Tripp | Die Konvergenz von Vertrags- und Deliktsrecht in der Arzthaftung | Buch | 978-3-428-19589-3 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 597, 257 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 400 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Tripp

Die Konvergenz von Vertrags- und Deliktsrecht in der Arzthaftung

Eine dogmatische Untersuchung arzthaftungsrechtlicher Grundlagen
1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-428-19589-3
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Eine dogmatische Untersuchung arzthaftungsrechtlicher Grundlagen

Buch, Deutsch, Band 597, 257 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 400 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

ISBN: 978-3-428-19589-3
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Das Arzthaftungsrecht ist eine Materie, die aufgrund der historischen Verankerung des Schmerzensgeldes in § 847 BGB a.F. aus dem Deliktsrecht gewachsen ist. Seitdem auch auf vertraglicher Ebene immaterieller Schadensersatz gewährt werden kann, rückte auch der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient bei Haftungsfragen in den Vordergrund. Dabei wurde unbesehen die deliktische Haftungsstruktur in das Vertragsrecht übertragen.

Wie können Vertrags- und Deliktsrecht jedoch unter Berücksichtigung ihrer strukturellen Eigenschaften parallel verlaufen? Können vertraglich modifizierbare Hauptleistungspflichten und allgemeingültige Verkehrspflichten inhaltlich identisch sein? Wie unterscheiden sich Pflichtwidrigkeit und Fahrlässigkeit, wenn beide Maßstäbe auf die verkehrserforderliche Sorgfalt, namentlich den Facharztstandard, rekurrieren? Ist der grobe Behandlungsfehler ein Fall grober Fahrlässigkeit? Diese und weitere Fragen werden vor dem Hintergrund der Dogmatik des BGB beleuchtet.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


§ 1 Die Arzthaftung als Konglomerat
Berührungspunkte des Arzthaftungsrechts – Hintergrund

§ 2 Die Zweispurigkeit der Arzthaftung
Die Haftung nach Vertrags- und Deliktsrecht – Das haftungsrechtliche Verhältnis von Vertragsrecht zu Deliktsrecht

§ 3 Hauptleistungspflichten und Verkehrspflichten
Einführung – Deliktische Verkehrs(sicherungs-)pflichten – Vertragliche Pflichten: § 241 BGB – Besonderheiten des Arzthaftungsrechts – Eigener Lösungsansatz zu Verhaltensmaßstab und Inhalt der Verkehrspflicht – Die Behandlung ohne zugrundeliegenden Vertrag mit dem Patienten

§ 4 Pflichtverletzung und Rechtsgutsverletzung
Problemaufriss – Situation bei einer lege artis Behandlung – Situation bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers – Stellungnahme – Lösungsvorschlag

§ 5 Pflichtwidrigkeit und Fahrlässigkeit
Einführung – Begriffsbestimmung – Problemaufriss: Das Verhältnis von Pflichtwidrigkeit zu Fahrlässigkeit – Offenkundige Abgrenzungskriterien – Der 'grobe' Behandlungsfehler als grobe Fahrlässigkeit? – Der einfache Behandlungsfehler als einfache Fahrlässigkeit?


Helena Tripp studierte Rechtswissenschaften in London und Düsseldorf. Nachdem sie 2017 den Bachelor of Laws von der Queen Mary University of London erwarb, nahm sie das deutsche Jurastudium an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf auf. Das erste Staatsexamen erwarb sie 2022 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Promotionsbegleitend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht von Prof. Looschelders tätig. Derzeit ist Helena Tripp wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei und Rechtsreferendarin am Landgericht Düsseldorf.

Helena Tripp studied law in London and Düsseldorf. After obtaining a Bachelor of Laws from Queen Mary University of London in 2017, she began her German law studies at Heinrich Heine University in Düsseldorf. She passed her first state examination at the Düsseldorf Higher Regional Court in 2022. During her doctoral studies, she worked as a research assistant at the Chair of Civil Law, Private International Law and Comparative Law as well as Private Insurance Law of Prof. Looschelders. Helena Tripp is currently a research assistant at an international law firm and a trainee lawyer at the Düsseldorf Regional Court.



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