Walter | Die Mündlichkeit im Rechtsleben | Buch | 978-3-16-154058-5 | www.sack.de

Buch, Deutsch, 257 Seiten, Leinen, Format (B × H): 240 mm x 163 mm, Gewicht: 540 g

Walter

Die Mündlichkeit im Rechtsleben

IV. Interdisziplinäre und internationale Tagung des Arbeitskreises Sprache und Recht der Universität Regensburg am 26. und 27. April 2012
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-16-154058-5
Verlag: Mohr Siebeck

IV. Interdisziplinäre und internationale Tagung des Arbeitskreises Sprache und Recht der Universität Regensburg am 26. und 27. April 2012

Buch, Deutsch, 257 Seiten, Leinen, Format (B × H): 240 mm x 163 mm, Gewicht: 540 g

ISBN: 978-3-16-154058-5
Verlag: Mohr Siebeck


Welchen Platz hat das gesprochene Wort noch in einer Verwaltung und einer Justiz, die seit Jahrhunderten fingieren Quod non est in actis non est in mundo (Was nicht in den Akten steht, das gibt es nicht)? Vor allem heute, in einer Zeit der Textverarbeitungsprogramme und E-Mails, ist diese Frage bedeutsam. Und was lässt sich über das verbliebene mündliche Element unseres Rechtslebens an Allgemeinem und Speziellem sagen? Diese Fragen haben Sprach- und Rechtswissenschaftler auf einer Tagung zu beantworten versucht, deren Vorträge der vorliegende Band vereinigt. Er enthält Geschichtliches, Linguistisches, Juristisches, Kommunikationswissenschaftliches und - umfassend verstanden - Rhetorisches. Dazu gehören auch die Plädoyers dreier Strafverteidiger aus Deutschland, Großbritannien und Frankreich zu einem identischen Fall sowie je eine sprachwissenschaftliche Analyse
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Maria Selig: Das Wesen der Mündlichkeit - Heino Schöbel: Die verbliebene Rolle der Mündlichkeit im Rechtsleben aus juristischer Sicht - Friederike Grube: Formen und Funktionen der Mündlichkeit im Gerichtsverfahren - Theo Bungarten: Die Rolle der Mündlichkeit im Rechtsleben aus kommunikationstheoretischer Sicht - Ulrich Manthe: Die Gerichtsrede in der Antike - Hans-Jürgen Becker: Vom mündlichen zum schriftlichen, vom schriftlichen zum mündlichen Prozess. Die französische Revolution als Renaissance der Mündlichkeit vor Gericht - Paul Kirchhof: Rechtsprechen heißt Sprechen über das Recht - Tonio Walter: Ein Fall, drei Plädoyers - und drei Rechtskulturen - Jan Bockemühl: Plädoyer und Anmerkungen des deutschen Strafverteidigers - Gabriele Klocke: "dass ich beantragen werde …" - eine linguistische Analyse des deutschen Plädoyers - Owen Davies: Plädoyer und Anmerkungen des britischen Strafverteidigers - Roswitha Fischer: "And she lost control." - eine Analyse des Plädoyers von Owen Davies - Philippe Gréciano/Marie Nicolas: Plädoyer und Anmerkungen des französischen Strafverteidigers - Martine Dalmas: "J'accuse ..." - Analyse des französischen Plädoyers - Katharina Gräfin von Schlieffen: Der Einfluss der Rhetorik auf die gerichtliche Entscheidungsfindung
Transkripte der Plädoyers


Walter, Tonio
Geboren 1971; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und Freiburg i. Br.; 1999 Promotion; 2004 Habilitation; seit 2006 Ordinarius mit einem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht an der Universität Regensburg; 2013-15 Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft; 2014-18 Stellvertretendes Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, seit 2013 im Zweiten Hauptamt Richter am Oberlandesgericht Nürnberg, seit 2019 am Bayerischen Obersten Landesgericht.

Tonio Walter ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht der Universität Regensburg, Richter am Oberlandesgericht Nürnberg und Dekan seiner Fakultät.

Geboren 1971; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und Freiburg i. Br.; 1999 Promotion; 2004 Habilitation; seit 2006 Ordinarius mit einem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht an der Universität Regensburg; 2013-15 Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft; 2014-18 Stellvertretendes Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, seit 2013 im Zweiten Hauptamt Richter am Oberlandesgericht Nürnberg, seit 2019 am Bayerischen Obersten Landesgericht.



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