Towfigh | Die rechtliche Verfassung von Religionsgemeinschaften | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 80, 269 Seiten

Reihe: Jus Ecclesiasticum

Towfigh Die rechtliche Verfassung von Religionsgemeinschaften

Eine Untersuchung am Beispiel der Bahai

E-Book, Deutsch, Band 80, 269 Seiten

Reihe: Jus Ecclesiasticum

ISBN: 978-3-16-156202-0
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Religionsgemeinschaften bedürfen einer rechtlichen Verfassung, wenn sie den mit ihrem auf das Jenseits ausgerichteten Heilsprogramm verbundenen diesseitigen Auftrag erfüllen wollen. Sie wirken dabei unter zwei Rechtsordnungen: einerseits sind Religionsgemeinschaften wie alle Rechtsgenossen dem staatlichen Recht unterworfen, andererseits unterliegen sie einer verbindlichen religiösen (Binnen-)Ordnung. Emanuel Vahid Towfigh untersucht im Hinblick hierauf das deutsche Religionsverfassungsrecht und - in dieser Tiefe erstmalig - das religiöse Organisationsrecht der Bahai. Auf die isolierte Untersuchung der Rechtsordnungen folgt deren Zusammenführung im Rahmen einer vergleichenden Analyse der staatlicherseits zur Verfügung gestellten Rechtsformen für Religionsgemeinschaften; dabei wird auch die Vorfrage geklärt, welche Anforderungen nach deutschem Recht an eine Qualifikation als Religionsgemeinschaft zu stellen sind. Nach einer Darstellung des jeweiligen dogmatischen Hintergrunds werden die Rechtsformen anhand der für die Rechtsformwahl entscheidenden Kriterien Gründungsaufwand, laufender Aufwand für die Unterhaltung der Rechtsform und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit auf ihre Tauglichkeit für Religionsgemeinschaften allgemein und für die Religionsgemeinschaft der Bahai im Besonderen untersucht. Das Buch wurde mit dem 'Dissertationspreis 2005' der Universität Münster für die "jahresbeste Dissertation im Bereich der rechtswissenschaftlichen Fakultät" ausgezeichnet.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Towfigh, Emanuel V.
Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften und der Volkswirtschaftslehre in Münster und Nanjing; 2006 Promotion zum Dr. iur.; Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern; Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der Law School und Professor für Rechtsökonomik an der Business School, EBS Universität Wiesbaden.


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