Wagner | Die Entsprechungsklausel in § 13 Abs. 1 StGB | Buch | 978-3-16-163404-8 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 342 Seiten, Leinen, Format (B × H): 165 mm x 245 mm, Gewicht: 654 g

Reihe: Jus Poenale

Wagner

Die Entsprechungsklausel in § 13 Abs. 1 StGB

Zugleich Vorarbeiten zu einer grundlegenden Rekonstruktion der Dogmatik der Unterlassungsdelikte
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-16-163404-8
Verlag: Mohr Siebeck

Zugleich Vorarbeiten zu einer grundlegenden Rekonstruktion der Dogmatik der Unterlassungsdelikte

Buch, Deutsch, 342 Seiten, Leinen, Format (B × H): 165 mm x 245 mm, Gewicht: 654 g

Reihe: Jus Poenale

ISBN: 978-3-16-163404-8
Verlag: Mohr Siebeck


Strafrechtlich verantwortlich kann nicht nur derjenige sein, der aktiv handelt, sondern auch derjenige, der einer Handlungspflicht nicht nachkommt. 1975 trat mit § 13 des Strafgesetzbuchs eine allgemeine Regelung in Kraft, die die Anforderungen an eine solche Unterlassungsstrafbarkeit normiert. Danach setzt eine Strafbarkeit wegen eines Unterlassens unter anderem voraus, dass "das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht". Was darunter zu verstehen ist, ist seither ungeklärt; Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft haben dieses Merkmal bislang weitgehend ignoriert. Markus Wagner geht diesem Sachverhalt nach und entwickelt eine Antwort auf die Frage, welche Funktion der Entsprechungsklausel innerhalb der Unterlassungsdogmatik zukommt und wie sie inhaltlich auszufüllen ist.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Kapitel: Einführung
I. Problemaufriss: Die Fragestellung
II. Gang der Untersuchung
III. Terminologische Vorfragen

2. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im deutschen Strafrecht
I. Die Entstehungsgeschichte des heutigen § 13 StGB
II. Der Stand der Diskussion um die Entsprechungsklausel im deutschen Strafrecht

3. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im ausländischen Strafrecht
I. Rechtsordnungen mit vergleichbaren Regelungen
II. Rechtsordnungen mit Regelungen im Allgemeinen Teil ohne explizite Entsprechungsklausel
III. Rechtsordnungen ohne Regelungen im Allgemeinen Teil
IV. Zwischenergebnis

4. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im Völkerstrafrecht
I. Unterlassungsstrafbarkeit im Völkerstrafrecht bis zum Rom-Statut
II. Unterlassungsstrafbarkeit im Rom-Statut
III. Völkerstrafrechtliche Unterlassungsverantwortlichkeit in der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs und der Literatur
IV. Zwischenergebnis

5. Kapitel: Entwicklung einer eigenen Auffassung
I. Die Stellung des § 13 StGB im System des Strafrechts
II. Die Entsprechungsklausel im System des (handlungsgleichen) Unterlassungsdelikts
III. Die Fallgruppen der objektiven Zurechnung und ihre Übertragbarkeit auf Unterlassenskonstellationen
IV. Standort der Entsprechungsklausel im Deliktsaufbau
V. Die Anwendung der Entsprechungsklausel bei besonderen Deliktsarten und Teilnahme
VI. Exkurs: Die Milderungsmöglichkeit gem. § 13 Abs. 2 StGB

6. Kapitel: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse


Wagner, Markus
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter und später Akademischer Rat auf Zeit an der Justus-Liebig-Universität Gießen; 2014-16 Juristischer Vorbereitungsdienst und Zweite Juristische Staatsprüfung in Hessen; 2015 Promotion (Gießen); 2022 Habilitation (Gießen); Inhaber der Professur für Straf- und Strafprozessrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter und später Akademischer Rat auf Zeit an der Justus-Liebig-Universität Gießen; 2014-16 Juristischer Vorbereitungsdienst und Zweite Juristische Staatsprüfung in Hessen; 2015 Promotion (Gießen); 2022 Habilitation (Gießen); Inhaber der Professur für Straf- und Strafprozessrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter und später Akademischer Rat auf Zeit an der Justus-Liebig-Universität Gießen; 2014-16 Juristischer Vorbereitungsdienst und Zweite Juristische Staatsprüfung in Hessen; 2015 Promotion (Gießen); 2022 Habilitation (Gießen); Inhaber der Professur für Straf- und Strafprozessrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.



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