Adler | US-discovery und deutscher Patentverletzungsprozess | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 258, 536 Seiten

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht (WR)

Adler US-discovery und deutscher Patentverletzungsprozess

E-Book, Deutsch, Band 258, 536 Seiten

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht (WR)

ISBN: 978-3-428-54254-3
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Dem Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts, der dessen Rechtsverletzung vermutet, stehen nach deutschem Recht nur eingeschränkt hilfreiche Auskunfts- und Informationsansprüche zur Verfügung, um sich Gewissheit über etwaige Ansprüche zu verschaffen. In den USA dagegen kann sich die Partei eines Zivilverfahrens eines scheinbar schrankenlosen Informationsgewinnungssystems – der 'discovery' – bedienen. Die Arbeit analysiert dieses System und zeigt auf, dass sich auch eine nicht in den USA prozessierende Partei mit Hilfe des Verfahrens nach 28 U.S.C. § 1782(a), das insbesondere nach der Entscheidung 'Intel v. AMD' des U.S. Supreme Courts im Jahre 2004 verstärkt in den Fokus gerückt ist, der 'discovery' zur Unterstützung eines ausländischen Verfahrens bedienen kann. Neben einer ausführlichen Darstellung der Anforderungen und des Umfangs dieses Verfahrens wird insbesondere auch untersucht, inwieweit die mit der 'discovery' gewonnenen Informationen vom Schutzrechtsinhaber in das deutschen Verfahren eingeführt und dort verwertet werden können.
Adler US-discovery und deutscher Patentverletzungsprozess jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einleitung

Einleitung und Problemstellung – Gang der Untersuchung

2. Status quo – Vorlage- und Besichtigungsanspruch des Patentinhabers nach deutschem Recht

Patentrechtliche Mittel der Informationsgewinnung – Prozessuale Mittel der Informationsgewinnung – Prozessuale Mittel der Informationsgewinnung

3. Die Möglichkeiten der Informationsgewinnung in den USA

Grundlagen des US-amerikanischen Zivilprozesses – Die Informationsgewinnung in der pretrial-Phase – Das discovery-Verfahren – Prelitigation discovery

4. Das akzessorische Beweisverfahren – Rule 28 U.S.C. § 1782 (a)

Grundlagen und historische Entwicklung – Tatbestand – Rechtsfolge – Ermessen – Umfang und
Schranken – Rechtsbehelfe, Prävention und Gegenschlag

5. Die Einführung US-amerikanischer discovery-Ergebnisse in den deutschen Prozess

Der ordre-public-Vorbehalt nach § 328 Abs. 1 Nr. 4. ZPO – Anwendung auf die pretrial discovery

6. Ergebnis der Arbeit

Literaturverzeichnis, Entscheidungsverzeichnis, Sachregister


David B. Adler studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth und legte im Jahre 2007 an der Albert-Ludwigs Universität Freiburg i.Br. sein erstes Staatsexamen ab. Nach Abschluss des Referendariats am OLG Düsseldorf im Jahre 2009, erwarb Herr Adler im Jahre 2011 einen Master mit Schwerpunkt 'IP' an der Fordham University School of Law in New York und die Anwaltszulassung im Bundesstaat New York. Anschließend arbeitete er als Foreign Associate im New Yorker Büro von Quinn Emanuel LLP. Während dieser Zeit stellte er seine Dissertation fertig, die er im Jahre 2009 an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i.Br. und dem Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München begonnen hatte. Seit 2012 ist Herr Adler als Rechtsanwalt im Hamburger Büro von Quinn Emanuel LLP und seit 2014 zudem als Dozent an der Universität Hamburg tätig.


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.