Waltke | Waltke, P: Kunst und öffentlicher Frieden - Strafbefreiung d | Buch | 978-3-428-18230-5 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 369, 348 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 635 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Waltke

Waltke, P: Kunst und öffentlicher Frieden - Strafbefreiung d

Buch, Deutsch, Band 369, 348 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 635 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-18230-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Arbeit diskutiert am Beispiel des Konfliktes zwischen der Kunstfreiheit und den Strafnormen zum Schutz des öffentlichen Friedens, inwiefern eine Strafbefreiung durch Grundrechte möglich und im Einzelfall auch nötig ist. Abstrakt betrachtet sind primär strafrechtsimmanente Möglichkeiten wie die verfassungskonforme Auslegung anzuwenden. Subsidiär sind die Grundrechte – insbesondere die Kunstfreiheit – unmittelbar als strafrechtliche Rechtfertigungsgründe im Zuge einer verfassungskonformen Rechtsfortbildung zur Auflösung punktueller Konflikte zwischen Straf- und Verfassungsrecht anzuwenden.

Im konkreten Teil wird anhand praktischer Beispiele aus Kunst und Rechtsprechung geprüft, wie die Kunstfreiheit auf die einzelnen Strafnormen zum Schutz des öffentlichen Friedens in Hinblick auf die herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Vorgaben und methodischen Prämissen einwirkt. Der öffentliche Frieden wird dabei in Definition, Rechtsgutsqualität und vorgeblichem Verfassungsrang kritisiert.
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Weitere Infos & Material


Einleitung
'Kunst und Strafrecht' – Eingrenzung – Vorgehen
1. Verfassungsrechtlicher Schutz der Kunst
Schutzbereich – Eingriffe in den Schutzbereich – Rechtfertigung von Eingriffen
2. Einwirkung des Verfassungsrechts auf das Strafrecht
Strafbefreiung durch Grundrechte allgemein – Strafbefreiung durch die Kunstfreiheit in concreto
3. Schutz des öffentlichen Friedens im Lichte der Kunstfreiheit
Der öffentliche Frieden – § 166 StGB: Beschimpfung von Bekenntnissen – § 167 StGB: Störung der Religions-ausübung – § 131 StGB: Gewaltdarstellung – § 130 StGB: Volksverhetzung – § 86a StGB: Verwenden von Kennzeichen – § 90a StGB: Verunglimpfung des Staates – § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten – § 126 StGB: Androhung von Straftaten – § 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten
4. Zusammenfassung und Ausblick
Zusammenfassung und Stellungnahmen – Würdigung des Tenors der Arbeit – Ausblick
Literaturverzeichnis
Sonstige Quellen
Stichwortverzeichnis


Philipp Waltke studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth. Nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens im Januar 2017 verfasste er seine Dissertation im Bereich des Kunststrafrechts. Neben der Promotion war er als Übungsleiter an der Universität Bayreuth tätig. Außerdem absolvierte er im Jahre 2018 einen Master of Laws mit einer Spezialisierung in Dispute Resolution an der University of Cape Town, South Africa. Seit August 2019 ist er Referendar am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen unter anderem bei der Europäischen Kommission in Brüssel, Belgien.

Philipp Waltke studied law with additional training in economics at the University of Bayreuth. After passing his First State Examination in Law in January 2017, he wrote his doctoral dissertation in the field of criminal law relating to the arts. During this time, he also worked as a tutor at the University of Bayreuth. In 2018, he completed a Master of Laws with a specialisation in Dispute Resolution at the University of Cape Town, South Africa. Since August 2019, he has been doing his legal traineeship at the Hanseatic Higher Regional Court of Hamburg with stages, among others, at the European Commission in Brussels, Belgium.


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