Loseblattwerk, Deutsch, Mit 1 CD-ROM, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 1803 g
Ordnungsamtspraxis
Grundwerk mit 36. Ergänzungslieferung. Stand 04/2017
ISBN: 978-3-8276-5822-7
Verlag: WEKA
FAQ zu Loseblattwerken (mit und ohne Fortsetzungsbezug)
Fallbeispiele, Arbeitshilfen, Rechtsgrundlagen
Loseblattwerk, Deutsch, Mit 1 CD-ROM, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 1803 g
ISBN: 978-3-8276-5822-7
Verlag: WEKA
Das ideale Arbeitsmittel für die praktische Arbeit im Ordnungsamt. Orientieren Sie sich an mehr als 200 Fallbeispielen aus der Praxis und bringen damit Ihre eigenen Fälle sicher und erfolgreich zum Abschluss. Für Anfänger und Experten geeignet
Unsere vielfach bewährte Fach-Datenbank für Ordnungsämter enthält alle Informationen und Arbeitshilfen für Mitarbeiter in Ordnungsämtern:
- Über 200 Fallbeispiele aus der Praxis der Ordnungsbehörden mit Kurzlösungen und ausführlichen Beschreibungen der juristisch korrekten Lösungswege
Damit reagieren Sie auch in heißen Phasen gelassen und souverän. Sogar exotische Fälle – vom Krokodil im Badesee bis zum Wildschweinschaden – lösen Sie sicher und rechtlich einwandfrei.
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Jede Arbeitshilfe ist rechtlich geprüft und lässt sich direkt im Word-Format weiterbearbeiten.
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Wird ein Gesetz geändert, so können Sie Datum und Inhalt der Änderungen nachverfolgen.
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Mit den enthaltenen Informationen und Mustertexten setzen Sie Ihr hoheitliches Handeln wirkungsvoll und rechtlich angemessen durch.
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Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
Ordnungsrechtliches Handeln: Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt, Nichtigkeit eines Folgeverwaltungsakts, Eilverfahren, Anhörung und Heilung, Heilung einer fehlenden Anhörung, u.v.m.
Aufgabenfelder: Allgemeine Störungen, Bettelei, Datenschutz, Fundwesen, Infektionsschutz, Melderecht, Obdachlosigkeit, Sammlungen, Sondernutzung, Straßenverkehr, Tiere, Verkehrssicherungspflichten, Videoüberwachung, Zuwanderung, u.v.m.
Ordnungswidrigkeiten: Kostenbescheid gegen der Fahrzeughalte, Umweltzone, Verbotene Verkehrsteilnahme, Verfolgungsverjährung, u.v.m.
Elektronischer Rechtsverkehr: Elektronische Dokumente, Elektronisches Anwalts- und Behördenpostfach, Online-Anzeige, Bußgeldbescheid: elektronische Einspruch, u.v.m.
Sachverhalt
Die Gemeinde nimmt als Pass- und Personalausweisbehörde im Bürgerbüro Anträge der betreffenden Bürger entgegen, erfasst dazu die erforderlichen Daten – einschließlich eines Fingerabdruckfotos sowie eines biometrischen Lichtbilds – und leitet diese an die Bundesdruckerei weiter, welche die Ausweise
herstellt. Seit einiger Zeit bietet sie zusätzlich an, die erforderlichen Passbilder im Bürgerbüro durch Mitarbeiter in digitaler Form kostenlos anzufertigen.
Die Mitarbeiter sind dabei angewiesen, die Bilder ausschließlich für das jeweilige Ausweisdokument zu verwenden und nicht auszuhändigen. Die Gemeinde möchte durch diesen zusätzlichen Service ihren Bürgern ersparen, ein entsprechendes Passbild mitzubringen. Die Gemeinde wirbt für diese Möglichkeit u.a. auf ihrer Homepage, aber auch in der lokalen Presse. Bürger, deren Ausweisdokument bald abläuft,
werden angeschrieben, dass sie zeitnah ein neues Dokument beantragen müssen. In diesem Anschreiben wird ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, das erforderliche biometrische Bild kostenlos bei Antragstellung im Bürgerbüro anzufertigen. Das Schreiben enthält auch den Hinweis, dass die Bilder auch weiterhin im örtlichen Fachhandel erstellt werden können. Herr Blitzer, der Inhaber der gegenüber dem Bürgerbüro gelegenen Firma Fotofix, die solche Passbilder entgeltlich anbietet, erleidet dadurch einen erheblichen Umsatzeinbruch und hält das Angebot der Gemeinde für eine rechtswidrige
Konkurrenz.
Fallfragen
- Stellt das Angebot kostenloser Passbilder im Zusammenhang mit einem Antrag auf einen Personalausweis eine unerlaubte wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde dar?
- Betreibt die Gemeinde unlauteren Wettbewerb zum Nachteil der Firma Fotofix?
Kurze Beantwortung der Fallfragen
- Die Gemeinde betreibt keine unerlaubte wirtschaftliche Tätigkeit, weil sie nicht am allgemein zugänglichen Markt, sondern ausschließlich im Zusammenhang mit einem Verwaltungsverfahren tätig wird.
- Die Gemeinde betreibt auch keinen unlauteren Wettbewerb mit der Firma Fotofix, weil es an einem Zusammenhang zwischen der Anfertigung der Ausweisbilder und der öffentlich-rechtlichen Tätigkeit der Gemeinde fehlt.
Die ausführliche Falllösung finden Sie im Werk.