 benutzten beiden Rouleaus mit Schlitzen durch zwei Rouleaus ohne Schlitze.- 29. Über die Äquivalenz von Wasser und Alkohol als Lösungsmittel für Salzsäure.- 30. Ein Beispiel für zwei dieselbe Wirkung erzielende, aber nicht äquivalente Mittel.- Entscheidungen über mehrdeutige und unbestimmte Ausdrücke in den Patentunterlagen.- 31. Bedeutung des Begriffes „Sand oder dergleichen“ im Patent 140 609 (Herstellung von Dinasteinen).- 32. Bedeutung des Begriffes „Kochgefäß“ bei dem Viehfutterapparat des Patentes 64 440.- 33. Verschiedene Auslegung des Begriffes „lose“ im Patent 40065 (Papierlocher nach Soennecken) durch Landgericht und Reichsgericht.- 34. Verschiedene Auslegung des Begriffes „Saugpumpe“ im Anspruch des Patentes 135 292 durch Patentamt und Reichsgericht.- Entscheidungen über Patente, die auf ein Verfahren gerichtet sind.- 35. Unter welchen Umständen erstreckt sich der Patentschutz auch auf einzelne Abschnitte eines patentierten Verfahrens?.- 36. Wird ein auf ein Verfahren gerichtetes Patent auch schon verletzt, wenn das Verfahren unvollkommen ausgeführt wird?.- 37. Wird durch Patent 35 211 die Anwendung der fraktionierten Fällung zur Herstellung von reinem Sacharin, oder wird nur die Anwendung einer bestimmten Säuremenge geschützt?.- 38. Über den Ersatz der Stoffe, die bei dem Verfahren gemäß Patent 46805 zur Gewinnung von Methylenblau führen, durch einen anderen Stoff, der zur Gewinnung von Neumethylenblau führt.- 39. Erteilung eines Patentes, bei dem die zuerst eingereichten Unterlagen einen Irrtum über das Produkt enthielten, welches durch das angemeldete Verfahren erzeugt wird.- 40. Vernichtung eines auf ein chemisches Verfahren gerichteten Patentes, weil über das erzeugte Produkt falsche Angaben gemacht waren, die nicht auf einem bloßen wissenschaftlichen Irrtum beruhten.- Entscheidungen über nachträglich zulässige Änderungen in den Patentunterlagen.- 41. Über den Ersatz des Wortes „Kohlenwasserstoff“ durch „Kohlenstoffträger“ im Patent 89 871.- 42. Über den Ersatz des Begriffes „reiner Quarzsand“ durch „jeder Quarzsand“ im Patent 140 609.- Entscheidungen über Einheitlichkeit.- 43. Anbringung mehrerer Verbesserungen an einer Maschine zum Zerfasern von Schilf.- 44. Anbringung mehrerer Verbesserungen an Kühlrohren.


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